Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
hallo Steinbock,
- danke für den Hinweis mit der DU anstelle BUV für Beamte; war mir bisher nicht bekannt, meinem Bankberater anscheinend ebenso;
- zur "scheibchenweisen Krankschreibung" um DU zu verhindern: doch, hat mir jemand von meiner Versorgungsstelle so (inoffiziell) mitgeteilt; nein, ich verulke hier niemanden;
- nein, ich bin nicht mein eigener Steuerberater, habe jedoch vor einiger Zeit meinen Finanzen recht gut durchgeprüft, diversen Anlagen bin ich auf den Grund gegangen und kam in dem Zusammenhang auch nicht um eine besseres Verständnis des Steuerbescheids herum und in dem Zusammenhang erschloß sich mir dann der Fehler des Steuerberaters (hat ganz schön Nerven gekostet!); ich bin derzeit dabei meinen Rürup Vertrag zu prüfen und ahne nichts gutes;
Gruß vom
Schaaf2012
- danke für den Hinweis mit der DU anstelle BUV für Beamte; war mir bisher nicht bekannt, meinem Bankberater anscheinend ebenso;
- zur "scheibchenweisen Krankschreibung" um DU zu verhindern: doch, hat mir jemand von meiner Versorgungsstelle so (inoffiziell) mitgeteilt; nein, ich verulke hier niemanden;
- nein, ich bin nicht mein eigener Steuerberater, habe jedoch vor einiger Zeit meinen Finanzen recht gut durchgeprüft, diversen Anlagen bin ich auf den Grund gegangen und kam in dem Zusammenhang auch nicht um eine besseres Verständnis des Steuerbescheids herum und in dem Zusammenhang erschloß sich mir dann der Fehler des Steuerberaters (hat ganz schön Nerven gekostet!); ich bin derzeit dabei meinen Rürup Vertrag zu prüfen und ahne nichts gutes;
Gruß vom
Schaaf2012
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Hallo,
Ich vermute Dass hier Dein Bankberater völlig überfordert ist.
Wenn ich Dir irgendwie mit Rat und Tat zur Seite stehen kann, melde dich einfach
Grüßle vom Steinbock.
also... ich habe nichts gegen Bankberater, aber für Versicherungen von Beamten solltest Du dir einen Spezialisten suchen.Schaaf2012 hat geschrieben:hallo Steinbock,
- danke für den Hinweis mit der DU anstelle BUV für Beamte; war mir bisher nicht bekannt, meinem Bankberater anscheinend ebenso;
Ich vermute Dass hier Dein Bankberater völlig überfordert ist.
Dann bitte ich vielmals um Entschuldigung. Scheinbar hattest Du einige Berater die sich nicht auskennen.- zur "scheibchenweisen Krankschreibung" um DU zu verhindern: doch, hat mir jemand von meiner Versorgungsstelle so (inoffiziell) mitgeteilt; nein, ich verulke hier niemanden;
- nein, ich bin nicht mein eigener Steuerberater,
Wenn ich Dir irgendwie mit Rat und Tat zur Seite stehen kann, melde dich einfach
Grüßle vom Steinbock.
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Mal ne ganz blöde Frage...beschäftige mich auch etwas mit dem Thema, da ich vor ein paar Monaten erst verbeamtet wurde. Was ist, wenn ich die Dienstunfähigkeitsversicherung nur für ein paar Jahre abschliesse und dann kündige? Nach 5 Jahren müsste man doch wieder halbwegs abgesichert sein oder nicht, siehe folgende Info: "Beamte und Beamtenanwärter sollten eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschliessen, die insbesondere die ersten 5 Jahre ihrer Dienstzeit voll abdeckt, da in dieser Zeit die staatliche Absicherung entfällt. Kann der Beamte davon ausgehen, dass nach Ablauf dieser fünf Jahre das Ruhegeld ausreichend hoch sein wird, so reicht eine Versicherungslaufzeit von 5 Jahren aus." *** Werbung gelöscht - Mod ***
Da die Versicherung ja eine Risikoversicherung ist und ich nur was davon habe, wenn ich wirklich berufsunfähig bin, lohnt sich das doch langfristig kaum wenn ich nach 5 Jahren halbwegs abgesichert bin....oder stimmt das mit den 5 Jahren nicht?
