Kosten einer Zwangsreha
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Kosten einer Zwangsreha
Liebe Forenmitglieder,
ich bin als NRW Kommunalbeamter aufgrund Burnout/Depressionen seit gut einem Jahr dienstunfähig. Der Amtsarzt möchte nun dem Dienstherrn empfehlen, mich "zwangsweise" in eine Rehaklinik zu schicken. Dem hätte ich mich wohl zu beugen.
Ich frage mich jetzt aber, wie es mit den Kosten aussieht. Die PKV zahlt bei einer Reha 0,00€. Nach Abzug des Beihilfeanteils blieben so erhebliche ungedeckte Kosten. Das Thema ist ja bekannt.
Aber wie ist es, wenn der Dienstherr einen tatsächlich zu einer Reha zwingt? Müsste er dann nicht auch die Kosten voll tragen ? Ich habe zu diesem Thema nirgendwo etwas gefungen und hoffe deshalb auf eure Hilfe.
Viele Grüße
ich bin als NRW Kommunalbeamter aufgrund Burnout/Depressionen seit gut einem Jahr dienstunfähig. Der Amtsarzt möchte nun dem Dienstherrn empfehlen, mich "zwangsweise" in eine Rehaklinik zu schicken. Dem hätte ich mich wohl zu beugen.
Ich frage mich jetzt aber, wie es mit den Kosten aussieht. Die PKV zahlt bei einer Reha 0,00€. Nach Abzug des Beihilfeanteils blieben so erhebliche ungedeckte Kosten. Das Thema ist ja bekannt.
Aber wie ist es, wenn der Dienstherr einen tatsächlich zu einer Reha zwingt? Müsste er dann nicht auch die Kosten voll tragen ? Ich habe zu diesem Thema nirgendwo etwas gefungen und hoffe deshalb auf eure Hilfe.
Viele Grüße
Kommunalopfer
- Bundesfreiwild
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Kann diese "Reha" nicht auch als Stationäre Einweisung gehandhabt werden? Dann wäre es wie ein Krankenhausaufenthalt abzurechnen, bei dem nur die relativ geringen Selbstbehalte aufkämen.
Eine Klinik muss aber bestimmte Bedingungen erfüllen, um stationäre Einweisungen annehmen und abrechnen zu können. Der betriebs/amtsärtzliche Dienst, bzw. deren Vertragskatalog mit den diversen Kliniken, müsste die entsprechenden Daten liefern können.
Ein Anruf im Sekretatiat einer Klinik mit der Frage nach der Möglichkeit eines stationären Aufenthaltes würde ebenfalls zur Klärung beitragen.
Die stationäre Einweisung wird vom Arzt getätigt.
Meines Wissens macht man das gerade bei längeren Maßnahmen im psychologischen Behandlungsbild so, weil eben kein Patient die Kosten tragen könnte.
Eine Klinik muss aber bestimmte Bedingungen erfüllen, um stationäre Einweisungen annehmen und abrechnen zu können. Der betriebs/amtsärtzliche Dienst, bzw. deren Vertragskatalog mit den diversen Kliniken, müsste die entsprechenden Daten liefern können.
Ein Anruf im Sekretatiat einer Klinik mit der Frage nach der Möglichkeit eines stationären Aufenthaltes würde ebenfalls zur Klärung beitragen.
Die stationäre Einweisung wird vom Arzt getätigt.
Meines Wissens macht man das gerade bei längeren Maßnahmen im psychologischen Behandlungsbild so, weil eben kein Patient die Kosten tragen könnte.
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Danke für den Hinweis.
Es wird wohl ein "Krankenhausaufenthalt" werden. Ich bin gerade mit einer Klinik in Kontakt. Der Gedanke zu einer Reha gezwungen zu werden und diese dann auch noch zumindest teilweise selbst zahlen zu müssen ist für mich unvorstellbar. So etwas gibt es wohl nur für Beamte. Da unsere Personalstelle mich ganz besonders "lieb hat", werden sie dem Vorschlag des Amtsarztes sicher gerne folgen.
Es wird wohl ein "Krankenhausaufenthalt" werden. Ich bin gerade mit einer Klinik in Kontakt. Der Gedanke zu einer Reha gezwungen zu werden und diese dann auch noch zumindest teilweise selbst zahlen zu müssen ist für mich unvorstellbar. So etwas gibt es wohl nur für Beamte. Da unsere Personalstelle mich ganz besonders "lieb hat", werden sie dem Vorschlag des Amtsarztes sicher gerne folgen.
