Beihilfe + private KV oder Gesetzliche KV
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Beihilfe + private KV oder Gesetzliche KV
Als künftiger Anwärter muss ich mich für eine Absicherung entscheiden. Habe mich über beide Möglichkeiten bereits ausgiebig informiert. Wie sieht es aber bei einer Entscheidung für BH + PKV mit einer Rückkehr in die GKV aus? Ist das, nach einer/-m Entfernung oder Verlassen des Beamtenstatus' wirklich bis 55 und einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze in der Praxis wirklich so einfach möglich? Wie sieht es aus, wenn ich zwar 5 Jahre lang Beamter bleibe, aber mit BH + PKV unzufrieden bin und als Beamter zurück in die GKV will? Gibt es praktische Erfahrungen von älteren Beamten mit BH + PKV im Alter und speziell dann in der Pension?
Re: Beihilfe + private KV oder Gesetzliche KV
Kannst Du gerne machen.Apparatschik hat geschrieben: Wie sieht es aus, wenn ich zwar 5 Jahre lang Beamter bleibe, aber mit BH + PKV unzufrieden bin und als Beamter zurück in die GKV
Nur zahlst Du auch den Arbeitgeberanteil.
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
So sieht es aus. Erstattungen aus der Beihilfe setzten voraus, dass keine andere Erstattung stattfindet. Wenn ein Beamter GKV-versichert ist, leistet aber die GKV. Und da der Leistungskatalog der Beihilfe in etwa dem der GKV entspricht, bleibt ja nix mehr zu leisten übrig. Brille müsstest du wahrscheinlich sowieso komplett zahlen, da sie vor ein paar Jahren aus dem Heil- und Hilfsmittelkatalog geflogen ist. Das heißt, GKV und Beihilfe zahlen nix für eine Brille. Das macht nur die PKV, wenn du es entsprechend versichert hast. Oder du hast eine Zusatzversicherung zur GKV.
Gruß
afo
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afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
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Also, dass man sich für eins entscheiden muss, sollte eigentlich klar sein. Auch das mit den Arbeitgeberbeiträgen in der GKV ist klar. Es geht hauptsächlich - um zum Thema zurückzukommen - um die Vorteile der BH + PKV im Alter bzw. Pension und die Rückkehrmöglichkeit in die GKV als dann mehrjährig aktiver Beamter mit Einkommen unter der gesetzlichen Versicherungs-pflichtgrenze und einem Alter unter 55.
Laienmeinung: Es gibt keine Rückkehrmöglichkeit innerhalb des Beamtenverhältnisses von PKV in GKV. Wenn es eine gäbe (durch Verlassen des Beamtenverhältnisses sicherlich möglich), würdest du nach der Pensionierung/Rente auch nicht mehr in die Krankenversicherung der Renter kommen, da du zu lange privat versichert warst. Was das für konkrete Konsequenzen hat, weiss ich freilich nicht zu sagen.
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Also, erstmal möchte ich mich dem Anton prinzipiell anschließen, hätte es aber dennoch etwas genauer. Das mit der Rückkehrmöglichkeit in die GKV bis 55 für Arbeiter/Angestellte unter der Versicherungspflichtgrenze ist wie gesagt klar. Aber wie ist es genau bei aktiven Beamten. Geht da (prinzipiell) gar nix mehr? Und wie gesagt wie sind ältere Beamte oder Pensionäre (vom Hörensagen) mit BH + PKV zufrieden?
Danke, A. !
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Also ich kenne mehrere Pensionäre persönlich und die klagen nicht. Im Gegenteil. Außerdem bekommt der Pensionär ja 70% Beihilfe. Er muss sich also nur zu 30% privat krankenversichern. Der aktive Beamte hat 50%, wenn er nicht zwei oder mehr Kinder hat (dann solange sie berücksichtigungsfähig sind, auch 70%).
Die GKV nimmt nach dem gegenwärtig geltenden Recht ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden, unter 55 Jahren alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist bzw. eine Familienversicherung möglich ist.
Du wirst aber als Beamter nicht versicherungspflichtig. Also gibt es meines Erachtens nach auch keine Rückkehr in die GKV. Was du machen kannst, ist den Tarif auf Grundversorgung umstellen. Die Leistungen entsprechen denen der GKV und es kostet weniger.
