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Freistellung für ehrenamtlilche Tätigkeiten

Verfasst: 28. Jun 2011, 08:50
von theodor-fontane
Hallo zusammen!
Kann ich als Kommunalbeamter für die (regelmäßige) Ausübung eines Ehrenamtes vom Dienst freigestellt werde? Und wenn ja, wie muss ich das beantragen?
Für eine Antwort wäre ich mehr als dankbar.
theodor-fontane

Verfasst: 28. Jun 2011, 13:46
von Bundesfreiwild
Wurde im Forum schon mal beantwortet:
Die Antwort ist Nein.

Es gibt zwar Ehrenämter, für die man vom Dienst freigestellt werden kann, die sind aber so wichtig und mit hohen Würden verbunden...

Das, was der Normalbürger so als Ehrenamt bezeichnet, muss er schon in seiner Freizeit unterbringen.