Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Für alle Klagen aus einem gegenwärtigen oder früheren Beamten-, Richter-, Wehrpflicht-, Wehrdienst- oder Zivildienstverhältnis und für Streitigkeiten, die sich auf die Entstehung eines solchen Verhältnisses beziehen, ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Kläger oder Beklagte seinen dienstlichen Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen Wohnsitz hat. Hat der Kläger oder Beklagte keinen dienstlichen Wohnsitz oder keinen Wohnsitz innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Behörde, die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat, so ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk diese Behörde ihren Sitz hat. Die Sätze 1 und 2 gelten für Klagen nach § 79 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen entsprechend.
Auszug § 52 VwGo Absatz 4.
Also das Örtlich zuständige VG
Gegen die Anordnung ist zulässig, habe ich vor kurzem durch.
Ob es was bringt hängt von der Rechtssprechung des zuständigen OVG und vom Einzelfall ab. In der Datenbank des zuständigen OVG recherchieren.
Die Anordnung ist kein Verwaltungsakt insofern bringt ein Widerspruch nichts.
Der BR ist lt. PostPersRG auf Antrag hinzuzuziehen.
Dies habe ich gewünscht, am Besten diesen Wunsch äußern. Einschreiben Rückschein bzw. GV Zustellung an das PST
Auszug § 52 VwGo Absatz 4.
Also das Örtlich zuständige VG
Gegen die Anordnung ist zulässig, habe ich vor kurzem durch.
Ob es was bringt hängt von der Rechtssprechung des zuständigen OVG und vom Einzelfall ab. In der Datenbank des zuständigen OVG recherchieren.
Die Anordnung ist kein Verwaltungsakt insofern bringt ein Widerspruch nichts.
Der BR ist lt. PostPersRG auf Antrag hinzuzuziehen.
Dies habe ich gewünscht, am Besten diesen Wunsch äußern. Einschreiben Rückschein bzw. GV Zustellung an das PST
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Hallo Burgwächter,
was meinst du mit:
"Gegen die Anordnung ist zulässig, habe ich vor kurzem durch."
was meinst du mit:
"Gegen die Anordnung ist zulässig, habe ich vor kurzem durch."
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Hallo Burgwächter,
du kannst sehr gut abschreiben - aber aus dem Gesetz in Verbindung mit aktuellen Urteilen kannst du aber nicht argumentieren...
Schau dir mal folgende Zitierung eines Urteils beim VG Hannover, Az. 13 B 5198/10 vom 18.10.10 an:
Die Regelung über die örtliche Zuständigkeit im Dienstrecht trägt nicht etwaigen besonderen Bedürfnissen des Dienstherrn Rechnung. Sie ist vielmehr in Abkehr von der Behördensitzorientierung in § 52 Nr. 2 Satz 1, Nr. 3 Satz 1 VwGO darauf angelegt, den Beamten entgegenzukommen. Das macht schon der Wortlaut deutlich, der in erster Linie von den Wohnsitzen der Beamten handelt und den Sitz der Behörden nach § 52 Nr. 4 Satz 2 VwGO nur subsidiär beachtet. Den Beamten sollen typischerweise weite Anfahrten zu einem Gerichtstermin erspart werden (VG Berlin, Beschl. v. 22.07.2008 - 5 A 160.08 -, zit. n. juris). Der bürgerliche Wohnsitz des Antragstellers liegt im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Hannover.
Und somit ist bei einem beschäftigunslosen Beamten (egal ob PBM NL oder Vivento) der Wohnsitz maßgeblich - also das Verwaltungsgericht ist zuständig, in dem der Beamten
seinen Wohnsitz hat - und das ist im Regelfall bei einem PBM´ler eben nicht das VG Berlin...
In den mir bekannten Widerspruchsbescheiden (unabhängig ob die Weisung zur Untersuchung ein Verwaltungsakt ist - das ist bisher noch streitig, ist aber hier nicht das zu lösende Problem), schreibt die Telekom immer, dass das VG Berlin zuständig ist, weil die virtuelle PBM NL ja in Berlin ist.
Hier will die Telekom mal wieder ein Hinderniss in den Weg stellen, denn dann musst du ja einen Anwalt finden, der dich in Berlin vertritt - und wenn du in Bayern wohnst, ist das schon sehr schwierig...
Ein Tipp für Rechtlerin:
Einfach eine Rechtsberatung beim Anwalt nehmen und dies dann klären lassen. Es gibt nämlich hier viele User, die wollen oder können vieles durcheinander bringen - somit wird dann nochmals eine Hemmschwelle aufgebaut...
du kannst sehr gut abschreiben - aber aus dem Gesetz in Verbindung mit aktuellen Urteilen kannst du aber nicht argumentieren...
