Amtsärztliche Untersuchung - was wird untersucht?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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omaha
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Amtsärztliche Untersuchung - was wird untersucht?

Beitrag von omaha »

Halo,
stehe kurz vor meiner amtsärztlichen Untersuchung für die Verbeamtung auf Lebenszeit.
Da ich gelegentlich Beruhigungsmittel (2-3x im Monat)zum Schlafen nehme, würde ich nun gern wissen, wie streng dies begutachtet wird.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar!!!
:lol: :lol:
Zollmann
Beiträge: 5
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Beitrag von Zollmann »

amtsärztliche Unteruchung zum Lebenszeitbeamten ? Das ging bei mir ohne Untersuchung - bist Du beim Zoll ?
Angelfire
Beiträge: 402
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Beitrag von Angelfire »

Beim Zoll git es

a) die Untersuchung bei der Einstellung zum Beamten auf Widerruf und

b) die Untersuchung auf Lebenszeit, wenn während der Ausbildung gesundheitliche Bedenken entstanden sind.

Bitte schreibe doch mal wo du angestellt bist, sonst kann man da keine Aussage treffen.

LG Angelfire
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Der Hund
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Registriert: 20. Aug 2006, 11:38
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Beitrag von Der Hund »

Angelfire hat geschrieben:Beim Zoll git es

a) die Untersuchung bei der Einstellung zum Beamten auf Widerruf und

b) die Untersuchung auf Lebenszeit, wenn während der Ausbildung gesundheitliche Bedenken entstanden sind.
Heißt das, dass man nach drei Jahren Ausbildung beim Zoll und zwei Jahren Probezeit eventuell rausfliegt, weil man z.B. aufgrund von Blutdruckproblemen Betablocker verschrieben bekommen hat oder an Migräne leidet?

Das sind ja Aussichten. Weiß da einer was über die Praxis in solchen Fällen?

Viele Grüße
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Mikesch
Beiträge: 1969
Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
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Beitrag von Mikesch »

Der Hund hat geschrieben:
Angelfire hat geschrieben:b) die Untersuchung auf Lebenszeit, wenn während der Ausbildung gesundheitliche Bedenken entstanden sind.
Heißt das, dass man nach drei Jahren Ausbildung beim Zoll und zwei Jahren Probezeit eventuell rausfliegt, weil man z.B. aufgrund von Blutdruckproblemen Betablocker verschrieben bekommen hat oder an Migräne leidet?
Lese @Angelfire

Normalerweise geht das zumindest beim Zoll auch so über die Bühne.
Soweit bekannt auch bei den Gemeinden. Die Polizei und das Derivat BGS oder was sich schöner liest, Bundespolizei führen das obligatorisch durch.

Aber woher soll der Misstrauensarzt wissen, ob Du Beruhigungsmittel genommen hast?

Solltest Du in den ersten Jahren öfters und länger krank gewesen sein, könnte u.U. eine Untersuchung anstehen.
Aber wieso auch nicht? Was ist da zu befürchten, wenn Du gesund bist?
Warum soll der Staat jemanden garantiert lebenslang einstellen, wenn hohe Kosten und Ausfallzeiten zu erwarten sind?
Wie kann man in jungen Jahren über einen längeren Zeitraum an Blutdruckproblemen leiden? Betablocker taugen IMHO auch nicht für den Dienst, da dürfte man noch nicht einmal Auto fahren, geschweige eine Waffe tragen, abgesehen von der Herabsetzung der sonstigen geistigen Fähigkeiten.

Ausfallzeiten deswegen (kann ja vorkommen) für einen kurzen Zeitraum dürften IMHO kaum von Belang sein, wenn Du aber länger krank warst, oder wegen Migräne öfters den Dienst abgebrochen hast, tja, dann könnte es doch zu einem Problem werden.
Da musst Du auch den Arbeitgeber verstehen.

Aber raus fliegen wirst Du deswegen trotzdem nicht. Eine Untersuchung kann auch später statt finden. Du bleibst dann Beamter auf Probe. Nur, wenn Du dann z.B. länger (die Gerichte entscheiden da unterschiedlich) krank bist und keine Aussicht auf Wiederaufnahme des Dienstes besteht, dann hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit, Dich zu entlassen.

Grüße,
Mikesch
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Haddock
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Therapie

Beitrag von Haddock »

Hallo Allerseits,

auch bei mir steht demnächst die Untersuchung zur Verbeamtung an. Weiss jemand ob eine Therapie, hier ein Einstellungshinderniss sein kann?

beste Grüße,

Haddock
Angelfire
Beiträge: 402
Registriert: 15. Nov 2005, 23:35
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Beitrag von Angelfire »

Die Frage ist, um welche Art Therapie es sich handelt. Ist es eine Kurzzeittherapie nach der man zu 100 % wieder hergestellt ist, oder ist es vielleicht eine Therapie, in der auffällt, das die Krankheit immer wieder kehren kann.

LG Angelfire
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ente@rügen
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Registriert: 14. Dez 2006, 21:28
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Wohnort: Bergen auf der Insel Rügen

Beitrag von ente@rügen »

Moment mal, heisst das etwa das mir mein dienstherr die verbeamtung auf lebenszeit versagen kann, nur weil ich eine chronische hautkrankheit habe und zweimal im jahr zur kardiologischen ultrschalluntersuchung muss. zugegen, die untersuchungen sind nicht billig und es kommt durchauis regelmässig vor das von meiner seite 4.5 beihilfeanträge im jahr gestellt werden. die erstattungssumme liegt nicht selten unter 300 euro.

Das kann mir also als nachteil ausgelegt werden wenn ich die lebenszeitverbeamtung anstrebe?
Alles in Ordnung - keiner weiss bescheid.
Angelfire
Beiträge: 402
Registriert: 15. Nov 2005, 23:35
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Beitrag von Angelfire »

Bei der Verbeamtung geht es nicht um die Kosten, sondern darum, ob du deine Arbeitskraft voraussichtlich ohne längere Ausfallzeiten deinem Dienstherrn zur Verfügung stellen kannst.

Inwieweit auch eine Entscheidung getroffen wird, ob du Kosten verursachst, kann ich nicht beurteilen.

Ich denke mal das da ein Gewerkschaftvertreter, ein Personalratsmitglied oder ein auf Beamtenrecht spezialisierter Anwalt besser Auskunft geben kann.

LG Angelfire
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Laura
Beiträge: 168
Registriert: 24. Feb 2007, 11:04
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Beitrag von Laura »

Bei der ärztlichen Untersuchung für die Lebenszeitverbeamtung wird doch kein Blut abgenommen....bei mir haben die nur meinen Blutdruck gemessen und meinen Rücken auf Haltungsschäden untersucht.
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