Da die Versicherung ja eine Risikoversicherung ist und ich nur was davon habe, wenn ich wirklich berufsunfähig bin, lohnt sich das doch langfristig kaum wenn ich nach 5 Jahren halbwegs abgesichert bin....oder stimmt das mit den 5 Jahren nicht?
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Hallo MirkoW,
blöde Fragen gibt es nicht nur Dumme Antworten.
Aber ich versuche einmal ohne dumme Antworten zu antworten ....
Eine Erwerbsminderungsrente allerdings erhältst Du auch nicht, da hier mindestens 60 Monate Beiträge eingezahlt werden müssen.
Also wirst Du dich in 5 Jahren beim Sozialamt anmelden und ein paar Groschen zu erhalten, oder bist bis zu Deinem Lebensende auf Deine Eltern angewiesen.
Na .. ist doch ein wirklich toller Vorschlag von Dir.
Grüßle vom Steinbock
blöde Fragen gibt es nicht nur Dumme Antworten.
Aber ich versuche einmal ohne dumme Antworten zu antworten ....
ich vermute, dass Du hier den Status B.a.W. + B.a.P meinst. Wenn Dir also in dieser Zeit etwas passiert, besteht die Möglichkeit, dass Du in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wirst. Da Du bestimmt nach 1961 geboren bist, hast Du nur die Möglichkeit eine gesetzliche Erwerbsminderungs-Rente zu erhalten wenn Du dem Arbeitsleben nicht mehr zur Verfügung steht und mindestens 60 Monate Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hast.MirkoW hat geschrieben:Mal ne ganz blöde Frage...beschäftige mich auch etwas mit dem Thema, da ich vor ein paar Monaten erst verbeamtet wurde. Was ist, wenn ich die Dienstunfähigkeitsversicherung nur für ein paar Jahre abschliesse und dann kündige? Nach 5 Jahren müsste man doch wieder halbwegs abgesichert sein oder nicht,?
So nun nehmen wir mal an, Du schließt heute eine Dienstunfähigkeitsversicherung für eine Laufzeit von 5 Jahren ab und in einem Jahr hast Du einen Unfall und kannst nicht mehr arbeiten. Dann würdest Du 4 Jahre lang eine Dienstunfähigkeitsrente erhalten .siehe folgende Info: "Beamte und Beamtenanwärter sollten eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschliessen, die insbesondere die ersten 5 Jahre ihrer Dienstzeit voll abdeckt, da in dieser Zeit die staatliche Absicherung entfällt. Kann der Beamte davon ausgehen, dass nach Ablauf dieser fünf Jahre das Ruhegeld ausreichend hoch sein wird, so reicht eine Versicherungslaufzeit von 5 Jahren aus."
Da die Versicherung ja eine Risikoversicherung ist und ich nur was davon habe, wenn ich wirklich berufsunfähig bin, lohnt sich das doch langfristig kaum wenn ich nach 5 Jahren halbwegs abgesichert bin....oder stimmt das mit den 5 Jahren nicht?
Eine Erwerbsminderungsrente allerdings erhältst Du auch nicht, da hier mindestens 60 Monate Beiträge eingezahlt werden müssen.
Also wirst Du dich in 5 Jahren beim Sozialamt anmelden und ein paar Groschen zu erhalten, oder bist bis zu Deinem Lebensende auf Deine Eltern angewiesen.
Na .. ist doch ein wirklich toller Vorschlag von Dir.