Kommunalopfer
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So, nun hat der Dienstherr mich tatsächlich mit förmlicher Zustellung unter Fristsetzung zu einer stationären Reha verpflichtet. Bei Nichtbeachtung werden dienstrechtliche Schritte angedroht.
Zu den Kosten schweigt man sich aus.
Ich habe inzwischen einen Platz in einer Akutklinik in Aussicht. Diese sagt mir sehr zu und die Kosten würden von Beihilfe und Versicherung weitgehend getragen.
Muss ich also jetzt die, wie ich finde sehr gute Akutklinik absagen um eine für mich teurere Rehaklinik zu suchen, um meine Dienstpflichten zu erfüllen ?
Das kann doch nicht richtig sein !
Zu den Kosten schweigt man sich aus.
Ich habe inzwischen einen Platz in einer Akutklinik in Aussicht. Diese sagt mir sehr zu und die Kosten würden von Beihilfe und Versicherung weitgehend getragen.
Muss ich also jetzt die, wie ich finde sehr gute Akutklinik absagen um eine für mich teurere Rehaklinik zu suchen, um meine Dienstpflichten zu erfüllen ?
Das kann doch nicht richtig sein !
Kommunalopfer
Ich hoffe, Du bist in einer Gewerkschaft oder zumindest rechtschutzversichert. Das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt.
Manchmal ist es ganz gut, ein paar Euro im Monat für eine Gewerkschaft übrig zu haben.
Probleme kann es für einen Beamten geben, der nicht therapiewillig ist. Das ist bei Dir ja wohl kaum der Fall.
Hast Du Deiner Dienststelle erklärt, dass Du in die Akutklinik gehen möchtest und schon die ersten Schritte eingeleitet hast?
Das sollte doch genügen.
Dann könnte man sich auch den Rechtsanwalt sparen.
Manchmal ist es ganz gut, ein paar Euro im Monat für eine Gewerkschaft übrig zu haben.
Probleme kann es für einen Beamten geben, der nicht therapiewillig ist. Das ist bei Dir ja wohl kaum der Fall.
Hast Du Deiner Dienststelle erklärt, dass Du in die Akutklinik gehen möchtest und schon die ersten Schritte eingeleitet hast?
Das sollte doch genügen.
Dann könnte man sich auch den Rechtsanwalt sparen.
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Nach Auskunft des Anwaltes ist es tatsächlich so. Der Beamte ist verspflichtet die Reha durchzuführen, hat den üblichen Beihilfeanspruch und bleibt auf dem Rest (hier 50%) sitzen. Bei 100-150 € zu erwartenden Kosten pro Tag und einer zu erwartenden Dauer von 4-6 Wochen ist das ein hüsches Sümmchen.
Kommunalopfer
Also es gibt eine psychosomatische Rehaklinik, Aufenthalt meist 4-6 Wochen, Kosten wie bei einer Kur.
In Kur war ich schon, also eine normale Kur, und die eigenen Kosten hielten sich in Grenzen. Wurden größtenteils übernommen.
Musste über den BAD beantragt werden, der das an die KK geleitet hat.
Dann war ich 1,5 Jahre später in einer psychosomatischen Klinik, Schmerzabteilung. Die haben aber mehrere Abteilungen, also auch für BO oder Depressionen.
Hier benötigt man nur einen Krankenhaus Einweisungsschein vom behandelnden Hausarzt. Kosten wie im Krankenhaus, also 10 Euro pro Tag die ersten 4 Wochen. Wenn Du eine Krankenhaustagegeldversicherung hast, kannst Du das zum Teil auffangen. Die zahlen bei psychischen Erkrankungen allerdings nur 6 Wochen lang.
In Deinem Fall ist eine psychosomatische Fachklinik angeraten, Deine Krankenkasse kann Dich da beraten. Aufenthalt meist 10 Wochen. Und eben mit übersichtlichen Kosten.
Auch bei einer psychosoma Reha, bleibst Du nicht auf 50% der Kosten sitzen !!!!!
In Kur war ich schon, also eine normale Kur, und die eigenen Kosten hielten sich in Grenzen. Wurden größtenteils übernommen.
Musste über den BAD beantragt werden, der das an die KK geleitet hat.
Dann war ich 1,5 Jahre später in einer psychosomatischen Klinik, Schmerzabteilung. Die haben aber mehrere Abteilungen, also auch für BO oder Depressionen.
Hier benötigt man nur einen Krankenhaus Einweisungsschein vom behandelnden Hausarzt. Kosten wie im Krankenhaus, also 10 Euro pro Tag die ersten 4 Wochen. Wenn Du eine Krankenhaustagegeldversicherung hast, kannst Du das zum Teil auffangen. Die zahlen bei psychischen Erkrankungen allerdings nur 6 Wochen lang.
