Studium im vorzeitigen Ruhestand
Verfasst: 17. Mai 2011, 15:48
Hallo und guten Tag, liebe Leidens- und Freudesmitstreiter!
Auf folgenden Sachverhalt habe ich trotz intensiver Suche im Internet als auch bei der Gewerkschaft und dem bes. HPR bisher keine Antwort gefunden:
Ich bin seit 2005 (mit 40) im vorzeitigen Ruhestand wegen DUDU (Dienstunfall mit folgender Dienstunfähigkeit), ein positives Leistungsprofil durch Amtsarzt liegt vor. (Wieso eigentlich positiv?) Reaktivierungsprüfungen bisher 2 x, erstes Ergebnis vom Februar 2007: weiterhin dienstunfähig, 2. Ergebnis: laut Amtsarzt tauglich, laut Dienstherr aber derzeit nicht reaktivierbar.
Die nächste Überprüfung ist angekündigt für 07/2011.
Nun habe ich die Möglichkeit, ab dem beginnenden Wintersemester ein Studium anzutreten und möchte das auch ganz gern; zum einen, weil ich das Abi habe und bisher nicht studierte und zum anderen auch irgendwie für mich selbst ganz persönlich.
Nun meine Fragen:
1.) Muß ich die Aufnahme des Studiums der Versorgungsbehörde melden? Laut Merkblatt nicht, aber man weiß ja nie.
2.) Wenn die nächste Reaktivierungsprüfung eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis zuläßt, muß ich dem Folge leisten, das ist bekannt. Gibt es Möglichkeiten, das Studium zu beenden, sprich die Reaktivierung erst nach erfolgtem Abschluß des Studiums durchführen zu lassen, evtl. Beurlaubung, Freistellung, Härtefall? oder so?
Gern höre ich von Euch und Ihnen Vorschläge und Meinungen und danke schon heute dafür.
Auf folgenden Sachverhalt habe ich trotz intensiver Suche im Internet als auch bei der Gewerkschaft und dem bes. HPR bisher keine Antwort gefunden:
Ich bin seit 2005 (mit 40) im vorzeitigen Ruhestand wegen DUDU (Dienstunfall mit folgender Dienstunfähigkeit), ein positives Leistungsprofil durch Amtsarzt liegt vor. (Wieso eigentlich positiv?) Reaktivierungsprüfungen bisher 2 x, erstes Ergebnis vom Februar 2007: weiterhin dienstunfähig, 2. Ergebnis: laut Amtsarzt tauglich, laut Dienstherr aber derzeit nicht reaktivierbar.
Die nächste Überprüfung ist angekündigt für 07/2011.
Nun habe ich die Möglichkeit, ab dem beginnenden Wintersemester ein Studium anzutreten und möchte das auch ganz gern; zum einen, weil ich das Abi habe und bisher nicht studierte und zum anderen auch irgendwie für mich selbst ganz persönlich.
Nun meine Fragen:
1.) Muß ich die Aufnahme des Studiums der Versorgungsbehörde melden? Laut Merkblatt nicht, aber man weiß ja nie.
2.) Wenn die nächste Reaktivierungsprüfung eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis zuläßt, muß ich dem Folge leisten, das ist bekannt. Gibt es Möglichkeiten, das Studium zu beenden, sprich die Reaktivierung erst nach erfolgtem Abschluß des Studiums durchführen zu lassen, evtl. Beurlaubung, Freistellung, Härtefall? oder so?
Gern höre ich von Euch und Ihnen Vorschläge und Meinungen und danke schon heute dafür.