Gruß
afo
Die GKV nimmt nach dem gegenwärtig geltenden Recht ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden, unter 55 Jahren alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist bzw. eine Familienversicherung möglich ist.
Du wirst aber als Beamter nicht versicherungspflichtig. Also gibt es meines Erachtens nach auch keine Rückkehr in die GKV. Was du machen kannst, ist den Tarif auf Grundversorgung umstellen. Die Leistungen entsprechen denen der GKV und es kostet weniger.
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GKV oder PKV?
Hallo,
als Beamter oder Pensionär kann man nie wieder in die GKV zurück. Das gilt auch, wenn man eine Frühpensionierung oder eine Hinterbliebenenrente bezieht oder zusätzlich zur Beamtentätigkeit eine Arbeitnehmertätigkeit aufnimmt. Einzelheiten ergeben sich aus §§ 5 bis 9 SGB V ("versichert" bedeutet dort immer "gesetzlich versichert").
Wenn die Beamtenanwärtertätigkeit vor dem 23. Geburtstag endet, kann man ggf. zurück in die kostenlose Familienversicherung über die Eltern( § 10 SGB V). Nach dem Ende der Familienversicherung werden bestimmte Versicherungszeiten in der GKV geprüft (§ 9 Absatz 1 Nr. 2 SGB V).
Wenn man nach der Beanmtentätigkeit arbeitslos oder selbständig ist, kann man nicht in die GKV zurückkehren.
Wenn man als Beamtenanwärter vor der Entscheidung GKV oder PKV steht, sind viele Punkte wichtig:
• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung), Frühpensionierung, Sabbatjahr, späteres Studium/Fachschulbesuch bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten), positive oder negative Gesundheitsprüfung des Ehegatten für die PKV, ...
• Was ist, wenn man nach der Ausbildung nicht als Beamter übernommen wird? Als Arbeitsloser kann man ab 23 nicht mehr in die GKV zurück. Der Beihilfeanspruch entfällt und die PKV-Beiträge steigen deutlich.
• der Beihilfesatz wechselt häufig je nach Familienstand: für den aktiven Beamten, den Pensionär, die nicht berufstätige Ehefrau, den geschiedenen Beamten, die Kinder gibt es immer unterschiedliche Beihilfesätze Die PKV-Beiträge verändern sich dann auch entsprechend.
• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.
GKV-Hilfsmittel: http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
Wenn die Kinder in der PKV versichert werden, ist eine Versicherung in der GKV erst wieder möglich, wenn sie eine betriebliche Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland beginnen. Bei einer schulischen Ausbildung, bei Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder als Beamtenanwärter bleiben sie in der PKV.
In der Privatversicherung werden nur notwendige Leistungen erstattet. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:
§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:
pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Bei den Gesundheitsfragen im Antrag ist alles anzugeben:
test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/
Vielleicht interessant:
focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html
bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf
http://www.gutefrage.net/frage/von-der- ... rsicherung
pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/
Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results
Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. kann auch die Verbraucherzentrale Hilfe anbieten. Ggf. Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.
Man kann Versicherungsvertretern auch eine Testfrage stellen: "Kann ich nach der Beamtentätigkeit als Arbeitsloser in die GKV zurückkehren?". Ein guter Vertreter wird zugeben, dass er das nicht weiß, oder sagen, dass das nur in bestimmten Fällen möglich ist (nämlich ggf. über die Familienversicherung von Angehörigen). Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur besteht nach der Beamtentätigkeit nicht. Wenn man bei Bedürftigkeit Arbeitslosengeld II vom Jobcenter bekommt, bleibt man seit 1.1.2009 weiterhin in der PKV (§ 5 Abs. 5a SGB V).
In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden. § 13 SGB V
In Hessen gibt es für Beamte einige Besonderheiten, wenn man in der GKV bleibt.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
als Beamter oder Pensionär kann man nie wieder in die GKV zurück. Das gilt auch, wenn man eine Frühpensionierung oder eine Hinterbliebenenrente bezieht oder zusätzlich zur Beamtentätigkeit eine Arbeitnehmertätigkeit aufnimmt. Einzelheiten ergeben sich aus §§ 5 bis 9 SGB V ("versichert" bedeutet dort immer "gesetzlich versichert").
