UNGLAUBLICH !!! Mein Reakivierungsantrag Deutsche Telekom AG

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Fragero
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UNGLAUBLICH !!! Mein Reakivierungsantrag Deutsche Telekom AG

Beitrag von Fragero »

Guten Abend,

nachdem ich anwaltlich meinen Reaktvierungsantrag bei Deutscher Telekom AG eingereicht hatte, wurde ich zur sozialmedizinischen Untersuchung bei der BAD in Bonn einbestellt.

So weit,- so gut.

Auf dem Auftrag zur sozialmedizinischen Unteschung der DTAG an die BAD GmbH wurde jedoch, b e v o r überhaut eine einzige Untersuchung stattgefunden hat, in kleiner 7-Schriftgrösse a u f dem Auftrag seitens DTAG vermerkt, so wörtlich:

Es wurden alle dem Gesundheitszustand des Betroffenen entsprechenden Einsatzmöglichkeiten geprüft. Eine solche besteht nicht.


Es handelt sich also hier zweifelsohne bereits auf dem Auftrag an die BAD GmbH um eine codierte Mitteilung - einmal ganz barsch gesagt : e n d g ü l t i g kaputtschreiben......!!!!

Ist das nicht einfach unglaublich ?

Liebe Grüße

Fragero
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tom
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Beitrag von tom »

Hallo,

also wirklich wundern darf einem bei unseren Dienstherrenbefugnis ausübenden Arbeitgeber doch gar nichts mehr :x

Du wirst ja schon von einem Anwalt vertreten, der freut sich sicher über so was :P

Zu beachten ist, dass der Arzt vom BAD nur ein Betriebsarzt ist und kein Amtsarzt! Das macht dann einen Unterschied, wenn es damit wirklich vor den Kadi gehen sollte. Denn das Gutachten eine Amtsarztes hätte wohl (eingeschränkten) Vorrang vor dem eines Privatarztes. Aber das des BAD nicht!

Damit hat sich auch schon das BVG befasst und festgestellt:
Das Bundesverwaltungsgericht hat insofern die Neutralität und Unabhängigkeit des Amtsarztes hervorgehoben und dargetan, dass der Amtsarzt im Gegensatz zu einem Privatarzt seine Beurteilung von seiner Aufgabenstellung her unbefangen und unabhängig vornimmt, dem Beamten wie der Dienststelle gleichermaßen fern stehe. Das Gericht hat weiter ausgeführt, dass zwar der Bahnarzt dem Amtsarzt gleichgestellt werden könne, weil der Bahnärztliche Dienst aufgrund der Zuordnung zum Bundeseisenbahnvermögen öffentlich-rechtlichen Charakter habe. Es hat gleichzeitig klargestellt, dass Entsprechendes für die im Auftrag der Postnachfolgeunternehmen tätigen Betriebsärzte nicht gelte, weil deren Neutralität und Unabhängigkeit nicht durch Rechtsnormen gewährleistet sei. Der im Auftrag eines privatwirtschaftlich tätigen Unternehmens erstellten Beurteilung eines Betriebsarztes sei dann kein anderer Stellenwert als derjenigen des behandelnden Privatarztes zuzuerkennen.
Quelle und weiteres dazu: http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... bsarzt.htm

Gruß, Thomas
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Wie im anderen Forum bereits beantwortet, war bislang nur der Klageweg erfolgreich.
mallorca98
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Beitrag von mallorca98 »

warum streben Sie denn eine Reaktivierung an? Mussten wir nicht alle per Unterschrift der vorzeitigen Zuruhesetzung zustimmen?
Fragero
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Beitrag von Fragero »

keinVorruhestand - ich wurde mit 48 Jahren so genannte "zwangspensioniert", und zwar aufgrund angeblicher Dienstunfähigkeit.......

Liebe Grüße

Fragero
Roland64
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Beitrag von Roland64 »

Hallo Fragero,

es ist doch das gute Recht des Beamten, wenn er sich wieder Dienstfähig fühlt, dies seinem Dienstherren mitzuteilen und bei entsprechenden ärztlichen Attesten wieder eine Tätigkeit bzw. Dienstposten einzufordern.