Schau dir mal folgende Zitierung eines Urteils beim VG Hannover, Az. 13 B 5198/10 vom 18.10.10 an:
Die Regelung über die örtliche Zuständigkeit im Dienstrecht trägt nicht etwaigen besonderen Bedürfnissen des Dienstherrn Rechnung. Sie ist vielmehr in Abkehr von der Behördensitzorientierung in § 52 Nr. 2 Satz 1, Nr. 3 Satz 1 VwGO darauf angelegt, den Beamten entgegenzukommen. Das macht schon der Wortlaut deutlich, der in erster Linie von den Wohnsitzen der Beamten handelt und den Sitz der Behörden nach § 52 Nr. 4 Satz 2 VwGO nur subsidiär beachtet. Den Beamten sollen typischerweise weite Anfahrten zu einem Gerichtstermin erspart werden (VG Berlin, Beschl. v. 22.07.2008 - 5 A 160.08 -, zit. n. juris). Der bürgerliche Wohnsitz des Antragstellers liegt im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Hannover.
Und somit ist bei einem beschäftigunslosen Beamten (egal ob PBM NL oder Vivento) der Wohnsitz maßgeblich - also das Verwaltungsgericht ist zuständig, in dem der Beamten
seinen Wohnsitz hat - und das ist im Regelfall bei einem PBM´ler eben nicht das VG Berlin...
In den mir bekannten Widerspruchsbescheiden (unabhängig ob die Weisung zur Untersuchung ein Verwaltungsakt ist - das ist bisher noch streitig, ist aber hier nicht das zu lösende Problem), schreibt die Telekom immer, dass das VG Berlin zuständig ist, weil die virtuelle PBM NL ja in Berlin ist.
Hier will die Telekom mal wieder ein Hinderniss in den Weg stellen, denn dann musst du ja einen Anwalt finden, der dich in Berlin vertritt - und wenn du in Bayern wohnst, ist das schon sehr schwierig...
Ein Tipp für Rechtlerin:
Einfach eine Rechtsberatung beim Anwalt nehmen und dies dann klären lassen. Es gibt nämlich hier viele User, die wollen oder können vieles durcheinander bringen - somit wird dann nochmals eine Hemmschwelle aufgebaut...
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Ich habe vier solche Anträge nach § 80 VwGO gestellt über das örtliche VG.
Antrag auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz.
Dieser ist jedoch mangels Verwaltungsakt ein Antrag nach § 123 VwGO umgedeutet worden, es sei ein Verfahrenshandlung.
Tenor: Der Anordnung sei zu befolgen, da ansonsten die DDU vermutet wird.
Der Antrag vier wurde abgelehnt. Streitwert 5000€ Kosten von 1000€ waren von mir zu tragen.
Die vorherigen hat die T anerkannt. Es kam zu keiner Entscheidung. Kosten trug die T.
Wahrscheinlich um Zeit zu gewinnen und Druck auf das VG auszuüben über das
zuständige BMF und BWI. So etwas gibt es, war vor kurzem in Berlin im zuständigen Referat mit einer Besuchergruppe.
Hier wurde offen über solche Fälle berichtet.
Zuständig ist das örtliche VG.
Habe allerdings auch schon Klagen in Berlin geführt. Allerding aus einer Abordnung dorthin.
Insofern sind einige User nicht so im Thema wie ich, da meine "Erfahrungen" aktuell aus 2012 sind und in Niedersachen die
Rechtssprechung des OVG massgeblich ist.
Antrag auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz.
Dieser ist jedoch mangels Verwaltungsakt ein Antrag nach § 123 VwGO umgedeutet worden, es sei ein Verfahrenshandlung.
Tenor: Der Anordnung sei zu befolgen, da ansonsten die DDU vermutet wird.
Der Antrag vier wurde abgelehnt. Streitwert 5000€ Kosten von 1000€ waren von mir zu tragen.
Die vorherigen hat die T anerkannt. Es kam zu keiner Entscheidung. Kosten trug die T.
Wahrscheinlich um Zeit zu gewinnen und Druck auf das VG auszuüben über das
zuständige BMF und BWI. So etwas gibt es, war vor kurzem in Berlin im zuständigen Referat mit einer Besuchergruppe.
Hier wurde offen über solche Fälle berichtet.
Zuständig ist das örtliche VG.
Habe allerdings auch schon Klagen in Berlin geführt. Allerding aus einer Abordnung dorthin.
Insofern sind einige User nicht so im Thema wie ich, da meine "Erfahrungen" aktuell aus 2012 sind und in Niedersachen die
Rechtssprechung des OVG massgeblich ist.
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Also Burgwächter,
hör bitte mal auf hier zumzuspinnen...
1. Es ist höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob es sich bei einer DDU-Untersuchung um einen Verwaltungsakt oder um
eine dienstliche Weisung handelt - aus diesem Grunde wird immer eine Einzelfallentscheidung notwendig sein...
