was ist dran an der sog. "=*'$+%'

Hier gehören Themen rein die nirgends anderswo reinpassen.

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Binö
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Titel

Beitrag von Binö »

@yehudi

Da fehlt also nur noch die freie Entscheidung des Deutschen Volkes! :twisted:
spöke
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so sehe ich das

Beitrag von spöke »

Spiegel 91

hier steht das drinnen. Nur steht es in der BRD Version. Für den Bürger!
http://wissen.spiegel.de/wissen/image/s ... humb=false

Ich habe mir mal die Arbeit gemacht, um das Thema etwas leicht Verständlicher auszudrücken, weil es ein weiteres Beispiel ist, welches Fragen aufwirft


Aus dem WIKI (googel Suche 2+4 Vertrag)
Unter dem Titel „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“ verzichteten die Vier Mächte, die Hauptalliierten im Zweiten Weltkrieg, auf ihr Vorbehaltsrecht in Bezug auf Deutschland. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde erst 1991 durch alle Vertragsstaaten – zuletzt am 4. März 1991 durch den Obersten Sowjet der UdSSR – ratifiziert, wobei die Annahme des Vertrags bis zum Schluss hoch umstritten und keineswegs gesichert war. Aufgrund dessen gaben die Vertreter Frankreichs, der Sowjetunion, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten am 1. Oktober 1990

(Mit diesem Satz haben die Siegermächte die BRD beschissen und ihnen Glauben gemacht, sie wären Souverän!. )
[quote=Author](BGBl. II, S. 1331 f.) in New York eine Erklärung ab, nach der
ihre „Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes[11] mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ausgesetzt“ seien.[/quote][12]

(und dann kamen die Russen und holten ihren Treuen Schergen!)

Aus dem Wiki:
Am 13. März 1991 intervenierte das sowjetische Militär illegal auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland, indem es den ehemaligen Staatschef der DDR Erich Honecker trotz deutschen Haftbefehls vom 1. Dezember 1990[13] gemeinsam mit seiner Frau Margot eigenmächtig und unter Verletzung der Souveränität des vereinten Deutschlands aus dem Militärhospital Beelitz-Heilstätten bei Potsdam nach Moskau ausflog und Honecker somit einem Prozess in Deutschland entzog.

Da war die BRD natürlich sauer, und haben gen Russland mit dem Geldsäckchen gewedelt,(Wirtschaftliche Beziehungen) (siehe oben.pdf der Spiegel Mittlerer Teil über dem ersten Bild)

Ergo haben die den 2+4 nochmal aus der Schublade geholt und haben ihn am 15.03.91... Ratefidingsbummst...


Aus dem Wiki:
Auf eine immer noch fortwährende Zuständigkeit des Vier-Mächte-Rechts – die Ratifikationsurkunde wurde erst am 15. März 1991 von Botschafter Wladislaw Terechow an Bundesaußenminister Genscher übergeben und der gebilligte „2+4“-Vertrag trat erst dadurch in Kraft – konnte sie sich freilich nicht mehr berufen, da bereits mit der Erklärung der Außenminister der vier Hauptalliierten offiziell „die Tätigkeit aller entsprechenden Einrichtungen […] ebenfalls ausgesetzt“ worden war.

Wiki
Die „Zwei-plus-Vier“-Verhandlungen werden als ein Meisterstück der internationalen Diplomatie beurteilt. Innerhalb kürzester Zeit wurden Probleme gelöst, die eine ganze Epoche geprägt und gestaltet haben.

(Fragt sich jetzt nur für welche Diplomati.. Denn jetzt kommts.)

Das steht im 2 + 4 Vertrag ...


„[…] in dem Bewusstsein, daß ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben, […]
eingedenk der Prinzipien der in Helsinki unterzeichneten Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,
in Anerkennung, daß diese Prinzipien feste Grundlagen für den Aufbau einer gerechten und dauerhaften Friedensordnung in Europa geschaffen haben, […]
in Anerkennung dessen, daß dadurch und mit der Vereinigung Deutschlands als einem demokratischen und friedlichen Staat die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes ihre Bedeutung verlieren, […]“

Präambel des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland

Das vereinigte Deutschland umfasst das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und beider Teile Berlins.[22]
Die bestehenden Grenzen sind endgültig, das heißt, das vereinigte Deutschland verpflichtet sich, keine Gebietsansprüche (beispielsweise auf die seit dem Zweiten Weltkrieg de facto, jedoch nicht völkerrechtlich zu Polen und der Sowjetunion gehörenden Gebiete des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neiße-Linie) zu erheben.
Das vereinigte Deutschland bekräftigt sein Bekenntnis zum Frieden und verzichtet auf atomare, biologische und chemische Waffen.
Die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte wird von 500.000 auf 370.000 Mann reduziert und beschränkt.
Die sowjetische Westgruppe der Truppen wird vom Gebiet der ehemaligen DDR bis spätestens 1994 abgezogen.
Kernwaffen und ausländische Truppen dürfen auf ostdeutschem Gebiet nicht stationiert oder dorthin verlegt werden; damit ist Ostdeutschland eine atomwaffenfreie Zone.
Die Viermächte-Verantwortung in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes wird beendet.
Das vereinigte Deutschland erhält die Teile der staatlichen Souveränität zurück, die nicht bereits auf die Europäische Gemeinschaft übertragen worden sind.
„Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschlands keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.“

Jetzt muss man nur noch wissen was eine Präambel ist.
Ein Präambel ist z.b auch in der Luftfahrt zu sehen.
In der MEL (Minimum Equipment List) gibt es eine Inhaltsverzeichnis welches die Präambel heißt. Dort steht wo was steht, wie es gemeint ist, und wie man was,wo macht. Es hat KEINE Rechtliche Wirkung vor dem Luftfahrt Bundesamt.


Wiki :
(Der Begriff der Präambel, etymologisch rückführbar auf das lateinische praeambulare (vorangehen) über das mittellateinische praeambulum (Einleitung), bezeichnet heute eine meist feierliche, in gehobener Sprache abgefasste Erklärung am Anfang einer Urkunde, insbesondere einer Verfassung oder eines völkerrechtlichen Vertrages).

Wer würde von euch ein Haus kaufen, wo im Grundbuch selber nichts geändert wird.
Und dem Grundbuch eine Präambel vor getackert wird, wo drauf steht:,,..ich gelobe das das Haus dein ist... HAHAHA...


Ich habe das auch immer als Blödsinn abgestempelt, aber es gibt zu viele offen Fragen , als das man sagen könnte wir (Deutschland) sind souverän.
Ich möchte hier auch Ausdrücklich erwähnen, das niemand ein neus Reich will.
Aber wenn man Verträge schließt, sollten sie Wasserdicht sein.
Dieses angebliche : Meisterstück der internationalen Diplomatie ist eine Farce!
Und ladet die Besatzungsmächte erst richtig ein ,im Falle eines Falles, wieder das zu machen was sie wollen. Genau darüber würde ich mich gerne mal mit einem Volljuristen vor der Völkergemeinschaft unterhalten. Um ihm dann eine Versicherung des Eides anstatt aus den Rippen zu kitzeln, wo drinnen steht, das er für die Richtigkeit des 2+4 Vertrages Haftet.
So lange wie wir kein BRD im Pass haben und so lange wie ich nichts von wirklichen Friedensverträgen lese, so lange ist dieser Staat für mich kein anerkannter Staat. und er basiert unter Politikern rein auf Absprachen. Sagt man ja auch in den Kreisen. ...Es war eine Zeit der Absprachen....

Wurde gemacht ,weil man das Volk nicht fragen will.
Ich will ja nicht wissen, wie Herr Genscher seine Häuser kauft.
Und als Staatsdiener dieser BRD , würde ich mir mit dieser Erkenntnis wirklich Gedanken machen. Redet mal im Kollegenkreis darüber, tauscht euch aus. Ihr handelt im Auftrag der BRD.
Wenn das Gehirn so einfach wäre, dass wir es verstehen könnten, dann wären wir so einfach strukturiert, dass wir es nicht verstehen könnten.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Das Volk fragen - wo kämen wir denn da hin?

(Sarkasmus aus).
spöke
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Beitrag von spöke »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Das Volk fragen - wo kämen wir denn da hin?

(Sarkasmus aus).
Komisch,.. Richter sagen doch immer :,, Im Namen des Deutschen Volkes!..

Die Unterschreiben aber nichts, das machen meist andere!
Warum?? Die lassen sich die Rechtsprechung nur gut bezahlen.

Seid dem Nürnberger Prozess 1945 weiß man, das man die holt ,die ganz oben Unterschrieben haben.

Das Problem welches wir hier im Land haben ist, es Interessiert sich niemand für dieses Thema.Die Leute gucken sich lieber diese Hackfressen von DSDS und dieses Camp an, wo sie Würmer fressen.Die Leute haben ganz andere Sorgen.

Die Wundern sich dann nur immer, wenn ein gewisser Gäfgen 3000€
dafür bekommt. Das ein Polizist seine Wortwahl nicht im Griff hat.

Ich als Bürger dieses Landes, vertrete nur die Meinung ,das ein Richter der ein Urteil fällt (z.b. Haftbefehl) ihn persönlich unterschreibt.
Damit ein Polizist mit dieser Legitimation selber nicht zu Schaden kommt, wenn er im Auftrag der Rechtsprechung seinen Dienst tut.(Und Kinders wichtig:,, event.Staatsgewalt anwendet!)
Und genau da schließt sich wieder der Kreis.
Der Richter ,..der vom Volk ernannt wurde??, handelt im Namen des Deutschen Volkes??

