Anteilige Beihilfe bei Zahnersatz (Implantat) möglich?
Moderator: Moderatoren
Anteilige Beihilfe bei Zahnersatz (Implantat) möglich?
Hallo,
eine kleine, aber sehr spezielle Frage, bei der mir die Beihilfestelle nicht so recht weiterhelfen konnte:
Bevor ich beamtet wurde, habe ich zwei Implantate gesetzt bekommen (nur die Schrauben). Hierzu habe ich keine Leistung der Beihilfe bzw. aus einer öffentlichen Kasse erhalten. Jetzt (d.h. nach der Beamtung) wurde lediglich die Suprakonstruktion ergänzt, für die ich die Kosten anteilig bei der Beihilfe geltend machen möchte.
Im Landesbeamtengesetz heißt es:
Liegt keiner der in Satz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Fälle vor, sind die Aufwendungen für höchstens zwei Implantate je Kiefer, einschließlich vorhandener Implantate, zu denen Beihilfen oder vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Kassen gewährt wurden, beihilfefähig.“ Von Suprakonstruktionen ist in der Beihilfeverordnung (anders als in der Bundesbeihilfeverodnung § 15 keine Rede).
Ich hatte nun angefragt, ob es möglich sei, zu vermerken, dass zum Setzen der Implantate keine Kosten übernommen wurden, damit ich diese Kosten, falls ich irgendwann noch einmal Implantate benötigen sollte, dann geltend machen könnte und den Anspruch nicht verwirkt habe. Das wurde verneint mit der Antwort, wenn ich nun die Kosten für die Suprakonstruktion geltend machen würde, würde dies so behandelt, als ob die Beihilfe für das gesamte Implantat (d.h. auch die Schrauben) aufgekommen sei. - Wird dies allgemein so gehandhabt oder rentiert es sich evtl., hier noch einmal "nachzuhaken"?
Vielen Dank für Antworten und Anregungen im Voraus!
eine kleine, aber sehr spezielle Frage, bei der mir die Beihilfestelle nicht so recht weiterhelfen konnte:
Bevor ich beamtet wurde, habe ich zwei Implantate gesetzt bekommen (nur die Schrauben). Hierzu habe ich keine Leistung der Beihilfe bzw. aus einer öffentlichen Kasse erhalten. Jetzt (d.h. nach der Beamtung) wurde lediglich die Suprakonstruktion ergänzt, für die ich die Kosten anteilig bei der Beihilfe geltend machen möchte.
Im Landesbeamtengesetz heißt es:
Liegt keiner der in Satz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Fälle vor, sind die Aufwendungen für höchstens zwei Implantate je Kiefer, einschließlich vorhandener Implantate, zu denen Beihilfen oder vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Kassen gewährt wurden, beihilfefähig.“ Von Suprakonstruktionen ist in der Beihilfeverordnung (anders als in der Bundesbeihilfeverodnung § 15 keine Rede).
Ich hatte nun angefragt, ob es möglich sei, zu vermerken, dass zum Setzen der Implantate keine Kosten übernommen wurden, damit ich diese Kosten, falls ich irgendwann noch einmal Implantate benötigen sollte, dann geltend machen könnte und den Anspruch nicht verwirkt habe. Das wurde verneint mit der Antwort, wenn ich nun die Kosten für die Suprakonstruktion geltend machen würde, würde dies so behandelt, als ob die Beihilfe für das gesamte Implantat (d.h. auch die Schrauben) aufgekommen sei. - Wird dies allgemein so gehandhabt oder rentiert es sich evtl., hier noch einmal "nachzuhaken"?
Vielen Dank für Antworten und Anregungen im Voraus!
Interessant ist immer der Zahnstatus zum Zeitpunkt in dem die Implantate gesetzt werden. Die Suprakonstruktionen werden immer gezahlt, da gibts keine Abstriche, ansonsten gilt - wie richtigerweise von der Beihilfestelle dargestellt die Regelung 2 Zähne pro Kieferhälfte ohne Ausnahmeindikation (zahnloser Kiefer).
Also wenn du jetzt schon 2 Implantate hast (nur die Schrauben) und neue Suprakonstruktionen dafür kriegst, dann sind das beihilferechtlich 2 Implantate - egal wer oder wann die gesetzt bzw. gezahlt hat.
Insofern meiner Ansicht nach eine klare Sache.
Also wenn du jetzt schon 2 Implantate hast (nur die Schrauben) und neue Suprakonstruktionen dafür kriegst, dann sind das beihilferechtlich 2 Implantate - egal wer oder wann die gesetzt bzw. gezahlt hat.
Insofern meiner Ansicht nach eine klare Sache.
Zur "klaren Sache" stimme ich Silencium zu. Der Knackpunkt ist der ......."höchstens zwei Implantate je Kiefer, einschließlich vorhandener Implantate"........ wurscht wer es wann mal warum gezahlt hat.
Wenn Du später einmal wieder ein Implantat setzen lassen möchtest, dann wird für die (anteilige) Kostenübernahme der Zahnstatus zum aktuellen Zeitpunkt benötigt. Der sagt dann aus, dass Du schon 2 Implantate hast. Je nachdem wo die sitzen musst Du das neue Implantat dann komplett aus eigener Tasche zahlen, oder nur anteilig.
Besonders ärgerlich wird es dann, wenn Du z. B. vorher schon eines der bereits vorhandenen Implantate komplett allein gezahlt hast, weil eine Kostenübernahme abgelehnt wurde (da gibts ja verschiedene Gründe).
Das Ding ist aber nun mal da und zählt am Ende beim aktuellen Zahnstatus dann natürlich auch mit.
Wenn Du später einmal wieder ein Implantat setzen lassen möchtest, dann wird für die (anteilige) Kostenübernahme der Zahnstatus zum aktuellen Zeitpunkt benötigt. Der sagt dann aus, dass Du schon 2 Implantate hast. Je nachdem wo die sitzen musst Du das neue Implantat dann komplett aus eigener Tasche zahlen, oder nur anteilig.
Besonders ärgerlich wird es dann, wenn Du z. B. vorher schon eines der bereits vorhandenen Implantate komplett allein gezahlt hast, weil eine Kostenübernahme abgelehnt wurde (da gibts ja verschiedene Gründe).
Das Ding ist aber nun mal da und zählt am Ende beim aktuellen Zahnstatus dann natürlich auch mit.

