Beihilfe: brauche Beratung!

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Lilla
Beiträge: 1
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Beihilfe: brauche Beratung!

Beitrag von Lilla »

Hallo liebe Forummitglieder,

ich habe einige Zweifel, was die Beihilfe angeht, und wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir helfen könntet!

Ich bekomme Beihilfe zum 50% und bin für das restliche 50% privat versichert (DKV). Ich wohne in Bayern.

Meine Fragen:

1) gibt es Grenzen für die Erstattung meiner Arztrechnungen? Ich habe gerade eine sehr teure Rechnung von einem Frauenarzt erhalten (Vorsorgeuntersuchung) und ich frage mich, ob die Beihilfe immer die Hälfte der Rechnungen erstattet.

2) Bis jetzt habe ich jede Rechnung sofort der Beihilfestelle verschickt, um die Kostenerstattung zu bekommen. Ich habe nun im Internet gelesen, dass man lieber warten sollte, bis man eine bestimmte Summe (mind. 300 Euro) an Rechnungen "gesammelt" hat, sonst könnte man nicht alles erstattet bekommen. Stimmt das? Neulich habe ich zwei nicht so hohen Rechnungen der Beihilfestelle und der Krankenversicherung geschickt und habe bisher tatsächlich nur die Erstattung der PKV bekommen...


Danke für Eure Hilfe. Ich bin nicht Deutsche und bin deswegen mit diesem System nicht vertraut. Ich möchte nichts falsch machen.

Liebe Grüße

Lilla
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
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Beitrag von Klaus »

In Berlin muss man Rechnungen von mindestens 200 Euro haben, um einen Beihilfeantrag stellen zu können. Das soll den Bürokratieaufwand mindern.

Nach oben gibt es keine Grenze. Wenn eine Behandlung medizinisch notwendig war. Eine lebenserhaltende Operation bspw.

Kannst Du Dir vorstellen, was eine Lebertransplantation kostet? Das kann so um die 400.000 Euro kosten. Die Beihilfe muss ihren Teil tragen, auch wenn es dem Haushälter weh tut...
Conny
Beiträge: 290
Registriert: 5. Jul 2010, 15:39
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Beitrag von Conny »

Bei Bundesbeamten sind es auch 200€.
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Ossikind
Beiträge: 497
Registriert: 12. Dez 2007, 17:15
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Beitrag von Ossikind »

Conny hat geschrieben:Bei Bundesbeamten sind es auch 200€.

Yepp, kommt man allerdings inmnerhalb von 10 Monaten nicht auf den Betrag, dann kann man sie auch einreichen.
Weil sonst verfällt der Anspruch !!!
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Conny
Beiträge: 290
Registriert: 5. Jul 2010, 15:39
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Beitrag von Conny »

Fast. :D

Also die 10 Monate stimmen aber bei uns gibt es noch eine Grenze von 15€, die nicht unterschritten werden dürfen.

Ausnahme: Du scheidest aus oder wechselst den Dienstherrn.
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Johann
Beiträge: 7
Registriert: 23. Mai 2011, 09:50
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Beitrag von Johann »

Die 15€ Grenze habe ich auch.
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