In meinen Augen darf auch so etwas wie hier beschrieben nicht passieren.
http://www.youtube.com/watch?v=S_EWSnru ... re=related

Und wenn die BRD zusammenbricht, gehen die verantwortlichen pfeifend weg?? Sorry,, aber mir ist das zu hoch!!
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Loriot

Beitrag von spöke »

http://www.youtube.com/watch?v=_WiaoxSI ... re=related

und zum Gedenken an Loriot. Hier ein sehr interessantes Video von 1979.
Und achtet mal genau darauf, was er sagt.
Wenn das Gehirn so einfach wäre, dass wir es verstehen könnten, dann wären wir so einfach strukturiert, dass wir es nicht verstehen könnten.
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afo1
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Beitrag von afo1 »

Geh' mal davon aus, dass ein Richter sein Urteil unterschreibt. Was du meinst, ist eine Ausfertigung des Urteils zu einem bestimmten Zweck. Da steht unten die Namen des Richters drauf (in Druckbuchstaben), darunter steht "beglaubigt" oder "im Auftrag" oder "auf Anordnung" und 'ne gesiegelte Unterschrift. Damit bescheinigt der Unterschreibende, dass das, was da steht, dem Willen des Richters entspricht und mit seiner Verfügung (die er natürlich selbst unterschrieben hat) übereinstimmt. Das ganze nennt sich "Verfügungstechnik" und ist so alt, wie die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Bist du kein Beamter?
Gruß
afo
spöke
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Beitrag von spöke »

afo1 hat geschrieben:Da steht unten die Namen des Richters drauf (in Druckbuchstaben), darunter steht "beglaubigt" oder "im Auftrag" oder "auf Anordnung" und 'ne gesiegelte Unterschrift. Damit bescheinigt der Unterschreibende, dass das, was da steht, dem Willen des Richters entspricht und mit seiner Verfügung (die er natürlich selbst unterschrieben hat) übereinstimmt.
Gruß
afo
Du musst mir das nicht erklären. Aber ich erkenne gerade das andere es noch nicht erkannt haben.
Du kannst das ja gerne mal genaustens nach recherchieren.Und dir das Original zeigen lassen, wo der Richter das persönlich unterschrieben hat.
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Ossikind
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Beitrag von Ossikind »

Spöke, du laberst wie der gerade geschasste User "Rechtsgrundlage BRD".
Bist du der selbige ??? 8) 8)
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
spöke
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Beitrag von spöke »

Ossikind hat geschrieben:Spöke, du laberst wie der gerade geschasste User "Rechtsgrundlage BRD".
Bist du der selbige ??? 8) 8)
Nein der bin ich nicht. Warum sollte ich das sein ?
Es gibt nun mal mehr Menschen in diesem Land, die sich einfach mal anmaßen, bestimmte Dinge zu hinterfragen.

Für meinen vorherigen Beitrag habe ich daher hier nochmal ein kleines Recherche Schmankerl.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/99/4 ... referer=db
Wenn das Gehirn so einfach wäre, dass wir es verstehen könnten, dann wären wir so einfach strukturiert, dass wir es nicht verstehen könnten.
spöke
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EU

Beitrag von spöke »

Nur weil ein Land Gesetze und Anordnungen ausgibt, deswegen sollte doch das eigene Hirn nicht gleich ausgeschaltet werden.
Ich habe einen guten Freund, der gerade sein Jura Studium macht.
Allerdings liest der auch Dinge die weiter zurück liegen !

Und da unser Staat gerade wie blöd mit unserem Geld in Europa herum schmeißt. Maße ich mir auch da mal an, meine Nase etwas tiefer herein zu stecken.
Und ich meine ,wenn sich 4 Professoren die Arbeit machen, um unser Verfassungsgericht an die Eier zu greifen.
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... richt.html

Und man dann deren Pressekonferenz verfolgt:
http://www.youtube.com/watch?v=ejAn-nFfAA0
Teil 7 finde ich am besten!

dann mache ich mir eben so meine Gedanken.
Wenn das Gehirn so einfach wäre, dass wir es verstehen könnten, dann wären wir so einfach strukturiert, dass wir es nicht verstehen könnten.
Fenzer03

Re: so sehe ich das

Beitrag von Fenzer03 »

Sehr geehrte Damen und Heeren .

Mit Freude stellen wir fest, das Sie sich Gedanken über dieses Land machen. Bitte Lesen Sie die nachfolgenden Ausführungen.
Und bilden Sie sich Ihre Meinung.
Wir möchten darauf Hinweisen, das wir die Beamten der BRD nicht als unsere Feinde ansehen. Wir hoffen darauf, das Ihnen die Lage dieses Landes bewusst wird.
So wie es einer Ihrer Kolleginnen ( Ivette Pfeiffer ) Kriminalpolizei Berlin schon bewusst wurde.

Mit freundlichen Grüßen
ein deutscher Staatsbürger

kein rechter, kein linker, kein Anhänger irgendeiner Sekte oder Religion.

Staatsrechtliches Grundlagenwissen
Ein Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen innerhalb eines bestimmten Gebietes unter höchster Gewalt in einer festen Rechtsordnung. Es ist also in seiner Gesamtheit ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet, eine Staatsgewalt und eine Staatsverfassung erforderlich, um von einem völkerrechtlich anerkannten, demokratischen und souveränen Staat zu sprechen. Zudem müssen all diese Aspekte durch ein entsprechendes Gesetz geregelt sein um Recht zu begründen.

Unter diesen Gesichtspunkten wollen wir nun die Bundesrepublik untersuchen.

Beginnen wir mit der rechtmäßigen Vereinigung von Menschen, dem Staatsvolk.

Unter dem Staatsvolk versteht man eine Gemeinschaft von Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen, die also Staatsbürger sind.

Ohne Staatsvolk kann es auch keinen Staat geben. So ist es also erforderlich zu prüfen, ob die Bundesrepublik ein durch Recht begründetes Staatsvolk besitzt.

Dies ist zu verneinen. Die Deutsche Staatsangehörigkeit wird immer noch durch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.Juli 1913 begründet. (siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.1913, ausgegeben am 31.Juli 1913, zuletzt geändert am 21.08.2002, BGBl. 2002 T.I. S. 3322). Es regelt lediglich die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches. Die BRD existierte zum damaligen Zeitpunkt auch noch gar nicht.

Im § 1 heißt es: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt“.

„§ 3: Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben

1) durch Geburt,

2) durch Legitimation,

3) durch Eheschließung

4) für einen Deutschen durch Aufnahme,

5) für einen Ausländer durch Einbürgerung.“

Im Artikel 116, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, lesen Sie:

„(1) Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Sie sehen also, auch das besatzungsrechtliche Mittel der alliierten Siegermächte „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ hält an der gesamtdeutschen Staatsbürgerschaft fest.

Dieser Artikel stellt auch schon klar, daß Deutscher ist, wer auf dem Gebiete des Deutschen Reiches vom Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Also sind auch Polen, Tschechen, Russen usw., Deutsche im Sinne des GG, wenn sie deutscher Volkszugehörigkeit sind un in diesem Gebiete leben. Das Bundesverfassungsgericht sah auch die DDR-Bürger als Deutsche im Sinne des GG an. Das Staatsgebiet und das Staatsvolk Deutschlands ist also nicht zur BRD zugehörig zu sehen oder etwa mit ihr gleichzusetzen.

Das Staatsvolk ist per Gesetz dem Deutschen Reich zugehörig, und das Staatsgebiet gehört dem völkerrechtlich weiterhin bestehenden Staat "Deutsches Reich" und dieses definiert sich völkerrechtlich "in den Grenzen vom 31. Dezember 1937".

Hier nun einmal ein paar erhellende Ausführungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil „BvF 1/73“: (das nicht Bundesgrundgesetzgericht heißt und Bundesgrundgesetzurteile fällt, weil die Weimarer Verfassung weiterhin geltendes Recht ist)

„1. Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.“

Sie sehen auch hieran, daß das Deutsche Staatsvolk Staatsbürger des Deutschen Reiches ist und das Staatsgebiet dem Deutschen Reich gehört.

Auch der Satz im Art. 116 GG macht klar: „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ...“

Diese vorbehaltliche anderweitige Gesetzgebung ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913. Es ist dem Grundgesetz vorrangig, da es Vorbehalte ausüben kann.

Was war der Grund für dieses Urteil 2BvF 1/73? Dazu ein paar Worte aus eben jener Quelle:

„Am 8. November 1972 wurde der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ausgehandelte Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik - im folgenden: der Vertrag - paraphiert. Er wurde am selben Tag zusammen mit einer Reihe ergänzender Texte im Bulletin Nr. 155, S. 1841 ff. veröffentlicht mit dem Hinweis (a.a.O. S. 1853), die Bundesregierung werde "vor der Unterzeichnung des Vertrags an die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ein Schreiben richten, in dem sie ihre Ziele in der nationalen Frage darlegt".



Hier einige Auszüge aus diesem Vertrag:

Artikel 1: Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik entwickeln normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung.

