Versicherungspflicht bei FSJ ??

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Lorano
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Versicherungspflicht bei FSJ ??

Beitrag von Lorano »

Unsere Tochter (17 Jahre) macht seit dem 1.09.11 ein freiwilliges soziales Jahr (FsJ).
Mein Mann ist Landesbeamter, d.h. unsere Tochter ist über den Arbeitgeber meines Mannes 8LAndesamt für Bes. u.Versogung) zu 80 % beihilfeberechtigt. Die restlichen 20 % ist unsere Tochter über eine private KV versichert. Lt. Angaben des Landesamtes und der Privaten Versicheung kann das so weiter laufen.
Unsere Tochter macht ihr FsJ bei einer diakonischen Einrichtung und erhält dort 150,- € Taschengeld (sowie Kost und Logie).
Nun meldet sich der Träger und der Steuerberater der Diak. Einrichtung und teilt mit, bei einem FsJ besteht ges. Versicherungpflicht, weil sie arbeitet.

Was gilt nun? Weiß jemand was dazu?
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afo1
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Registriert: 19. Aug 2011, 10:19
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Beitrag von afo1 »

Laienmeinung:

Selbst wenn es so wäre, liegt ihr "Einkommen" unter der Geringfügigkeitsgrenze (400 € pro Monat) und damit besteht keine Versicherungspflicht in der GKV. Ich denke, da irrt die Diakonie.

Gruß
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
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Ossikind
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Beitrag von Ossikind »

Die beitragsfreie Familienversicherung nach § 10, (II), Nr.3 SGB V für Personen, die ein FSJ leisten, ist gemäß § 10, (I), Nr.2 SGV V nachrangig gegenüber einer Versicherungspflicht nach § 5, (I), Nr.1 SGB V wegen Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Personen, die ein FSJ ableisten, sind gemäß § 7 Satz 1 Nr.2 SGB V auch dann versicherungspflichtig, wenn ihr Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
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afo1
Beiträge: 227
Registriert: 19. Aug 2011, 10:19
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Beitrag von afo1 »

...wieder was gelernt :lol:

Aber ein Unding ist es schon. Mit 400€ bist du versicherungsfrei und mit 150 nicht :?: :?: :?:
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
RHW
Beiträge: 51
Registriert: 17. Sep 2011, 05:06
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Beitrag von RHW »

Hallo,

die Versicherungspflicht hat aber auch Vorteile:

- wenn man mindestens ein Jahr ein FSJ ausgeübt hat, besteht danach Anspruch auf Arbeitslosengeld

- es entstehen u.U. Ansprüche in der Rentenversicherung

- wenn man länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, erhält man von der Krankenkasse Krankengeld (und ist in dieser Zeit beitragsfrei).

Gruß

RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!
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