Dienstunfähig mit 63 J.

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minet
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Dienstunfähig mit 63 J.

Beitrag von minet »

Gibt es hier auch den jährlichen Abzug von 3,6 %
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Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17.01.2011 08:48
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Im Bundesbeamtengesetz heisst es:

Wer mit dem 63. Lebensjahr auch 40 Dienstjahre zusammen hat, dem wird nichts abgezogen.

Bei den Ländern (die ja auch gelegentlich feudal - ähm - förderalistisch) unterschiedliche Gesetze haben, muss man im landestypischen Beamtenrecht nachlesen.

Ich empfehle, zu googlen:
Zurruhesetzung Beamte (Bundesland)