Dienstliche Erklärung
Verfasst: 3. Aug 2011, 23:28
"...Der neueste Benutzer ist PeKa..."
Also das bin ich und ich möchte allen Benutzer von "Beamtentalk" einen Gruss entbieten.
Und jetzt drückt mich auch schon das erste Mal der Schuh.
Ich habe folgendes Problem bezüglich einer von mir geforderten dienstlichen Erklärung (DE):
Meinem Grundverständnis einer DE nach, kann eine solche angefordert werden, wenn dem Dienstherrn bezüglich der Dienstverrichtung eines Beamten betreffende Beschwerden vorliegen bzw. wenn Hinweise vorliegen, dass der betreffende Beamte gegen gesetzliche Normen verstossen hat (haben soll).
Nun meine Frage:
Muss der Dienstherr beim Anfordern einer DE die angeblich verletzte Norm konkret benennen und seinen Verdacht auf Punkt und Komma verifizieren. Ist man also auf gut Deutsch gehalten, sich zu jedem "Mist" zu äussern und sei er noch so allgemein abgefasst? In meinem Fall wurde zum Beispiel noch nicht einmal die von mir angeblich verletzte gesetzliche Norm benannt, sodass ich hinsichtlich des konkreten Vorwurfs Vermutungen anstellen müsste! Gibt es eigentlich eine Art Definition bezüglich einer "DE" - habe zumindest nichts Brauchbares ergoogeln können?
(Mir kommt es ein bisschen so vor, als dass dem Dienstherrn selbst nach dem angeblich vorliegenden Bürgerhinweis, konkrete Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten meinerseits fehlen und er nun hofft, dass ich mir, in welcher Art auch immer, mit der Abgabe der DE und den darin enthaltenen Aussagen selbst die Schlinge um den Hals legen würde.)
Für Eure Bemühungen vielen Dank im voraus!
Der Neue!
Also das bin ich und ich möchte allen Benutzer von "Beamtentalk" einen Gruss entbieten.
Und jetzt drückt mich auch schon das erste Mal der Schuh.
Ich habe folgendes Problem bezüglich einer von mir geforderten dienstlichen Erklärung (DE):
Meinem Grundverständnis einer DE nach, kann eine solche angefordert werden, wenn dem Dienstherrn bezüglich der Dienstverrichtung eines Beamten betreffende Beschwerden vorliegen bzw. wenn Hinweise vorliegen, dass der betreffende Beamte gegen gesetzliche Normen verstossen hat (haben soll).
Nun meine Frage:
Muss der Dienstherr beim Anfordern einer DE die angeblich verletzte Norm konkret benennen und seinen Verdacht auf Punkt und Komma verifizieren. Ist man also auf gut Deutsch gehalten, sich zu jedem "Mist" zu äussern und sei er noch so allgemein abgefasst? In meinem Fall wurde zum Beispiel noch nicht einmal die von mir angeblich verletzte gesetzliche Norm benannt, sodass ich hinsichtlich des konkreten Vorwurfs Vermutungen anstellen müsste! Gibt es eigentlich eine Art Definition bezüglich einer "DE" - habe zumindest nichts Brauchbares ergoogeln können?
(Mir kommt es ein bisschen so vor, als dass dem Dienstherrn selbst nach dem angeblich vorliegenden Bürgerhinweis, konkrete Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten meinerseits fehlen und er nun hofft, dass ich mir, in welcher Art auch immer, mit der Abgabe der DE und den darin enthaltenen Aussagen selbst die Schlinge um den Hals legen würde.)
Für Eure Bemühungen vielen Dank im voraus!
Der Neue!