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Beteiligung an einer OHG ?

Verfasst: 21. Okt 2011, 13:39
von Marcel
Hallo, ich bin neu hier !
Ich bin während meiner Recherche imNetz über diese Seite gestolpert und möchte auf diesem Wege auf evtl vorhandene Erfahrungen zurückgreifen.

Ich möchte mich an einer OHG beteiligen und Frage mich, ob dem handfeste Gründe des LBG, beamtenrechtsrahmengesetz od dergleichen entgegenstehen.

Gründe aus der Nebentätigkeitsverordnung liegen bei mir nicht vor.
Sittliche Grùnde, die der Aussenwirkung auf den Polizeidienst entgegenstehen würden, liegen auch nicht vor.
Bliebe me nach nur ein entgegenstehen der "vollen Hingabe" jedoch habe ich bisher keine Urteile gefunden, die ich auf meinen Fall anwenden könnte.

Bin auf Meinungen und Erfahrungen gespannt.

Verfasst: 22. Okt 2011, 06:36
von Blue Ice Ultra
Zwei Fragen vorab: Welches Bundesland und was macht die OHG genau?

Verfasst: 22. Okt 2011, 11:32
von Marcel
Es handelt sich bei der OHG um eine Firma in der Coputerbranche, die bereits seit mehreren Jahren erfolgreich am Markt ist.

Das Land ist NRW

Verfasst: 22. Okt 2011, 13:57
von Blue Ice Ultra
LBG und BRRG haben erstmal mit Deiner möglichen Nebentätigkeit wenig zu tun. Die eigentlichen Regelungen dazu befinden sich in der Nebentätigkeitsverordnung NRW (NtV NRW). Meiner Ansicht spricht erstmal nichts dagegen. Wichtig wäre, das es zu keiner Interessenkollision mit Deiner Haupttätigkeit kommt und auch kein möglicher Versagungsgrund (§§ 6 und 7 NtV) vorliegt. Ob sich das aber finanziell lohnt steht auf einem anderen Blatt (Stichwort: Abführungspflicht (§ 13 NtV)). Wir hatten das hier in einem anderen Thread (Landesbeamten).