Grüßle vom Steinbock
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Als Beamter auf Widerruf bzw. als Beamter auf Probe hast du keine Ansprüche auf ein Ruhegehalt. Sprich: Im Fall eines Falles wirst du entlassen und nachversichert.MirkoW hat geschrieben: Da die Versicherung ja eine Risikoversicherung ist und ich nur was davon habe, wenn ich wirklich berufsunfähig bin, lohnt sich das doch langfristig kaum wenn ich nach 5 Jahren halbwegs abgesichert bin....oder stimmt das mit den 5 Jahren nicht?
Sobald du aber Anspruch auf die beamtenrechtliche Mindestversorgung hast, bekommst du diese und wirst in den Ruhestand versetzt. Schau in dein Beamtenversorgungsgesetz. In der Regel sind das eben die fünf Jahre, die der Link von dir angesprochen haben.
Die Mindestversorgung ist aber auf geringem Niveau, als Berufsanfänger im mD als Pendler kann diese aber höher sein als die werbungskostenbereinigte aktiven Bezüge. Wenn man mit der Mindestversorgung zu recht kommt, erübrigt sich eine höherversicherung, wenn nicht schließt man diese Versorgungslücke.
Wie schon im Link steht, sollte im Vertrag stehen, dass sie bis zum 65 bzw. 67 Lebensjahr bezahlen. Ich kenne viele, die nur die ersten 5 Jahre absichern und ihren Vertrag danach kündigten bzw. angepasst haben.
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Hallo,
eine kleine Berichtigung.
Dies trifft allerdings heute nicht mehr zu.
Grüßle vom Steinbock
eine kleine Berichtigung.
Stimmt nicht ganz. Als Beamter auf Probe wird er bei einem Dienstunfall in den Ruhestand versetzt und nicht entlassen.Zollkodex-Ritter hat geschrieben: Als Beamter auf Widerruf bzw. als Beamter auf Probe hast du keine Ansprüche auf ein Ruhegehalt. Sprich: Im Fall eines Falles wirst du entlassen und nachversichert. .
Bei Versetzung in den Ruhestand, egal wann, steht ihm auf jeden Fall die Mindestversorgung zu.Sobald du aber Anspruch auf die beamtenrechtliche Mindestversorgung hast, bekommst du diese und wirst in den Ruhestand versetzt. Schau in dein Beamtenversorgungsgesetz. .
Die 5 Jahre beziehen sich vermutlich auf die frühere geltende Mindeszeit bevor ein Beamter in den Status B.a.Lebenszeit versetzt wurde.In der Regel sind das eben die fünf Jahre, die der Link von dir angesprochen haben. .
Dies trifft allerdings heute nicht mehr zu.
Grüßle vom Steinbock
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
z.B.Steinbock hat geschrieben: Die 5 Jahre beziehen sich vermutlich auf die frühere geltende Mindeszeit bevor ein Beamter in den Status B.a.Lebenszeit versetzt wurde.
Dies trifft allerdings heute nicht mehr zu.
§ 4 (1) Nr.1 BeamtVG.
Anspruch auf Ruhegehalt hat der, der eine Dienstzeit von mindestens 5 Jahren abgeleistet hat.
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Hallo Zollkodex-Ritter,
Ausnahmen bestätigen die Regeln auch im Beamtenversorgungsrecht.
Wenn ein Beamter a.P durch einen Dienstunfall dienstunfähig wird, erhält er ebenfalls eine Beamtenversorgung.
In einigen Bundesländern kann bereits ein Beamter nach 3 Jahren Beamter a.L. werden und somit hat er ebenfalls Anspruch bei Dienstunfähigeit
auf ein Ruhegehalt.
Gruß vom Steinbock.
Ausnahmen bestätigen die Regeln auch im Beamtenversorgungsrecht.
Wenn ein Beamter a.P durch einen Dienstunfall dienstunfähig wird, erhält er ebenfalls eine Beamtenversorgung.
In einigen Bundesländern kann bereits ein Beamter nach 3 Jahren Beamter a.L. werden und somit hat er ebenfalls Anspruch bei Dienstunfähigeit
auf ein Ruhegehalt.