Artikel 2: Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden sich von den Zielen und Prinzipien leiten lassen, die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind, insbesondere der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität, dem Selbstbestimmungsrecht, der Wahrung der Menschenrechte und der Nichtdiskriminierung.“

Hier lesen Sie etwas sehr Wichtiges: Die Rechtsordnung der Bundesrepublik bekennt sich zur Charta der Vereinten Nationen, bekennt sich zum Selbstbestimmungsrecht der Völker und auch zur Achtung der Menschenrechte.

Ob die BRD das heute auch noch tut oder nur so tut als ob, werden wir an späterer Stelle untersuchen.

Nun noch ein paar Ausführungen aus dem schon angeführten Urteil:

„Der Vertrag diene praktisch dem Verfassungsziel der Friedenssicherung, er diene dem Verfassungsziel der Humanität, indem er den Menschen praktische Vorteile bringe, er halte in Übereinstimmung mit dem Grundgesetzgeber am Fortbestand Deutschlands fest, er sei gemäß den Vorstellungen des Grundgesetzgebers ein Dokument für eine Politik, die sich nicht an den Interessen der Bundesrepublik, sondern an den Belangen der ganzen Nation orientiere und er halte die deutsche Frage offen.

Das Grundgesetz enthalte keine Festlegung auf die "Identitätsthese", sondern unterscheide zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Deutschland. Der Vertrag setze sich auch nicht in Widerspruch mit dem Wiedervereinigungsgebot. Denn die drei Westmächte blieben daran gebunden, den Viermächtevorbehalt auf Deutschland als Ganzes zu beziehen; der Vertrag gebe nicht die Fortexistenz Deutschlands als Rechtssubjekt auf; er vermeide die Qualifizierung der Deutschen Demokratischen Republik als Ausland; er halte fest an der Einheit der deutschen Nation und an der deutschen Staatsangehörigkeit; er enthalte auch keine völkerrechtliche Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik. Mit dem Vertrag sei das politisch Erreichbare erreicht worden. Er verbaue jedoch weder rechtlich noch praktisch die Wiedervereinigung, gleichgültig, in welcher Form sie einmal verwirklicht werden könne. Er bringe aber Verbesserungen sowohl im politischen als auch im menschlichen Bereich und begründe darüber hinaus den Anspruch auf Abkommen, die zu weiteren Verbesserungen führen könnten. Der Vertrag schließe nichts ab, regele nichts endgültig, sondern halte im Gegenteil die Situation für künftige Verbesserungen offen und schaffe die Grundlage dafür.

Der Status Berlins bleibe vom Vertrag unberührt, schon deshalb, weil er durch die Viermächte-Vereinbarung fixiert sei, an der die Vertragsteile nichts zu ändern vermöchten.“

An diesen Ausführungen ersehen sie viele Tatsachen. Die Vertragsteile, die hier im letzten Satz erwähnt werden, sind die BRD und die DDR. Was ist nun der Status von Berlin?

Bereits im Genehmigungsschreiben der drei westlichen Militärgouverneure vom 12.5.1949 zum Grundgesetz (vergl. VOBl. brit. Zone, S.416) wurde festgeschrieben, daß West-Berlin kein Land der BRD ist. Ein inhaltlich gleichlautender Vorbehalt wurde in der Folgezeit in der BK/O (50) 75 vom 29.8.1950 (VOBl. 1 brit. Zone S.440) ebenso erklärt, wie in Art. 2 des „Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“ – sogenannter Deutschlandvertrag – vom 26.5.1952 (23.10.1954), (BGBl. II 1955 S. 305 ff) sowie im Schreiben der Alliierten Kommandantur Berlin vom 24.5.1967 (BK/L (67)10) (abgedruckt u. a. bei v. Münch: „Dokumente des geteilten Deutschland“, (1968, S.201):

„...it has been and remains the Allied Intention an opinion that Berlin is not regarded as a Land of the federal Republik and is not governed by the Federation …”).

b) Im gleichen Sinn heißt es im Abschnitt II B des Vier-Mächte-Abkommens vom 3.9.1971, daß die Westmächte erklären, daß die Westsektoren Berlins „so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind...“

An dieser Rechtsauffassung haben die westalliierten Mächte auch nach der politischen Wende 1989/1990 unverändert festgehalten:

Dies ergibt sich aus dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.9.1990 (BGBl. II 1990, Tag der Ausgabe : Bonn, den 2. Oktober 1990, S.1274 ff.) Dort ist im Art. 2 festgeschrieben:

„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind (auch bezüglich der Feststellung, daß Berlin kein Bundesland der BRD ist), sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschen Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“

Im Art. 4 steht geschrieben:

„Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschen Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.“

Noch deutlicher kann man es kaum ausdrücken, daß die Bundesrepublik in Deutschland keine Souveränität besitzt.

Zurück zum Staat.

Untersuchen wir noch weiter, ob die BRD eine souveräne Staatsgewalt hat. Souveränität heißt, daß man über das Staatsvolk und das Staatsgebiet hoheitliche Gewalt in einer festen Rechtsordnung besitzt, man also bezüglich der Belange des Staates allein handlungsfähig und verfügungsberechtigt ist.

Wenn Sie die obigen Ausführungen über den verfassungsrechtlich besonderen Status von Berlin als „Hauptstadt der Bundesrepublik“ lesen, erkennen Sie, daß die BRD keine Souveränität besitzt. Berlin gehört nicht einmal zur Bundesrepublik und darf von ihr auch nicht regiert werden!

Auch durch den ungültigen „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“ auch fälschlicherweise als 2+4-Vertrag bezeichnet, hat sich daran nichts geändert.

Warum ist dieser Vertrag nicht das Papier wert auf dem er steht?

Hier die Kette der Gründe für die Rechtsordnung der BRD:

Art. 25 Grundgesetz: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen unmittelbar Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes.“

Völkerrecht bricht also Bundesrecht.

Im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23.Mai 1969, als Teil des Völkerrechts, ist im Artikel 53 Folgendes geregelt:

„Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des Völkerrechts steht.“

Der Art. 1 im „Vertrage über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ vom 12.9.1990 verstößt gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts, da dort entschädigungslos Territorialverzicht für Recht erkannt werden soll.

„(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrages endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschlands ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.

(2) das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.

(3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.

Im Artikel 7 wird so getan, als ob Deutschland Souveränität hätte.

(7) die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Soowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Saaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes....“

Etwas weiter oben im Text konnten sie aber schon ersehen, daß spätestens im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ diese Souveränität wieder abgeschafft wurde.

Es ist nach Völkerrecht nämlich nicht zulässig, Staatsgebiet auf Dauer durch die Besatzungsmacht zu annektieren oder gar das Staatsgebiet willkürlich zu verändern. Aus diesem ersten Grunde ist der Vertrag nichtig, also ungültig.

Hier nun einmal ein paar Auszüge eines Urteils des Landgerichts Bonn, in denen sich das Gericht selbst widerspricht.

Unter dem Aktenzeichen 1O 134/92 ging es hier unter anderem über die Vergütung von Zwangsarbeit.

Ich zitiere hier einmal wörtlich:

... Bereits vor der Wiedervereinigung hat die Beklagte (die BRD) für sich in Anspruch genommen, mit dem Deutschen Reich identisch zu sein, hinsichtlich des Gebietes allerdings nur teilidentisch (BVefGE 36, 1 ff. (BverfG 31.07.1973 – 2 BvF 1/73)). Dementsprechend bestätigte der Deutsche Bundeskanzler den Alliierten bei den Verhandlungen zum Londoner Schuldenabkommen (LSchA), daß die Bundesrepublik für die Reichsschulden aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg hafte, soweit sie einen Bezug zu Westdeutschland aufwiesen. Ihre Haftung für Reichsschulden wurde offenbar vorausgesetzt (Schmidt-Bleibtreu/ Klein, Kommentar zum Grundgesetz Art. 135 a, Anm. 4).

Nach dem Beitritt der ehemaligen DDR und der nunmehr endgültigen Festlegung des deutschen Staatsgebietes, insbesondere der Ostgrenze durch den Grenzvertrag mit Polen, gilt dies für die Bundesrepublik in ihrer jetzigen Ausdehnung uneingeschränkt.

(b)

Insbesondere steht einer Haftung der Beklagten nicht entgegen, daß die Klägerin zu 19) von der SS in einem Gebiet eingesetzt wurde, welches das Deutsche Reich unter Verletzung der völkerrechtlichen Verbote des Angriffskrieges und der Annektion unter seine staatliche Gewalt gestellt hatte. Denn die Tatsache, daß eine Annektion nach dem Völkerrecht unwirksam ist (vgl. zum Annektionsverbot: Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Auflage, S. 52, 606 f.) entbindet die Beklagte in Ihrer Eigenschaft als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches nicht von ihrer Verantwortung für das dort begangene Unrecht, sondern begründet dieses gerade.

So war bereits vor Ausbruch des 2. Weltkrieges die Entwicklung des Angriffsverbotes und die in einem solchen Fall bestehende Aggressorhaftung Bestandteil des Völkerrechts geworden.