Wenn die Beamtenanwärtertätigkeit vor dem 23. Geburtstag endet, kann man ggf. zurück in die kostenlose Familienversicherung über die Eltern( § 10 SGB V). Nach dem Ende der Familienversicherung werden bestimmte Versicherungszeiten in der GKV geprüft (§ 9 Absatz 1 Nr. 2 SGB V).
Wenn man nach der Beanmtentätigkeit arbeitslos oder selbständig ist, kann man nicht in die GKV zurückkehren.
Wenn man als Beamtenanwärter vor der Entscheidung GKV oder PKV steht, sind viele Punkte wichtig:
• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung), Frühpensionierung, Sabbatjahr, späteres Studium/Fachschulbesuch bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten), positive oder negative Gesundheitsprüfung des Ehegatten für die PKV, ...
• Was ist, wenn man nach der Ausbildung nicht als Beamter übernommen wird? Als Arbeitsloser kann man ab 23 nicht mehr in die GKV zurück. Der Beihilfeanspruch entfällt und die PKV-Beiträge steigen deutlich.
• der Beihilfesatz wechselt häufig je nach Familienstand: für den aktiven Beamten, den Pensionär, die nicht berufstätige Ehefrau, den geschiedenen Beamten, die Kinder gibt es immer unterschiedliche Beihilfesätze Die PKV-Beiträge verändern sich dann auch entsprechend.
• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.
GKV-Hilfsmittel: http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
Wenn die Kinder in der PKV versichert werden, ist eine Versicherung in der GKV erst wieder möglich, wenn sie eine betriebliche Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland beginnen. Bei einer schulischen Ausbildung, bei Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder als Beamtenanwärter bleiben sie in der PKV.
In der Privatversicherung werden nur notwendige Leistungen erstattet. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:
§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:
pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Bei den Gesundheitsfragen im Antrag ist alles anzugeben:
test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/
Vielleicht interessant:
focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html
bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf
http://www.gutefrage.net/frage/von-der- ... rsicherung
pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/
Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results
Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. kann auch die Verbraucherzentrale Hilfe anbieten. Ggf. Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.
Man kann Versicherungsvertretern auch eine Testfrage stellen: "Kann ich nach der Beamtentätigkeit als Arbeitsloser in die GKV zurückkehren?". Ein guter Vertreter wird zugeben, dass er das nicht weiß, oder sagen, dass das nur in bestimmten Fällen möglich ist (nämlich ggf. über die Familienversicherung von Angehörigen). Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur besteht nach der Beamtentätigkeit nicht. Wenn man bei Bedürftigkeit Arbeitslosengeld II vom Jobcenter bekommt, bleibt man seit 1.1.2009 weiterhin in der PKV (§ 5 Abs. 5a SGB V).
In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden. § 13 SGB V
In Hessen gibt es für Beamte einige Besonderheiten, wenn man in der GKV bleibt.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!
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- Registriert: 19. Aug 2011, 22:00
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Dem RHW erstmal einen großen Dank für die ebenso großen Bemühungen!
Dem Vergleich mit dem Hausbau kann ich nur ausdrücklich beipflichten!!! Dieses Thema wird meiner Meinung nach bei der Einstellung zu negligente behandelt. Das ist nicht so, als ob man für ein Jahr von Reiseversicherung A zu Reiseversicherung B wechselt und sich jederzeit nach eigenem Gusto neu orientieren kann. Dennoch: Ich glaube bis 55 müsste man als ehemaliger Beamter mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unter der Versicherungspflichtgrenze wieder zurück können. Ein ehemaliger Beamter dürfte sich hier nicht von anderen länger privat Versicherten unterscheiden. Recht gebe ich Dir bei der Hartz IV-Geschichte, da gibt es (während dieser Zeit) keine Rückkehrmöglichkeit, wohl aber ein Urteil des BSG vom Januar 2011, welches die Träger - zu Recht - zur Übernahme der vollen Kosten verurteilte. Wer den Kindern das spielen mit den Streichhölzern erlaubt, muss auch für die Folgen aufkommen! Bist Du Dir bei den aktiven Beamten wirklich so sicher, dass hier die Rückkehr nicht möglich ist? Die Versicherungspflicht besteht ja zugegebener Maßen nun wirklich nicht ... Und was gibt Dir die unerschütterliche Gewissheit, dass ein ehemaliger Beamter im Gegensatz zu anderen länger privat versicherten Personen bei einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (Sozialversicherungspflicht) nicht zurück kann?
