Änderung der Beurteilung?

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Nette73
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Änderung der Beurteilung?

Beitrag von Nette73 »

Hallo,

ich habe meine Beurteilung bekommen und diese ist schlechter als meine letzte Beurteilung. Eine Begründung weswegen habe ich nicht erhalten, aber ich kann sie mir denken.

Ich muss dazu sagen, dass ich mit der Dame, die meine Beurteilung geschrieben hat, kein besonders gutes Verhältnis habe und ich in den Monaten als die Beurteilungen anstanden, krank gewesen war. Dieser Frust spiegelt sich nun in der Beurteilung wieder. Es geht mir nicht um eine Beförderung *ein Traum auf den ich seit Jahren warte* trotz guter Leistungen, aber ich habe einen Versetzungsantrag in ein anderes Bundesland gestellt und wenn diese nun die Beurteilung sehen, nun ja .... jedenfalls ist diese Beurteilung rein subjektiv und ich möchte diese so nicht hinnehmen. Welche Möglichkeiten habe ich? Bei der letzten Beurteilung wurde ich auch hintergegangen, aber dies spielt in diesem Fall keine Rolle, jedenfalls bin ich sauer.

LG
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Offiziell und schriftlich Widerspruch (innerhalb der Widerspruchsfrist) gegen die Beurteilung einlegen. Gründe nennen (eine einmalige Krankheit alleine kann kein Grund sein). Wenn die Arbeitsleistung ansonsten gut oder überdurchschnittlich ist.

Falls die Beurteilung wichtig für einen Wechsel ist, würde ich notfalls auch einen Anwalt einschalten, falls der Widerspruch abgelehnt wird.
Binö
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Beitrag von Binö »

@Nette

Irgenwann trifft es jeden mit einer Sch... Beurteilung! Seit KLR/KLP ist vorgegeben wann wieviel bestens Beurteilt werden dürfen... :twisted:
Conny
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Beitrag von Conny »

Binö hat geschrieben:Seit KLR/KLP ist vorgegeben wann wieviel bestens Beurteilt werden dürfen... :twisted:
Das Raster war bei uns schon deutlich vor KLR vorgegeben.
Binö
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Beitrag von Binö »

@Conny

Ich entsprach auch nicht dem Kindchenschema um eine gute Beurteilung zu erhalten! (Damals) :wink:
KLR-Beauftragter
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Beitrag von KLR-Beauftragter »

Binö hat geschrieben:
Seit KLR/KLP ist vorgegeben wann wieviel bestens Beurteilt werden dürfen... :twisted:
Das ist völliger Unsinn.
KLR /KLP hat mit Beurteilungen nicht das geringste zu tun.
Binö
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Beitrag von Binö »

@KLR-ler
Das mag in deiner Dimension so sein, hier in der Realität ist es leider so!
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Nette73
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Beitrag von Nette73 »

Ich danke euch erstmal für die Auskünfte und ja ich werde, wenn alles nichts bringt einen Anwalt einschalten.

LG Nette
Binö
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Beitrag von Binö »

@Nette

Lieber keinen Anwalt einschalten, sonst bekommst in diesem Leben keine Beurteilung mehr zu deinem Gunsten!
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Nette73
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Beitrag von Nette73 »

Ich bin halt auch noch am überlegen wie ich es mache und werde mir am Wochenende wohl klar werden müssen.
Zollkodex-Ritter
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Binö hat geschrieben:@Nette

Lieber keinen Anwalt einschalten, sonst bekommst in diesem Leben keine Beurteilung mehr zu deinem Gunsten!
Was zu beweisen wäre.

Wenn der Schritt mit dem Anwalt schon einmal von einem Beamten getan wurde, dann weiss die Personalverwaltung, dass beim Beamten keine Hemmschwelle mehr vorhanden ist, sprich: Die Chance, dass derjenige nochmal zum Anwalt geht, wenn er ungerecht behandelt wurde, ist dann größer.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Anwalt macht erst dann Sinn, wenn der Widerspruch gegen die Beurteilung an den Dienstherren abgegeben wurde. Also erst muss mal der individuelle Widerspruch ergangen und abgelehnt worden sein. Der interne Dienstweg sollte erstmal ohne Anwalt beschritten werden. Man muss ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen; es könnte ja sein, dass sich doch was tut und eine andere Beurteilung geschrieben wird.

Erst wenn von Seiten des Dienstherren keine neue Betrachtung der Beurteilung ins Auge gefasst wird und ein abschlägiger Bescheid gegen den Widerspruch erfolgt ist, macht der Einsatz eines Anwaltes auch Sinn.
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Nette73
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Beitrag von Nette73 »

Verstehe und ich denke mal, dass sie meinem Widerspruch nicht stattgeben werden. Wie bereits gesagt, ich war über ein halbes Jahr krank und das werfen sie mir vor. Leider geht es mir gesundheitlich im Moment auch nicht so gut, so wie es scheint, werde ich einige Zeit ausfallen. Ich muss auch sagen, ich fühle mich nimmer dort wohl, war auch beim Amtsarzt und dort fand ich ein offenes Ohr. Sie sprach sich auch für eine Versetzung aus, aber ich denke, bei denen oben wird dies auf taube Ohren stoßen. Hat man keine Rechte, eine Versetzung auch ohne TP durchzubringen? Lassen sie einen lieber krank werden? Fragen über Fragen und kein Ende in Sicht.

Meine Erkrankung bringt mich auch zum Zweifeln, ob mich dann der neue Dienstherr auch möchte..... ich bin gerade in einem Hamsterrad ohne eine Chance auszubrechen.

So nun aber genug gejammert.

LG Nette