2. Entschieden ist aber, dass wenn der Beamte ohne Beschäftigung ist, das VG am Wohnsitz des Beamten zuständig ist !
3. Wenn dir der Dienstherr beim Widerspruch das VG Berlin als zuständiges VG nennt und du nimmst das hin, dann ist es
eben dein Problem...wenn du zudem noch in Berlin deinen Dienstsitz hast, dann ist das ja auch richtig...
4. Es gibt neben dem VG Hannover mehrere VG´s, die diese Rechtssprechung des Gerichtsstandes sehen - ich kenne kein
VG oder OVG, dass dieser Argumentation nicht folgt - warum auch, denn der Beamte soll geschützt werden...
5. Deinen Ausführungen glaube ich nicht, denn wenn alles wahr ist, was du hier schreibst, dann musst du schon mindesten
100 Gerichtsverfahren mit der Telekom gehabt haben - das ist einfach lächerlich.
6. Halt dich an Fakten und fantasiere dir nicht irgendwas zusammen - du erzählst hier was von einer Besuchergruppe in dem
zustänigen Referat - und das haben die dir dann offen erzählt - klar...:
Fakt ist, dass alles verschleiert und nichts zugegeben wird, wenn es doch so ist, dann nenn mir doch einfach mal den, der
die Besuchergruppe empfangen hat beim BMF - da würde ich dann auch mal hingehen wollen...
7. Für den Dienstherr, also die BRD, ist doch alles in Ordnung mit der PBM NL und der Nichtbeschäftigung ohne Wahlrecht und
sonstigen Rechte...
hör bitte mal auf hier zumzuspinnen...
1. Es ist höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob es sich bei einer DDU-Untersuchung um einen Verwaltungsakt oder um
eine dienstliche Weisung handelt - aus diesem Grunde wird immer eine Einzelfallentscheidung notwendig sein...
2. Entschieden ist aber, dass wenn der Beamte ohne Beschäftigung ist, das VG am Wohnsitz des Beamten zuständig ist !
3. Wenn dir der Dienstherr beim Widerspruch das VG Berlin als zuständiges VG nennt und du nimmst das hin, dann ist es
eben dein Problem...wenn du zudem noch in Berlin deinen Dienstsitz hast, dann ist das ja auch richtig...
4. Es gibt neben dem VG Hannover mehrere VG´s, die diese Rechtssprechung des Gerichtsstandes sehen - ich kenne kein
VG oder OVG, dass dieser Argumentation nicht folgt - warum auch, denn der Beamte soll geschützt werden...
5. Deinen Ausführungen glaube ich nicht, denn wenn alles wahr ist, was du hier schreibst, dann musst du schon mindesten
100 Gerichtsverfahren mit der Telekom gehabt haben - das ist einfach lächerlich.
6. Halt dich an Fakten und fantasiere dir nicht irgendwas zusammen - du erzählst hier was von einer Besuchergruppe in dem
zustänigen Referat - und das haben die dir dann offen erzählt - klar...:
Fakt ist, dass alles verschleiert und nichts zugegeben wird, wenn es doch so ist, dann nenn mir doch einfach mal den, der
die Besuchergruppe empfangen hat beim BMF - da würde ich dann auch mal hingehen wollen...
7. Für den Dienstherr, also die BRD, ist doch alles in Ordnung mit der PBM NL und der Nichtbeschäftigung ohne Wahlrecht und
sonstigen Rechte...
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Was zählt ist der Ort der Regelarbeitsstelle des Beamten. Früher ist man davon ausgegangen, dass Arbeitsort und Wohnsitz identisch oder zumindest sehr nah beisammen liegen. Was von der T ja mit System seit Jahren mit Absicht und fadenscheinigen Begründungen verändert wird, um dem Beamten das Leben zu erschweren.
Was nicht zählt, ist der Ort der T-Einheit, sondern im Regelfall der Ort der Regelarbeitsstelle. Es KANN für die PBM-ler kritisch werden, wenn als Regelarbeitsstelle "Berlin" in den Personaldaten steht, weil man damals mal bei der Beurlaubung zu einer GmbH mit der Hintergrundversetzung zur PBM-NL einverstanden war.
NORMALERweise ist aber die letzte reguläre tatsächliche Arbeitsstelle die Regelarbeitsstelle - auch wenn man seit Jahren in einer Nichtbeschäftigung verweilen muss.
In der 1. Instanz wäre also das VG am Ort der letzten Regelarbeitsstelle zuständig. Dazu müssten beurlaubte/PBM-Beamte mal in ihren Beurlaubung"vertrag", bzw. in ihren letzten Arbeitsvertrag gucken, was dort als Regelarbeitsstelle angegeben war.
Wenn es dann aber vor Gericht über mehrere Instanzen geht, dann sind die nächsten Instanzen natürlich evtl. nicht mehr vor Ort, sondern am Standort des höher-instanzlichen Gerichtes.
