Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 11.05.2011 16:18
- Behörde:
Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
Hallo Zusammen,
Ich habe eine etwas ungewöhnliche Konstelation.
Ich bin 47 Jahre alt und Kommunalbeamtin. Seit 2005 arbeite ich im Jobcenter, dort im mittleren Dienst in der Leistungsabteilung.
Im Laufe der Jahre haben mich die Belastung und extreme familiäre Probleme krank gemacht. In den Jahren 2007 und 2008 war ich bereits länger krankgeschrieben (jeweils 1/2 Jahr). Nun bin ich seit Oktober letzten Jahres wieder dienstunfähig und seit Januar in therapeutischer Behandlung.
Im Januar hatte ich den 1 Termin beim Amtsarzt, der dortligen Psychologen. Ergebnis: Wiedervorstellung in 3 Monaten.
So dieser Termin war dann heute, die Ärztin hat befunden, dass ich in den nächsten 6 MOnaten nicht einsatzfähig bin und möchte mich in den einstweiligen Ruhestand versetzten, zunächst für 1 Jahr.
Das kommt meiner Meinung sehr entgegen. Sie meinte jedoch, sie wolle noch Rücksprache mit meienr Therapeutin halten.
Soweit so gut. Jetzt habe ich mich sofort ans Telefon geklemmt, um zuerst mit der Therapeutin zu sprechen. Dann der Schock: meine Ärztin ist nicht der Meinung, dass ich nicht arbeiten soll. Ich versteh die Welt nicht mehr. Sie will jetzt erst beim nächsten Termin mit mir reden, bevor sie mit der Amtsäztin telefoniert.
Ich bin wie geschockt, ich fühle mich überhaupt nicht in der Lage arbeiten zu gehen, ich bin damit beschäftigt , meine momentane Lage so einigermaßen in den Griff zu bekommen.
Ich kann z.Zt. weder Auto fahren, noch meine Haushalt führen.
Was kann ich tun? Bislang war ich immer der Meinung es wäre schwierig die Amtsärtzin zu überzeugen. Wird es eine erneute Untersuchung beim ärtzlichen Dienst geben, wenn meine Therapeutin auf ihrer Meinung beharrt und inwieweit kann ich gezwungen werden zu arbeiten?
Ich bin ziemlich verzweifelt und über jede konstruktive Antwort dankbar
Ich habe eine etwas ungewöhnliche Konstelation.
Ich bin 47 Jahre alt und Kommunalbeamtin. Seit 2005 arbeite ich im Jobcenter, dort im mittleren Dienst in der Leistungsabteilung.
Im Laufe der Jahre haben mich die Belastung und extreme familiäre Probleme krank gemacht. In den Jahren 2007 und 2008 war ich bereits länger krankgeschrieben (jeweils 1/2 Jahr). Nun bin ich seit Oktober letzten Jahres wieder dienstunfähig und seit Januar in therapeutischer Behandlung.
Im Januar hatte ich den 1 Termin beim Amtsarzt, der dortligen Psychologen. Ergebnis: Wiedervorstellung in 3 Monaten.
So dieser Termin war dann heute, die Ärztin hat befunden, dass ich in den nächsten 6 MOnaten nicht einsatzfähig bin und möchte mich in den einstweiligen Ruhestand versetzten, zunächst für 1 Jahr.
Das kommt meiner Meinung sehr entgegen. Sie meinte jedoch, sie wolle noch Rücksprache mit meienr Therapeutin halten.
Soweit so gut. Jetzt habe ich mich sofort ans Telefon geklemmt, um zuerst mit der Therapeutin zu sprechen. Dann der Schock: meine Ärztin ist nicht der Meinung, dass ich nicht arbeiten soll. Ich versteh die Welt nicht mehr. Sie will jetzt erst beim nächsten Termin mit mir reden, bevor sie mit der Amtsäztin telefoniert.
Ich bin wie geschockt, ich fühle mich überhaupt nicht in der Lage arbeiten zu gehen, ich bin damit beschäftigt , meine momentane Lage so einigermaßen in den Griff zu bekommen.
Ich kann z.Zt. weder Auto fahren, noch meine Haushalt führen.
