Guten Abend,
eine Frage: Meine Lebenspartnerin und ich werden in Kürze eine gemeinsame Wohnung beziehen. Neben einem gemeinsamen Kind bringt sie noch ein minderjähriges Kind aus einer vorangegangenen Partnerschaft mit. Erhalte ich für das nicht leibliche Kind einen Kinderzuschlag ? Für einen Hinweis mit kurzer Erläuterung wäre ich sehr dankbar. Grüsse, Dan
Kinderzuschlag für in die Wohnung aufgenommenes Kind
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Falls Sie mit "Kinderzuschlag" den Kinderanteil im Familienzuschlag meinen, dann lautet meine Antwort ganz klar "nein". Sie haben für das Kind Ihrer Freundin keinen Kindergeldanspruch und können deshalb auch keinen Familienzuschlag bekommen.
Falls Sie tatsächlich den Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG meinen, dann vermute ich, dass Sie aus demselben Grund keinen Anspruch haben. Aber dann könnte ja Ihre Freundin diese Leistung bei der örtlich zuständigen Familienkasse beantragen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Falls Sie tatsächlich den Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG meinen, dann vermute ich, dass Sie aus demselben Grund keinen Anspruch haben. Aber dann könnte ja Ihre Freundin diese Leistung bei der örtlich zuständigen Familienkasse beantragen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel