Hallo,
ich (Beamter NRW) möchte mich in einer Klinik (Privatklinik nach §107 Abs.1 SGB V) behandeln lassen.
Der Tagessatz für die Unterkunft und Verpflegung beträgt dort etwa 210,-EUR.
Hinzu kommen noch die Heilbehandlungen und die ärztlichen Behandlungskosten, die nach §6a GOÄ abgerechnet werden.
Die Klinik ist in Bayern und die nächste Uniklinik (Maximalversorgung) ist in München.
Der Pflegekostensatz beträgt dort für einen stationären Aufenthalt etwa 259 EUR/Tag.
Könnte es sein, dass ich, abgesehen von 25 EUR/Tag Selbstbeteiligung, noch auf weitere Kosten sitzenbleibe?
mfg
Hans
Stationäre Heilbehandlung (Krankenhausaufenthalt)
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Bei diesen Fragen kann eigentlich niemand eine vernünftige Antwort geben, weil natürlich der persönliche Status in SAchen Krankenversicherung nich überblickbar ist.
Sinn macht nur, eine Anfrage an die Krankenkasse zu richten unter Angabe aller relevanten Krankheitsfakten und den in Frage kommenden Kliniken.
Alles andere wäre reine Spekulation, da es auch darauf ankommt, welche Verträge die Krankenkasse selbst mit den Kliniken hat oder auch nicht.
Sinn macht nur, eine Anfrage an die Krankenkasse zu richten unter Angabe aller relevanten Krankheitsfakten und den in Frage kommenden Kliniken.
Alles andere wäre reine Spekulation, da es auch darauf ankommt, welche Verträge die Krankenkasse selbst mit den Kliniken hat oder auch nicht.
Der Beihilfeergänzungstarif in der PKV bezieht sich nicht auf stationäre Leistungen.HansA hat geschrieben:Vielen Dank für die Antwort.
Interessieren würde mich insbesondere, ob die Beihilfe die Kosten übernimmt.
Ich habe in der PKV leider keinen Beihilfeergänzungstarif abschließen können, der Kosten hätte abfangen können, die von der Beihilfe nicht getragen werden.
Zu den Beihilfeleistungen in Privatkliniken habe ich zu § 6 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 Bhv folgende Erläuterung gefunden:
Bei einer stationären Behandlung in Privatkliniken sind die Aufwendungen nur bis zur Höhe einer Maximalversorgung in sonstigen Krankenhäusern beihilfefähig. Gemeint dürften entsprechende Bezugs-Krankenhäuser sein, die der Bundespflegesatzverordnung oder dem Krankenhausentgeltgesetz unterfallen und eine die Erkrankung berücksichtigende optimale Versorgung erbringen können (z.B. Universitätskliniken)
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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Ich würde also ein Schreiben an die KKasse/Beihilfe richten mit der Bitte, eine Beispiel-Erstattungsberechnung mit den Kosten der anvisierten Klinik vorzunehmen, damit man abschätzen kann, was an Restkosten auf einen zu kommt.
Ich glaube, anders wirst du zu keinem greifbaren und einigermaßen sicheren Ergebnis kommen.
Ich glaube, anders wirst du zu keinem greifbaren und einigermaßen sicheren Ergebnis kommen.