In Deinem Fall ist eine psychosomatische Fachklinik angeraten, Deine Krankenkasse kann Dich da beraten. Aufenthalt meist 10 Wochen. Und eben mit übersichtlichen Kosten.
Auch bei einer psychosoma Reha, bleibst Du nicht auf 50% der Kosten sitzen !!!!!
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In Deinem Fall ist eine psychosomatische Fachklinik angeraten, Deine Krankenkasse kann Dich da beraten. Aufenthalt meist 10 Wochen. Und eben mit übersichtlichen Kosten.
In solch eine Klinik wollte ich auch. Ist sogar ärztlich angeraten. Die Kosten würden weitgehend getragen. Über den üblichen Eigenanteil würde ich ja auch nicht meckern.
Aber der Amtsarzt und der Dienstherr bestehen auf einer Reha.
Nur damit die Sache jetzt den passenden Namen kriegt, darf ich die Hälfte der Kosten tragen. 100-150€/Tag kostet eine gängige Rehaklinik. Davon die Hälfte für 4-6 Wochen.
Keine Ahnung, wie ich das von A7 bezahlen soll.
Auch bei einer psychosoma Reha, bleibst Du nicht auf 50% der Kosten sitzen !!!!![/quote]
Die Versicherung sieht hier keine Beteiligung vor.
In solch eine Klinik wollte ich auch. Ist sogar ärztlich angeraten. Die Kosten würden weitgehend getragen. Über den üblichen Eigenanteil würde ich ja auch nicht meckern.
Aber der Amtsarzt und der Dienstherr bestehen auf einer Reha.
Nur damit die Sache jetzt den passenden Namen kriegt, darf ich die Hälfte der Kosten tragen. 100-150€/Tag kostet eine gängige Rehaklinik. Davon die Hälfte für 4-6 Wochen.
Keine Ahnung, wie ich das von A7 bezahlen soll.
Auch bei einer psychosoma Reha, bleibst Du nicht auf 50% der Kosten sitzen !!!!![/quote]
Die Versicherung sieht hier keine Beteiligung vor.
Kommunalopfer
- Bundesfreiwild
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Eine "Rehamaßnahme" kann sowohl als Sanatoriumsaufenthalt als auch als stationäre Aufnahme durchgeführt werden. Welche davon der BEHANDELNDE ARZT verschreibt, ist allein seine Sache und müsste von der Krankenkasse/Beihilfe dann auch bezahlt werden.
Nicht der Dienstherr bestimmt, WIE die Maßnahme durchgeführt werden muss, sondern der behandelnde Arzt.
Sie sollten deshalb Ihren Arzt aufsuchen, ein entsprechendes Attest für die stationäre Einweisung, bzw. gleich das Formular mit der stationären Einweisung zu einem bestimmten Termin in eine entsprechende Klinik (die sollte der Arzt dann auch gleich mit ins Attest schreiben als Empfehlung) bekommen und das der Krankenkasse/Beihilfe mit dem Antrag auf Kostenübernahme für die Maßnahme vorlegen.
Normalerweise folgt dem Antrag ein Gespräch beim Amtsarzt, möglicherweise verzichtet man in diesem Falle auch darauf, weil die Empfehlung für eine Rehamaßnahme ja schon ausgesprochen wurde.
Wie gesagt, der Dienstherr kann nicht bestimmen, ob und wie die Krankenkasse eine Reha durchführt, das ist allein eine Kostenübenahmenentscheidung der KKasse.
Einfach mal schön die Einweisung auf stationäre Behandlung mit dem Attest vom Arzt stellen und abwarten, was die KKasse meint. Eigentlich MUSS meiner Meinung nach die KKasse die Kosten als Krankhausaufenthalt zahlen, denn ob jemand in ein Krankenhaus (und das ist es dann bei einer stationären Einweisung) eingewiesen wird, ist die alleinige Entscheidung des behandelnden Arztes.
Wär ja noch schöner... als wenn man erstmal den Dienstherrn oder dem Amtsarzt fragen müsste, wenn der Arzt einen ins Krankenhaus schickt.
Der Dienstherr hat eigentlich nur die Kranktage zu buchen. Und der Amtsarzt weist den Beamten auch nicht in die Klinik ein, sondern der behandelnde Arzt. Also weder Amtsarzt noch Dienstherr können vorschreiben, ob die Reha so oder so durchgeführt wird.