Durch den Kellog-Briand-Pakt vom 27. August 1928, in Kraft getreten am 24. Juli 1929, erfolgte erstmals eine uneingeschränkte Ächtung des Krieges als Mittel der Politik (vgl. zur Entstehungsgeschichte des Vertrages Brownlie, Ian, International Law and the Use of Force by States, Oxford 1963). Dieser Vertrag der von fast allen damals souveränen Staaten einschließlich Deutschland unterzeichnet wurde, und der bis heute nach wie vor in Kraft ist (....), wurde zur Quelle des uneingeschränkten Verbotes des Angriffskrieges. Seine allgemeine Anerkennung machte das Angriffsverbot in der Zeit zwischen dem 1. und 2. Weltkrieg zum gewohnheitsrechtlichen Völkerrechtssatz. Die Kürze der Zeit spricht dabei nicht gegen das Entstehen einer solchen gewohnheitsrechtlichen Regel.“

Sie sehen hier, daß auf der einen Seite von der endgültigen Festlegung der Grenzen des deutschen Staatsgebietes gesprochen wird (die völkerrechtlich verbindlichen Grenzen vom 31.12.1937 aufgegeben werden), aber etwas später gleich ausgeführt wird, daß eine derartige Territoriumsabtretung nach Völkerrecht unwirksam ist.

In diesem gerade erwähnten Verfahren äußerte das Gericht die Auffassung, daß die BRD die Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist.

Im Urteil 2BvF 1/73 wird behauptet, daß die BRD und das Deutsche Reich identisch seien.

Im Urteil des FG Hessen unter Aktenzeichen 1K 2474/02 stellt das Gericht klar:

„Dem Kläger ist zuzugeben, dass das Deutsche Reich durch den Zusammenbruch 1945 nicht untergegangen und die BRD nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist.“

Sie sehen also, daß es zu ein und derselben Tatsache durchaus drei verschiedene Meinungen geben kann. Kann man da noch von Rechtssicherheit sprechen oder legt man hier Recht aus wie es einem gerade beliebt?

Die BRD, die selbst nur ein besatzungsrechtliches Mittel der alliierten Siegermächte ist, kann auch nicht über das Territorium des völkerrechtlich fortexistierenden Deutschen Reiches entscheiden, denn sie hat nicht die Territorialgewalt über Reichsgebiet.

Sie können ja auch nicht rechtswirksam das Grundstück Ihres Nachbarn veräußern.

Die Bundesregierung, die diesen Territorialverzicht übte, handelte somit scheinbar wider besseren Wissens. Hier auch noch ein paar Auszüge aus dem schon erwähnten Bundesverfassungsgerichtsurteil 2BvF 1/73:

4. Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wach zu halten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde.



5. Die Verfassung verbietet, dass die Bundesrepublik Deutschland auf einen Rechtstitel aus dem Grundgesetz verzichtet, mittels dessen sie in Richtung auf Verwirklichung der Wiedervereinigung und der Selbstbestimmung wirken kann, oder einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtstitel schafft oder sich an der Begründung eines solchen Rechtstitels beteiligt, der ihr bei ihrem Streben nach diesem Ziel entgegengehalten werden kann.

Meinen Sie, das dies der Bundesregierung nicht bekannt sein würde? Wenn Herr Schröder als gelernter Jurist einen derartigen Vertag (den Grenzanerkennungsvertrag mit Polen) unterschreibt, dann weiß er sicher, daß er ungültig ist. Dann kann man ihn ja auch einfach unterschreiben und hat nichts getan was eine Wiedervereinigung mit dem Rest von Deutschland, in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, unterbinden würde.

Im Art. 8 dieses ungültigen Vertrages steht unter Abs. 1:

„Der Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so bald wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.“

Ein vereintes Deutschland gibt es jedoch noch immer nicht, da die Alliierten Deutschland, laut Militärgesetz 52 des Alliierten Kontrollrates, in den Grenzen von 31.12.1937 definieren.

Artikel 7, Absatz e: „Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat.“

Auch im bundesdeutschen Recht finden wir Hinweise zu dieser Rechtsauffassung:

„Als Reichsgebiet im Sinne des Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31.Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31.Dezember 1937.“

§ 185 Bundesbeamtengesetz

Jeder Bundesbeamte der BRD legte darauf seinen Amtseid ab.

Somit ist jeder Bundesbeamte dem Deutschen Reich verpflichtet und nicht der Bundesrepublik. Sie sehen also, daß die Bundesrepublik keine Beamten hat, die für Sie rechtswirksam tätig werden können, und trotz allem haben wir eine Unzahl Beamter die genau dies aber tun, wohl weil sie nicht lesen was sie beeiden und auch keine Ahnung vom Recht haben. Auch aus diesem Grunde gibt es die BRD noch.

Fassen wir also nochmals zusammen: Die BRD hat keine Souveränität. Sie hat keine Territorialgewalt über das Staatsgebiet des völkerrechtlich fortexistierenden, aber mangels Institutionen handlungsunfähigen, Deutschen Reiches und sie hat kein Staatsvolk. Sie hat auch keine Staatsbeamten, also auch keine Personen, die Hoheitsgewalt rechtswirksam ausüben könnten.

Kommen wir nun zum letzen Kriterium eines Staates, der Staatsverfassung.

Bekannter Weise hat die BRD keine Verfassung. Sie hat ein Grundgesetz (gehabt).

Was ist ein Grundgesetz?

Wie schon angeführt, ist das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besatzungsstatut (siehe auch im Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.5.1949). Die Westalliierten haben dieses besatzungsrechtliche Mittel zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung erlassen müssen, denn die Haager Landkriegsordnung (geltendes Kriegsrecht, Teil des Völkerrechts) von 1907, schreibt im Artikel 43 Folgendes vor:

„Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“

Die Gründung der BRD konnte also keine Staatsgründung sein, sondern lediglich die Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten westalliierten Zonen.

Das Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel und keine vom Volk gewählte Verfassung.

Nun gibt man in der BRD dieses Grundgesetz als eine Art Verfassung aus.

Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ wurde aber von den westlichen Alliierten für die Bundesrepublik in Deutschland als besatzungsrechtliches Mittel am 23.5.1949 geschaffen. Mit dieser gesetzlichen Grundlage sollte sich ein Teil (die westdeutsche Bundesrepublik) in Deutschland unter alliierter Gewalt selbst verwalten. Das Grundgesetz bedeutete und begründete staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen. Es soll nach Artikel 145 mit dem Ablauf des Tages nach der Verkündung, also am 23.5.1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein.

Wo wir schon wieder beim nächsten Problem wären. Die BRD wurde erst am 7.9.1949 gegründet. Eine Inkraftsetzung einer Verfassung kann nicht vor dem Inslebentreten eines Staates geschehen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht noch diesen Staat überleben, aber niemals seiner Entstehung vorausgehen. Schon aus diesem Grunde kann man nicht behaupten, daß das Grundgesetz nun die gültige „Verfassung“ der Bundesrepublik Deutschland sei.

Zudem hat man das Volk gar nicht dazu befragt!

Sie sehen also, daß nicht ein einziges Kriterium von der Bundesrepublik in Deutschland erfüllt wird, ein eigenständiger und völkerrechtlich anerkannter demokratischer Staat zu sein.

Schauen wir uns nun einmal die drei Säulen des "Staates" Bundesrepublik Deutschland genauer an. Auch an deren Bertrachtung werden wir wieder zweifelsfrei und klar erkennen können, daß die Bundesrepublik kein Staat sein kann und genau genommen rechtswirksam keine hoheitliche Gewalt ausüben kann.
Warum oder wie sie es mit Hilfe von Täuschung des Volkes dennoch tut, erfahren sie an anderer Stelle auf unseren Seiten.
Diese drei Säulen sollen ja nun aus der Legislative, der Judikative und der Exekutive bestehen.
Die Legislative, oder die gesetzgebende Körperschaft die in der Bundesrepublik als der "Bundestag" bezeichnet wird, beschließt die "Gesetze" die für die "Bewohner des Bundesgebietes" (s. Art.25 GG) geltendes Recht sein sollen.
Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages erfahren Sie im Impressum, daß der Bundestag ein Unternehmer ist, da er dort seine eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer veröffentlicht. Diese wird im Europäischen Binnenhandel von Unternehmern benutzt. Sie finden eine Bildschirmansicht des Impressunms des Bundestages mit dieser Ust id-Nr HIER.

Zudem können Sie auch in dem HIER veröffentlichten Zeitungsartikel erfahren, daß dieser Bundestag erneut "auf verfassungswidrige Weise" gewählt wurde.
Ein auf "verfassungswidrige Weise" (grundgesetzwidrige Weise) gewählter Bundestag als gesetzgebendes Organ kann keine rechtswirksamen "Gesetze" verabschieden, das sollte selbst Nichtjuristen klar sein.

Schauen wir die nächste Säule an, die Judikative oder rechtsprechende Gewalt.
In der Bundesrepublik wird behauptet, daß die Gerichte unabhängig wären. HIER ein Beispiel, daß sie es nicht sind und das Recht das ist, was gerade paßt um das System der Unterdrückung zu erhalten.

Was ist nun der Grund dafür, daß wir in einer Staatssimulation leben? Warum gibt es keine Verfassung? Warum machen alle so weiter wie bisher?

Der Grund ist Angst. Die Politiker haben Angst um Macht, ihre Posten und üppigen „Diäten“. Die Richter und Staatsanwälte, die diese Staatsimulation stützen, haben Angst um ihre Bezüge und Pensionen oder auch Angst vor Anarchie. Die Beamten wissen nichts darüber und würden wahrscheinlich auch nur Angst haben auf der Straße zu stehen. Sie alle kennen keine Alternative und fürchten sich vor Veränderung oder gar Verfolgung. Und so machen alle weiter und warten wohl auf den neuen Messias der alles richten soll, geschlossen auf den Untergang oder einen neuen Führer?

Was braucht es nun? Es braucht neue institutionelle Organe eines neuen Deutschlands.

