Hallo,
ich habe eine Frage zur beurlaubung aus familiären Gründen - konkret um das Betreuen eines unter 18-jährigen Kindes.
Es handelt sich um ein Baby. Ich helfe tägliche mehrere Stunden bei den anfallenden "Tätigkeiten" - sprich ich kümmere mich um das Baby.
Ich wohne derzeit aber woanders als Baby und Mutter.
Kann man das ganze trotzdem als "tatsächliche Betreuung", so wie es im Gesetz steht, werten?!
Was sollte der Verwaltung außer dem Antrag vorgelegt werden - Geburtsurkunde?!
MfG...
Beurlaubung aus familiären Gründen
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 02.03.2010 22:45
- Behörde:
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 02.03.2010 22:45
- Behörde: