Die Kostenerstattung einer Lasikbehandlung wird von immer mehr Beihilfestellen gewährt. M.E. bestimmen hierbei zwei Begriffe die Prüfung:
a) Medizinische Notwendigkeit
b) angemessen
In NRW gibt es hierzu die 69. Ergänzung mit Abrechnungsempfehlung der Lasik über analog GOÄ- 5855 und 1345, wobei mir der Inhalt nicht bekannt ist.
Gibt es Erfahrungen bei der Kostenerstattung von Lasik Op's bzw. kann mir jemand etwas zu den beiden o.g. Begriffen bzw. zu Regelungen wie die oben genannte Ergänzung sagen.
Kostenerstattung einer Lasikbehandlung (Augen lasern)
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- Bundesfreiwild
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bei medizinischer Notwendigkeit kann ich ein das Beispiel liefern:
Wenn mit Brille keine 100%ige Sehschärfe erreicht werden kann und Kontaktlinsen (die es manchmal besser können), aus diversen Gründen nicht in Frage kommen, sollte die Lasik bezahlt oder wenigstens anteilmässig bezahlt werden.
Fallbeispiel ist z.B. schon, wenn die Augen sehr unterschiedlich starke Dioptrienstärken erfordern (mehr als 2 oder 3). Dadurch entstehen auf der Sehrinde im Gehirn zwei unterschiedlich große Bilder, die der "Sehcomputer" nicht scharf auf Deckung bringen kann und somit immer eine gewisse Unschärfe bleibt und das räumliche Sehen beeinträchtigt sein kann.
Um die Angelegenheit abschließend zu klären, würde ich eine schriftliche Anfrage an die Krankenkasse/Beihilfe stellen, mit den Angaben zur Messung für die letzte Brille oder Kontaktlinsen.
Das ist eigentlich immer der richtige Weg; dann hat man eine konkrete Antwort zu seinem eigenen Fall.
Wenn mit Brille keine 100%ige Sehschärfe erreicht werden kann und Kontaktlinsen (die es manchmal besser können), aus diversen Gründen nicht in Frage kommen, sollte die Lasik bezahlt oder wenigstens anteilmässig bezahlt werden.
Fallbeispiel ist z.B. schon, wenn die Augen sehr unterschiedlich starke Dioptrienstärken erfordern (mehr als 2 oder 3). Dadurch entstehen auf der Sehrinde im Gehirn zwei unterschiedlich große Bilder, die der "Sehcomputer" nicht scharf auf Deckung bringen kann und somit immer eine gewisse Unschärfe bleibt und das räumliche Sehen beeinträchtigt sein kann.
Um die Angelegenheit abschließend zu klären, würde ich eine schriftliche Anfrage an die Krankenkasse/Beihilfe stellen, mit den Angaben zur Messung für die letzte Brille oder Kontaktlinsen.
Das ist eigentlich immer der richtige Weg; dann hat man eine konkrete Antwort zu seinem eigenen Fall.
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Meiner Erfahrung als ehemaliger Beihilfe-SB nach ist das von Beihilfestelle zu Beihilfestelle unterschiedlich. Auch die Gerichte sehen das unterschiedlich. Bei meinem ehemaligen Brötchengeber wurde das sehr großzügig gesehen.
Ich empfehle mal folgenden Link, der aber auch nicht wirklich Licht ins Dunkel bringt.
http://www.anwalt-suchservice.de/rechts ... _10208.htm
Ich empfehle mal folgenden Link, der aber auch nicht wirklich Licht ins Dunkel bringt.
http://www.anwalt-suchservice.de/rechts ... _10208.htm