Neue Dienstrechtsreform

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kapakiano

Neue Dienstrechtsreform

Beitrag von kapakiano »

Hallo Kollegen,

und zwar geht es um die neue Dienstrechtreform die zum 1.1.2011 geändert wurde.Habe jetzt folgende Frage...

Bin am 01.09.2010 verbeamtet worden zum Beamten auf Wiederruf. Spielt diese Neuregelung für mich eine Rolle da ich noch kein BAL bin?

Für Antworten bedanke ich mich im vorraus bei euch :-)


Greets
Martin
Beiträge: 23
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RE Neue Dienstrechtsreform

Beitrag von Martin »

Hallo kapakiano,

nun um dir deine Frage beantworten zu können, ist es wichtig wer dein Dienstherr ist bzw. in welchen Bundesland du deinen Vorbeireitungsdienst leistest.

LG Martin
EDE
Beiträge: 198
Registriert: 06.12.2005 07:33
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Beitrag von EDE »

An alle Beamtenanwärter und Interessierte.

DAS Beamtenrecht und DIE Beamtenbesoldung gibt es nicht mehr.

Jedes Bundesland und auch der Bund haben eigene Beamtengesetze, eigend Besoldungsgesetze, eigene Beförderungsrichtlinien, eigene Beihilferichtlinien/Gesetze.

Also, wie Martin schon sagte, Anfragen nützen nur was, wenn der Dienstherr genannt wird.

Grüße EDE
kapakiano

Danke für die Antworten

Beitrag von kapakiano »

Also ich bin in Baden Würtemberg und hab diesbezüglich auch schon die neue Dienstrechtreform gelesen aber explizit zu meiner Frage bin ich nicht schlau geworden.
Thust
Beiträge: 197
Registriert: 23.10.2010 10:51
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Beitrag von Thust »

Meiner laienhaften Meinung nach wird ein "richtiges" Beamtenverhältnis erst mit der Ernennung zum Beamten auf Zeit begründet. Anwärterzeiten, typischerweise im Beamtenverhältnis auf Widerruf, zählen hier nicht.
Martin
Beiträge: 23
Registriert: 10.01.2009 21:39
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neues Dienrecht in BW

Beitrag von Martin »

Hallo kapakiano,

also wie bereits Thust erwähnt hat spielen die Zeiten im Vorbereitungsdienst (Beamter auf Widerruf) keine Rolle.

Gemäß § 1 Abs. 2 LBesGBW zählen die Anwärterbezüge nicht zur Besoldung, somit gelten auch nicht die Überleitungsvorschrift i. s. d. §§ 99 - 105 LBesGBW.

Für diech heißt das, das du in A6, Stufe 1 ernannt wirst, wenn du mit deinen Vorbeireitungsdienst fertig bis. Event. werden zeiten des Grndwehrdienstes/ Zivildienstes bzw. vergleichbare Zeiten im vorigen Berufsleben bzw. Zeiten im öffent. Dienst z. B. einer früheren Ausbildung bei der Stufeneingruppierung berücksichtigt.

Hierzu empfehle ich dir, mal deinen Referenten für öffentl. Dienstrecht in der Verwaltungsschule bei Gelegenheit zu fragen, oder wenn du Mitglied im BW-Beamtenbund bist mal dort anzurufen.

Nätürlich kannst du auch in der Personalstelle mal fragen aber es kann sein, dass das nicht so auf freudige Gegenliebe stößt.

Ach ja anbei mal nen Link zum neuen Dienstrecht in BW.

http://www.personalrat.uni-freiburg.de/DRG

LG Martin
Cayenne0815
Beiträge: 1
Registriert: 13.05.2011 11:09
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Beitrag von Cayenne0815 »

Hallo,

ich bin neu hier und habe das gleiche Problem wie Kapakiano, ich wurde zur Beamtin auf Widerruf am 01.04.2009 und auf den 01.04.2011 nun Beamtin auf Probe in Baden Württemberg.

Bei mir werden keine Erfahrungsjahre anerkannt, da ich nach meiner Ausbildung, die zur Einstellung Voraussetzung war (Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung) nicht gearbeitet habe. Stattdessen habe ich zwei Kinder mit denen ich je 3 Jahre zu Hause geblieben bin, bis sie in den Kindergarten kamen um dann "klassisch" den halben Tag (als Sekretärin) zu arbeiten während mein Mann "die Brötchen verdiente". Als er krank wurde und nun nicht mehr zu 100% arbeiten konnte entschlossen wir uns die Rollen zu tauschen und ich machte die Ausbildung. (Die anschließende Besoldung war natürlich keine Nebensache, bei der Überlegung wie wir unser Familieneinkommen beibehalten können.)

Nun stehen mir rund 300,- Euro brutto weniger zur Verfügung. Nun verdient ein Kollege der ein halbes Jahr vor mir verbeamtet wurde ziemlich das gleiche wie ich.. nur er ist ledig und hat keine Kinder! Leistet aber das gleiche!

Eine Übergangsregelung für bestehende Anwärter wurde in Bayern (soviel ich weiß) vom BBB erfolgreich in die Besoldungsänderung übernommen. Wäre es für BW nicht denkbar etwas in der Art zu erwirken? Vertrauensschutzgründe?

(Ich denke ausserdem das in meinem Beruf Lebenserfahrung sehr wohl eine wichtige Rolle spielt.)

Liebe Grüße