Das Zauberwort ist aber "Regelarbeitsstelle".
Das kann der STandort Berlin eigentlich nicht sein, da man dort ja nie wirklich gearbeitet hat, wenn man aus einer Beurlaubung in die Nichttätigkeit gezwungen wurde.
außer.... man hätte als Regelarbeitsstelle eben eine in der Berliner Gegend.
Was nicht zählt, ist der Ort der T-Einheit, sondern im Regelfall der Ort der Regelarbeitsstelle. Es KANN für die PBM-ler kritisch werden, wenn als Regelarbeitsstelle "Berlin" in den Personaldaten steht, weil man damals mal bei der Beurlaubung zu einer GmbH mit der Hintergrundversetzung zur PBM-NL einverstanden war.
NORMALERweise ist aber die letzte reguläre tatsächliche Arbeitsstelle die Regelarbeitsstelle - auch wenn man seit Jahren in einer Nichtbeschäftigung verweilen muss.
In der 1. Instanz wäre also das VG am Ort der letzten Regelarbeitsstelle zuständig. Dazu müssten beurlaubte/PBM-Beamte mal in ihren Beurlaubung"vertrag", bzw. in ihren letzten Arbeitsvertrag gucken, was dort als Regelarbeitsstelle angegeben war.
Wenn es dann aber vor Gericht über mehrere Instanzen geht, dann sind die nächsten Instanzen natürlich evtl. nicht mehr vor Ort, sondern am Standort des höher-instanzlichen Gerichtes.
Das Zauberwort ist aber "Regelarbeitsstelle".
Das kann der STandort Berlin eigentlich nicht sein, da man dort ja nie wirklich gearbeitet hat, wenn man aus einer Beurlaubung in die Nichttätigkeit gezwungen wurde.
außer.... man hätte als Regelarbeitsstelle eben eine in der Berliner Gegend.
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Hallo Bundesfreiwild,
ich gehe sogar noch weiter, dass bei einer Nichtbeschäftigung nur der Wohnort des Beamten zählt..
In Ordnung wäre es auch, wenn die letzte Regelarbeitsstelle zählen würden - die Gerichte entscheiden bei Streitigkeiten
immer für den Beamten, da dieser hier schützenswürdig ist...
ich gehe sogar noch weiter, dass bei einer Nichtbeschäftigung nur der Wohnort des Beamten zählt..
In Ordnung wäre es auch, wenn die letzte Regelarbeitsstelle zählen würden - die Gerichte entscheiden bei Streitigkeiten
immer für den Beamten, da dieser hier schützenswürdig ist...
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Einzige Zustimmung die wollen uns loswerden, damit die T ohne "Ballast" verkloppt werden kann.Kater-Mikesch hat geschrieben:Also Burgwächter,
hör bitte mal auf hier zumzuspinnen...
ich spinne nicht, unwahre Behauptung und üble Nachrede
1. Es ist höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob es sich bei einer DDU-Untersuchung um einen Verwaltungsakt oder um
eine dienstliche Weisung handelt - aus diesem Grunde wird immer eine Einzelfallentscheidung notwendig sein...
Das zuständige Gericht hat keine Rechtsmittel zugelassen, also bevor ich ohne Einsatz der RSV 5000€ in nutzlose Prozesse investiere, kaufe ich mir davon lieber eine neue Rolex und freu mich täglich drüber.
2. Entschieden ist aber, dass wenn der Beamte ohne Beschäftigung ist, das VG am Wohnsitz des Beamten zuständig ist !
Habe ich etwas anderes behauptet?
3. Wenn dir der Dienstherr beim Widerspruch das VG Berlin als zuständiges VG nennt und du nimmst das hin, dann ist es
eben dein Problem...wenn du zudem noch in Berlin deinen Dienstsitz hast, dann ist das ja auch richtig...
Ich war dorthin abgeordnet und das Örtliche VG hat den Rechtsstreit nach B verwiesen, Klage habe ich gewonnen ohne Anwalt.
4. Es gibt neben dem VG Hannover mehrere VG´s, die diese Rechtssprechung des Gerichtsstandes sehen - ich kenne kein
VG oder OVG, dass dieser Argumentation nicht folgt - warum auch, denn der Beamte soll geschützt werden...
Deine Zitate sind nicht aktuell mein Urteil ist erst vor kurzem ergangen und wir haben 2012. Das VG hat aktuelle Entscheidungen herangezogen.
5. Deinen Ausführungen glaube ich nicht, denn wenn alles wahr ist, was du hier schreibst, dann musst du schon mindesten
100 Gerichtsverfahren mit der Telekom gehabt haben - das ist einfach lächerlich.
30 bestimmt, deshalb hat meine Pers Akte auch 3000 Seiten. Es sind sämtliche Verfahren dort drin. Was Du davon hälst ist mir Wurscht.