Diese müssen nach neuen Prinzipien funktionieren, wenn es ein erneuertes Deutschland geben soll. Ansonsten würden wir ja wieder nur wie gewohnt unter anderem Namen weitermachen. Es bräuchte das Neue nicht, wenn es denn keine grundlegende und wesentliche Verbesserung wäre.

Es braucht ein Neudeutschland, in dem keiner Angst haben muß.

Dieses neue Staatskonzept finden sie unter: Neudeutschland.net

Hier nun noch ein paar weitere Ausführungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2BvF 1/73:

Der Vertrag regelt die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Seine Beurteilung macht erforderlich, sich mit den Aussagen des Grundgesetzes über den Rechtsstatus Deutschlands auseinander zu setzen:

1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 (7 ff.); 19, 377 (388); 20, 257 (266)). Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 (158)). Deshalb war z. B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Außenhandel (BVerfGE 18, 353 (354)). 9 von 19

2. Das Wiedervereinigungsgebot und Selbstbestimmungsrecht, welche im Grundgesetz enthalten sind, hat das Bundesverfassungsgericht bisher erkannt, und daran hält der Senat fest: Dem Vorspruch des Grundgesetzes kommt nicht nur politische Bedeutung zu, er hat auch rechtlichen Gehalt. Die Wiedervereinigung ist ein verfassungsrechtliches Gebot. Es muss jedoch den zu politischem Handeln berufenen Organen der Bundesrepublik überlassen bleiben zu entscheiden, welche Wege sie zur Herbeiführung der Wiedervereinigung als politisch richtig und zweckmäßig ansehen. Die Verfassungsorgane, denen im Grundgesetz auch der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihrer Institutionen zur Pflicht gemacht ist, haben zu entscheiden, ob eine bestimmte, sonst verfassungsmäßige Maßnahme die Wiedervereinigung rechtlich hindern oder faktisch unmöglich machen würde und aus diesem Grunde unterbleiben müsste. Ein breiter Raum politischen Ermessens besteht hier besonders für die Gesetzgebungsorgane. Das Bundesverfassungsgericht kann dem Gesetzgeber erst entgegentreten, wenn er die Grenzen dieses Ermessens eindeutig überschreitet, wenn seine Maßnahme also rechtlich oder tatsächlich einer Wiedervereinigung in Freiheit offensichtlich entgegensteht (BVerfGE 5, 85 (126 ff.); 12, 45 (51 f.)).“

Nun verstehen sie vielleicht die größeren Zusammenhänge. Solange die BRD noch das ist, was sie ist, mit ihren Systemen des zinsbehafteten Geldes, des krankheitsfördernden Gesundheitswesens, des profitorientierten Energiewesens etc.., und das Volk immer noch nicht in Selbstverantwortung erwacht ist, solange kann es keine Erneuerung und Rechtmäßigkeit geben. Erst wenn es nach gerechten Prinzipien arbeitende institutionelle Organe gibt, ist ein Neuanfang möglich und sinnvoll. Noch ist nichts verloren. Die besondere Rechtslage Deutschlands erlaubt es neu zu beginnen. Ein Neuanfang muß jedoch von unten erfolgen, da unsere gewählten „Volksvertreter“ durch die Einbindung in bestehende Strukturen in dieser Hinsicht nicht oder nur begrenzt handlungsfähig sind.

Doch jetzt noch weiter im Text dieses erhellenden Urteils:

2. Das bedarf in folgender Richtung hier noch einer näheren Präzisierung: Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt zunächst: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Innern wach zu halten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde. Die Bundesregierung hat allerdings in eigener Verantwortung zu entscheiden, mit welchen politischen Mitteln und auf welchen politischen Wegen sie das nach dem Grundgesetz rechtlich gebotene Ziel der Wiedervereinigung zu erreichen oder ihm wenigstens näher zu kommen versucht. Die Abschätzung der Chancen ihrer Politik ist ihre Sache und der sie tragenden parlamentarischen Mehrheit. Hier hat das Gericht weder Kritik zu üben noch seine Auffassung über die Aussichten der Politik zu äußern. Die politische Verantwortung dafür liegt allein bei den politischen Instanzen. Eine Grenze, die allerdings das Bundesverfassungsgericht deutlich zu machen, zu bestimmen und u. U. durchzusetzen hat, liegt im Rechts- und Verfassungsstaat der Bundesrepublik Deutschland darin, dass die Verfassung verbietet, dass die Bundesrepublik auf einen Rechtstitel (eine Rechtsposition) aus dem Grundgesetz verzichtet, mittels dessen sie in Richtung auf Verwirklichung der Wiedervereinigung und der Selbstbestimmung wirken kann, oder einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtstitel schafft oder sich an der Begründung eines solchen Rechtstitels beteiligt, der ihr bei ihrem Streben nach diesem Ziel entgegengehalten werden kann. Es ist ein Unterschied, ob man - solange daraus nicht die Gefahr der Verwirkung des Rechtstitels erwächst - politisch von einem Rechtstitel keinen Gebrauch macht oder ihn derzeit oder für absehbare Zeit nicht als politisches Instrument für tauglich hält, sich also damit abfindet, dass mit ihm kein politischer Erfolg erzielt werden kann, oder ob man auf ihn im Rechtssinn verzichtet. Man kann sich in diesem Sinne also politisch mit Realitäten abfinden. Das Grundgesetz verlangt aber, dass insoweit kein in ihm begründeter Rechtstitel preisgegeben wird, der jetzt oder später ein Argument zur Förderung des Bestrebens nach Wiedervereinigung bieten kann. Und Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall: Politisches Verhalten mag sich später als "falsch kalkuliert" herausstellen und der Bundesregierung von anderen in ihrem Bemühen um Wiedervereinigung politisch entgegengehalten werden können; dieser - vom Verfassungsgericht mit keinem Wort zu kommentierende - Tatbestand unterscheidet sich wesentlich von dem anderen, dass die Bundesrepublik Deutschland mitwirkt bei einem Rechtsinstrument, das ihr von anderen in ihrem Bemühen um Wiedervereinigung entgegengehalten werden kann. Daraus ergibt sich beispielsweise: Die klare Rechtsposition jeder Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist: Wir haben von der im Grundgesetz vorausgesetzten, in ihm "verankerten" Existenz Gesamtdeutschlands mit einem deutschen (Gesamt-)Staatsvolk und einer (gesamt-)deutschen Staatsgewalt auszugehen. Wenn heute von der "deutschen Nation" gesprochen wird, die eine Klammer für Gesamtdeutschland sei, so ist dagegen nichts einzuwenden, wenn darunter auch ein Synonym für das "deutsche Staatsvolk" verstanden wird, an jener Rechtsposition also festgehalten wird und nur aus politischen Rücksichten eine andere Formel verwandt wird. Versteckte sich dagegen hinter dieser neuen Formel "deutsche Nation" nur noch der Begriff einer im Bewusstsein der Bevölkerung vorhandenen Sprach- und Kultureinheit, dann wäre das rechtlich die Aufgabe einer unverzichtbaren Rechtsposition. Letzteres stünde in Widerspruch zum Gebot der Wiedervereinigung als Ziel, das von der Bundesregierung mit allen erlaubten Mitteln anzustreben ist. Ebenso verhielte es sich, wenn die Verweisung auf die Viermächte-Verantwortung für Gesamtdeutschland bedeuten würde, künftig sei sie allein noch eine (letzte) rechtliche Klammer für die Fortexistenz Gesamtdeutschlands; verfassungsgemäß ist nur - wie es auch die Bundesregierung selbst versteht -, dass sie eine weitere Rechtsgrundlage für das Bemühen der Bundesregierung um Wiedervereinigung bildet, nämlich eine "völkerrechtliche" neben der staatsrechtlichen.

Zur politischen These vom "Alleinvertretungsanspruch" hat sich das Bundesverfassungsgericht niemals geäußert. Es hatte und hat auch jetzt keinen Anlass zu prüfen und zu entscheiden, ob sich aus dem Grundgesetz rechtlich ein Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland für Gesamtdeutschland begründen lässt.

3. Der Vertrag kann so interpretiert werden, dass er mit keiner der dargelegten Aussagen des Grundgesetzes in Widerspruch gerät. Keine amtliche Äußerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann dahin verstanden werden, dass sie bei der Interpretation des Vertrags diesen verfassungsrechtlichen Boden verlassen hat oder verlässt."

Vielleicht meint unsere Bundesregierung auch mit dem erlaubten Mittel der Täuschung der Besatzer und dem Warten auf bessere Zeiten arbeiten zu können. Noch gibt es ein Neudeutschland nicht, da das Volk nicht mündig geworden ist. Es liegt an uns allen, dies zu ändern. Die größte Gefahr dabei ist das Ego. „Teile und Herrsche“ war schon immer ein Leitspruch der dunklen Seite. Wir sollten aufhören uns auseinanderdividieren zu lassen, das Ego beherrschen lernen und füreinander eintreten.

Noch ist das Besatzungsstatut der Alliierten weiterhin fortbestehend. Ergreifen wir die Chance und erneuern wir Deutschland. Verwandeln wir unser Land in einen Staat, der seinen Bürgern wahrhaft dient. Nur dann, wenn alle umliegenden Staaten an diesen Fortschritten teilhaben wollen und Deutschland leuchtendes Vorbild ist, nur dann ist Deutschland in den Grenzen vom 31.Dezember 1937 oder auch nach dem Stande vor dem Versailler Diktat wieder auf friedlichem Wege zu verwirklichen und auch eine völkerrechtliche Anerkennung eines neuen Deutschlands möglich.

