Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsgerich

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Leasingbeamter
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Leasingbeamter »

@Grubi_Scheibenklar

Ja, so wird es wohl kommen. Ich habe als Beamter einen Eid auf die BRD abgelegt und nicht auf die Deutsche Post AG. Daran sollten sich die Politiker mal erinnern :evil:
Ötte
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Ötte »

Bei diesem Urteil ist mir richtig der Hass hochgekommen Da hat es mal wieder ein Konzern in Zusammenarbeit mit geldgieriger Politik und einer Heuschrecke(Blackstone) geschafft, Teile der Bevölkerung weiter auszupressen. Wenn Telekom das Weihnachtsgeld bis heute hätte nachzahlen müssen, wären da schnell mal 200-300Mio€(geschätzt) zusammen gekommen und die Dividende wäre drastisch gekürzt worden oder ganz weggefallen. Kann man denen natürlich nicht zumuten, aber dem kleinen Mann.
Bleibt nur zu hoffen, dass der oder die Kläger den Gang zum Europäischen Gerichthof wagen und deren Rechtsschutzversicherung mitspielt. Sollte es am Geld liegen, ich bin gerne bereit zu spenden, viele andere wahrscheinlich auch.Der EUGH hat ja im Urteil über die Anerkennung von Bereitschaftsdiensten der Krankenhausärzte als Arbeitszeit unsere obersten Gerichte auch abgewatscht.
Ich hoffe, dass nun jedem Telekom Bea endgültig klar geworden ist, wer uns das eingebrockt hat. Nämlich WERDIE mit seiner Verhandlungführung 2004. Wenn der Verhandlungführer damals bei vollen Sinnen gewesen wäre, hätte er folgendes ausgehandelt: Steigt die WAZ wieder von 35 Std um X Std an, gibt es auch wieder X € Weihnachtsgeld. Aber für ihn war es ja nur das Geld der anderen, seine Taschen sind bestimmt nach wie vor wohl gefüllt. Wäre schön, wenn dieser Tatbestand von allen Bea bei der nächsten BR Wahl berücksichtigt würde und es eine schöne Klatsche für WERDIE geben würde.
Ich finde es schon merkwürdig, dass das BVerfG mit diesem Urteil eine Gruppe(die Bundesbea) aufteilt in finanziell besser und schlechter gestellte. In seinem Urteil zu Pendlerpauschale( Geld erst ab 21 Km, darunter nichts) hat es, wenn ich mich richtig erinnere, so geurteilt: entweder bekommen alle gleich viel, gleich wenig oder gar nichts. Aber da ging es ja im Hintergrund auch nicht um Konzerne, Heuschrecken und Geldgier von Anteilseignern.
Leasingbeamter
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Leasingbeamter »

... so wie bei der Bundeswehr!? Da sind Überlegungen im Gange, - was wohl auch kommen wird - die überhängigen Beamten mit 53 Jahren in Pension zu schicken :shock:
Ötte
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Ötte »

Bei der Bundeswehr sollen, so stands bei uns in der Zeitung die Soldaten ab 55 in Pension gehen können, allerdings generell mit der Höchstpension. Kann Telekom ja den 55 jährigen auch anbieten, dann gehen bestimmt viele.T hat ja durch das Urteil genug Kohle gespart. Ach ja, ich hab vergessen, geht ja alles an die Nimmersatten.
Ötte
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Ötte »

Mal eine andere Baustelle: wie siehts eigentlich bei der Bahn aus, die haben ja auch Bundesbea und sind "in einem flächendeckenden Infrastrukturauftrag mit Konkurrenz"(so ungefähr aus dem BVerfG Urteil.). Zahlt die noch Weihnachtsgeld und wenn ja, auch durchgehend seit 2004?
Klausi66
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Klausi66 »

Es ist einfach nur noch traurig, was mit den PNU Beamten passiert.
Doch nicht das BVG hat die Schuld an dieser Entwicklung sondern>>

WERDI!

Diesen Experten haben wir die Abkoppelung von der Gehaltsentwicklung zu dem Bundesbeamten zu verdanken!

Zur aktuellen Gehaltsrunde kann man bei WERDI! folgende Forderungen nachlesen:
>>Forderungsempfehlung<<
• Deutliche Erhöhung der Beamtenbesoldung, in gleichem Umfang wie bei den Tarifbeschäftigten
Verkürzung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte
• Verbesserte Anerkennung von Beschäftigungszeiten bei Kindererziehung und Pflege für die spätere Versorgung.“

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Ich vermisse den Vorschlag, die Stunden der Beamten auf „0“ Wochenstunden zu reduzieren.
Dann hätte die Telekom (und auch WERDI!) alle ungeliebten Beamten über Nacht „eliminiert“
und dem Personalbudget wäre auch geholfen.

Mal schau wie viel uns bei der nächsten Gehaltsrunde gegenüber den anderen Bundesbeamten abgezogen wird!

