Urlaub ohne Bezüge/Beihilfeanspruch entfällt/wie versichern

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nikki1987
Beiträge: 1
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Urlaub ohne Bezüge/Beihilfeanspruch entfällt/wie versichern

Beitrag von nikki1987 »

Guten morgen,

ich bin ganz neu hier angemeldet, habe aber eine ganz dringende Frage und hoffe auf den Rat zahlreicher Experten.

Ich bin Landesbeamtin in Niedersachsen und habe im Sommer diesen Jahres 6 Wochen Urlaub ohne Dienstbezüge. Dementsprechend habe ich für diese Zeit keinen Anspruch auf Beihilfe, da dieser an den tatsächlichen Bezug von Bezügen gekoppelt ist.

Während dieser 6 Wochen werde ich mich in GB, also euopäischem Ausland, aufhalten, und bin nun ratlos, wie ich das mit der Versicherung anstellen soll.

Bei meiner PKV hat man mir telefonisch gesagt, man 'müsse' den Tarif aufgrund des wegfallenden Beihilfeanspruchs ändern, so dass ich für diesen Zeitraum 100 % PKV versichert sein müsste, was mich insges. 840 € (!) kosten würde. (Die hab ich einfach nicht....)

Geht das nicht auch anders, mit einer ergänzenden Auslandskrankenversicherung? Oder kollidieren da ggf. verschiedene Leistungsanprüche?

'Muss' ich mich zu 100 % privat versichern, oder kann ich nicht schlimmstenfalls die Hälfte möglicher Kosten selbst tragen? (Bin zu 50 % bei der Debeka versichert, hier nochmal ein Auszug aus den Bedingungen der Versicherung:

"5 Änderungen des Beihilfebemessungssatzes
Ändert sich bei einem Versicherten mit Anspruch auf Beihilfe nach
den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz
oder entfällt der Beihilfeanspruch, so hat der Versicherungsnehmer
Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz
im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so
anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder
der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der
Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt,
passt der Versicherer den Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung
oder Wartezeiten zum 1. des Monats, in dem die Änderung
eintritt, an.
Bei nicht fristgemäßer Beantragung erfolgt die Anpassung des
Versicherungsschutzes zum 1. des auf die Beantragung folgenden
Monats. Soweit der Versicherungsschutz dann höher ist, kann der
Versicherer insoweit einen Risikozuschlag verlangen oder einen
Leistungsausschluss vereinbaren."

Also 'muss' ich mich versichern oder habe ich 'einen Anspruch'?
Wie sieht es aus, wenn ich es drauf ankommen lasse, und mich, für den Fall, dass ich überhaupt eine ärtzliche Leistung beanspruche, einfach rückwirkend versichere?

Hat da jemand Erfahrungen??? Ich wäre soooo dankbar für eine Antwort!


Viele Grüße
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Fällt der Beihilfeanspruch bei temporärer Beurlaubung wirklich weg?
Ich meine, da wär was, aber da sind andere gefragt...

Ansonsten:
Ich kenne etliche, die ne Zeit lang im Ausland jobben oder auch unterwegs sind. Die machen das für kleine Kohle über eine Auslands Reisekrankenversicherung.

cu, Mikesch
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