Gruß vom Steinbock.
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Schön. Dann brauchen die nur drei Jahre ne DUSteinbock hat geschrieben: In einigen Bundesländern kann bereits ein Beamter nach 3 Jahren Beamter a.L. werden und somit hat er ebenfalls Anspruch bei Dienstunfähigeit
auf ein Ruhegehalt.
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Ossikind hat geschrieben: Tja ich würde gerne eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) abschliessen, nur die Versicherungen nehmen mich nicht auf Grund meiner Vorerkrankung.
Und ich musste die schon angeben. was nützt mir das ich verschweige diese, zahle schön meine Beiträge und nach 20 Jahren bekommen die das raus, das ich was verschwiegen habe...
Wird mir wohl leider auch so gehen.
War heute bei meiner Versicherung ( die Altersgrenze für den Abschluß naht ) und die Dame hat mir Aufgrund der Krankengeschichte wenig Hoffnung auf den Antrag gemacht.
Und wenn dann nur mit extremen Risikozuschlägen.
Ansonsten hätte ich etwa 68 € für 1000 € Zuschuß/ Monat gezahlt, Laufzeit bis 60.
Wer beim Metzger klingelt darf sich nicht wundern, wenn kein Schwein aufmacht..........
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Ganz ehrlich, ich würde aus heuiger Sicht eine DU abschließen. Hab ich damals nicht gemacht, weil a) keine Ahnung, b) ich war jung und die Vorstellung, dass ich sowas mal brauchen könnte, kam mir nicht in den Sinn, so quasi : ich doch nicht....
Heut würde ich auch diese so netten Zuschläge, wie schon erwähnt zahlen, also ists durch.... und im Arbeitsleben hab ich dennoch ne Menge Zeit, leider.....
Was ich nur etwas eigenwillig finde, ist die Diskussion hier über die Dauer der Zeiten vor Verbeamtung auf Lebenszeit, ist doch wurscht, finde ich.
Wichtiger ist, ob und wenn ja, Versicherung und wie lange. Nur für die Dauer der ersten Jahre, bis man die Mindestversorgung erhalten kann, mmh, ne ich würd mich heute besser absichern
...und eine Dienstunfähigkeit aus dienstlichen Gründen ist - wie ja schon geschrieben - eh wieder anders gelagert....
Insgesamt finde ich, dass eine DU-Versicherung heute genauso wichtig ist, wie Haftpflicht für Auto, private Haftpflicht, Hausrat oder auch GEbäude....
Viele Grüsse Gerda
Heut würde ich auch diese so netten Zuschläge, wie schon erwähnt zahlen, also ists durch.... und im Arbeitsleben hab ich dennoch ne Menge Zeit, leider.....
Was ich nur etwas eigenwillig finde, ist die Diskussion hier über die Dauer der Zeiten vor Verbeamtung auf Lebenszeit, ist doch wurscht, finde ich.
Wichtiger ist, ob und wenn ja, Versicherung und wie lange. Nur für die Dauer der ersten Jahre, bis man die Mindestversorgung erhalten kann, mmh, ne ich würd mich heute besser absichern
...und eine Dienstunfähigkeit aus dienstlichen Gründen ist - wie ja schon geschrieben - eh wieder anders gelagert....
Insgesamt finde ich, dass eine DU-Versicherung heute genauso wichtig ist, wie Haftpflicht für Auto, private Haftpflicht, Hausrat oder auch GEbäude....
Viele Grüsse Gerda
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Das war bei mir ebenso. Erst mit zunehemnenden Alter wird man offenbar vernünftiger.Gerda hat geschrieben:Ganz ehrlich, ich würde aus heuiger Sicht eine DU abschließen. Hab ich damals nicht gemacht, weil a) keine Ahnung, b) ich war jung und die Vorstellung, dass ich sowas mal brauchen könnte, kam mir nicht in den Sinn, so quasi : ich doch nicht....