Die Beamten des einfachen und mittleren Dienstes sind langsam aber sicher Richtung Niedriglohnsektor verschoben worden! (und alle machen mit)!

Wenn nach diesem Urteil auch nur noch eine/n Beamtin/er bei den PNU noch WERDI-Mitglied ist (oder bleibt) ist unbelehrbar.
Armerbea
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Armerbea »

An was soll am in diesem Land noch glauben? (Geld regiert die Welt)

Ist es Zufall, dass die Öffnung der Vorruhestandsregelung für 2012 kurz nach dem Urteil bekanntgegeben wurde.
Leasingbeamter
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Leasingbeamter »

https://beamte.verdi.de/postpersonalrec ... derzahlung

Das Urteil wurde von Verdi nicht kommentiert :shock:
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Bundesfreiwild
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich sage zu dem Ansinnen des Bundes, seine Bundeswehrler mit der für sein Amt erreichbaren Höchstpension in Pension zu schicken, nur das hier:

Wenn man MICH jetzt mit 55 in Pension schicken wollte und ich bekäme die Pension für mein reguläres Pensionsalter, dann würde ich SOFORT in Pension gehen.
Meiner Meinung nach würden das auch die meisten Beamten der Postnachfolgeunternehmen tun, wenn man sie fragen würde.

Warum bietet man das den zigtausend BW-Beamten an? Warum nicht auch dem Rest der Postbeamten?

Und ist es wirklich die Höchstpension, die man den BW-lern anbietet, oder nur die derzeit erreichten Pensionsansprüche ohne Abzüge wegen früheren Gehens (analog zur 55-er-Pension der DTAG).
Thust
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Thust »

Das ursprüngliche Ziel des Bundesverteidigungsministers seine Soldaten mit 50 und Beamte mit 55 bei denen ein solcher Bedarf des *Dienstherren* besteht (nicht ob der Beamte will zählt, sondern ob der Dienstherr will!), in volle Pension zu schicken, ist inzwischen mit der Realität des Finanzministers kollidiert. Kein Grund also die Bundeswehr als erstrebenswerter Vergleich heranzuziehen.
Nach Informationen der ARD musste Minister de Maizière in den Ressortverhandlungen mit dem BMF, BMI und BMAS beachtliche Abstriche machen, um das Gesetz überhaupt jemals ins Gesetzgebungsverfahren geben zu können. Zu Lasten der Bundeswehrangehörigen wird aus dem Reformbegleitgesetz jetzt ein Reformbegleitgesetzchen. Die gewünschten Effekte, um Personal schnellstmöglich abzubauen, werden nicht realisiert.

Die Soldaten dürfen nicht mit 50 in den vorzeitigen Ruhestand, sondern erst mit 52 Jahren.

Die Beamten dürfen nicht mit 55 in Pension, sondern erst mit 60.

Die gedachte Anzahl der Mitarbeiter, die diese Regelung überhaupt in Anspruch nehmen dürfen, fällt deutlich geringer aus: maximal 2.170 Soldaten und 1.050 Beamte dürfen gehen.
Soweit mir bekannt ist, wird auch nicht der volle Ruhegehaltssatz gezahlt.
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Bundesfreiwild
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Bundesfreiwild »

Habe ich auch nicht getan... die BW als ERSTREBENSWERTEN Vergleich heranzuziehen. Ich sag ja nur, wenn man die reguläre volle Alterspension bekäme, wäre es auch für die meinsten Telekomiker keine Frage, ob man den Rosa Tee-Laden verlassen wollen würde.
Egal wie, für alle, die sich nicht in den gehobenen und höheren Ebenen der Amtshierarschien bewegen, wird das eh mehr oder weniger finanziell unmöglich.
Nach den o. g. Infos scheint man dann auch beim Ministerium mehr an ein paar Leute aus einer bestimmte Einkommensebene zu denken aus, die es finanziell überhaupt in Erwägung ziehen KANN, vorzeitig zu gehen.
Und genau das war eben meine Frage, ob es bei der BW mit der höchstmöglichen Pension des eigenen Amtes oder doch nur mit einem bislang erreichten Pensionsanspruch - halt ohne 10,8 oder neu 14,4 % Abzug für zu frühes Gehen - geht.

Man sieht auch, dass die Abzüge für zu frühe Pensionierung immer schön weiter ansteigen. Vorher 10,8 - ab 2012 14,4 %. Die Altersversorgung wird also für alle Beamten deutlich schlechter, wenn sie ihre reguläre Altersgrenze nicht erreichen.

Mein Jahrgang hat 65 Jahre und 11 Monate zu leisten. Wer früher geht, geht mit 4,8% pro Jahr Abzug, maximal 14,4 % (=3 Jahre). Sind bei A8 mit 55 Jahren und 68% Ruhegehaltssatz rund 266 Euro Brutto, vorher waren es rund 200 Euro Brutto Strafabzug von der derzeit erreichten Pension mit 55.