Nachdem wir nun klar gestellt haben, daß die BRD kein Staat ist sondern nur ein Verwaltungsorgan einer Firma (das können Sie auch im Artikel 133 Grundgesetz nachlesen: "Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes ein."), betrachten wir einmal, was denn zu einem souveränen "richtigen Staat" alles nötig ist. Wenn Sie das verstanden haben, werden Sie feststellen, daß es kaum noch souveräne Staaten gibt!

Auch möchte ich etwas auf unsere Sprache in Bezug auf das Staatsrecht eingehen.

Schauen wir uns aber erst einmal die verschiedenen Staatsformen an:

Was ist eine Demokratie? Das Wort demos (aus dem griechischen) bedeutet Volk.

Die durchschnittliche Masse, das Volk, hat durch "allgemeine, unmittelbare (was haben denn Parteien auf den Wahllisten zu suchen?), freie, gleiche und geheime Wahlen" Anteil an der Regierungsbildung. Es wählt selbst auf die gerade erwähnte Weise die Menschen, welche die Herrschaft ausüben, wird zumindest behauptet. Abgesehen davon, daß jede Wahl auf grundgesetzwidrige Weise durchgeführt wird, hat die durchschnittliche Masse denn wirkliche Weisheit? Kann der "Normalbürger" komplizierte Sachzusammenhänge erfassen? Hat er die Kompetenz, andere Menschen weise auszuwählen die über die Belange aller Menschen entscheiden? Was meinen Sie?

Was ist eine Republik? Res bedeutet Sache und publika – öffentlich. Die Herrschaft des öffentlichen Rechts ist damit gemeint. Die Bundesrepublik ist also keine Demokratie, sondern eine Form, in der die Herrschaft des Rechts gegeben sein sollte. Ist das wirklich noch so?

Was ist eine Oligarchie? Von griechisch oligos – wenige, die Herrschaft einer kleinen Elite also.

Was ist eine Monarchie? Von griechisch monarchia, zusammengesetzt aus den Wörtern monos – ein und archein - herrschen. Die Herrschaft eines Einzelnen, Alleinherrschaft. Eine Staatsform, in der ein Monarch (König, Kaiser oder eine Monarchin) das Amt des Staatsoberhauptes ausübt.

Was ist eine konstitutionelle Monarchie?

In einer konstitutionellen Monarchie ist die absolute Herrschaft des Einzelnen durch eine Konstitution, also eine Verfassung, eingeschränkt und geregelt. Das Volk hat dieser Verfassung zugestimmt und sich damit zu den Regeln des Zusammenlebens bekannt. Der abslolute Herrscher ist also derjenige, der die Kraft und Kompetenz hat, die Rechte der Bürger zu schützen. Er wird von den Menschen gewählt um ihre Rechte zu schützen.

Einigen weisen früheren Herrschern war diese Rolle auch bewußt.

Hier ein Beispiel dafür:

Kaiser Friedrich der Große verfaßte im April 1738 mit nur 26 Jahren sein erstes politisches Flugblatt. Er war ein sehr weiser Monarch, war die Erziehung seines ganzes Leben doch auf diese Aufgabe ausgerichtet. Er äußerte sich darin über die Rolle eines weisen Herrschers.

"Aus den Betrachtungen über den gegenwärtigen politischen Zustand Europas"

"Wenn meine Erwägungen so glücklich sind, das Ohr einiger Fürsten zu erreichen, so werden diese Wahrheiten darin finden, die sie nie aus dem Munde ihrer Höflinge und ihrer Schmeichler hören; vielleicht erstaunen sie sogar, daß diese Wahrheiten auf dem Throne Platz neben ihnen einnehmen. Mögen sie also lernen, daß ihre falschen Grundsätze die vergiftete Quelle des europäischen Unglücks sind. Der Irrtum der meisten Fürsten besteht in dem Glauben, Gott habe die Menge von Menschen, deren Wohlfahrt ihnen anvertraut ist, bloß aus ganz besonderer Sorge für ihre Größe, ihr Glück und ihren Stolz geschaffen, und ihre Untertanen seien nur zu Werkzeugen und Dienern ihrer zügellosen Leidenschaften bestimmt.

Sobald der Grundsatz, von dem man ausgeht, falsch ist, können die Folgen nicht anders als bis ins Unendliche fehlerhaft sein; daher der unmäßige Hang nach falschem Ruhm, daher die brennende Begierde, alles an sich zu reißen, daher die Trägheit der Fürsten, ihr Stolz, ihre Ungerechtigkeit, ihre Unmenschlichkeit, ihre Tyrannei und alle die Laster, welche die menschliche Natur herabwürdigen!

Wollten sich die Fürsten von diesen Irrtümern losmachen, wollten sie mit ihrem Nachdenken bis zu dem Zwecke ihrer Einsetzung hinaufsteigen, so würden sie sehen, daß ihr Rang, auf den sie so eifersüchtig sind, und ihre Erhebung nur das Werk der Völker ist, daß die tausende von Menschen, die ihnen unterworfen sind, sich keineswegs zu Sklaven eines einzelnen hingegeben haben, um ihn furchtbarer und mächtiger zu machen, daß sie sich keineswegs einem Bürger unterworfen haben, um Märtyrer seiner Launen und ein Spielball seiner Einfälle zu sein; sondern daß sie aus ihrer Mitte denjenigen ausgewählt haben, den sie für den gerechtesten hielten, um sie zu regieren, für den gütigsten, um ihnen ein Vater zu sein, für den menschlichsten, um Mitleid bei ihrem Unglück zu fühlen und ihnen beizustehen, für den tapfersten, um sie gegen ihre Feinde zu beschützen, für den weisesten, damit er sie nicht ohne Grund in verheerende und verderbliche Kriege verflechte; mit einem Worte, für den Mann, der am fähigsten wäre, den ganzen Staat zu repräsentieren, und bei dem die höchste Gewalt zu einer Stütze der Gesetze und der Gerechtigkeit und nicht zu einem Mittel, ungestraft Verbrechen zu begehen und die Tyrannei zu begründen, dienen sollte.

Stünde dieser Grundsatz fest, so würden die Fürsten immer die beiden Klippen vermeiden, die zu allen Zeiten der Untergang der Reiche und die Verheerung der Welt verursacht haben; nämlich die ungemessene Ehrfurcht und die schimpfliche Vernachlässigung der Geschäfte. Anstatt unaufhörlich Pläne zu Eroberungen zu machen, würden sich diese Götter der Erde alle Mühe geben, das Glück ihres Volkes zu sichern, sie würden all ihren Fleiß anwenden, den Unglücklichen Erleichterung zu verschaffen und ihre Regierung milde und zur Wohlfahrt der Menschen zu führen; ihre edlen Taten müßten es wünschenswert machen, als ihr Untertan geboren zu sein, es müßte unter ihnen ein edler Wettstreit herrschen, es einander an Güte und Milde zuvorzutun. Mögen sie inner werden, daß der wahre Ruhm eines Fürsten nicht in der Unterdrückung seiner Nachbarn, nicht in der Vermehrung der Anzahl seiner Sklaven besteht, sondern darin, die Pflichten seines Amtes zu erfüllen und in allen den Absichten derer zu entsprechen, die ihn mit seiner Macht bekleidet haben und von denen ihm die höchste Gewalt übertragen ist.

Solche Monarchen sollten bedenken, daß die Ehrsucht und eitle Ruhmbegierde Laster sind, die man an einem Privatmann mit Strenge ahndet und die man immer an einem Fürsten verabscheut.

Auf der anderen Seite würden die Fürsten, wenn sie immer ihre Pflicht vor Augen hätten und ihre Obliegenheiten nicht als ihrer Größe unwürdige Beschäftigungen vernachlässigten, nicht das Wohl ihrer Völker blindlings der Sorge eines Ministers anvertrauen, der bestochen werden kann, dem es vielleicht an Talenten fehlt, und dem fast nie das allgemeine Beste so am Herzen liegt als dem Herren. Die Fürsten würden selbst über die Schritte ihrer Nachbarn wachen; sie würden die äußerste Sorgfalt anwenden, um in deren Pläne einzudringen und ihren Unternehmungen zuvorzukommen; sie würden sich durch gute Bündnisse gegen die Politik jener unruhigen Geister in Sicherheit setzen, die nicht aufhören, um sich zu greifen, und die, gleich dem Krebse, an allem nagen und alles verzehren, was sie berühren. Die Klugheit würde die Bande der Freundschaft und die Bündnisse, die der gleichen Fürsten schlössen, enger zusammenziehen; die Weisheit würde ihre Ratgeberin sein und die Pläne ihrer Feinde in der Geburt ersticken; sie würden ein tätiges Leben, das beständig die Wohlfahrt des Ganzen zum Zweck hätte, dem trägen und wollüstigen Hofleben vorziehen ..."

