Unsere Tochter (17 Jahre) macht seit dem 1.09.11 ein freiwilliges soziales Jahr (FsJ).
Mein Mann ist Landesbeamter, d.h. unsere Tochter ist über den Arbeitgeber meines Mannes 8LAndesamt für Bes. u.Versogung) zu 80 % beihilfeberechtigt. Die restlichen 20 % ist unsere Tochter über eine private KV versichert. Lt. Angaben des Landesamtes und der Privaten Versicheung kann das so weiter laufen.
Unsere Tochter macht ihr FsJ bei einer diakonischen Einrichtung und erhält dort 150,- € Taschengeld (sowie Kost und Logie).
Nun meldet sich der Träger und der Steuerberater der Diak. Einrichtung und teilt mit, bei einem FsJ besteht ges. Versicherungpflicht, weil sie arbeitet.
Was gilt nun? Weiß jemand was dazu?
Versicherungspflicht bei FSJ ??
Moderator: Moderatoren
Die beitragsfreie Familienversicherung nach § 10, (II), Nr.3 SGB V für Personen, die ein FSJ leisten, ist gemäß § 10, (I), Nr.2 SGV V nachrangig gegenüber einer Versicherungspflicht nach § 5, (I), Nr.1 SGB V wegen Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Personen, die ein FSJ ableisten, sind gemäß § 7 Satz 1 Nr.2 SGB V auch dann versicherungspflichtig, wenn ihr Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Hallo,
die Versicherungspflicht hat aber auch Vorteile:
- wenn man mindestens ein Jahr ein FSJ ausgeübt hat, besteht danach Anspruch auf Arbeitslosengeld
- es entstehen u.U. Ansprüche in der Rentenversicherung
- wenn man länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, erhält man von der Krankenkasse Krankengeld (und ist in dieser Zeit beitragsfrei).
Gruß
RHW
die Versicherungspflicht hat aber auch Vorteile:
- wenn man mindestens ein Jahr ein FSJ ausgeübt hat, besteht danach Anspruch auf Arbeitslosengeld
- es entstehen u.U. Ansprüche in der Rentenversicherung
- wenn man länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, erhält man von der Krankenkasse Krankengeld (und ist in dieser Zeit beitragsfrei).
Gruß
RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!