ehefrau eintritt in pkv und beihilfe?

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neupel
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ehefrau eintritt in pkv und beihilfe?

Beitrag von neupel »

hallo,

mein mann ist beamter und privat krankenversichert. unser sohn (fast 3) läuft auch über ihn. ich arbeite teilzeit und bin gesetzlich krankenversichert.

meine frage... ich meine mal gelesen zu haben, dass wenn man unter 16.000 €/jahr verdient man als frau auch mit in die private bzw. in die beihilfe mit "eintreten" kann. das würde ich nämlich sehr gerne machen. hat jemand erfahrung ob und wie es geht.... ich hab ja die befürchtung das mit die gesetzliche nicht gehen lassen wird...

über antworten und tipps würde ich mich sehr freuen!!!

nicole
kurt47
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Alles korrekt - aaaber

Beitrag von kurt47 »

Das entspricht alles den derzeit gültigen Bestimmungen.

Allerdings würde ich mir den Umstieg reiflich überlegen.
Mann und Frau und Kind können trotz Beihilfeanspruch a' la long über 500 Euro in der PKV kosten.
Im Alter dann Mann und Frau sicher über 500 Euronen - und das mit bescheidenen Zusatztarifen wie z.B. stützende Zahnersatzergänzung bzw. kostendeckendes Krankenhaustagegeld.
Die zu erwartenden stolzen Steigerungsraten bei den Prämien sind dabei noch nicht berücksichtigt. Da gibts dann von der PKV das Angebot sich auf das GKV-Niveau zu regulieren.
t-onkel
Beiträge: 53
Registriert: 31. Dez 2010, 13:45
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Krankenversicherung - gesetzlich vs. privat

Beitrag von t-onkel »

Test hat sich kürzlich des Themas angenommen http://www.test.de/themen/versicherung- ... 0-2132030/ und schreibt:
Für junge Angestellte, die gut verdienen, klingen die Angebote privater Versicherungen verlockend. Für weniger Geld sind mehr Leistungen zu haben, suggerieren die Versicherungsgesellschaften. Doch oft stimmt das überhaupt nicht. In manchen Bereichen ist die gesetzliche Versicherung besser. Hinzu kommt: Mit zunehmendem Alter steigen die Prämien zum Teil dramatisch an. Einen Weg zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es unter normalen Umständen nicht. Finanztest vergleicht die Leistungen von privater und gesetzlicher Krankenversicherung und erklärt, für wen sich der Wechsel lohnt.
Wenn z. Z. eine Pflichtversicherung besteht, wäre ein Wechsel in eine PKV allemal wohl nur durch ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (49.500 €) möglich oder wenn nur noch eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. §§ 5 ff. SGB 5 [Sozialgesetzbuch 5])...
Gruß
T-Onkel
neupel
Beiträge: 2
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Beitrag von neupel »

aber warum wird es dann von der beihilfe "angeboten" die ehefrau mit aufzunehmen wenn man unter 16.000 €/jahr verdient wenn einem die gesetzliche KV nicht rauslässt??
ich bin ja durchaus bereit mehr für die private KV zu zahlen.....

weiss jemad wo ich mich da schlau machen kann?

nicole
t-onkel
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Krankenversicherung - gesetzlich vs. privat

Beitrag von t-onkel »

... Ich kann mich hier nur auf die Beihilfevorschriften für Bundesbeamte beziehen:

§ 4 Berücksichtigungsfähige Angehörige
(1) Ehegattinnen und Ehegatten von Beihilfeberechtigten sind berücksichtigungsfähig,
wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte (§ 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) oder
vergleichbarer ausländischer Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor Beantragung der
Beihilfe 17 000 Euro nicht übersteigt. Wird dieser Gesamtbetrag der Einkünfte im
laufenden Kalenderjahr nicht erreicht, ist die Ehegattin oder der Ehegatte unter dem
Vorbehalt des Widerrufs bereits im laufenden Jahr berücksichtigungsfähig. Die von
den Ehegattinnen und Ehegatten der Beihilfeberechtigten nach § 3 im Ausland erzielten
Einkünfte bleiben unberücksichtigt. Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist durch Vorlage
einer Ablichtung des Steuerbescheides nachzuweisen.
Was zählt, sind also nicht nur Arbeitseinkünfte, sondern sämtliche Einkünfte - z. B. aus einer selbständigen Tätigkeit (bei der i. d. R. keine Versicherungspflicht in der GKV besteht).

