Hallo, ich bin seit Anfang Mai (für 1 Jahr noch vorläufig) verbeamtet und versuche nun heraus zu bekommen, wie es mit dem Familienzuschlag aussieht. Keider ist das für mich noch recht unübersichtlich.
Die Fakten:
1. Geschieden seit Okt. 2009, Exehefrau bezieht keinen Unterhalt, könnte ihn aber haben (ist das nun eine Unterhaltspflicht oder nicht?)
2. Drei leibliche Kinder (18, in zwei Wochen 17 und 14 Jahre alt), der fast 17er ist bei mir gemeldet und ich bekomme Kindergeld, die beiden anderen sind bei der Mutter gemeldet, die allerdings meine Hälfte des Kindergeldes für ihn direkt wieder bekommt (ABER: das KiGe wird aus Vereinfachungsgründen an die Mutter überwiesen und ich zahle einen um meinen Anteil verringerten Unterhalt an sie); die 18-jährige bekommt das KiGe alleine
3. Die Mutter ist nicht angestellt, selbstständig, lebt von Hartz IV
Weiß irgendjemand Bescheid.....
Danke!
Familienzuschlag ermitteln
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Re: Familienzuschlag ermitteln
Was ist das denn? Vorläufige Verbeamtung?royblack hat geschrieben:Hallo, ich bin seit Anfang Mai (für 1 Jahr noch vorläufig) verbeamtet
Entweder sie hat einen Anspruch oder nicht. Wenn sie verzichtet, ist das ihr Ding. Hat sie einen Anspruch, besteht logischerweise auch eine Unterhaltspflicht.royblack hat geschrieben:1. Geschieden seit Okt. 2009, Exehefrau bezieht keinen Unterhalt, könnte ihn aber haben (ist das nun eine Unterhaltspflicht oder nicht?)
Ich glaube, dass Dir für das bei Dir zugesprochene Kind Familienzuschlag zusteht...
Ansonsten ist das hier IMHO ein denkbar falscher Ort für Lösungen in der Art.
Hier tummeln sich Laien und Rechtsberatungen sind in DE auf diesen Plattformen eh untersagt. Ich rate zu einer Beratung bei einem auf diesem Gebiet kundigen Anwalt.
cu, Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Danke für den Kommentar,
ich weiß. dass eine Rechtsberatung hier nicht drin ist. Aber eventuell gibt es eben doch jemanden, der da schon mehr Erfahrungen at als ich. Und nur darauf hoffte ich.
Zur vorläufigen Verbeamtung: Ist das nicht so, dass man bis zur Beendigung der Probezeit nur vorläufig verbeamtet ist, so wie man es als Ref auch ist?
Denn wer die Probezeit nicht besteht (gibt es fast nie, ich weiß), der wird auch nicht verbeamtet.
ich weiß. dass eine Rechtsberatung hier nicht drin ist. Aber eventuell gibt es eben doch jemanden, der da schon mehr Erfahrungen at als ich. Und nur darauf hoffte ich.
Zur vorläufigen Verbeamtung: Ist das nicht so, dass man bis zur Beendigung der Probezeit nur vorläufig verbeamtet ist, so wie man es als Ref auch ist?
Denn wer die Probezeit nicht besteht (gibt es fast nie, ich weiß), der wird auch nicht verbeamtet.
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Re: Familienzuschlag ermitteln
Eigentlich kann niemand ernsthaft behaupten Bescheid zu wissen, weil die Information fehlt, welches Landesrecht anzuwenden ist.royblack hat geschrieben:Weiß irgendjemand Bescheid.....
Danke!
Mit großer Wahrscheinlichkeit kann aber bei einem solchen Sachverhalt angenommen werden, dass für alle drei Kinder Anspruch auf Familienzuschlag besteht, weil die Mutter als H4-Empfängerin keinen vorrangigen Anspruch haben kann und andere (eventuell vorrangig) berechtigte Personen nicht mit im Spiel sind. Ein neuer Ehemann der Mutter könnte eine solche "andere Person" sein, falls es sich um einen Beamten, Richter oder Soldaten handelt.
Ich vermute, dass auch der Verheiratetenanteil im Familienzuschlag zusteht, weil ein Kind im Haushalt lebt, ihm Unterhalt gewährt wird und falls keine "Eigenmittel" vorliegen, die über der Eigenmittelgrenze liegen.
Sie sind nicht vorläufig verbeamtet, sondern "Beamter auf Probe". Wieso die Ex-Frau keinen Unterhalt bezieht, obwohl sie bedürftig ist, verstehe ich allerdings nicht (ist aber auch nicht wirklich wichtig).
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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