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vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
Verfasst: 21. Apr 2011, 13:11
von minet
bei DU kann das Ruhegehalt vorübergehend erhöht werden. Bei welche Stelle muss dies beantragt werden. Gibt es einen Mindestbetrag bei 10 jähriger Rentenversiucherungspflicht.
Verfasst: 30. Apr 2011, 08:43
von kuddel
Hallo
Muss bei der Stelle beantragt werden wo sie z.zt ihr Ruhegehalt her bekommen.
Gruss
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
Verfasst: 20. Okt 2011, 14:49
von sabba
Hallo,
ich bin seit 1995 Verbeamtet (Amtmann Land Berlin), meine Vordienstzeiten ab 1991 wurden anerkannt. Vorher habe ich fasst 20 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Ab nächstes Jahr will ich mich mit 63 Jahren Pensionieren lassen.
Zu meinem Bedauern habe ich erfahren, dass ich zwar ab nächstes Jahr pensionsberechtigt bin, Rentenanspruch habe ich aber erst mit 65 Jahren und 3 Monaten. Ich hättte 35 Jahre den BfA Pflichtanteil zahlen müssen, um auch hier vorzeitig in Ruhestand zu gehen.
Nach Recherchen im Internet, habe ich den §14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gefunden. Interessieren würde mich, ob diese Regelung für alle Beamten oder nur für einen ausgewählten Personenkreis zutrifft?
Vielen Dank