Hallo..
also bei mir steht die Versetzung in den Ruhestand bevor, ich warte quasi täglich auf Post!
Beim Amtarzt war ich im Oktober, das Gutachten habe ich, es werden 18 Monate empfohlen bis zur Wiedervorstellung.
So nun meine Frage:
Eine Freundin von mir, auch im Ruhestand, hatte einige Wochen bevor der Ruhestand eintreten sollte Post bekommen und darin stand die Info zu wann sie in den Ruhestand versetzt werden solle und man gab ihr 4 Woche Einspruchsrecht!
Meine Frage: ist das immer so? Bekome ich auch einen Schrieb, bekommt den jeder?
Denn dann haben sie jetzt nur noch 6 Tage und dann können sie den 1. April auch schon vergessen...richtig?
Da es hier ja immer auch dumme Kommetare gibt, bitte einfach nur nett antworten sofern jemand was weiß...das wäre lieb. Danke
Versetzung in den Ruhestand
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Verfahren bei Dienstunfähigkeit
Weiß nicht, ob Du Bundes- oder Landesbeamter bist. Hier jedenfalls die Regelung für Bundesbeamte, ggf. schaue mal in Dein Landesbeamtengesetz:
§ 47 BBG (Verfahren bei Dienstunfähigkeit)
(1) Hält die oder der Dienstvorgesetzte die Beamtin oder den Beamten aufgrund eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand für dienstunfähig und ist eine anderweitige Verwendung nicht möglich oder liegen die Voraussetzungen für die begrenzte Dienstfähigkeit nicht vor, teilt sie oder er der Beamtin oder dem Beamten mit, dass die Versetzung in den Ruhestand beabsichtigt ist. Dabei sind die Gründe für die Versetzung in den Ruhestand anzugeben.
(2) Die Beamtin oder der Beamte kann innerhalb eines Monats Einwendungen erheben. Danach entscheidet die für die Ernennung zuständige Behörde über die Versetzung in den Ruhestand im Einvernehmen mit der obersten Dienstbehörde, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(3) Die Versetzungsverfügung ist der Beamtin oder dem Beamten schriftlich zuzustellen. Sie kann bis zum Beginn des Ruhestands zurückgenommen werden.
(4) Der Ruhestand beginnt mit dem Ende des Monats, in dem die Versetzung in den Ruhestand der Beamtin oder dem Beamten bekannt gegeben worden ist. Zu diesem Zeitpunkt wird die Besoldung einbehalten, die das Ruhegehalt übersteigt.
Gruß
T-Onkel
T-Onkel
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Die Frage ist, wie es in Deinem Bundesland geregelt ist. Soweit ich weiß, ist es noch überall gleich.
Wenn Du die Versetzung in den Ruhestand nicht selbst beantragt hast, muss Dir der Dienstherr mitteilen, dass und warum er Dich für dauerhaft dienstunfähig hält und beabsichtigt, dich in den Ruhestand zu versetzen. Du hast dann einen Monat nach Zustellung Zeit, Dich dazu zu äußern.
Danach entscheidet der Dienstherr über die Zurruhesetzung. Sie wird wirksam mit Ende des Monats, in dem Dir der Bescheid zugestellt wurde. Auch, wenn Du gegen den Bescheid Widerspruch erhebst, bekommst Du zunächst nur noch die fiktiven Ruhestandsbezüge.
Also rein theoretisch wäre eine Versetzung in den Ruhestand zum 01.04.2011 noch möglich. Aber wenn der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit schon im Oktober festgestellt hat und Du bis heute noch immer keine Nachricht Deines Dienstherrn bekommen hast, scheint man da ja eher etwas gemütlicher mit der Zeit umzugehen.
Du brauchst jedenfalls nichts weiter zu tun. als brav Deine Krankschreibungen abzuliefern. Auf das "Ankündigungsschreiben" brauchst Du auch nicht zu antworten. Du kannst einfach den einen Monat noch "absitzen".
Wenn Du die Versetzung in den Ruhestand nicht selbst beantragt hast, muss Dir der Dienstherr mitteilen, dass und warum er Dich für dauerhaft dienstunfähig hält und beabsichtigt, dich in den Ruhestand zu versetzen. Du hast dann einen Monat nach Zustellung Zeit, Dich dazu zu äußern.
Danach entscheidet der Dienstherr über die Zurruhesetzung. Sie wird wirksam mit Ende des Monats, in dem Dir der Bescheid zugestellt wurde. Auch, wenn Du gegen den Bescheid Widerspruch erhebst, bekommst Du zunächst nur noch die fiktiven Ruhestandsbezüge.
Also rein theoretisch wäre eine Versetzung in den Ruhestand zum 01.04.2011 noch möglich. Aber wenn der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit schon im Oktober festgestellt hat und Du bis heute noch immer keine Nachricht Deines Dienstherrn bekommen hast, scheint man da ja eher etwas gemütlicher mit der Zeit umzugehen.
Du brauchst jedenfalls nichts weiter zu tun. als brav Deine Krankschreibungen abzuliefern. Auf das "Ankündigungsschreiben" brauchst Du auch nicht zu antworten. Du kannst einfach den einen Monat noch "absitzen".
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