Stellenausschreibung - Bewerbungsberechtigung
Verfasst: 29. Apr 2011, 20:26
Hallo,
nehmen wir mal an, in einer Stellenanzeige stünde folgendes:
Bewerbungsberechtigt sind bei Erfüllen der o.g. Qualifikationen Beamtinnen und Beamte des gehobenen nichttechnischen Dienstes der BesGr [...], sowie Tarifbeschäftigte und Personen, die ein tarifliches Arbeitsverhältnis anstreben.
Und weiter unten:
Da sich das Beschäftigungsverhältnis im Rahmen der Befristung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (ohne Sachgrund) richtet, sind nur Beschäftigte bewerbungsberechtigt, die bisher noch nicht in einem (befristeten oder unbefristeten) Arbeitsverhältnis zum Bund gestanden haben oder stehen.
Was heißt das? Ich verstehe nicht, wer durch den zweiten Absatz nun genau ausgeschlossen ist. Ist ein normaler Bundesbeamter, der vor langer Zeit als Angestellter mit befristetem Vertrag eingestiegen ist, tatsächlich nicht bewerbungsberechtigt?
Gruß
Hanebüchen
nehmen wir mal an, in einer Stellenanzeige stünde folgendes:
Bewerbungsberechtigt sind bei Erfüllen der o.g. Qualifikationen Beamtinnen und Beamte des gehobenen nichttechnischen Dienstes der BesGr [...], sowie Tarifbeschäftigte und Personen, die ein tarifliches Arbeitsverhältnis anstreben.
Und weiter unten:
Da sich das Beschäftigungsverhältnis im Rahmen der Befristung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (ohne Sachgrund) richtet, sind nur Beschäftigte bewerbungsberechtigt, die bisher noch nicht in einem (befristeten oder unbefristeten) Arbeitsverhältnis zum Bund gestanden haben oder stehen.
Was heißt das? Ich verstehe nicht, wer durch den zweiten Absatz nun genau ausgeschlossen ist. Ist ein normaler Bundesbeamter, der vor langer Zeit als Angestellter mit befristetem Vertrag eingestiegen ist, tatsächlich nicht bewerbungsberechtigt?
Gruß
Hanebüchen