Frage: Bieten Versicherer eigentlich eine so kurze Laufzeit bei DU-Versicherungen an ? Meine Tochter (21) wollte DU abschließen und erhielt die Antwort, dass die Laufzeit mind. 40 Jahre betragen müsse !?Steinbock hat geschrieben:So nun nehmen wir mal an, Du schließt heute eine Dienstunfähigkeitsversicherung für eine Laufzeit von 5 Jahren ab
Ich persönl. hatte nie eine solche Versicherung und kenne mich da einfach zu wenig aus.
Gruß vom Schäferhund
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Hallo,
Ich persönl. hatte nie eine solche Versicherung und kenne mich da einfach zu wenig aus.
Gruß vom Schäferhund[/quote]
Die Laufzeit über eine Dienstunfähigkeitsversicherung entscheidet immer noch der Versicherungsnehmer.
Jedoch wäre es Unsinn für eine 21-jährige eine Absicherung von nur 5 Jahren abzuschließen.
Stell dir einmal vor, solch einen Vertrag würde deine Tochter abschließen, nach einem Jahr wird sie DU und würde dann gerade noch 4 Jahre eine Rente erhalten.
Solch einen Vertrag sollte man immer bis ins ins hohe Alter abschließen, also bei Beamten bis zum 65. Lebensjahr.
Wenn der Wechsel zum Beamten auf Lebenszeit einsetzt, kann man sich ja die Versorgungslücke berechnen lassen und dann evt. die DU-Rente reduzieren.
Und bitte beachten - vertraue nicht dem Vermittler der dir sagt eine Berufsunfähikgeitsabsicherung wäre für einen Beamten besser. - dies nennt man dann --- Falschberatung.
Gruß vom Steinbock
Frage: Bieten Versicherer eigentlich eine so kurze Laufzeit bei DU-Versicherungen an ? Meine Tochter (21) wollte DU abschließen und erhielt die Antwort, dass die Laufzeit mind. 40 Jahre betragen müsse !?Steinbock hat geschrieben:So nun nehmen wir mal an, Du schließt heute eine Dienstunfähigkeitsversicherung für eine Laufzeit von 5 Jahren ab
Ich persönl. hatte nie eine solche Versicherung und kenne mich da einfach zu wenig aus.
Gruß vom Schäferhund[/quote]
Die Laufzeit über eine Dienstunfähigkeitsversicherung entscheidet immer noch der Versicherungsnehmer.
Jedoch wäre es Unsinn für eine 21-jährige eine Absicherung von nur 5 Jahren abzuschließen.
Stell dir einmal vor, solch einen Vertrag würde deine Tochter abschließen, nach einem Jahr wird sie DU und würde dann gerade noch 4 Jahre eine Rente erhalten.
Solch einen Vertrag sollte man immer bis ins ins hohe Alter abschließen, also bei Beamten bis zum 65. Lebensjahr.
Wenn der Wechsel zum Beamten auf Lebenszeit einsetzt, kann man sich ja die Versorgungslücke berechnen lassen und dann evt. die DU-Rente reduzieren.
Und bitte beachten - vertraue nicht dem Vermittler der dir sagt eine Berufsunfähikgeitsabsicherung wäre für einen Beamten besser. - dies nennt man dann --- Falschberatung.
Gruß vom Steinbock
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
@ Steinbock
Hallo Steinbock, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage . Es stimmt schon, dass 5 Jahre hier sicherlich sehr, sehr knapp sind, dies war auch nicht von Tochter, bzw. mir so geplant und wird so auch nicht abgeschlossen werden.
Aber es gibt hier und da Ausnahmen und da kenne ich so einen Fall aus dem Freundeskreis: Tante (90) setzt im Testament ihren Neffen (24, mD-Beamter) als Alleinerben ihrer Villa auf Sylt ein.
