Bei der Telekom wird sowas ja schon öfter praktiziert.
Ich habe mir mal die Entgelttabelle TVöD_land angesehen, es klickte auch eine Ausschreibung auf, die nach TVöD Entgeltgruppe E9/A10 ausgeschrieben war und vor allem die Kriterien für den gehobenen Dienst als Voraussetzung beinhaltete. Also ist der Posten auf jeden Fall mal der gehobenen Laufbahn angehörig.
Die Entgelttabellen kann man hier besichtigen:
http://www.gew.de/Binaries/Binary60123/ ... -final.pdf
Wo sich das Gehalt für einen A9g/50 Jahre einsortiert, sollte man selbst überprüfen und die entsprechende Einstufung dann auch vornehmen lassen, wenn man genommen wird.
Ein Wechsel zu einer anderen Behörde, auch Land, geht meist mit einer Probezeit einher, die über eine Abordnung läuft. Bei Gefallen (und wenn es gelingt, verschiedene Dinge im Hintergrund zu regeln, wie z.B. die Pensionskasse - das ist aber Aufgabe der Dienstherren), dann kann auch eine Versetzung erfolgen.
Man wird dann bei der alten Behörde aus dem Beamtenverhältnis entlassen (Antrag), bei der anderen gibts eine neue Urkunde.
Alles, was mit einer Abwicklung des Falles zu tun hat, muss die Personalstelle wissen und erledigen. Konkrete Fragen sollte man deshalb dorthin richten.
Wie sehen die Pensionsgehaltsquoten beim Land aus? Da hab ich keine Ahnung. Solle man mal rausfinden, ob man sich da evtl. verschlechtert.
Ehrlich - ich sehe aber schwarz, in Anbetracht des Alters.
Man würde als Quereinsteiger allen, die im Einstiegsamt rumeiern und bald A10 werden möchten, ja einen vor die Nase setzen, der aufgrund seines Alters (bei entsprechender Beurteilung) sofort als nächster befördert würde. Sowas will eigentlich jede aufnehmende Behörde vermeiden.
Am besten läufts eigentlich immer, wenn jemand jemanden in der Ortsbehörde persönlich kennt. Vitamin B ist immer noch die Erfolg versprechendste Unterstützung.