Ich würde aber einfach einmal ein offenes Gespräch mit meiner Krankenkasse führen.
Gruß
T-Onkel
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dove
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Beitrag von dove »

Um Gottes willen Neupel :(
Lass es bleiben :!:

Denk einfach an die Kosten ! Wenn du nur etwas von den Kosten die Ihr extra für die PKV zahlen müsstet in Zusatz Tarife ausgebt geht es dir in der GKV wesentlich besser.
Und ihr spart unmengen !
Auch alle Kinder auf Dich in der GKV versichern.
(Familienversicherung)
Is besser (meine Meinung)
JEFTA gefährlicher als TTIP

https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
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Beitrag von Klaus »

Habe gestern von einem DBV- Vertreter gehört, dass die Kinder bei dem Elternteil versichert sein müssen, das am meißten verdient. Kannte diese (gesetzliche) Regelung bislang noch nicht.
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Klaus hat geschrieben:Habe gestern von einem DBV- Vertreter gehört, dass die Kinder bei dem Elternteil versichert sein müssen, das am meißten verdient. Kannte diese (gesetzliche) Regelung bislang noch nicht.
Das ist - nach meiner Überzeugung - eine typische "Vertreter-Äußerung". Die einschlägige gesetzliche Regelung ist dann doch etwas komplizierter:

§ 10 Abs. 3 SGB V (die Regelung über die Familienversicherung) lautet wie folgt:
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte
oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.


Die Pflicht das Kind gesondert zu versichern besteht also - bei höherem Einkommen des nicht gesetzlich versicherten Elternteils nur dann, wenn dieses andere Elternteil ein Jahreseinkommen von aktuell mehr als 49.500 € hat. Ist das nicht der Fall, dann besteht Familienversicherung und Beihilfe dürfte für das Kind (trotz zusätzlicher Privatversicherung) nicht gezahlt werden.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
DeBeVau
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Beitrag von DeBeVau »

Klaus hat geschrieben:Habe gestern von einem DBV- Vertreter gehört, dass die Kinder bei dem Elternteil versichert sein müssen, das am meißten verdient. Kannte diese (gesetzliche) Regelung bislang noch nicht.
Diese Auskunft ist völlig falsch!

Ich schließe mich der Auskunft von Gerda Schwäbel an!

Viele Grüße!
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
DeBeVau
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Beitrag von DeBeVau »

neupel hat geschrieben:aber warum wird es dann von der beihilfe "angeboten" die ehefrau mit aufzunehmen wenn man unter 16.000 €/jahr verdient wenn einem die gesetzliche KV nicht rauslässt??
ich bin ja durchaus bereit mehr für die private KV zu zahlen.....

weiss jemad wo ich mich da schlau machen kann?

nicole
nun die Aussage mit den 16.000 € ist so nicht richtig!

Dies trifft nur zu wenn man nicht GKV pflichtig ist, wie z.B. als
Rentnerin, Selbständige oder Hausfrau

Außerdem ist das Maximal-Einkommen abhängig von dem jeweiligen Beihilferecht (Länder oder Bund) und bezieht sich auch immer nur auf das Vorvorkalenderjahr.

Also private KV über Beihilfe in 2011 - dann muß das Einkommen im Jahr 2009 unter der Maximal-Grenze gelegen haben.

Zu empfehlen ist allerdings für die Ehefrau eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen mit aktivem Zusatztarif für Privatärztliche Versorgung im Stationären Bereich. Hier greift jetzt das Maxmaleinkommen - also 30 % Restkosten (Ausnahme Hessen + Bremen)

Viele Grüße!
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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