Einen Versuch ist es allemal Wert.

viele Grüße und viel Erfolg.

Roland
Binö
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Beitrag von Binö »

@Fragero
@Roland64
:? Ihr seit "Zwangpensionierte" Beamte?! Jung an Jahren also u 50?
Anfrage: Ging bei euch keine Überleitung in eine andere Bundesbehörde?
Grübel

Die Binö
Roland64
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Beitrag von Roland64 »

@Binö:

Keine Angst, ich stehe nach wie vor in einem "aktiven" Dienstverhältnis,
allerdings seit Dezember 2009 ohne Dp. bzw. Tätigkeiten....
Leasingbeamter
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Beitrag von Leasingbeamter »

...seit froh, dass ihr diesen Sch... hinter euch gebracht habt. :!:

Euer Vorteil ist, dass die komplette Arbeitskraft für andere Dinge/Tätigkeiten erhalten bleibt :wink: Geld kann man auch außerhalb der Telekom verdienen :idea:
Fragero
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Antrag abgelehnt !

Beitrag von Fragero »

wie zu erwarten war: mein Antrag wurde nunmehr, nach einigen Monaten Bearbeitungszeit, abgelehnt. :evil:

Mein Rechtsanwalt hat schon Widerspruch eingelegt; wird wohl in der Folge zu einer Klage vor dem VG Köln kommen

Liebe Grüße

Fragero
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Grundsätzlich muss der Betriebsarzt feststellen, ob man wieder arbeitsfähig ist. Ob die Behörde adhoc einen freien Posten hat - oder den Beamten nicht wiederhaben will - ist bei der Untersuchung völlig irrelevant.

Natürlich will die T jeden Beamten, den sie irgendwie aus dem aktiven Dienst hat drängen können, nicht wiederhaben.

Guckt euch doch auch mal die Besetzung mit den Quotenfrauen in T-Vorstand (Nemat) und T-Aufsichtsrat an.

Claudia Nemat/Wikipedia-Info:
Eine Tätigkeit bei der Unternehmensberatungsgesellschaft McKinsey schloss sich an, wo sie seit 2006 als Direktorin den Technologie-Sektor für Europa, den Mittleren Osten und Afrika leitet. Ihr Schwerpunkt liegt in der Informations- und Telekommunikationstechnologie. Vorher war Nemat bereits 18 Jahre lang als Beraterin für die Telekom tätig gewesen.

Die hat also gleich beim größten internationalen Personalabbau-Beraterhaufen McKinsey angefangen. Und hat der T seit 18 Jahren dem Pesonalabbau zugearbeitet. Was sollen wir da erwarten????


Marion Schick/jetzt im T-Aufsichtsrat

Natüüürlich eine CDU-Frau unter Mappus/BaWü im Amt. Auch aus der Personalschiene/1993 wurde sie zur Professorin für Personalführung, Kostenrechnung, allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule München berufen und 1997 zur Prodekanin des Fachbereichs Wirtschaftsingenieurwesen gewählt. Von 1999 bis 2000 war sie Vizepräsidentin und von 2000 bis 2008 Präsidentin der Hochschule München. Sie war von 2006 bis 2008 auch Vorsitzende der Präsidenten- und Rektorenkonferenz der Bayerischen Fachhochschulen (PRK Bayern).

Klar…. Die CDU hat wieder eine Neue im T-Aufsichtsrat, die die Schäuble-Anweisungen in die T-AG runterbefiehlt.

Auch hier: Was sollen wir DA schon erwarten?