6. Halt dich an Fakten und fantasiere dir nicht irgendwas zusammen - du erzählst hier was von einer Besuchergruppe in dem
zustänigen Referat - und das haben die dir dann offen erzählt - klar...:
Fakt ist, dass alles verschleiert und nichts zugegeben wird, wenn es doch so ist, dann nenn mir doch einfach mal den, der
die Besuchergruppe empfangen hat beim BMF - da würde ich dann auch mal hingehen wollen...
LAß Dich doch einladen ins Ministerium, es waren 17 Zeugen aus Wirtschaft, usw dabei. Alle waren empört über die Aussagen .
7. Für den Dienstherr, also die BRD, ist doch alles in Ordnung mit der PBM NL und der Nichtbeschäftigung ohne Wahlrecht und
sonstigen Rechte...
Ich säße auch lieber ohne Beschäftigung zu Hause, aber mehr als drei Jahre durfte ich nicht die Füße hochlegen.
Außerdem wollen sie mich schon seit 12 Jahren beförden, nämlich raus.
Einem Hinweis aus den Gerichtsakten entnommen... Wir wollen uns vom Kläger trennen......
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
" Entschieden ist aber, dass wenn der Beamte ohne Beschäftigung ist, das VG am Wohnsitz des Beamten zuständig ist !" Zitat von glaub Burgwächter.
Dazu eine Frage: Wenn der schon pensionierte Beamte seinen dauerhaften Wohnsitz im Ausland hat und auch keine Meldeadresse mehr in Dtl, welches Gericht ist dann zuständig? Kann mir nicht vorstellen das dann das Gericht am Wohnsitz des Beamten zuständig ist, weil die ja von Deutschem Recht keine Ahnung haben.
egyptwoman
Dazu eine Frage: Wenn der schon pensionierte Beamte seinen dauerhaften Wohnsitz im Ausland hat und auch keine Meldeadresse mehr in Dtl, welches Gericht ist dann zuständig? Kann mir nicht vorstellen das dann das Gericht am Wohnsitz des Beamten zuständig ist, weil die ja von Deutschem Recht keine Ahnung haben.
egyptwoman
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Ich würde mir eine Wohnung/Meldeadresse in D aufrecht erhalten. Auch um ein Konto zu behalten.
Zu den Beamten zugeneigten Gerichten dürfte Göttingen/Hannover/Berlin zählen.
Ansonsten dürfe es m.E. in Ermangelung siehe VwGO, am Sitz der Behörde liegen.
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Hat der Kläger oder Beklagte keinen dienstlichen Wohnsitz oder keinen Wohnsitz innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Behörde, die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat, so ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk diese Behörde ihren Sitz hat. Die Sätze 1 und 2 gelten für Klagen nach § 79 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen entsprechend.
Zu den Beamten zugeneigten Gerichten dürfte Göttingen/Hannover/Berlin zählen.
Ansonsten dürfe es m.E. in Ermangelung siehe VwGO, am Sitz der Behörde liegen.
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Hat der Kläger oder Beklagte keinen dienstlichen Wohnsitz oder keinen Wohnsitz innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Behörde, die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat, so ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk diese Behörde ihren Sitz hat. Die Sätze 1 und 2 gelten für Klagen nach § 79 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen entsprechend.
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Hallo Burgwächter und Grubi,
wisst ihr eigentlich, was für einen Unsinn ihr hier erzählt - soll sich jetzt etwas jeder noch einen Zweit- oder Drittwohnsitz zulegen,
damit man einen Einfluss auf das zuständige Gericht hat - und vor allen Dingen, muss dann ja auch ein Anwalt aus dieser Nähe
genommen werden.
Also wenn ich in Bayern wohne und weiß, dass das VG Berlin arbeitnehmerfreundlich ist, melde ich einfach mal einen Wohnsitz
in Berlin an...muss dann eine Wohnung dort anmieten (ihr beide meint wahrscheinlich, man kann unter einer Brücke einen Wohnsitz
anmelden), Miete zahlen, sonstige Kosten aufwenden usw...
Kein persönlicher Kontakt mit dem dortigen Anwalt - denn ein vernünftiger Anwalt übernimmt nicht die Kosten für die Vertretung
von Bayern aus nach Berlin...
Also nochmals für Euch beide:
Die ursprüngliche Frage war, wo der Gerichtsstand ist, wenn kein Dienstort vorhanden ist - also der MA beschäftigungslos ist.
Dann ist im jeden Fall der Wohnort des MA maßgeblich, und danach richtet sich der Gerichtsstand:
Beispiel:
MA wohnt in Pulheim - SBR ist in Berlin - und der Mitarbeiter ist ohne Beschäftigung.
Dann ist der Wohnort des MA maßgeblich und aus diesem Grunde ist VG Köln der Gerichtsstand.