Was kann ich tun? Bislang war ich immer der Meinung es wäre schwierig die Amtsärtzin zu überzeugen. Wird es eine erneute Untersuchung beim ärtzlichen Dienst geben, wenn meine Therapeutin auf ihrer Meinung beharrt und inwieweit kann ich gezwungen werden zu arbeiten?
Ich bin ziemlich verzweifelt und über jede konstruktive Antwort dankbar
-
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17.01.2011 08:48
- Behörde:
Tja, vielleicht hat Ihre Ärztin gewissermaßen ein Problem damit, sich selbst einzugestehen, dass Sie bei Ihnen mit der Behandlung keinen Erfolg hat. Wobei - wie kann man Erfolg haben bei der Behandlung der Symptome, wenn der Grund - nämlich die belastende Tätigkeit - weiterhin besteht.
Ich würde aber erst das Gespräch mit meinem behandelnden Arzt suchen und ihm klarmachen, dass ich nicht mehr kann. Auf jeden Fall soll die eigene Ärztin gegenüber dem Amtsarzt nichts beschönigen oder auf - evtl. niemals eintretende Besserung der Situation pokern.
Ich kenne die Situation in den Jobcentern zwar nicht direkt, aber aus vielen intensiven Beschreibungen von dorthin abgeordneten Kollegen und kann nachvollziehen, dass man an dieser Belastung scheitert. Deshalb könnte die eigene Ärztin darauf drängen, dass man eine weniger belastende Tätigkeit (vielleicht ohne Kundenkontakt) für Sie findet. Das könnte - und müsste - der Arbeitgeber dann vor einer Zwangszurruhesetzung auch ausprobieren.
Eventuell muss auch ein BEM-Gespräch geführt werden, in dem die Situation analysiert und eine Lösung (andere Arbeit) evtl. erarbeitet wird.
Wenn dann ein angepasster Einsatz über einen längeren Zeitraum auch nicht zu einer Verbesserung der Situation führt und die Mitarbeiterin wieder oder weiter krank ist, wird halt eben nochmal der Amtsarzt bemüht. Der alleine entscheidet, ob eine Dienstunfähigkeit eingetreten ist - nicht ihre behandelnde Ärztin.
Ich würde aber erst das Gespräch mit meinem behandelnden Arzt suchen und ihm klarmachen, dass ich nicht mehr kann. Auf jeden Fall soll die eigene Ärztin gegenüber dem Amtsarzt nichts beschönigen oder auf - evtl. niemals eintretende Besserung der Situation pokern.
Ich kenne die Situation in den Jobcentern zwar nicht direkt, aber aus vielen intensiven Beschreibungen von dorthin abgeordneten Kollegen und kann nachvollziehen, dass man an dieser Belastung scheitert. Deshalb könnte die eigene Ärztin darauf drängen, dass man eine weniger belastende Tätigkeit (vielleicht ohne Kundenkontakt) für Sie findet. Das könnte - und müsste - der Arbeitgeber dann vor einer Zwangszurruhesetzung auch ausprobieren.
Eventuell muss auch ein BEM-Gespräch geführt werden, in dem die Situation analysiert und eine Lösung (andere Arbeit) evtl. erarbeitet wird.
Wenn dann ein angepasster Einsatz über einen längeren Zeitraum auch nicht zu einer Verbesserung der Situation führt und die Mitarbeiterin wieder oder weiter krank ist, wird halt eben nochmal der Amtsarzt bemüht. Der alleine entscheidet, ob eine Dienstunfähigkeit eingetreten ist - nicht ihre behandelnde Ärztin.
-
- Beiträge: 88
- Registriert: 09.05.2007 18:23
- Behörde:
- Wohnort: NRW
Hallo
Nur zur Info es gibt keinen einstweiligen Ruhestand ...... !!!!
Und für 1 Jahr erst Recht nicht !!!!
Wenn sie einmal im Ruhestand sind können sie nur noch per Reaktivierung wieder ins Beamtenverhältnis berufen werden und gerade bei ihrer Behörde macht man das nicht gerne. Ich würde mich da mal an ihrer Stelle gut Informieren.
Sollte ihr Dienstherr sie nicht Reaktivieren steht ihnen nur ein sehr langer Klageweg voraus.
Gruss
Nur zur Info es gibt keinen einstweiligen Ruhestand ...... !!!!
