Versetzung von RLP nach Hessen

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MaXiM_TyLeR
Beiträge: 2
Registriert: 17. Aug 2011, 12:59
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Versetzung von RLP nach Hessen

Beitrag von MaXiM_TyLeR »

hallo,

ich möchte euch im folgenden mein "problem" bzw. meine frage schildern und hoffe der ein oder andere hat vllt. schon eigene erfahrungen gemacht oder kann mir infos geben.

ich bin momentan anwärter in der rheinlandpfälzischen finanzverwalung und möchte nach meiner ausbildung (ausbildungsende 2012) aus privaten gründen auf ein finanzamt in hessen wechseln.

es gibt momentan jemanden in hessen, der gerne auf mein finanzamt möchte, was sich ja bestens anbietet.
jedoch weiß ich nicht wie die voraussetzungen für einen solchen "tausch" sind.

- spielt die besoldungsstufe eine rolle? (wenn ja inwiefern)
- könnte es probleme geben, weil ich nächstes jahr erst mit der
ausbildung fertig bin und direkt in ein anderes bu-land wechseln möchte?

das wäre eine möglichkeit für mich das bundesland zu wechseln.
nun stellt sich mir die frage welche möglichkeiten es gibt, wenn das mit dem tausch nicht klappt. kann ich in RLP kündigen und mich auf einem beliebeigen amt (welches mich nehmen würde) neu einstellen lassen?
wenn ja welche konsequenzen hätte dies für mich?
und falls das nicht geht welche anderen möglichkeiten stehen mir offen?

ich bedanke mich shcon mal vorab für hoffentlich schnelle und hilfreiche antworten;-)

lg
Conny
Beiträge: 290
Registriert: 5. Jul 2010, 15:39
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Beitrag von Conny »

Ich komme zwar aus einem anderen Bereich aber ein wirkliches Problem sehe ich bei Dir nicht.

1. Bist Du in der Ausbildung also hast Du noch keinen Dienstposten für die Zukunft. Damit mußt Du auch keinen Tauschpartner bringen.

2. Nimmst Du einfach nach der Ausbildung nicht die Urkunde von RLP, sondern klärst das zuvor mit Hessen und nimmst die von Hessen, so der Dienstherr in Hessen das möchte, wovon ich mal ausgehe.

Thats it.
MaXiM_TyLeR
Beiträge: 2
Registriert: 17. Aug 2011, 12:59
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Beitrag von MaXiM_TyLeR »

danke für die schnelle und schon hilfreiche nachricht ( auch per pn :-) )
natürlich freue ich mich auch über den ein oder anderen weiteren hilfreichen tip;-)

lg
Theaterkritiker
Beiträge: 84
Registriert: 31. Jan 2011, 16:08
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Achtung!

Beitrag von Theaterkritiker »

Sofern ein in der rheinl.-pfälzischen Finanzverwaltung also im Bereich der OFD Koblenz ausgebildeter Finanzbeamter binnen 20 Jahre nach seiner Ausbildung ein rheinland-pfälzisches Finanzamt nicht wegen Dienstunfähigkeit verlässt, stellt die OFD Ko. dem abgängigen Beamten die Ausbildungskosten in Rechnung. In Deinenm Falle müsste nach meiner Erkenntnis eine Versetzung von RLP nach Hessen erfolgen. Da jedoch noch immer ein schwerpunktmäßiger Bedarf im Bereich der sog. Rheinschiene in der Finanzverwaltung besteht (insbesondere natürlich Mainz und Umgebung) dürfte es mit der Versetzung nach Hessen schwierig werden. Ein ggf. telefonisches Gespräch mit dem zust. Referatsleiter bei der OFD wäre sehr hilfreich.
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
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Re: Achtung!

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Theaterkritiker hat geschrieben:Sofern ein in der rheinl.-pfälzischen Finanzverwaltung ... ausgebildeter Finanzbeamter binnen 20 Jahre nach seiner Ausbildung ... verlässt, stellt die OFD Ko. ... Ausbildungskosten in Rechnung.
Gibt es in der Sachverhaltsschilderung irgendeinen Anhaltspunkt dafür, dass es sich um einen Beamten des gehobenen Dienstes handelt? Haben Sie wirklich Kenntnis davon, dass die "Ausbildungskosten" in Rechnung gestellt werden und nicht nur ein Teil der gezahlten Anwärterbezüge? Sind es nicht eher fünf Jahre, die der ehemalige Finanzanwärter Dienst leisten muss? Haben Sie tatsächlich einen Fall erlebt, in dem "unter Auflage gezahlte Anwärterbezüge" im Falle eines Dienstherrnwechsels zurückgezahlt werden mussten, obwohl die Bleibeverpflichtung beim neuen Dienstherrn erfüllt wurde?

Viele Grüße
Die neugierige Gerda Schwäbel
registerbeamter
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Beitrag von registerbeamter »

Hallo,

da ich selber in der ersten Ausbildung beim Finanzamt war - und dort Beamtenrecht nur ein Randthema ist, kann ich die Fragen verstehen.

Einen Tausch oder Wechsel während der Ausbildung ist nicht möglich. Nach Abschluss ist erstmal die Übernahme dran.
Eventuell gibt es einen Angestellenvertrag ud dann die Verbeamtung.
Ob man beim Ausbildungsfianzamt bleibt ist auch unter Umständen fraglich.

Wenn dir keine Übernahme in das Beamtenverhältnis angeboten wird hast du die Möglichkeit dich überall zu bewerben, ohne das eine mögliche Rückzahlung im Raum steht. Die nur im gehobenen Dienst bisher möglich war.

Es gab früher zwischen den Landesfinanzverwaltungen eine geübte Praxis sich nicht gegenseitig, die fertigen Anwärter abzugreifen.
Wenn ein Land einen Ausbildungsüberhang hatte und in anderen Bundesländern das Personal gebraucht wird, gab es da teilweise sogar Stellenausschreibunngen in den Fachschulen.

Aber bedenke eine Einstelliung erfolgt zentral über die OFD - also kann es passieren, dass du nicht in dein Wunschamt kommst.

Grüße
schnell getippt - Tippfehler schnell überlesen :-)
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