Seite 1 von 2
Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung nach B.a.L. ?
Verfasst: 8. Jun 2011, 08:33
von Wonko
Hallo Leute,
ich habe gerüchteweise gehört, dass man seine in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Beiträge zurückholen kann, wenn man vor der Verbeamtung kurze Zeit (?) im Angestelltenverhältnis war.
Bei mir konkret:
2000 - 2003 Ausbildung zum Bankkaufmann (Sparkasse)
2003 für ca. 3 Monate Angestellter bei besagter Sparkasse
Ab 2003 Anwärter g.D. Bund
Ab 2006 Beamter z.A.
Seit 2009 Beamter auf Lebenszeit
Hat jemand Erfahrungen mit so einer Auflösung aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Im Rentenalter dürfte ich dafür vermutlich nichtmal n Schnitzel im Monat bekommen - warum also die Beiträge dort versumpfen lassen?
Für Tipps wäre ich sehr dankbar!
Euer Wonko
Verfasst: 8. Jun 2011, 16:24
von dove
Mir wurde damals von der ehemaligen BfA (heute Deutsche Rentenversicherung Bund) mitgeteilt das sich eine Auszahlung der Rentenbeiträge nur bis max. 5 Jahre lohne!
Frag mich aber bitte nicht nach details.
Verfasst: 8. Jun 2011, 17:14
von Wonko
Hey - das klingt für meinen Fall ja mal richtig gut! Danke - ich frage dort nach und berichte ...

)
Verfasst: 9. Jun 2011, 08:15
von Ossikind
dove hat geschrieben:Mir wurde damals von der ehemaligen BfA (heute Deutsche Rentenversicherung Bund) mitgeteilt das sich eine Auszahlung der Rentenbeiträge nur bis max. 5 Jahre lohne!
Nicht ganz richtig.
Du kannst dir bis max 5 Jahre (60 Monate) auszahlen lassen. alles was darüber ist , wird NICHT ausbezahlt.
Angerechnet schon, sozusagen als Ergänzung zur Pension später.
Anrechnug
Verfasst: 9. Jun 2011, 20:26
von Jm010265
Und ab wann wird das angerechnet?
Auch bei dauernde Dienstunfähigkeit mit, sagen wir 46Jahren?
MfG Jm010265
Verfasst: 10. Jun 2011, 06:15
von 123tt
sorry aber bei soviel falschen Informationen muss ich mal melden
http://de.wikipedia.org/wiki/Beitragser ... rsicherung
Hier ist es ganz einfach erklärt. Alles bis jetzt genannte ist einfach nicht korrekt.
Verfasst: 10. Jun 2011, 06:29
von Ossikind
Jo iss klar, Wikipedia ist ja auch so zuverlässig, wo jeder Depp was zuschreiben kann....
Das was ich schrieb ist korrekt !!!
Verfasst: 10. Jun 2011, 11:08
von Gerda Schwäbel
Einige Leute scheinen ja der Meinung zu sein, dass ich von dem ganzen Zeugs keine Ahnung hätte. Wenn man sich aber § 210 SGB 6 unvoreingenommen anschaut, dann sollte man zu der Einsicht komment, dass an der Aussage
... Du kannst dir bis max 5 Jahre (60 Monate) auszahlen lassen. alles was darüber ist , wird NICHT ausbezahlt. ...
etwas nicht stimmt.
Fakt ist:
Sind für mindestens 60 Monate Beiträge geleistet worden, dann besteht keine Möglichkeit, diese (ganz oder anteilig) erstatten zu lassen.
...Das was ich schrieb ist korrekt !!! ...
Solche Aussagen werden im Internet ziemlich inflationär gebraucht, allgemeinverbindliche Rückschlüsse auf den Inhalt lassen sich daraus aber eher nicht schließen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Verfasst: 10. Jun 2011, 13:34
von 123tt
@Ossikind
ich kann dir auch die Gesetze vorlesen und dir den Inhalt erklären. Nur dauert das einfach etwas laenger. Die Zusammenfassung ist halt so gestrickt, dass es alle einfach verstehen. Und als Hintergrund, ich habe Rentenversicherungsrecht studiert und der Inhalt ist zufällig ( trotz Internet ) korrekt.
Verfasst: 10. Jun 2011, 17:16
von zolltrottel
hallo, ich hab mir damals auch die rentenbeiträge auszahlen lassen. grundvoraussetzung war, dass ich nicht über 60 monate einbezahlt habe und lebzeitbeamter wurde. ich hatte glaub ich so um die 50 monate rentenversicherungsbeiträge bezahlt. andere kollegen hatten über 60 monate. die hatten keine chance. die haben sich sogar an den petitionsausschuss des bundestags gewendet. es bestand absolut keine möglichkeit, wenn du die 60 monate überschritten hattest. so war es 1994 oder 95. ich denke, es ist heute immernoch so........
Verfasst: 10. Jun 2011, 17:37
von Ossikind
zolltrottel hat geschrieben:hallo, ich hab mir damals auch die rentenbeiträge auszahlen lassen. grundvoraussetzung war, dass ich nicht über 60 monate einbezahlt habe und lebzeitbeamter wurde. ich hatte glaub ich so um die 50 monate rentenversicherungsbeiträge bezahlt. andere kollegen hatten über 60 monate. die hatten keine chance. die haben sich sogar an den petitionsausschuss des bundestags gewendet. es besand absolut keine möglichkeit, wenn du die 60 monate überschritten hattest. so war es 1994 oder 95. ich denke, es ist heute immernoch so........
Ganz genau so ist es !!!
Verfasst: 10. Jun 2011, 18:23
von dove
zolltrottel hat geschrieben:hallo, ich hab mir damals auch die rentenbeiträge auszahlen lassen. grundvoraussetzung war, dass ich nicht über 60 monate einbezahlt habe und lebzeitbeamter wurde. ich hatte glaub ich so um die 50 monate rentenversicherungsbeiträge bezahlt. andere kollegen hatten über 60 monate.
Das ist´s was ich meinte
Aber die Schlauen sterben nie aus und müssen zu allem Ihr Senf dazugeben.
Verfasst: 18. Jun 2011, 00:34
von Thust
Wer über 5 Jahre Rentenversicherung einbezahlt hat, der ist nicht gekniffen, am Arsch, hat umsonst einbezahlt, hat Pech gehabt, etc. - sondern bekommt einen Gegenwert in Form einer (sicherlich relativ geringen) Altersrente wie jeder andere Bürger auch.
Wer kürzer als 5 Jahre einbezahlt hat kann sich die Beiträge auszahlen lassen, und bekommt dafür eben keine Altersrente. [/u]
Verfasst: 18. Jun 2011, 00:58
von Johnny75
Ich hab' 72 Monate in der gesetzlichen RV verbracht (bzw. wurde nach SaZ-Zeit nachversichert) und werde hierdurch am Ende starke € 145,- Rente bekommen
Tendenz fallend...
Verfasst: 18. Jun 2011, 11:06
von Thust
@Johnny: Da du als SaZ keine Beitrage gezahlt hast zur Rentenversicherung, finde ich das einen ausgesprochen guten Deal, über den du froh sein kannst. Ich habe, relativ gesehen, weniger Rente aus meinem Angestelltenleben.
Im übrigen ist eine Auszahlung der eigenen Beiträge (wenn geleistet) möglich wenn man unter der zeitlichen Grenze bleibt, ob das aber auch in deinem Falle gilt, da der Dienstherr deinen Beitrag für dich geleistet hat, weiss ich nicht.