Die Maßgabe ist doch, DASS die Dienstfähigkeit wiederhergestellt werden soll. So wie es gerade bei Ihnen läuft, habe ich den Eindruck, dass es darauf hinaus laufen soll, DASS sie die Reha verweigern, weil Sie die Kosten nicht tragen könnten und dies würde dem Dienstherrn die Möglichkeit geben, sofort die Dienstunfähigkeit auszusprechen. Und darum gehts denen wohl.
Halten Sie sich einfach an den normalen Weg:
Attest vom behandelnden Arzt, stationäre Einweisung in die entsprechende Klinik, Kostenübenahmeantrag an die Krankenkasse senden und sehen was passiert.
KEINEN Richter wird es interessieren, wie Sie Ihre - vom Dienstherrn angeforderte - Reha kostenmäßig über Ihre Krankenkasse durchführen. Ihn wird nur interessieren, ob Sie sie gemacht haben und dem Wunsch des Dienstherrn nachgekommen sind, den Versuch zu machen, die Dienstfähigkeit wieder herzustellen.
Denn diesen Versuch müsste man machen, um die dauernde Dienstunfähigkeit zu verhindern, sonst kann sie evtl. auch gleich ausgesprochen werden.
Also keine Panik, einfach die Abwicklung einer stationären Maßnahme mit dem eigenen behandelnden Arzt anleieren.
Nicht der Dienstherr bestimmt, WIE die Maßnahme durchgeführt werden muss, sondern der behandelnde Arzt.
Sie sollten deshalb Ihren Arzt aufsuchen, ein entsprechendes Attest für die stationäre Einweisung, bzw. gleich das Formular mit der stationären Einweisung zu einem bestimmten Termin in eine entsprechende Klinik (die sollte der Arzt dann auch gleich mit ins Attest schreiben als Empfehlung) bekommen und das der Krankenkasse/Beihilfe mit dem Antrag auf Kostenübernahme für die Maßnahme vorlegen.
Normalerweise folgt dem Antrag ein Gespräch beim Amtsarzt, möglicherweise verzichtet man in diesem Falle auch darauf, weil die Empfehlung für eine Rehamaßnahme ja schon ausgesprochen wurde.
Wie gesagt, der Dienstherr kann nicht bestimmen, ob und wie die Krankenkasse eine Reha durchführt, das ist allein eine Kostenübenahmenentscheidung der KKasse.
Einfach mal schön die Einweisung auf stationäre Behandlung mit dem Attest vom Arzt stellen und abwarten, was die KKasse meint. Eigentlich MUSS meiner Meinung nach die KKasse die Kosten als Krankhausaufenthalt zahlen, denn ob jemand in ein Krankenhaus (und das ist es dann bei einer stationären Einweisung) eingewiesen wird, ist die alleinige Entscheidung des behandelnden Arztes.
Wär ja noch schöner... als wenn man erstmal den Dienstherrn oder dem Amtsarzt fragen müsste, wenn der Arzt einen ins Krankenhaus schickt.
Der Dienstherr hat eigentlich nur die Kranktage zu buchen. Und der Amtsarzt weist den Beamten auch nicht in die Klinik ein, sondern der behandelnde Arzt. Also weder Amtsarzt noch Dienstherr können vorschreiben, ob die Reha so oder so durchgeführt wird.
Die Maßgabe ist doch, DASS die Dienstfähigkeit wiederhergestellt werden soll. So wie es gerade bei Ihnen läuft, habe ich den Eindruck, dass es darauf hinaus laufen soll, DASS sie die Reha verweigern, weil Sie die Kosten nicht tragen könnten und dies würde dem Dienstherrn die Möglichkeit geben, sofort die Dienstunfähigkeit auszusprechen. Und darum gehts denen wohl.
Halten Sie sich einfach an den normalen Weg:
Attest vom behandelnden Arzt, stationäre Einweisung in die entsprechende Klinik, Kostenübenahmeantrag an die Krankenkasse senden und sehen was passiert.
KEINEN Richter wird es interessieren, wie Sie Ihre - vom Dienstherrn angeforderte - Reha kostenmäßig über Ihre Krankenkasse durchführen. Ihn wird nur interessieren, ob Sie sie gemacht haben und dem Wunsch des Dienstherrn nachgekommen sind, den Versuch zu machen, die Dienstfähigkeit wieder herzustellen.
Denn diesen Versuch müsste man machen, um die dauernde Dienstunfähigkeit zu verhindern, sonst kann sie evtl. auch gleich ausgesprochen werden.
Also keine Panik, einfach die Abwicklung einer stationären Maßnahme mit dem eigenen behandelnden Arzt anleieren.