Und für 1 Jahr erst Recht nicht !!!!
Wenn sie einmal im Ruhestand sind können sie nur noch per Reaktivierung wieder ins Beamtenverhältnis berufen werden und gerade bei ihrer Behörde macht man das nicht gerne. Ich würde mich da mal an ihrer Stelle gut Informieren.
Sollte ihr Dienstherr sie nicht Reaktivieren steht ihnen nur ein sehr langer Klageweg voraus.
Gruss
-
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17.01.2011 08:48
- Behörde:
Tz. Ein Ruhestand, der VOR dem regulären Pensionsdienstalter eintritt, ist IMMER ein einstweiliger, aus dem der Beamte auch wieder zum Dienst gerufen werden kann, wenn der Dienstherr den Beamten benötigt.
Genau deshalb sind auch Versetzungen in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähig einstweilige Versetzungen. Der Beamte kann im Ruhestand auch wieder gesunden und von sich aus die Rückkehr in den aktiven Dienst betreiben.
Bzw. werden auch meist nach 2 und 5 Jahren in DDU geschickte Beamte auf ihre evtl. wieder eingetretene Dienstfähigkeit nochmal überprüft.
Definitiv im Ruhestand ist man erst mit Eintritt ins reguläre Ruhestandsalter oder wenn der Amtsarzt bescheinigt, dass eine Genesung und Eintritt der Dienstfähigkeit ausgeschlossen ist.
Wobei man derzeit immer Berücksichtigen kann, dass der Dienstherr Beamte, die in den einstweiligen Ruhestand gegangen sind, nicht mehr wiederhaben will.
Genau deshalb sind auch Versetzungen in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähig einstweilige Versetzungen. Der Beamte kann im Ruhestand auch wieder gesunden und von sich aus die Rückkehr in den aktiven Dienst betreiben.
Bzw. werden auch meist nach 2 und 5 Jahren in DDU geschickte Beamte auf ihre evtl. wieder eingetretene Dienstfähigkeit nochmal überprüft.
Definitiv im Ruhestand ist man erst mit Eintritt ins reguläre Ruhestandsalter oder wenn der Amtsarzt bescheinigt, dass eine Genesung und Eintritt der Dienstfähigkeit ausgeschlossen ist.
Wobei man derzeit immer Berücksichtigen kann, dass der Dienstherr Beamte, die in den einstweiligen Ruhestand gegangen sind, nicht mehr wiederhaben will.
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 11.05.2011 16:18
- Behörde:
Die Versetzung in den Ruhestand beunruhigt mich eigentlich nicht, ganz im Gegenteil, ich fühle mich absolut nicht in der Lage zu arbeiten.
Die Frage ist nur, was passiert, wenn meine Therapeutin im Gespräch mit der Amtsärztin eine andere meinung vertritt.
Wird die Amtsärztin dann noch einmal umschenken?
Die Frage ist nur, was passiert, wenn meine Therapeutin im Gespräch mit der Amtsärztin eine andere meinung vertritt.
Wird die Amtsärztin dann noch einmal umschenken?
-
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17.01.2011 08:48
- Behörde:
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 11.05.2011 16:18
- Behörde:
-
- Beiträge: 9
- Registriert: 25.03.2011 09:24
- Behörde:
Ich musste Krankenscheine abgeben bis zu dem Zeitpunkt, als mir von der obersten Dienstbehörde das Schreiben zugestellt wurde, dass beabsichtigt ist, mich wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen.
Ab Zustellung lief eine Frist von 4 Wochen und nach Ablauf dieser Frist wurde mir der Bescheid über die Versetzung in den Ruhestand zugestellt.
Gedauert hat es ab dem Tag der amtsärztlichen Untersuchung ca. 10 Wochen.
Gruß Annelie!
Ab Zustellung lief eine Frist von 4 Wochen und nach Ablauf dieser Frist wurde mir der Bescheid über die Versetzung in den Ruhestand zugestellt.
Gedauert hat es ab dem Tag der amtsärztlichen Untersuchung ca. 10 Wochen.
Gruß Annelie!