Macht netto so ca. 45 Euro Unterschied. Da der Gesetzgeber ja so weitermachen kann - wer soll ihn hindern - fällt ihm bestimmt bis 2020 oder 2030 noch ein höherer Abzugssatz ein. Und auch einer Absenkung des maximalen Pensionsatzes von derzeit 71,75 von letzten Brutto muss man für die Zukunft als wahrscheinlich befürchten. Kurz - verbessern wird sich da nix mehr - nur noch verschlechtern.
Leasingbeamter
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Leasingbeamter »

vossloch
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von vossloch »

Kürzung der Sonderzahlung verfassungsgemäßDas Gerichtsverfahren, ob die Streichung der Sonderzahlung
(Weihnachtsgeld) für Telekombeamtinnen und – beamte rechtmäßig
ist, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nunmehr
entschieden. Im Ergebnis stellt das BVerfG fest, dass die unterschiedliche
Behandlung der Bundesbeamten verfassungsgemäß
ist; die Regelung des § 10 Abs.1 Postpersonalrechtsgesetz
(PPersRG) sei mit dem Grundsatz der gleichen Besoldung vereinbar.
Dies deshalb, weil es – so die Begründung – dafür einen
„sachgerechten und hinreichenden Differenzierungsgrund“ gibt,
nämlich die Wettbewerbsfähigkeit der privatisierten Telekom sicherzustellen.
Die Kürzung der Sonderzahlung sei auch nicht
unverhältnismäßig, u.a. deshalb, weil die Wochenarbeitszeit gekürzt
wurde.
Nicht ohne Zündstoff ist der letzte Absatz in der Pressemitteilung
des BVerfG. Dort wird festgestellt: „Schließlich ist bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung
zu berücksichtigen, dass der Wegfall der
Sonderzahlung einen Besoldungsbestandteil betrifft, der im Rahmen
einer insgesamt amtsangemessenen Alimentation grundsätzlich
zur freien Disposition des Besoldungsgesetzgebers steht“.
Die Entscheidung des BVerfG ist über den konkreten Fall hinaus
bedeutend. Deshalb wird sich ver.di im Interesse der Beamtinnen
und Beamten sehr intensiv mit der – noch nicht veröffentlichten –
schriftlichen Entscheidungsbegründung auseinandersetzen.
Ötte
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Ötte »

WERDIE ist für mich einfach gestorben. Die können sagen was sie wollen, ich glaube denen gar nichts mehr.
"Der Wegfall der Sonderzahlung einen Besoldungsbestandteil betrifft, der im Rahmen einer insgesamt amtsangemessenen
Alimentation grundsätzlich zur freien Disposition des Besoldungsgesetzgebers steht“. Dieser Satz ist typisch Herrschaftssprache - von oben herab auf die da unten, die sollen sehen wie sie zurecht kommen. Das Gericht hätte sich ja auch mal über die mageren Lohnerhöhungen der letzten Jahre Gedanken machen können. Wenn ich mich recht entsinne, 1,2% für 2010 und für 2011 0,9%, die dann auch noch aufgeteilt auf 0,6 zum 01.01. und 0,3 zum 01.07. Ist das etwa angemessen bei einer Inflationsrate von 2,3% in 2011? Für einen Professor sind 3900€/Monat zu wenig(obwohl der wahrscheinlich auch noch Weihnachtsgeld bekommt), so das Gericht in einem anderen Urteil. Für die Telekomer müssen 12 Gehälter eben reichen und basta! Mich wundert nur, dass die klammen Kommunen ihren Bea noch Weihnachtsgeld zahlen, zwar nur 30%(NRW, wenn ich recht informiert bin), aber immerhin. Aber die stehen auch nicht im ach so harten Wettbewerb(für die beiden geldgeilen Grossanteilseigner) - die sind ja einfach nur so gut wie pleite. In diesem Zusammenhang fällt mir noch eine Berechnung von vor Jahren aus dem ProtIn Forum ein. Da hatte einer ausgerechnet, dass bei einer Kürzung der Dividende um 4 oder 5 Cent das Weihnachtsgeld weiter bezahlt werden könnte. Ich hab selber noch ein paar handvoll T-Aktien und mir ist es sch..egal, ob ich, wie dieses Jahr, 70 Cent oder "nur" 66 Cent/Aktie bekomme, aber ich bin ja auch kein Raffer, der den Hals nie voll kriegen wird, sondern kann auch gönnen.
Kall3
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Re: Weihnachtsgeld Telekom

Beitrag von Kall3 »

Jetzt haben die T-Beamten es von höchster Stelle und das sogar schriftich.

Bei den PNU Beamten handelt es sich um eine Art "B u n d e s b e a m t e II. K l a s s e".

Wenn ich mich nicht irre, gab es das auch schon ein mal.

Nun sollte sich jeder seine Gedanken machen, wohin die Reise der PNU Beamten und speziell seine eigene geht.