Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsgerich

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Leasingbeamter
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Leasingbeamter »

...ab in die Pension :mrgreen: Da hast dann wenigstens das Weihnachtsgeld :wink:
Rudolf_2
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Rudolf_2 »

Es geht weiter...

Die beiden noch nicht abgefrühstückten Vorlagen beim Bundesverfassungsgericht bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des § 78 BBesG stehen noch aus!
Ein weiteres Ruhen der zusätzlich anstehenden Klagen wird jetzt von der T abgelehnt! (Sie sind sich also sicher, dass diese Verfahren auch zu ihren Gunsten entschieden werden.) Ergo hat mein RA beim VG angefragt, ob die Kammer beabsichtigt, das Verfahren auszusetzen, bis über diese Vorlagen entschieden ist.
(2 BVL 26/09 und 2 BVL 27/09)
Vermutlich wird die Kammer zustimmen, denn das bedeutet keine zusätzliche Arbeit...
Gruß
Rudolf
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Bundesfreiwild
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Bundesfreiwild »

Man kann jetzt erwarten, dass der DTAG sämtliche Tore geöffnet wurden, ihre Restbeamten mit noch weniger abzuspeisen, wenn die Geschäftslage es "erfordert".
Solange man aber Aktionäre mit Dividenden bedient, die größtenteils aus dem Eigenkapital geleistet werden, weil die Gewinnlage die 70 Cent pro Aktie gar nicht bringt, frage ich mich, wie sie das begründen möchten wollen, wenn es soweit ist.

Ich habe euch schon vor einem halben Jahr gesagt, dass ich die Nähe der VerfassungsGRichter zur Bundesregierung so sehe, dass da Urteil schon so sein würde, wie es die Telekom gerne sähe. Und genauso ist es gekommen. Und die Urteilsbegründung ist in vielen Teilen schlicht und ergreifend SO falsch, dass ich glaube, sie kommt DIREKT aus der Rechtsabteilung der Telekom, die ihre Zuweisungen und Begründungen mit der gleichen Nachlässigkeit verfassen, wie sie sich in der Urteilsbegründung für den Telekomiker darstellt, der die Gegebenheiten im T-Konzern so einigermaßen kennt.

Soviel zu meiner Meinung zur Unabhängigkeit des BVerfassungsgerichtes.
Köbi
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Köbi »

Wollte mich hier mal umhören, ob - nachdem die BVerfG -Entscheidung seit ca.3 Monaten vorliegt - schon Entscheidungen der Telekom zu den
ruhenden Widerspruchsverfahren vorliegen.

Ich selbst überlege noch, ob die komplette Streichung der Sonderzahlung für die 38-Std. Bea von der Rechtslage gedeckt sein kann. Die BVerfG-
Entscheidung bezieht sich ausdrücklich auf die Zeit vor der Streichung und begründet die Angemessenheit (der Streichung) gerade auch mit der Herab-
setzung auf 34 Std. Die Entscheidung des BVerfG trifft deshalb auf viele Fälle , nämlich den der 38-Std. Beamten, gar nicht zu. Das Fehlen jeglicher Kompensation ist insoweit nicht nachvollziehbar.

Gibt es hierzu noch Erfahrungen über Streitverfahren?
Köbi
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Köbi »

Die "Kommunikation " ist bei mir nicht angekommen! Ich möchte auch mal auf die Kleinigkeit hinweisen, dass ein Widerspruchsbescheid
nach der Gesetzeslage vorgesehen ist. Wie auch immer: Wenn Beamte bei (aus betrieblichen Gründen) gleichbleibender Arbeitszeit genauso stark im Einkommen herabgekürzt werden wie die Beamten, die auf 34 Std. gesetzt wurden und dies auch noch mit der WAZ- Kürzung begründet wird, ist das eindeutig rechtsfehlerhaft.
Daran ändert auch nichts die Absegnung des §10 durch das BVerfG.
P.S. Wer ist KKM?