Verfasst: 17. Nov 2011, 13:02
Hallo "Beamter_007",
allein die Fragestellung finde ich schon irgendwie albern! Daher glaube ich auch, dass Du uns hier veralbern möchtest...
Wer die "55er-Regelung" bei der T in Anspruch nimmt, um in den Vorruhestand zu wechseln, hat sich das sicherlich im Vorfeld genauestens überlegt!
Solange man aber die Konditionen gar nicht kennt, die sich mit der Auflösung Deiner Behörde, sowie dem damit verbundenen einstweiligen Ruhestand ergeben können, ist eine "seriöse" Antwort von hier aus erst gar nicht möglich!
Viel wichtiger, als sämtliche Allerwelts-Statements" sind nämlich die individuellen Voraussetzungen, die die Betroffenen schon ´mal vorab gar nicht "vergleichbar" machen:
Alter des betroffenen Mitarbeiters, Dauer der "Betriebszugehörigkeit", bzw. ruhegehaltsfähige Dienstzeiten, Familienstand, Umfeld, Bedürfnisse, Job-Alternative(n), wie eine alternativ mögliche Versetzung zu einer anderen Behörde, etc.!
Ohne solche Parameter geht überhaupt nichts!
Ich will trotzdem hier eine eher "allgemeine" Aussage wagen:
Alle Telekomiker hatten entweder gute Gründe sich zu freuen, dass sie gehen durften, oder sie haben andererseits halt "nur" das kleinere Übel gewählt - und müssen sich nun lebenslang damit arrangieren! In jedem Fall aber war es deren persönliche Entscheidung, die keinerlei Allgemeingültigkeit besitzt!
Unter dem Begriff "einstw. Ruhestand" zu googeln, wäre da für Dich und Deine eigene Entscheidung meines Erachtens nach schon wesentlich produktiver!
Nichts für ungut, aber ein paar Informationen mehr, wären zwar schon angebracht, aber die wirkliche Entscheidung hängt nicht von anderen ab!
allein die Fragestellung finde ich schon irgendwie albern! Daher glaube ich auch, dass Du uns hier veralbern möchtest...
Wer die "55er-Regelung" bei der T in Anspruch nimmt, um in den Vorruhestand zu wechseln, hat sich das sicherlich im Vorfeld genauestens überlegt!
Solange man aber die Konditionen gar nicht kennt, die sich mit der Auflösung Deiner Behörde, sowie dem damit verbundenen einstweiligen Ruhestand ergeben können, ist eine "seriöse" Antwort von hier aus erst gar nicht möglich!
Viel wichtiger, als sämtliche Allerwelts-Statements" sind nämlich die individuellen Voraussetzungen, die die Betroffenen schon ´mal vorab gar nicht "vergleichbar" machen:
Alter des betroffenen Mitarbeiters, Dauer der "Betriebszugehörigkeit", bzw. ruhegehaltsfähige Dienstzeiten, Familienstand, Umfeld, Bedürfnisse, Job-Alternative(n), wie eine alternativ mögliche Versetzung zu einer anderen Behörde, etc.!
Ohne solche Parameter geht überhaupt nichts!
Ich will trotzdem hier eine eher "allgemeine" Aussage wagen:
Alle Telekomiker hatten entweder gute Gründe sich zu freuen, dass sie gehen durften, oder sie haben andererseits halt "nur" das kleinere Übel gewählt - und müssen sich nun lebenslang damit arrangieren! In jedem Fall aber war es deren persönliche Entscheidung, die keinerlei Allgemeingültigkeit besitzt!
Unter dem Begriff "einstw. Ruhestand" zu googeln, wäre da für Dich und Deine eigene Entscheidung meines Erachtens nach schon wesentlich produktiver!
Nichts für ungut, aber ein paar Informationen mehr, wären zwar schon angebracht, aber die wirkliche Entscheidung hängt nicht von anderen ab!