Es gibt auch Gerichte, die mit Dienstort, der sehr weit entfernt ist und dem Beamten unzumutbare Aufwendungen erspart, den
Gerichtsstand nach dem Wohnort festlegt...
Beispiel:
Dienstort Darmstadt - Wohnort Frankfurt mit täglicher Heimfahrt - SBR in Berlin
Einreichung der Klage bei VG Köln mit Begründung, dass es nicht zumutbar ist, am Dienstort seinen Anwalt aufzusuchen - der
Lebnsmittelpunkt ist nachweisbar in Köln
Die Überlegung sollte nicht auf ein bestimmtes VG abzielen, sondern darauf, dass ein kompetenter RA ausgesucht wird, der die
Vorgehensweise der Telekom kennt - und oftmals ist die Vorgehensweise die, dass die Telekom erst einmal den Gerichtsstand
mit Berlin angibt - und das ist definitiv falsch...denn nur wenn der Wohnort und Dienstort Berlin wären, dann stimmt diese Angabe.
Mit dem Geld, was Burgwächter oder Grubi für Zweitwohnsitze ausgeben wollen, kann ich mir auch ohne RS-Versicherung den besten
Anwalt leisten.
Denn der Streitwert ist i. d. R. 2500,- € - selten auch mal 5000,- €.
Bei einem Streitwert von 2500,- € halten sich die Anwalts- und Gerichtskosten im Rahmen - aber sinnvoll ist immer eine RS-Versicherung.
wisst ihr eigentlich, was für einen Unsinn ihr hier erzählt - soll sich jetzt etwas jeder noch einen Zweit- oder Drittwohnsitz zulegen,
damit man einen Einfluss auf das zuständige Gericht hat - und vor allen Dingen, muss dann ja auch ein Anwalt aus dieser Nähe
genommen werden.
Also wenn ich in Bayern wohne und weiß, dass das VG Berlin arbeitnehmerfreundlich ist, melde ich einfach mal einen Wohnsitz
in Berlin an...muss dann eine Wohnung dort anmieten (ihr beide meint wahrscheinlich, man kann unter einer Brücke einen Wohnsitz
anmelden), Miete zahlen, sonstige Kosten aufwenden usw...
Kein persönlicher Kontakt mit dem dortigen Anwalt - denn ein vernünftiger Anwalt übernimmt nicht die Kosten für die Vertretung
von Bayern aus nach Berlin...
Also nochmals für Euch beide:
Die ursprüngliche Frage war, wo der Gerichtsstand ist, wenn kein Dienstort vorhanden ist - also der MA beschäftigungslos ist.
Dann ist im jeden Fall der Wohnort des MA maßgeblich, und danach richtet sich der Gerichtsstand:
Beispiel:
MA wohnt in Pulheim - SBR ist in Berlin - und der Mitarbeiter ist ohne Beschäftigung.
Dann ist der Wohnort des MA maßgeblich und aus diesem Grunde ist VG Köln der Gerichtsstand.
Es gibt auch Gerichte, die mit Dienstort, der sehr weit entfernt ist und dem Beamten unzumutbare Aufwendungen erspart, den
Gerichtsstand nach dem Wohnort festlegt...
Beispiel:
Dienstort Darmstadt - Wohnort Frankfurt mit täglicher Heimfahrt - SBR in Berlin
Einreichung der Klage bei VG Köln mit Begründung, dass es nicht zumutbar ist, am Dienstort seinen Anwalt aufzusuchen - der
Lebnsmittelpunkt ist nachweisbar in Köln
Die Überlegung sollte nicht auf ein bestimmtes VG abzielen, sondern darauf, dass ein kompetenter RA ausgesucht wird, der die
Vorgehensweise der Telekom kennt - und oftmals ist die Vorgehensweise die, dass die Telekom erst einmal den Gerichtsstand
mit Berlin angibt - und das ist definitiv falsch...denn nur wenn der Wohnort und Dienstort Berlin wären, dann stimmt diese Angabe.
Mit dem Geld, was Burgwächter oder Grubi für Zweitwohnsitze ausgeben wollen, kann ich mir auch ohne RS-Versicherung den besten
Anwalt leisten.
Denn der Streitwert ist i. d. R. 2500,- € - selten auch mal 5000,- €.
Bei einem Streitwert von 2500,- € halten sich die Anwalts- und Gerichtskosten im Rahmen - aber sinnvoll ist immer eine RS-Versicherung.
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Hallo Grubi,
also jetzt wollen wir aber mal auf dem Teppisch bleiben - hier mal eine kurze Erläuterung:
§ 52 Nr. 4 VwGO enthält eine Regelung für den Gerichtsstand für Klagen aus dem Beamtenverhältnis. Den Klagen des Dienstnehmers aus einem gegenwärtigen oder früheren Sonderrechtsverhältnis sind ausdrücklich die Streitigkeiten gleich gestellt, die sich auf die Entstehend eines solchen Verhältnisses beziehen.
