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Beihilferecht bei Geburt

Verfasst: 18. Mai 2011, 19:59
von Jooge
Hallo,

wie werden die Kosten der Geburt eines Kindes mit der Beihilfe (NRW) abgerechnet, wenn es sich nicht um eine "normale" Geburt (Diagnose P67) sondern um einen vorzeitigen Blasensprung mit Kaiserschnitt (Dignose O42) handelt? Über die beihilfeberichtige Mutter (50%) oder das beihilfeberechtigte Kind (80%)?
Meines Erachtens folgt aus der Besonderheit O42, dass die Geburt über das Kind abgerechnet wird (80%). Meine Beihilfestelle hat aber über die Mutter (50%) abgerechnet.

Gruß

Jooge

Verfasst: 30. Sep 2011, 19:43
von Blue Ice Ultra
Ich weiß nicht ob es noch aktuell ist:

Bei den DRG-Diagnose-Schlüsseln P66D und P67D werden die Kosten immer der Mutter zugeordnet. Bei allen anderen Diagnose-Schlüsseln dem Kind (§ 1 Abs. 5 FPV).