-
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17.01.2011 08:48
- Behörde:
-
- Beiträge: 346
- Registriert: 28.09.2010 12:54
- Behörde:
In diesem Zusammenhang wäre interessant gewesen wie dieser Fall ausgegangen wäre, wenn Amtsarzt und Facharzt eine unterschiedliche Ansicht vertreten würden. Was tun, wenn der Facharzt einen weiterhin krankschreiben wird, Amtsarzt aber von einer Dienstfähigkeit spricht.
Meines Wissens übernehmen Amtsärzte zwar in der Mehrzahl aller Fälle die Stellungnahmen der Fachärzte, sofern diese auch nachvollziehbar begründet sind, aber hier und da gibt es nun mal doch unterschiedliche Ansichten. Was sollte dann der / die Betroffene tun?
Meines Wissens übernehmen Amtsärzte zwar in der Mehrzahl aller Fälle die Stellungnahmen der Fachärzte, sofern diese auch nachvollziehbar begründet sind, aber hier und da gibt es nun mal doch unterschiedliche Ansichten. Was sollte dann der / die Betroffene tun?
-
- Beiträge: 460
- Registriert: 24.09.2009 08:17
- Behörde:
Wenn man wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, ist das kein einstweiliger Ruhestand.
Richtig ist, dass man nach einem oder zwei Jahren erneut beim Amtsarzt vorstellig werden muss. Der prüft dann den aktuellen Gesundheitszustand. Hält er den Beamten wieder für dienstfähig, kann die Behörde ihn reaktivieren. Dagegen kann der Beamte Rechtsmittel einlegen.
Der einstweilige Ruhestand bezieht sich auf bestimmte Beamtengruppen wie Staatssekretäre, Polzeipräsidenten etc.
Die können Jederzeit formlos aus den Ruhestand geholt werden.
Richtig ist, dass man nach einem oder zwei Jahren erneut beim Amtsarzt vorstellig werden muss. Der prüft dann den aktuellen Gesundheitszustand. Hält er den Beamten wieder für dienstfähig, kann die Behörde ihn reaktivieren. Dagegen kann der Beamte Rechtsmittel einlegen.
Der einstweilige Ruhestand bezieht sich auf bestimmte Beamtengruppen wie Staatssekretäre, Polzeipräsidenten etc.
Die können Jederzeit formlos aus den Ruhestand geholt werden.
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 11.05.2011 16:18
- Behörde:
-
- Beiträge: 460
- Registriert: 24.09.2009 08:17
- Behörde:
Entscheidend ist doch, ob die Behörde Dich braucht. Es gibt kleine Bereiche, da werden die Stellen neu besetzt. Und wenn Du dann wieder kommst, ist gar kein Platz da. Solche Behörden werden sich nicht rühren, es sei denn, es fehlt Personal.
Ansonsten musst Du eben zum Amtsarzt. Er wird entsprechende Gutachten einholen genau wie beim Zurruhesetzungsverfahren.
Ansonsten musst Du eben zum Amtsarzt. Er wird entsprechende Gutachten einholen genau wie beim Zurruhesetzungsverfahren.
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 23.05.2011 09:50
- Behörde:
- Wohnort: Hannover
In dem Fall würde ich einen dritten Arzt konsultieren und dessen Meinung einholen.schäferhund hat geschrieben:In diesem Zusammenhang wäre interessant gewesen wie dieser Fall ausgegangen wäre, wenn Amtsarzt und Facharzt eine unterschiedliche Ansicht vertreten würden. Was tun, wenn der Facharzt einen weiterhin krankschreiben wird, Amtsarzt aber von einer Dienstfähigkeit spricht.
Meines Wissens übernehmen Amtsärzte zwar in der Mehrzahl aller Fälle die Stellungnahmen der Fachärzte, sofern diese auch nachvollziehbar begründet sind, aber hier und da gibt es nun mal doch unterschiedliche Ansichten. Was sollte dann der / die Betroffene tun?
Wenn du gebraucht wirst, kannst du reaktiviert werden. Du kannst dann natürlich wieder zum Arzt gehen und dich erneut untersuchen lassen, ob du wirklich wieder in der Lage wärst zu arbeiten oder ob es eben nicht der Fall ist. Je nachdem wird die Reaktivierung durchgeführt oder "abgelehnt".lucaadrian hat geschrieben:Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit der Reaktivierung?
Wird dann nochmals Rücksprache mit der Therapeutin gehalten?