Zweck dieser Regelung ist es zum einen, die Zusammenballung vieler Klagen bei den Verwaltungsgerichten am Sitz der Bundes- und Landeszentralbehörden zu verhindern, zum anderen, dem Kläger den Zugang zu einem für ihn leicht erreichbaren Gericht zu ermöglichen.
Dieser Regelung liegt jedoch die „typische“ Prozesssituation Beamter als Kläger und Dienstherr als Beklagter (oder auch umgekehrt) zugrunde.
s. folgenden Kommentar: Sodan/Ziekow, VwGO, Stand: 2002, § 52 Rz. 29 unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drs 3/1094, S. 6.
Diese Regelung gilt für die beschäftigunglosen Mitarbeiter der PBM NL oder Vivento, und insbesondere für die Beamten, die einen Dienstort haben, bei dem die Erreichbarkeit
eines Gerichtes ein erheblicher Mehraufwand ist...also wird dann als Gerichsstand der Wohnort des Klägers genommen...
Wenn du bei dem § 52 Nr. 4 VwGO liest, hört es sich an, als wenn der Gerichtsstand der ist, an dem die Behörde Ihren Sitz hat...dies ist eben nicht so und wurde bereits durch
einschlägige Gerichtsentscheidungen und dem o. a. Kommentar bestätigt..
Hier noch was für Dich/Euch zu verinnerlichen:
Nach § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO ist für alle Klagen gegen eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Behörde aus einem Beamtenverhältnis das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Kläger seinen dienstlichen Wohnsitz hat. Dienstlicher Wohnsitz ist dabei der Sitz der Behörde oder Dienststelle, der der Beamte angehört. Verfügt der Kläger über keinen dienstlichen Wohnsitz, etwa deshalb, weil er nicht mehr Beamter ist oder sich noch nicht im Beamtenverhältnis befindet, ist auf seinen allgemeinen - bürgerlichen - Wohnsitz nach §§ 7 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abzustellen.
Dies gilt demzufolge auch für einen Beamten ohne Beschäftigung - auch wenn dies als Beilspiel nicht aufgeführt wurde...
Wer lesen, recherchieren und sich in Gesetze einlesen kann und wer Gesetzesfolgen interpretieren und kommentieren kann, ist klar im Vorteil...
Wenn Du/Ihr aber anderer Meinung seid, dann reicht doch Eure Klagen bei dem VG ein, bei dem der Kläger seinen dienstlichen Wohnsitz hat - macht doch nichts...kann ja
jeder selber entscheiden...aber laßt bitte hier die Gemeinschaft in Ruhe und gebt nicht diese unqualifizierten Kommentare ab...
Es sei denn, dass Ihr beide hier auf der Seite der Telekom seid und einfach nur Verwirrung stiften wollt - ist ja bekannt bei Euch...
also jetzt wollen wir aber mal auf dem Teppisch bleiben - hier mal eine kurze Erläuterung:
§ 52 Nr. 4 VwGO enthält eine Regelung für den Gerichtsstand für Klagen aus dem Beamtenverhältnis. Den Klagen des Dienstnehmers aus einem gegenwärtigen oder früheren Sonderrechtsverhältnis sind ausdrücklich die Streitigkeiten gleich gestellt, die sich auf die Entstehend eines solchen Verhältnisses beziehen.
Zweck dieser Regelung ist es zum einen, die Zusammenballung vieler Klagen bei den Verwaltungsgerichten am Sitz der Bundes- und Landeszentralbehörden zu verhindern, zum anderen, dem Kläger den Zugang zu einem für ihn leicht erreichbaren Gericht zu ermöglichen.
Dieser Regelung liegt jedoch die „typische“ Prozesssituation Beamter als Kläger und Dienstherr als Beklagter (oder auch umgekehrt) zugrunde.
s. folgenden Kommentar: Sodan/Ziekow, VwGO, Stand: 2002, § 52 Rz. 29 unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drs 3/1094, S. 6.
Diese Regelung gilt für die beschäftigunglosen Mitarbeiter der PBM NL oder Vivento, und insbesondere für die Beamten, die einen Dienstort haben, bei dem die Erreichbarkeit
eines Gerichtes ein erheblicher Mehraufwand ist...also wird dann als Gerichsstand der Wohnort des Klägers genommen...
Wenn du bei dem § 52 Nr. 4 VwGO liest, hört es sich an, als wenn der Gerichtsstand der ist, an dem die Behörde Ihren Sitz hat...dies ist eben nicht so und wurde bereits durch
einschlägige Gerichtsentscheidungen und dem o. a. Kommentar bestätigt..
