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Dienstherr schreibt behandelnden Arzt an wegen DU

Verfasst: 6. Jun 2006, 12:04
von Hottewes
Hallo,
ich bin seit 3 Monaten krank geschrieben (verschiedene orthopädische Beschwerden, posttraumatisches Stresssyndrom).
Ich habe nun vor kurzem meinen Dienstherrn davon unterrichtet das ich während meiner Dienstunfähigkeit einen bereits im November 2005 geplanten (und bereits genehmigten) Urlaub antreten möchte.

Von dem Personalamt wurde ich an die eigene Dienststelle verwiesen. Dort wünschte mir der stellvertretende Amtsleiter "schönen Urlaub".

Ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes das dieser keine Bedenken habe habe ich vorgelegt.

Nach Rückkehr aus dem Urlaub besuchte ich meinen Orthopäden. Dieser teilte mir mit, dass ihm der Dienstherr einen Brief geschrieben habe worin er mitteilte, dass ich wenn ich in Urlaub fahren könne wohl auch eine leichte Bürotätigkeit absolvieren könne. Er bittet meinen Arzt um Stellungnahme.

Frage: Ist der Dienstherr dazu berechtigt überhaupt Kontakt zu meinen behandelnden Ärzten aufzunehmen und solche Fragen zu stellen?

Danke und Gruß!
Hotte

Verfasst: 6. Jun 2006, 12:35
von Vollstrecker
Der Dienstherr darf alles. :shock:
Nur krankgeschrieben und dann in den Urlaub :?:
Da kann ich mir die Urlaubstage auch sparen.
Dir würde eine KUR mal guttun. :wink:
Das ewige krankschreiben (3 Monate!) ist dem Dienstherr mittlerweile ein Dorn im Auge, sonst hätte er den Arzt nicht angeschrieben.
So beginnt man den vorzeitigen Ruhestand...

Verfasst: 6. Jun 2006, 17:33
von enjoylive
Da ich nicht aus Erfahrung sprechen kann, möchte ich unserem Vollstrecker im Prinzip Recht geben. Ein wenig Stirnrunzeln ist hier schon angebracht.

Verfasst: 7. Jun 2006, 12:23
von Hottewes
Ich muß noch dazu sagen das ich im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst tätig bin und hier eine 100%ige Gesundheit bzw. Fitness zur Absolvierung dieses Dienstes zwingend erforderlich ist.

Auf Grund von 2 schweren Bandscheibenvorfällen sowie diverser Gelenkarthrosen ist ein längeres Sitzen sowie Heben und Tragen nicht möglich.

Mein Orthopäde erklärte mir das er in 20 Jahren Praxiserfahrung noch nie (und vor allen Dingen so dreist) von einem Arbeitgeber direkt angeschrieben wurde.

Gruß
Hotte

Verfasst: 7. Jun 2006, 17:34
von arme Sau
Wobei ich überlege ob der Dienstherr
aufgrund des Vertrauensverhältnisses Arzt/Patient überhaupt eine Antwort erhalten kann ?

Soweit er (der Arzt) nicht von seiner Schweigepflicht entbunden wurde !?

eure
arme Sau

Verfasst: 7. Jun 2006, 17:40
von EDE
Also bei mir (Bundesbeamter) muß ich den Arzt erst von seiner Schweigepflicht entbinden.

Verfasst: 7. Jun 2006, 18:06
von EDE
Nachtrag:

Ist ja eigentlich selbstverständlich, aber bei Beamten halte ich mittlerweile alles für möglich:-(

Verfasst: 7. Jun 2006, 23:21
von Angelfire
Die Entbindung von der Schweigepflicht ist notwendig. Ansonsten hat der Dienstherr nur eine Möglichkeit, der Beamte muss zum Betriebsärztlichen Dienst vorgeladen werden. Von dem darf der Dienstherr Auskunft verlangen. Aber dabei darf er nur erfahren, ob oder inwieweit der Bedienstete arbeitsfähig ist.

LG Angelfire