eine Kollegin und Freundin ist seit Ende 2009 im vorzeitigem Ruhestand.
In einem Gespräch kam jetzt das Thema auch Ihre Urlaubstage nicht genommen wurden.
Bestand die Möglichkeit diese sich auszahlen zu lassen?
Oder kann sie die Auszahlung immer noch in die Wege leiten?
Nein. Es gibt dazu auf der Prot-in-Webseite nähere Ausführungen, aber die Seite ist gerade im Überholungsmodus und nicht erreichbar.
Bei Angestellten gibt es - soweit ich mich erinnern kann - die Regelung, dass die Urlaubsansprüche auch ausbezahlt werden können, wenn sie durch Krankheit bis zur Entlassung nicht genommen werden konnten.
Für Beamte gibt es meines Wissens (noch) keine ähnliche Regelung.
Bislang gilt nur, dass sie nicht durch Krankheit verfallen und alle aufgelaufenen Urlaubstage bei Gesundung sofort abgewickelt werden müssen.
Bei Ruhestand verfallen sie bislang ohne finanziellen Ausgleich.
einige Gerichte, u. a. das VG Berlin, haben zwischenzeitlich entschieden, das einem Beamten, welcher aufgrund Dienstunfähigkeit ausgeschieden ist, der Resturlaub finanziell abgegolten werden muss. 8)