Hier noch was für Dich/Euch zu verinnerlichen:
Nach § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO ist für alle Klagen gegen eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Behörde aus einem Beamtenverhältnis das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Kläger seinen dienstlichen Wohnsitz hat. Dienstlicher Wohnsitz ist dabei der Sitz der Behörde oder Dienststelle, der der Beamte angehört. Verfügt der Kläger über keinen dienstlichen Wohnsitz, etwa deshalb, weil er nicht mehr Beamter ist oder sich noch nicht im Beamtenverhältnis befindet, ist auf seinen allgemeinen - bürgerlichen - Wohnsitz nach §§ 7 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abzustellen.
Dies gilt demzufolge auch für einen Beamten ohne Beschäftigung - auch wenn dies als Beilspiel nicht aufgeführt wurde...
Wer lesen, recherchieren und sich in Gesetze einlesen kann und wer Gesetzesfolgen interpretieren und kommentieren kann, ist klar im Vorteil...
Wenn Du/Ihr aber anderer Meinung seid, dann reicht doch Eure Klagen bei dem VG ein, bei dem der Kläger seinen dienstlichen Wohnsitz hat - macht doch nichts...kann ja
jeder selber entscheiden...aber laßt bitte hier die Gemeinschaft in Ruhe und gebt nicht diese unqualifizierten Kommentare ab...
Es sei denn, dass Ihr beide hier auf der Seite der Telekom seid und einfach nur Verwirrung stiften wollt - ist ja bekannt bei Euch...
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
- ist zwar zum Thema OT: aber wenn man vor Umzug und Abmeldung in ein nichteuropäisches Land ein Konto in Dtl hatte, kann man dies auch behalten, ich hab mein Konto noch in Dtl auch ohne Meldeadresse, ist zumindest bei der sparkasse kein Problem.burgwächter hat geschrieben:Ich würde mir eine Wohnung/Meldeadresse in D aufrecht erhalten. Auch um ein Konto zu behalten.
egyptwoman
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Wenn Du/Ihr aber anderer Meinung seid, dann reicht doch Eure Klagen bei dem VG ein, bei dem der Kläger seinen dienstlichen Wohnsitz hat - macht doch nichts...kann ja
jeder selber entscheiden...aber laßt bitte hier die Gemeinschaft in Ruhe und gebt nicht diese unqualifizierten Kommentare ab...
Es sei denn, dass Ihr beide hier auf der Seite der Telekom seid und einfach nur Verwirrung stiften wollt - ist ja bekannt bei Euch...
Kater-Mikesch
Beiträge: 230
Registriert: 19.07.2012 19:22
--
Geehrter Kater mikesch,
Den Unruhestifter sehe ich eher auf Deiner Seite,
wer nichts verstehen will soll es bleiben lassen.
Du hast scheinbar nicht den Fred gelesen in dem ich schrieb ich bin seit über 20 Jahren noch im Eingangsamt und habe über 25
Prozesse gegen die BRD führen müssen, ein Ende ist nicht abzusehen.
Die Beschuldigung werte ich daher als " üble Nachrede" und beende die unsägliche, fruchlose Diskussion in diesem Fred.
Der Fred ist ohenhin so weit abgedriftet, dass er abgeschlossen werden kann. Der TE beteiligt sich ohnehin nicht mehr.
Grüetzi Burgi
jeder selber entscheiden...aber laßt bitte hier die Gemeinschaft in Ruhe und gebt nicht diese unqualifizierten Kommentare ab...
Es sei denn, dass Ihr beide hier auf der Seite der Telekom seid und einfach nur Verwirrung stiften wollt - ist ja bekannt bei Euch...
Kater-Mikesch
Beiträge: 230
Registriert: 19.07.2012 19:22
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Geehrter Kater mikesch,
Den Unruhestifter sehe ich eher auf Deiner Seite,
wer nichts verstehen will soll es bleiben lassen.
Du hast scheinbar nicht den Fred gelesen in dem ich schrieb ich bin seit über 20 Jahren noch im Eingangsamt und habe über 25
Prozesse gegen die BRD führen müssen, ein Ende ist nicht abzusehen.
Die Beschuldigung werte ich daher als " üble Nachrede" und beende die unsägliche, fruchlose Diskussion in diesem Fred.
Der Fred ist ohenhin so weit abgedriftet, dass er abgeschlossen werden kann. Der TE beteiligt sich ohnehin nicht mehr.
Grüetzi Burgi
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Thx gut zu wissen, dann ab auf die Caymann Inseln die vielen Millionen verprassenegyptwoman hat geschrieben:- ist zwar zum Thema OT: aber wenn man vor Umzug und Abmeldung in ein nichteuropäisches Land ein Konto in Dtl hatte, kann man dies auch behalten, ich hab mein Konto noch in Dtl auch ohne Meldeadresse, ist zumindest bei der sparkasse kein Problem.burgwächter hat geschrieben:Ich würde mir eine Wohnung/Meldeadresse in D aufrecht erhalten. Auch um ein Konto zu behalten.
egyptwoman
Regard´s
Burgi