Hallo,
ist es für mich als Beamtin im mittleren Dienst (BaWü) auf Probe (noch 1,5 Jahre) möglich, zwei Jahre Urlaub ohne Dienstbezüge zu nehmen, um meinen Lebensgefährten für zwei Jahre ins Ausland zu begleiten? Wäre für ihre Meinungen sehr dankbar!
Im LGB BAWü §72 (2) heisst es ja:
"Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen kann aus anderen Gründen auf Antrag Urlaub ohne Dienstbezüge
bis zur Dauer von sechs Jahren oder
nach Vollendung des 55. Lebensjahres bis zum Beginn des Ruhestands
bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder vergleichbaren Tätigkeit darf Urlaub nach Satz 1 nicht bewilligt werden."
Da ich im Ausland nicht erwerbstätig sein werde, würde dieser Paragraph auf mich zutreffen? Vielen Dank im Voraus für jegliche Erkenntnisse!
Urlaub von längerer Dauer als Beamtin auf Probe möglich?
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Re: Urlaub von längerer Dauer als Beamtin auf Probe möglich?
Wenn keine dienstlichen Belange entgegenstehen, sollte das problemlos möglich sein. Für wichtig halte ich es, den Antrag frühzeitig zu stellen (oder mindestens die/den Dienstvorgesetze/n früh zu informieren), damit die Suche nach "Ersatz", aufgenommen werden kann. Nicht dass das plötzlich "dienstliche Belange" auftauchen, mit denen niemand gerechnet hat.jm12357 hat geschrieben:... Wäre für ihre Meinungen sehr dankbar! ...
Viele Grüße
Gerda Schwäbel