Verbeamtung eines Angestellten im öffentlichen Dienst?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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dragon1jim
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Verbeamtung eines Angestellten im öffentlichen Dienst?

Beitrag von dragon1jim »

Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage.
Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst in einer kleinen Gemeinde in Baden-Württemberg. Werde nach TVÖD 8 bezahlt. Bin 32 und habe 12 Jahre Berufserfahrung, Schulabschluss: Mittlere Reife
Gelernt habe ich Verwaltungsfachangestellter, dann die 2. Angestelltenprüfung und Ausbilderschein nachgeholt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mir sodann den Titel "Verwaltungsfachwirt" verpasst.
Ab 2012 werde ich das hiesige Standesamt leiten inkl. Aufstieg nach TVÖD 9.
Mein Chef sprach mich darauf hin letztens an und sagte mir, dass man mich wohl verbeamten wolle. Habe dazu mal gegoogelt aber leider nur wenig verwertbares gefunden.
Daher meine Fragen:
Geht so etwas grundsätzlich? Verbeamtung eines Angestellten?
Wenn ja, auch gehobener Dienst? Ohne Abi und Studium?
Und was sind die Voraussetzungen für eine Verbeamtung?
Welche Stelle ist zuständig für die Entscheidung? Landespersonalausschuss?

Herzlichen Dank vorab und freundliche Grüße
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

MEISTENS kommt man nur auf die Idee, jemanden zu verbeamten, wenn man sich dadurch eine dauerhafte Einsparung im Personalbudget verspricht.

1. Natürlich kann NIEMAND in dieser Republik jemanden dazu zwingen, Beamter zu werden. Wie in ihrer Behörde die Formalien zu einer Verbeamtung laufen, sollten sie mal ganz sachlich bei Ihrem Personalressort anfragen.

Falls Sie sich dagegen entscheiden, hat das zunächst keine Konsequenzen. Natürlich kann man Ihnen auch kündigen, ihnen mit einer Änderungskündigung eine andere Tätigkeit anbieten. Die kann besser oder schlechter im Einkommen sein.

Eine sehr wichtige Frage ist:
2. Welche Beamtenbewertung wird dieser Posten dann haben?
Da kann man schon mal furchtbar auf die Nase fallen, wenn es nachher sehr viel tiefer runter geht, als mit der aktuellen Angestellteneinstufung.
Sich dann die passende Besoldungstabelle greifen (steht alles im Internet) und sich ausrechnen, was dabei netto raus kommt.
Da ein Beamter keine Arbeitnehmeranteile in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlt, sondern nur seine Krankenkasse (auch hier erkundigen, was auf einen zukommt), kann das Netto schon mal höher ausfallen, als das Angestelltennetto. Allerdings eben abhängig davon, wie der Dienstposten dann tatsächlich bewertet ist. Und dieser Dienstposten, samt seiner Bewertung/GEhalt, KANN auch das perspektivische Ende der beruflichen Entwicklung werden.

Dran denken - als Beamter ist man von Dienstpostenübertragungen und Beförderungen abhängig in seinem finanziellen Fortkommen. Als Angestellter wird man für die Arbeit bezahlt, die man länger MACHT, bzw. nach der Einstufung des Arbeitsposten und der Tätigkeit, die man erfüllt.
Und man hat die Entscheidung in der Hand, WO man arbeiten möchte - notfalls kündigen und woanders anfangen.
Als Beamter - auch wieder nach Land, Kommune, o. a. unterschiedlich - wir irgendwo ein Passus im Recht stehen, in wieweit man auch landes- oder bundesweit versetzt werden kann.

Sie sollten also vorher bei Ihrem Personalressort eine Information über das gesamte Beamtenrechtspaket Ihrer Behörde/Land anfordern und es dann auch sehr genau lesen und analysieren, bevor Sie sich entscheiden.

Und wie gesagt, man kann den Posten umwandeln (von einem Beamtenposten in einen Angestelltenposten oder andersherum), den Menschen darauf kann man aber nicht zwingen, der "Unterlage" zu folgen.
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