Ein Kreuzbandriss sollte eigentlich kein Hindernis für eine Verbeamtung auf Lebenszeit sein. Ich selbst habe mir vor 10 Jahren eine ziemlich heftige Schienbeinkopfverletzung (Kniegelenk!) zugezogen, werde aber dennoch in diesen Tagen auf Lebenszeit verbeamtet.
Da sollte doch ein lumpiger (entschuldige ) Kreuzbandriss, wie ihn heute jeder zweite Skifahrer erleidet, kein Grund zur Sorge sein.
Und außerdem: Beim Amtsarzt lügen bzw. die Wahrheit verschweigen würde ich nie raten - das kann später böse nach hinten losgehen...
Also ein ausgeheilter Kreuzbandriss ist bei einer Einstellungsuntersuchung so irrelevant wie ein plombierter Zahn (sofern man nicht gerade Pilot werden will). Falls es eine OP-Narbe oder die Athroskopieeinstichstellen noch sichtbar gibt, wird der Arzt schon fragen, woher man die hat. WEnn die Funktion durch den Unfall nicht eingeschränkt ist - und das wird bei der Untersuchung meistens durch ein paar Kniebeugen oder ähnliches getestet, wird es da auch keine Probleme geben.
Es geht bei der Eignungsuntersuchung vor allem um vorhandene Einschränkungen. Wenn das Knie einwandfrei funktioniert, ist es des Erwähnens nicht wert.
Was der Arzt bei der Einstellungsuntersuchung wissen muss, sind ZUR ZEIT existierende gesundheitliche Mängel, wie chronische Erkrankungen, Defizit beim Sehvermögen, Diabetes, Übergewicht - die Waage wird es zeigen.
Möglicherweise macht der Arzt einen Lungenfunktionstest oder ein normales EKG.
Alle mööööglichen Eventualitäten können und werden in einer Eignungsuntersuchung nicht betrachtet werden. Wer weiss schon, OB mit 40 eine Arthrose eintritt (und aus welchem Grund) oder ob man in 10 Jahren eine Allergie oder Asthma bekommen könnte.
Was interessiert, ist der aktuelle Zustand. Wenn jemand keine ernsthafen Grunderkrankungen hat oder körperliche Behinderungen, wird es mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch keine Probleme mit der Verbeamtung auf Lebenszeit geben.
Ich bin Kommunalbeamter in NRW und stehe kurz vor meiner Staatsprüfung. Demnächst steht die amtsärztliche Untersuchung zur Einstellung als BaP nach der bestandenen Staatsprüfung an. Vor ca. einem Jahr wurde bei mir ein Knorpelschaden im rechten Knie diagnostiziert und operiert.
Meine Befürchtung ist jetzt, dass der Knorpelschaden meine Verbeamtung verhindern könnte. Kann mir jemand dazu etwas sagen? Vor 6 Jahren hatte ich bereits einen Knorpelschaden im anderen Knie, den habe jedoch nicht angegeben bei der ersten Untersuchung (ob ich es vergessen hatte oder absichtlich weiß ich leider nicht mehr).