Beurlaubung aus dienstlichen Gründen zur Hälfte

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NRWler
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Beurlaubung aus dienstlichen Gründen zur Hälfte

Beitrag von NRWler »

Hallo!

Ich habe hier einmal eine Frage zum Sonderurlaub für Beamte aus dienstlichen Gründen.

In unserer Behörde gibt es in einer anderen Abteilung einen Beamten, den wir gerne in unserer Abteilung zur Hälfte beschäftigen möchten. Mit dem Beamten ist das auch geklärt und er signalisiert Bereitschaft zum Wechsel.

Allerdings haben wir das Problem, dass wir lediglich eine halbe Angestelltenstelle zur Verfügung haben, die wir nicht mit einem Beamten besetzten können.

Nun meine Frage: besteht die Möglichkeit, diesen Beamten zur Hälfte seiner Arbeitszeit aus dienstlichen Gründen zu Beurlauben um ihn dann für die Hälfte der Arbeitszeit als Angestellten in unserer Abteilung einzusetzen?

Eine Reduzierung der Arbeitszeit zur Hälfte, damit er als eine Art Nebenjob in unserer Abteilung arbeitet, ist nicht möglich, da er als Beamter in einem Nebenjob nicht mehr als 6000 Euro im Jahr hinzuverdienen darf.

Bevor wir hier in der Behörde nun den Vorschlag mit der Leitung und der Abteilungsleitung des Beamten besprechen, hätten wir gerne gewußt, ob unser Anliegen überhaupt machbar ist.

Die Frage nach einer Beurlaubung aus dienstlichen Gründen innerhalb einer Behörde stellt sich natürlich auch, wenn wir eine Vollzeitbeschäftigung zur Verfügung hätten, die wir mit diesem Beamten besetzten könnten.

Für eine Mitteilung wäre ich sehr dankbar! :-)
Angelfire
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Registriert: 15.11.2005 23:35
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Beitrag von Angelfire »

Das geht erfahrungsgemäß nicht ohne weiteres! Gut ist immer wenn beide Dienststellen sich einig sind. Dann kann vom MInisterium eine Sonderregelung gefunden werden. Rein vom Beamtenrecht her, geht es nicht.

LG Angelfire
Was du nicht willst das dir getan, das tu auch keinem andren an!
NRWler
Beiträge: 2
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Beitrag von NRWler »

Vielen Dank für die Antwort! :P