Genau das ist die Aufgabe eines gewählten weisen Anführers, eines Monarchen. Seine Aufgabe ist es, die, die ihn gewählt haben, zu schützen, ihnen ihr größtes Glück zu ermöglichen und für sie einzutreten. Es ist seine Aufgabe, über ihre Rechte zu wachen. Es ist seine Aufgabe dafür zu sorgen, daß jedem höchste Erkenntnis zuteil werden kann, daß Freiheit, Selbstbestimmung und Kraft denen gegeben werden kann, die sich ihrer Verantwortung für sich selbst und für die Gemeinschaft bewußt sind. Der "Normalbürger", der will oft gar keine umfassende Kenntnis erlangen. Die Verantwortung für sein Leben gibt er in die Hände derer, die ihn regieren. Gegenwärtig ist diese Wahl nicht sehr weise, wie könnte sie auch. Der Mensch hat gar keine wirklichen Wahlkriterien erlernt, die ihn weise entscheiden lassen könnten. Wenn er sein Wahlrecht ausübt, reißt er sich selbst und auch die anderen weisen Menschen mit in den Strudel seiner Unkenntnis und Verderbnis.

Aus diesem Grunde hat in NeuDeutschland der Unkundige kein Wahlrecht. Er kann sich dieses Wahlrecht jedoch jederzeit erarbeiten, indem er sich die angebotenen Kenntnisse anschafft und sich prüfen läßt. Wenn er dann ein mündiger Bürger geworden ist, kann er auch erst wirklich weise wählen. Er kann dann Manipulation, Lüge, Betrug und falsche Versprechungen erkennen.

Der unwissende Mittelmäßige kann nie richtig frei sein. Wenn er und seinesgleichen frei wären, würden sie die Welt ins Chaos stürzen. Die mittelmäßige Masse der Menschen mit ihrer gegenwärtigen Ethik, würden mit freiem Geld, freier Energie und freier Entscheidung den Planeten zubetonieren. Demokratie kann nie lange halten. Auch in der Bundesrepublik haben wir keine Demokratie. Gegenwärtig haben wir eine Oligarchie, einige Wenige herrschen im Hintergrund und denen ist das bestehende Recht völlig egal. Sie sind diejenigen, die Ihnen laufend erklären, wir hätten eine Demokratie. Sie wissen, daß die Demokratie die Vorstufe der Anarchie ist, die dann in eine offene Oligarchie a la Orwell (Diktatur) endet. Diese noch versteckten Oligarchen legen das Recht aus wie es ihnen beliebt und es ist auch völlig in Ordnung so. Sie, als unwissendes Volk, wählen dies ja so. Sie wählen es durch ihre eigene Entscheidung nichts zu tun. Wollen Sie alle so weiter machen und in die offene Diktatur laufen? Wir sind wieder auf dem besten Wege in diese Richtung. Gerade wir hier in Deutschland sollten doch aus unserer Geschichte etwas gelernt haben, meinen Sie nicht?

Sollten Sie sich dazu entschließen, handeln zu wollen und positive Alternativen umsetzen zu wollen, können Sie sich hier einbringen. Wenn Sie noch meinen warten zu wollen, auch gut. Es ist Ihre Wahl.

Wie Sie sich selbst einbringen können, erfahren Sie hier auf diesen Seiten.

Schauen wir uns noch an, wie eine wirkliche demokratische Republik sein sollte.

Ein demokratischer Staat auf dem Boden des Rechts (Bundesrepublik) sollte der Zusammenschluß von Menschen (Staatsvolk) auf einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) sein, die sich mit Hilfe einer Verfassung (Staatsverfassung) zu den grundlegenden Regeln des Zusammenlebens und der Organisation dieses Zusammenlebens bekannt haben. Eine Volksabstimmung ist eine Möglichkeit der Bekennung zu dieser selbst gewählten Verfassung.

Die geschaffenen und innerhalb des Rahmens der Verfassung arbeitenden institutionellen Organe (Hoheitliche Gewalt) sind der verlängerte Arm des Volkswillens und Diener am Volk. Sie sind vom Volk, durch das Volk und für das Volk geschaffen worden und werden von Menschen des Volkes besetzt. Sie sind dazu da, daß gemeinschaftliche Leben zu organisieren, zu koordinieren und zu finanzieren.

Die Beamten sind die in einem wirklichen Staat vom Volk eingesetzten und bezahlten Umsetzer des Volkswillens. Sie haben die verantwortungsvolle Aufgabe, die Regeln des Zusammenlebens zu schützen, das Zusammenleben zu organisieren und zu gewährleisten. An ihrer Spitze steht der oberste Beamte. Er ist der oberste Schützer der Verfassung und vom Volk gewählt. Er hat seine Position auf Grund seiner Ethik, seines Wissens, seiner Kompetenz, seiner Stärke und seiner Tatkraft erhalten.

In der Bundesrepublik (von res – Sache, Ordnung und publika – öffentlich, also die auf Recht und Gesetz beruhende öffentliche Ordnung) ist wahre Demokratie und auch das GG längst durch das grundgesetzwidrige Wahlrecht ausgehebelt worden. Auch werden die "Verfassungsgrundsätze", die im Strafgesetzbuch im § 92 definiert sind, Schritt für Schritt immer weiter aufgeweicht und die meisten Menschen schauen dabei zu. Wer soll und kann dem Einhalt gebieten?

Vor den Zeiten der Demokratien waren die Kaiser und Könige Hoheitsträger. Sie kennen doch die Anredeform: "Seine königliche Hoheit." Sie waren die obersten Volksdiener und Hoheitsträger und viele haben sich auch so gesehen und gefühlt. Sie kannten ihre verantwortungsvolle Aufgabe und waren meist wissende Menschen, die sich von Gott für diese Rolle berufen fühlten. Die für diese Aufgabe nötige Erziehung und das erforderliche Wissen gab die berufene Familie möglichst schon von der Jugendzeit an die Kinder ihrer nächsten Generation weiter.

Auch die tätigen Beamten in den institutionellen Organen eines Staates, die im Auftrag des Volkes in einer Demokratie diese Aufgaben im Staat wahrnehmen, werden als Hoheitsträger bezeichnet. Sie haben hoheitliche Befugnissse und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr. Staatsbeamte sollten vom Volk gewählte Hoheitsträger sein.

Die BRD ist, wie wir schon ausführlich betrachten konnten, kein Staat.

Ohne wirklichen Staat gibt es keine wirklichen Hoheitsträger, sondern nur "Bedienstete". So finden Sie in der BRD bei den "Beamten" auch immer nur "Dienstausweise" und keine "Amtsausweise". Das liegt daran, daß es in der Bundesrepublik keine wirklichen Beamten, sondern nur Personal einer Firma gibt. Diese "Beamten" glauben gar, daß der "Staat" für sie haftet, wenn sie Fehler machen!

Sie sollten mal das BGB oder auch die Beamtengesetze (z.B.: §56 BBG) lesen! Da würden Sie eines Besseren belehrt werden!

Auch Sie macht man zu Personal. Deshalb auch Personalausweise und keine Personenausweise. So fallen auch Sie als ihr Personal "automatisch" unter die "Hausordnung" (Zivilprozessordnung (ZPO), Strafprozeßordnung (StPO), Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Abgabenordnung (AO) usw.) der Firma. All dies sind keine Gesetze! Es sind Verordnungen. Diese stehen im Rang unter den Gesetzen und sind in einem Staat nur in Verbindung mit einem entsprechenden Einführungsgesetz gültig, das die Verordnung unter dem Gesetz einführt! Dieses Einführungsgesetz muß, um die in einem Rechtstaat festgelegte Normenklarheit zu erfüllen (sogenannte Formatvorlage mit räumlichem, zeitlichem und sachlichem Geltungsbereich), auch einen klar definierten räumlichen Geltungsbereich aufweisen. Der räumliche Geltungsbereich definiert, in welchem Gebiet das Gesetz und in dem Falle die mit seiner Hilfe eingeführte Ordnung gilt! Diese Geltungsbereiche (z.B.:§1 StPO: "Die Strafprozessordnung tritt im ganzen Umfange des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetze in Kraft") wurden erst vor wenigen Jahren gestrichen.

Auch ist der § 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes "weggefallen". In dem stand:

"Die Gerichte sind Staatsgerichte".

Ist der §15 "weggefallen", weil die BRD eben nun bekennend kein Staat ist?

Es sind also lediglich Verfahrensordnungen im Verwaltungsorgan (Bund) der Firma Bundesrepublik Deutschland. Für das Personal hat dies alles, rechtlich völlig sauber, Gültigkeit!

Deutsch ist eine sehr genaue Sprache (und keine Staatsangehörigkeit). Sie sollten die Worte auch richtig verstehen und die rechtlichen Auswirkungen der Worte begreifen.

Ein Grundgesetz oder ein Vertrag ist etwas ganz anderes als eine Verfassung. Die Worte geben Ihnen Auskunft über die rechtliche Situation in der Sie sich befinden.

Um für das unwissende Volk den Schein eines Staates zu erzeugen, benutzt man in der Bundesrepublik staatsrechtliches Vokabular.

So hört und liest man in den Medien laufend von einer Verfassung und meint ein Grundgesetz. Man redet von Hoheitsträgern und Beamten und meint Bedienstete. Man bezeichnet die öffentlichen Verwaltungen als Ämter ohne diese überhaupt wirklich zu besitzen und Sie und auch die Inhaber halten Dienstausweise für Amtsausweise.

So lassen sich die meisten Menschen mit Hilfe der Sprache an der Nase herumführen, bloß weil in der Schule kein vernünftiges Deutsch gelehrt wird und so eine Aufweichung der klaren Begriffe nicht bemerkt wird.

