Hallo kapakiano,
also wie bereits Thust erwähnt hat spielen die Zeiten im Vorbereitungsdienst (Beamter auf Widerruf) keine Rolle.
Gemäß § 1 Abs. 2 LBesGBW zählen die Anwärterbezüge nicht zur Besoldung, somit gelten auch nicht die Überleitungsvorschrift i. s. d. §§ 99 - 105 LBesGBW.
Für diech heißt das, das du in A6, Stufe 1 ernannt wirst, wenn du mit deinen Vorbeireitungsdienst fertig bis. Event. werden zeiten des Grndwehrdienstes/ Zivildienstes bzw. vergleichbare Zeiten im vorigen Berufsleben bzw. Zeiten im öffent. Dienst z. B. einer früheren Ausbildung bei der Stufeneingruppierung berücksichtigt.
Hierzu empfehle ich dir, mal deinen Referenten für öffentl. Dienstrecht in der Verwaltungsschule bei Gelegenheit zu fragen, oder wenn du Mitglied im BW-Beamtenbund bist mal dort anzurufen.
Nätürlich kannst du auch in der Personalstelle mal fragen aber es kann sein, dass das nicht so auf freudige Gegenliebe stößt.
Ach ja anbei mal nen Link zum neuen Dienstrecht in BW.
http://www.personalrat.uni-freiburg.de/DRG
LG Martin