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Vom Landesbeamten zum Bundesbeamten

Verfasst: 1. Jul 2011, 14:39
von Kat
Hallo ihr Lieben :)

Kann mir jemand von Euch beantworten, wie man Bundesbeamtin werden kann?
Stellt man nur einen Versetzungsantrag zu der jeweiligen Bundesbehörde, oder muss man sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben?

Wenn man sich bewerben muss, wie kommt man dann an die ausgeschriebenen Stellen?

Liebe Grüße
Kat :roll:

Verfasst: 2. Jul 2011, 20:58
von Roland64
Hallo Kat,

was schwebt Dir denn konkret vor??

Meiner Meinung nach geht das gar nicht.
Die Bundesbahn und die Bundespost wurden privatisiert und sind froh, wenn sie ihre eigenen Beamten loswerden.

Für Bundespolizei, Zoll etc. braucht man eine "Spezialausbildung".

Also wo willst Du hin und was willst Du da machen?

Verfasst: 3. Jul 2011, 16:23
von Kat
Hallo Roland 64 :)

Mir schwebt da das Bundespatentgericht vor. Ich weiß allerdings nicht, ob ich als Landesbeamtin von Hessen zum Bundespatentgericht nach Bayern einen Versetzungsantrag stellen kann, oder ob ich mich dort bewerben muss.

Liebe Grüße
Kat

Verfasst: 4. Jul 2011, 11:18
von Bundesfreiwild
Fragen Sie doch einfach mal bei der anvisierten Behörde nach. Das wäre doch der einfachste Weg.

Verfasst: 4. Jul 2011, 11:36
von Conny
Da hängt ja nun etwas mehr dran als nur ein schönes neues Büro.

Von Versetzung spricht man, wenn man innerhalb des Dienstbereichs seines Dienstherren versetzt wird.
Zu einem anderen Dienstherrn kannst Du höchstens übergangsweise abgeordnet werden.

Vom Land zum Bund kommst Du um eine neue Urkunde wohl nicht herum. :lol:
Du mußt vor dem Wechsel entlassen werden und wirst dann neu ernannt.

Normalerweise ist das Verfahren so, dass Du Dich auf einen ausgeschriebenen oder freien Dienstposten bewirbst und dann ins Auswahlverfahren kommst. Dann muß Dein Dienstherr dem Wechsel zustimmen oder Du nimmst die Urkunde des neuen Dienstherrn (so dieser mitspielt) und verärgerst Deinen alten Dienstherrn.

Ich stell mir gerade das Gesicht meines PersBerabeiter vor, wenn ich Ihn bitte, mich zum Land versetzen zu lassen. :lol:

Mittlerweile frag ich mich immer öfter, was Ihr so in der Laufbahnausbildung lernt. :roll:

Gruß

Verfasst: 4. Jul 2011, 22:02
von registerbeamter
Hallo,

ich wundere mich auch immer mehr über solche Fragestellungen - wie diese hier.
Selbst wenn man Personalrecht - bzw. Beamtenrecht nicht als Schwerpunkt hat. Die Grundregeln sollte man kennen und etwas logisches Denken hilft auch.

Was lernen die da noch ??????

Grüße

Verfasst: 17. Jul 2011, 22:56
von Sanne
solche überlegungen sind nicht fair. zum einen wisst ihr nicht, was kat gerlernt hat und zum anderen finde ich das ganze gezetere um den dienstherrenwechsel und ähnliches auch schwierig. da uns kein arbeitsverhältnis zu grunde liegt, ist es nicht so einfach zu wissen, wie man nun seine arbeitsstelle wechselt oder nicht. ich habe an dieser stelle auch schon oft nachgefragt, ob jmd erfahrungen mit einem dienstherrenwechsel hat, aber das war mehr als spärlich. oft kommt das anscheinend nicht vor.

Verfasst: 18. Jul 2011, 09:27
von Klaus
Wieso kann man denn nicht von einem Dienstherrn zum anderen versetzt werden????

Interessant hier die Neuregelungen des Staatsvertrages zur Versorgung. Der abgebende Dienstherr muss dem aufnehmenden Dienstherrn eine "Ablösesumme" zahlen.

Genau umgekehrt wie beim Fußball. :shock:

Hat er dafür kein Geld, wird er der Versetzung nicht zustimmen. "Raubernennungen" sind nicht üblich. Anders übrigens bei den Hochschullehrern. Da ist das gängige Praxis. Allerdings hat der neue Dienstherr natürlich großes Interesse daran, dass alles im Einvernehmen abläuft. Denn sonst bekommt er nämlich die "Ablösesumme" nicht.

Also: Man muss sich wirklich nicht erst entlassen lassen, wenn man den Dienstherrn wechselt. Beamte können auch versetzt werden.

Verfasst: 18. Jul 2011, 09:29
von Klaus
@Conny

Wenn man innerhalb eines Bereiches eine neue Stelle zugewiesen bekommt, spricht man von Umsetzung. Nicht von Versetzung... :wink:

Verfasst: 18. Jul 2011, 14:49
von Bundesfreiwild
Die Telekom praktiziert das ganze im Moment zu Landes- und anderen Bundesbehörden. In der Regel werden die interessierten Beamten erstmal dorthin abgeordnet und bei Gefallen werden sie aus dem einen Dienstverhältnis ins andere beurkundet.

Das hängt aber von vielen Faktoren ab:
1. wird Personal gebraucht und sind Posten ausgeschrieben
2. ist das wechselwillige Personal geeignet, wobei auch Lebensalter und Pensionskassenfragen eine Rolle spielen
2. in der Regel klappt es nur für noch recht junge Beamte, die nicht schon mit einem relativ hohen Amts quer einsteigen und den eigenen Beamten damit die Beförderungschancen kaputt machen würden

Von Telekoms sind Bundesbeamte gewechselt zum BWB (Bund), Finanzamt, ins Lehramt, zu BA f. Arbeit, zu Kommunen, es hätte auch geklappt bei FH oder Uni in die Verwaltung.

Ich würde es also so aufziehen, dass ich mich bei einer Bundesbehörde bewerbe und falls man mich tatsächlich nehmen würde, müssen selbstverständlich Anträge zum Dienstherrenwechsel gestellt werden. Über das Prozedere müssen die Personalstellen Auskunft geben können UND es dann auch erledigen.