Hallo,
danke erstmal für Eure Antworten. Klingt im Prinzip nachvollziehbar - nur verstehe ich dann immer noch nicht den Nebensatz
"einschließlich vorhandener Implantate, [u]zu denen Beihilfen oder vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Kassen gewährt wurden[/u]"
- den hätte man sich dann im Gesetzestext doch eigtl. sparen können, wenn es egal ist, ob das Implantat privat bezahlt wurde oder nicht - oder?
danke erstmal für Eure Antworten. Klingt im Prinzip nachvollziehbar - nur verstehe ich dann immer noch nicht den Nebensatz
"einschließlich vorhandener Implantate, [u]zu denen Beihilfen oder vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Kassen gewährt wurden[/u]"
- den hätte man sich dann im Gesetzestext doch eigtl. sparen können, wenn es egal ist, ob das Implantat privat bezahlt wurde oder nicht - oder?
Du konntest das nicht verstehen, weil die geposteten Erklärungen falsch waren. 
Damit ist gemeint, dass - im Gegensatz zu früher - nur die aus Beihilfe oder anderen öffentlichen Mitteln gezahlten Implantate gezählt werden. Selbstbezahlte werden in der Berechnung als nicht vorhandene Implantate gewertet. (also eine Verbesserung zu früher)
Sicherheitshalber habe ich aber nochmal nachgeschlagen und auch im Beihilferecht 2009 des Walhalla Verlages auf Seite 772 ist es auch genau so erklärt.

Damit ist gemeint, dass - im Gegensatz zu früher - nur die aus Beihilfe oder anderen öffentlichen Mitteln gezahlten Implantate gezählt werden. Selbstbezahlte werden in der Berechnung als nicht vorhandene Implantate gewertet. (also eine Verbesserung zu früher)
Sicherheitshalber habe ich aber nochmal nachgeschlagen und auch im Beihilferecht 2009 des Walhalla Verlages auf Seite 772 ist es auch genau so erklärt.
*Ui* Gut zu wissen, war mir nur in der alten Form bekannt. 
Nun zählen also definitiv nur noch die Implantate, zu denen mal irgend eine KK etwas geleistet hat.
Spannend wird es vermutlich in dem Moment, wenn der Fall eintritt und die KK den HKP bekommt. Der ZA gibt den aktuellen Zahnstatus an und solang der VN schon "immer" bei der jeweiligen KK ist, sollte diese alles nachvollziehen können.
Gab es aber einen KK-Wechsel muss der VN nachweisen, dass er für das Implantat xy keine Gelder erhalten hat.
Na dann mal viel Spaß dabei.
Wird man den Aküfi jemals wieder los?

Nun zählen also definitiv nur noch die Implantate, zu denen mal irgend eine KK etwas geleistet hat.
Spannend wird es vermutlich in dem Moment, wenn der Fall eintritt und die KK den HKP bekommt. Der ZA gibt den aktuellen Zahnstatus an und solang der VN schon "immer" bei der jeweiligen KK ist, sollte diese alles nachvollziehen können.
Gab es aber einen KK-Wechsel muss der VN nachweisen, dass er für das Implantat xy keine Gelder erhalten hat.
Na dann mal viel Spaß dabei.

Wird man den Aküfi jemals wieder los?