Der junge Kollege braucht sich um seine finanz. Zukunft bei Berufsunfähigkeit wahrscheinlich kaum Sorgen machen. Die erwähnte Dame starb übrigens kurz vor ihrem 100. Geburtstag. Zugegeben, dies ist zweifellos ein Ausnahmefall, der auch in meiner Fam. natürlich nicht so eintreten wird. Aber aus diesem "Extrem-Beispiel" lässt sich ableiten, dass es im Leben manchmal Konstellationen (auch anderer Form) gibt, in denen man versicherungsmäßig doch etwas anders als sonst üblich entschieden werden kann.
Gruß vom Schäferhund
Hallo Steinbock, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage . Es stimmt schon, dass 5 Jahre hier sicherlich sehr, sehr knapp sind, dies war auch nicht von Tochter, bzw. mir so geplant und wird so auch nicht abgeschlossen werden.
Aber es gibt hier und da Ausnahmen und da kenne ich so einen Fall aus dem Freundeskreis: Tante (90) setzt im Testament ihren Neffen (24, mD-Beamter) als Alleinerben ihrer Villa auf Sylt ein.
Der junge Kollege braucht sich um seine finanz. Zukunft bei Berufsunfähigkeit wahrscheinlich kaum Sorgen machen. Die erwähnte Dame starb übrigens kurz vor ihrem 100. Geburtstag. Zugegeben, dies ist zweifellos ein Ausnahmefall, der auch in meiner Fam. natürlich nicht so eintreten wird. Aber aus diesem "Extrem-Beispiel" lässt sich ableiten, dass es im Leben manchmal Konstellationen (auch anderer Form) gibt, in denen man versicherungsmäßig doch etwas anders als sonst üblich entschieden werden kann.
Gruß vom Schäferhund
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
@ Steinbock
Hallo Steinbock, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage . Es stimmt schon, dass 5 Jahre hier sicherlich sehr, sehr knapp sind, dies war auch nicht von Tochter, bzw. mir so geplant und wird so auch nicht abgeschlossen werden.
Aber es gibt hier und da Ausnahmen und da kenne ich so einen Fall aus dem Freundeskreis: Tante (90) setzt im Testament ihren Neffen (24, mD-Beamter) als Alleinerben ihrer Villa auf Sylt ein.
Der junge Kollege braucht sich um seine finanz. Zukunft bei Berufsunfähigkeit wahrscheinlich kaum Sorgen machen. Die erwähnte Dame starb übrigens kurz vor ihrem 100. Geburtstag. Zugegeben, dies ist zweifellos ein Ausnahmefall, der auch in meiner Fam. natürlich nicht so eintreten wird. Aber aus diesem "Extrem-Beispiel" lässt sich ableiten, dass es im Leben manchmal Konstellationen (auch anderer Form) gibt, in denen man versicherungsmäßig doch etwas anders als sonst üblich entscheiden kann.
Gruß vom Schäferhund
Hallo Steinbock, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage . Es stimmt schon, dass 5 Jahre hier sicherlich sehr, sehr knapp sind, dies war auch nicht von Tochter, bzw. mir so geplant und wird so auch nicht abgeschlossen werden.
Aber es gibt hier und da Ausnahmen und da kenne ich so einen Fall aus dem Freundeskreis: Tante (90) setzt im Testament ihren Neffen (24, mD-Beamter) als Alleinerben ihrer Villa auf Sylt ein.
Der junge Kollege braucht sich um seine finanz. Zukunft bei Berufsunfähigkeit wahrscheinlich kaum Sorgen machen. Die erwähnte Dame starb übrigens kurz vor ihrem 100. Geburtstag. Zugegeben, dies ist zweifellos ein Ausnahmefall, der auch in meiner Fam. natürlich nicht so eintreten wird. Aber aus diesem "Extrem-Beispiel" lässt sich ableiten, dass es im Leben manchmal Konstellationen (auch anderer Form) gibt, in denen man versicherungsmäßig doch etwas anders als sonst üblich entscheiden kann.
Gruß vom Schäferhund
Zuletzt geändert von schäferhund am 12.10.2012 14:06, insgesamt 1-mal geändert.