Begleitperson bei Geburt des Sohnes - wer zahlt?

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Jooge
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Begleitperson bei Geburt des Sohnes - wer zahlt?

Beitrag von Jooge »

Hallo,

nach der Geburt meines Sohnes hatten meine Frau und ich eine Woche ein Familienzimmer. Eine Begelitperson war "medizinisch notwendig" - ein entsprechendes Schreiben des Arztes liegt vor, Begründung:
- Frühgeburt ("Kind bedarf der wesentlich erweiterten Pflege")
- Multiple Sklerose der Mutter
- Kaiserschnitt

Ich frage mich nun, welche Beihilfe die Kosten für meine Rechnung über die Nutzung des Familienzimmers übernimmt?

Meine, weil ich als Patient auf der Rechnung stehe und die Leistung in Anspruch genommen habe?

Die meiner Frau, weil für Sie wegen der MS und des Kaiserschnitts die Begleitung medizinisch notwendig war?

Oder die meines Sohnes, weil er aufgrund seiner frühen Geburt der besonderen Pflege - auch von einer Begleitperson - bedurfte?

Gruß

Jooge
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Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Auf wen wird die Krankenhausrechnung insgesamt ausgestellt?
Gibt es zwei Rechnungen für Mutter und Begleitperson?

Ist die Mutter/Ehefrau selbst oder beim Vater/Ehemann mitversichert.

Normalerweise würde ich denken, dass die Rechnung/Aufwendungen von dem Menschen eingereicht werden, auf den sie ausgestellt wurde.
Jooge
Beiträge: 16
Registriert: 18. Mai 2011, 19:57
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Beitrag von Jooge »

Hallo,

danle für deine Antwort.

Die Gesamtrechnung läuft auf die Mutter, für mich - also die Begleitperson - gab es eine extra Rechnung über die Nutzung des anderen Bettes im Zimmer, die Muterr ist selbst versichert.

Jooge
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