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Beurlaubung/Teilzeit wg. Studium

Verfasst: 7. Mai 2006, 21:49
von Kulmbacher
Hallo,
ich würde mich wg. eines Studiums gerne 4 Jahre beurlauben lassen.
Bin seit 14 Jahren uneingeschränkt im Dienst (BaL). Geht das so einfach mit dem§ 73e BBG muß tatsächlich außergewöhlicher Bewerberüberhang + dringendes öffentliches Interesse daran bestehen?
Vielen Dank für die Antworten
Der Kulmbacher

Verfasst: 8. Mai 2006, 00:04
von Angelfire
Aus persönlichen Gründen ist eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge für 5 Jahre möglich. Gerade bei Studium hat sich bei uns der Dienstherr noch nicht quer gestellt. Ich kenne mehrere die diesen Weg gegangen sind. Also einfach mal beim Personalchef nachfragen, wegen der Formalitäten. :)

Viele Grüße
Angelfire

Verfasst: 8. Mai 2006, 00:13
von Mikesch
Ich hatte gegoogelt, habe die Links leider nicht mehr parat...

Die nötigen Formulare und Vorschriften runter geladen, Vorschriften studiert, Formulare ausgefüllt, abgeschickt...
Nach zwei Wochen war mein Antrag durch. Der Bescheid per OFD dauerte länger, war aber rückwirkend. Zuvor empfiehlt sich aber ein Gespräch mit dem SGL, das gebietet aber schon die Höflichkeit ;-)

Grüsse,
Mikesch