Also noch Mal: Vielen Dank!
A.
Dem Vergleich mit dem Hausbau kann ich nur ausdrücklich beipflichten!!! Dieses Thema wird meiner Meinung nach bei der Einstellung zu negligente behandelt. Das ist nicht so, als ob man für ein Jahr von Reiseversicherung A zu Reiseversicherung B wechselt und sich jederzeit nach eigenem Gusto neu orientieren kann. Dennoch: Ich glaube bis 55 müsste man als ehemaliger Beamter mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unter der Versicherungspflichtgrenze wieder zurück können. Ein ehemaliger Beamter dürfte sich hier nicht von anderen länger privat Versicherten unterscheiden. Recht gebe ich Dir bei der Hartz IV-Geschichte, da gibt es (während dieser Zeit) keine Rückkehrmöglichkeit, wohl aber ein Urteil des BSG vom Januar 2011, welches die Träger - zu Recht - zur Übernahme der vollen Kosten verurteilte. Wer den Kindern das spielen mit den Streichhölzern erlaubt, muss auch für die Folgen aufkommen! Bist Du Dir bei den aktiven Beamten wirklich so sicher, dass hier die Rückkehr nicht möglich ist? Die Versicherungspflicht besteht ja zugegebener Maßen nun wirklich nicht ... Und was gibt Dir die unerschütterliche Gewissheit, dass ein ehemaliger Beamter im Gegensatz zu anderen länger privat versicherten Personen bei einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (Sozialversicherungspflicht) nicht zurück kann?
Also noch Mal: Vielen Dank!
A.
Hallo,
ein Beamter kann auf keinen Fall zurückk in die GKV. Grundlage: § 6 SGB V
Wer versicherungsfrei z.B. als Beamter ist, wird nicht versicherungspflichtig, wenn er z.B. zusätzlich neben der Beamtentätigkeit eine versicherungspflichtige Arbeitnehmertätigkeit aufnimmt.
Ein ehemaliger Beamter unter 55 Jahren kann/muss in die GKV wechseln, wenn er eine Arbeitnehmertätigkeit mit mehr als 400 Euro brutto monatlich, aber weniger als 49500 Euro brutto jährlich aufnimmt (nach derzeitiger Rechtslage; Gesetzesänderungen sind aber möglich; in den letzten 25 Jahren wurden die Möglichkeiten, in die GKV zurückzuwechseln, immer weiter eingeschränkt).
Es gibt aber auch viele Arbeitslose, die festgestellt haben, dass es teilweise nicht so einfach ist, eine Arbeitnehmertätigkeit aufzunehmen.
Wenn man nach Beamtentätigkeit arbeitslos, Fachschüler, Student über 30 Jahren oder Selbständiger ist, kann man nicht in die GKV wechseln.
Auch so etwas kann passieren:
http://www.gutefrage.net/frage/von-der- ... rsicherung
Gruß
RHW
ein Beamter kann auf keinen Fall zurückk in die GKV. Grundlage: § 6 SGB V
Wer versicherungsfrei z.B. als Beamter ist, wird nicht versicherungspflichtig, wenn er z.B. zusätzlich neben der Beamtentätigkeit eine versicherungspflichtige Arbeitnehmertätigkeit aufnimmt.
Ein ehemaliger Beamter unter 55 Jahren kann/muss in die GKV wechseln, wenn er eine Arbeitnehmertätigkeit mit mehr als 400 Euro brutto monatlich, aber weniger als 49500 Euro brutto jährlich aufnimmt (nach derzeitiger Rechtslage; Gesetzesänderungen sind aber möglich; in den letzten 25 Jahren wurden die Möglichkeiten, in die GKV zurückzuwechseln, immer weiter eingeschränkt).
Es gibt aber auch viele Arbeitslose, die festgestellt haben, dass es teilweise nicht so einfach ist, eine Arbeitnehmertätigkeit aufzunehmen.
Wenn man nach Beamtentätigkeit arbeitslos, Fachschüler, Student über 30 Jahren oder Selbständiger ist, kann man nicht in die GKV wechseln.
Auch so etwas kann passieren:
http://www.gutefrage.net/frage/von-der- ... rsicherung
Gruß
RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!