Bei den Postnachfolgeunternehmen Telekom, Postbank und Gelbe Post gehts für die Beamten nirgendwohin. Sind alles Aktiengesellschaften, die Beamte nicht mehr haben wollen. Die behindern bloß die Möglichkeiten, TEile oder das ganze Unternehmen für einen Batzen Geld zu verticken.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Beschreie es nicht!!! Auf jeden Fall sind diese beiden Frauen absolut auf der Personalabbauschiene, die Ministerium und AG seit Jahren fahren.
Mit Quote oder nicht, in die obersten Führungsebenen kommen eh nur Leute, die den gewünschten Kurs mittragen und/oder verstärken.

Tja, der Sattelberger ist ja auch schon 60, da passt er ja überhaupt nicht mehr in den Mitarbeiter-Altersschnitt von gewünschten unter40.
Der AAAaaaaarme. Naja, bei dem Einkommen, dass der nur in der Zeit bei der T bezogen hat und bei den Altersversorgungspauschalen, die ihm in seine Vorstandstätigkeiten gebracht haben, wird er keine Not leiden, wenn er geht.

Nur mal so als Hinweis: Im öffentlichen Jahresbericht stehen auch die jährlichen Einkommens-, Prämien- und Versorgungsbeiträge des Unternehmens für Vorstände drin. Leute, das sind Beträge, die hat ein Beamter iim mittleren Deinst nicht als Lebenseinkommen.
Fragero
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Re: UNGLAUBLICH !!! Mein Reakivierungsantrag Deutsche Teleko

Beitrag von Fragero »

Guten Tag,

zwischenzeitlich sind nunmehr schon bereits 2 Monate vergangen, ohne das die Telekom auf den Widerspruch meines Rechtsanwaltes geantwortet hat; eine Untätigkeitsklage kann jedoch leider
erst nach 3 Monaten erhoben werden.

Zudem wurde im Untersuchungsauftrag der Telekom an die BAD angegeben, das keine Schwerbehinderung vorliege; dies ist jedoch ebenfalls unrichtig, da bereits langjährig eine Schwerbehinderung
von GdB 70 vorliegt. Habe die BAD bei den Untersuchungsterminen ganz ausdrücklich auf meine Schwerbehinderung hingewiesen; hat aber niemanden interessiert; Rückantwort der BAD an die Telekom
lt. Formblatt zur Dienstfähigkeit ist angekreuzt, es liegt keine Schwerbehinderung vor......!

Liebe Grüße

Fragero
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Bundesfreiwild
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Re: UNGLAUBLICH !!! Mein Reakivierungsantrag Deutsche Teleko

Beitrag von Bundesfreiwild »

Sagt uns was? In dem Sch****laden wissen sie nicht mal mehr, wie man die Personaldaten eines Ruhestandsbeamten richtig ermittelt.
Bei diesem Kraken-Unternehmen weiss wirklich keiner mehr, was die 4 rechten und 4 linken Flossen eigentlich machen und ob dazwischen noch Hirnmasse sitzt...

Naja... was zählt ist der Schwb-Ausweis, wenn man ihn vorlegt.

Und immer mit der Ruhe. Die Mühlen der T-Rechtsberatung laufen immer dann langsam, wenn sie langsaaaaaaam laufen sollen.

Und soweit ich weiss, gilt die Antragstellung auf Reaktivierung als Datum für den Beginn der aktiv-Gehaltszahlung.

Immer schön berichten, wie es weiter geht. Interessiert bestimmt so einige Kollegen, denen ich das auch gerne bei den Treffen mal erzähle.
Fragero
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Re: UNGLAUBLICH !!! Mein Reakivierungsantrag Deutsche Teleko

Beitrag von Fragero »

Hallo,

meines Wissens leider nein, die Antragstellung auf Reaktivierung gilt nicht als Beginn der Aktiv-Gehaltszahlung; vielleicht weiss hier jemand im Forum wie hier die Rechtslage ist ?

Ansonsten frage ich einmal meinen Rechtsanwalt; wollte ihn sowieso diese Woche noch anrufen, damit er die Klage einreicht; und zwar, wenn möglich direkt; also gar nicht mehr erst auf das längst überfällige Antortschreiben der DTAG bzgl. eingelegten Widerspruch abwarten !

Liebe Grüsse

Fragero
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