"Kinderzuschlag" für Beamtenanwärter

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Schwarzlicht
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"Kinderzuschlag" für Beamtenanwärter

Beitrag von Schwarzlicht »

Hallo zusammen,

ich habe schon gesucht, aber leider nicht herausgefunden, ob auch Beamtenanwärter den "Kinderzuschlag" beantragen können.

Ich bin mir nicht sicher, da ja eine SGB-2-Aufstockung auch nicht möglich ist.
Wäre schön, wenn ich hierzu Infos bekommen könnte. Danke
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ich sehe keinen Grund, weshalb Beamtenanwärter - beim Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen - vom Bezug des Kinderzuschlags nach § 6a BKGG ausgeschlossen sein sollten.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Schwarzlicht
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Beitrag von Schwarzlicht »

Gerda Schwäbel hat geschrieben:Ich sehe keinen Grund, weshalb Beamtenanwärter - beim Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen - vom Bezug des Kinderzuschlags nach § 6a BKGG ausgeschlossen sein sollten.
Danke für die Antwort. :) Ich konnte auch noch keinen solchen Grund entdecken.

Allerdings sehe ich für die nichtmögliche Aufstockung nach SGB II auch keinen nachvollziehbaren Grund.
Daher war ich mir beim Kinderzuschlag eben nicht sicher.

Kennt jemand ggf. einen Beamtenanwärter der den Kinderzuschlag erhält?
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Wer Kinderzuschlag bezieht geht damit nicht gerade hausieren. Daher wird diese Frage kaum positiv beantwortbar sein.

Das spielt aber auch gar keine Rolle: Das Bundessozialgericht kam ja schließlich nicht zu diesem Ergebnis weil die Klägerin Beamtenanwärterin ist, sondern weil sie an einer Fachhochschule studiert und damit einen grundsätzlichen Anspruch auf Bafög hat. Einesolche Einschränkung gibt es beimKinderzuschlag nicht.

Füttern Sie einfach die Suchmaschine Ihres Vertrauens mit dem Aktenzeichen des Urteils, dann können Sie die genaue Begründung nachlesen.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Schwarzlicht
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Beitrag von Schwarzlicht »

Gerda Schwäbel hat geschrieben:Wer Kinderzuschlag bezieht geht damit nicht gerade hausieren
:shock: Ist doch keine Schande, wenn man als Anwärter nicht die dicke Kohle bekommt und daher staatliche Zuschüsse beantragt.
Gerda Schwäbel hat geschrieben:Füttern Sie einfach die Suchmaschine Ihres Vertrauens mit dem Aktenzeichen des Urteils, dann können Sie die genaue Begründung nachlesen.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Hallo Frau Schäbel,
das hatte ich natürlich schon getan. :D
Und aus der Urteilsbegründung geht für mich eben nicht schlüssig hervor, warum die betroffene Anwärterin dem Grundsatz nach BAföG-berechtigt sein soll, obwohl im §2(6)3 ganz klar geregelt ist:
Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der Auszubildende als Beschäftigter im öffentlichen Dienst Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln erhält
Deshalb habe ich gefragt, ob Anwärter ggf. auch vom Bezug des Kinderzuschlags ausgeschlossen sind. Hätte ja sein können.