Nur weil die meisten Menschen die Rechtsfolgen aus den Begriffen nicht kennen, haben die Deutschen immer noch keinen wirklichen Staat, sondern nur eine Staatssimulation und selbst die Bediensteten halten sich für Beamte, auch wenn ihr eigener Ausweis etwas anderes aussagt.

Ein chinesischer Kaiser befragte einmal einen Gelehrten (Lao-Tze) darüber, wie er wieder Ordnung in seinem Reich schaffen könne.

Der Gelehrte antwortete: "Sorge wieder für die Klarheit der Begriffe!"

Lernen Sie wieder die Worte, ihre Bedeutung und ihre Rechtsfolgen zu verstehen!

Kommen wir wieder zum ursprünglichen Thema zurück, dem Staat.

Was braucht es noch zur Souveränität?

Die Währungs- und Finanzhoheit.

Schon deshalb formulierte ein Mann des Geldadels den bekannten Satz:

"Gib mir die Macht über das Geld einer Nation und es ist mir völlig gleich wer die Gesetze macht".

Ohne die Finanzhoheit, also die Macht eigenes Geld zu drucken, auszugeben, in Umlauf zu bringen und es auch wieder aus dem Verkehr zu ziehen, seinen Wert zu bestimmen und einen Wechselkurs auszuhandeln oder zu bestimmen, besitzt kein Staat wirkliche Souveränität.

In NeuDeutschland haben wir diese Möglichkeiten wieder.

Wie macht das die Bundesrepublik?

Die Finanzierung des Zusammenlebens geschieht gegenwärtig durch Beiträge die fast alle leisten; Sie kennen dies als "Steuern" und Abgaben.

Hier haben wir schon wieder das nächste rechtliche und sprachliche Problem.

Steuern schreibe ich deshalb in Anführungszeichen, weil nur ein Staat oder eine andere öffentlich rechtlich legitimierte Körperschaft Steuern erheben kann. Auch deshalb finden Sie im Grundgesetz als auch in der Abgabenordnung keinen Artikel und keinen Paragraphen, der es der BRD erlaubt, Steuern zu erheben. Sie darf lediglich Steuern verwalten! Sie ist ja auch kein Staat.

Aufgrund des Problems geht man heute im Verwaltungsorgan der Firma BRD einfach davon aus, daß auch ungeschriebene Gesetze Geltung haben. Dann findet man einfach ein paar Juristen die das glauben oder so tun würden als ob sie es glauben. Die wiederholen das für die Kleingläubigen und schreiben es ganz oft in irgendwelche Bücher, Kommentare usw., um auch andere dazu zu bringen, an den Unfug zu glauben.

So spricht, schreibt und liest man beispielsweise auch von den "ungeschriebenen Gesetzgebungskompetenzen des Bundes"! Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenzen! Er ist ein Verwaltungsorgan!

Ja und welche Steuern verwaltet dann die BRD?

Die Kirche ist eine solche öffentlich rechtlich legitimierte Körperschaft. Sie darf ihre eigene Ordnung schaffen, kann wirkliche Ämter vergeben und eigene Steuern erheben.

Das Finanz"amt" arbeitet in dem Falle der Kirche zu und verwaltet in dem Falle Steuern nach AO (AbgabenOrdnung).

Die Gläubigen legitimieren ihre hoheitliche Gewalt durch ihre bekennende Mitgliedschaft in ihrer Glaubensgemeinschaft. Auch daraus leitet sich unter anderem das Recht ab, Steuern zu erheben.

Die Kirche hat ihr eigenes Volk (ihre Gläubigen und die Staatsbürger des Vatikanstaates) und hat ihr eigenes Territorium (der Vatikanstaat und die exterritorialen Kirchen). Sie beschäftigt Ihre eigenen Hoheitsträger und Beamten (den Papst, die Bischöfe usw.) und sie besitzt ihre eigene Ordnung.

Diese Rechte können Sie auch in Teilen der Weimarer Verfassung nachlesen, die durch Artikel 140 des Grundgesetzes auch in die Ordnung der Bundesrepublik in Deutschland übernommen wurden.

Wenn ein Straftäter in eine Kirche flüchtet, darf die "Polizei" ("Staats"-gewalt) nicht in die Kirche folgen, da das Innere der Kirche nicht zum "Hoheits"-gebiet des "Staates" gehört.

Warum die vielen Anführungszeichen?

Wenn ich korrekt schreiben würde:

"Wenn ein Straftäter in eine Kirche flüchtet, darf der private Sicherheitsdienst des Verwaltungsorgans (Bund) der Firma Bundesrepublik Deutschland nicht in die Kirche folgen, da das Innere der Kirche nicht zum Verwaltungs- und Firmengelände gehört."

würden die meisten Menschen mich schwerlich verstehen. Wenn ich die Sprache jedoch korrekt in ihrem rechtlichen Gehalt anwenden würde, müßte ich genau das schreiben. Durch das, was Sie glauben zu wissen, würde ich aber durch eine korrekte Sprache ziemlich viel Verwirrung in den meisten Menschen auslösen! Merken Sie, wie recht der chinesische Gelehrte hatte, als er seinem Kaiser die Wiedereinführung klarer Begriffe empfahl?

Nun noch etwas zur Finanz"hoheit".

Die Bundesrepublik besitzt keine Finanz"hoheit", da sie kein Staat ist und der Euro ja auch bekanntlich ein privates Zahlungsmittel ist.

Zur Souveränität eines Staates gehört jedoch auch zwingend die Finanzhoheit.

Sie finden nähere Ausführungen dazu unter "Grundlagen zum Währungsrecht" hier auf diesen Seiten. Schauen Sie sich dazu auch den Schriftwechsel mit der Bundesbank an.

Auch die anderen Staaten der EU haben ihre Finanzhoheit und nun auch ihre Souveränität an die unlegitimierte Europäische Union abgetreten. Oder durften Sie über den Lissabon-Vertrag, den man als eine Art Verfassung bezeichnet und auch so behandelt, abstimmen?

Das Wort Verfassung wird nun vermieden, da es ja eben keine Verfassung ist, sondern ein Vertrag.

Ein Vertrag tritt durch Unterzeichnung der Vertragsparteien in Kraft. Da man Sie aber nicht gefragt hat, Sie persönlich keinen Vertrag eingegangen sind und unterschrieben haben und trotz allem über Ihre Köpfe hinweg über die Regeln des Zusammenlebens bestimmt wird, ist die EU formaljuristisch und auch faktisch eine private Diktatur. Vielen Politikern ist das bewußt. Sie kennen jedoch keinen Ausweg.

Den gibt es aber nun im Einvernehmen mit Menschen in den hiesigen "Behörden" der Bundesrepublik.

Nach langen Verhandlungen wurde ein gemeinsamer Weg aus der EU geschaffen. Sie selbst können diesen Weg gehen.

Die besondere Völkerrechtslage ist dabei eine riesige Chance wieder zu einem wirklichen freiheitlichen Staat zu kommen. Und wenn der solide geschaffen wurde, kann man auch wieder aus der EU austreten.

Wie schnell dies geschieht, entscheiden Sie. Indem Sie mit uns gemeinsam handeln und wir als Volk an einem Strang ziehen, läßt sich die Auflösung in diese Diktatur hinein vermeiden.

Sie können natürlich auch weiter darauf warten, daß die Daumenschrauben fester gezogen werden.

NeuDeutschland ist ein Angebot an Sie. Handeln müssen Sie jedoch auch selbst.

Im Art.20 (2) GG lesen Sie:

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ..."

Wie Sie ja nun schon erfahren haben, kann schon deshalb keine Gewalt vom Volk ausgehen, weil die BRD eben kein Staat ist und es keine Staatsgewalt gibt! Sie lesen doch die Worte! Verstehen Sie sie auch so! Haben Sie auch schon jemals mit einer Volksabstimmung über etwas abgestimmt? Nein? Warum wohl nicht?

Ursprünglich war es aber von den Grundgesetzgebern so geplant wie ich es oben beschrieben habe! Warum ist dies aber nicht so umgesetzt worden? Daß der Volkswille im Verwaltungsorgan der Firma BRD nicht beachtet wird, wissen Sie wahrscheinlich schon. Warum also ist das so? Weil Sie das Gesetz nicht kennen, es nicht einfordern und selbst nicht leben?!

Natürlich sind die Gründe auch in der Geschichte zu finden.

Das Grundgesetz wurde vom Volk nicht angenommen (ratifiziert). Bayern hat es von vornherein abgelehnt und in den "neuen Bundesländern" Mitteldeutschlands ist auch niemand gefragt worden, ob er denn das Grundgesetz haben möchte.

Die Adenauer Regierung sabotierte schon von Anfang an die Ratifikation des Grundgesetzes.

Viele intelligente Richter wissen dies auch. Ein guter Freund hat schon von einem Richter sagen hören:

"Was interessiert mich als Deutschen Richter denn das Grundgesetz!"

Das Grundgesetz, als besatzungsrechtliches Mittel nach Kriegsrecht (Haager Landkriegsordnung, Teil des Völkerrechts), ist lediglich ein Provisorium, das gemäß Artikel 146 GG ungültig wird, wenn sich das Deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine eigene Verfassung gibt. So verstehen es zumindest die meisten Menschen.

Gegenwärtig steht im Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Versuchen wir nun einmal mit dem schon erworbenenen Wissen diesen Artikel wörtlich zu nehmen und ihn nicht auszulegen. Verstehen Sie die Deutsche Sprache also getreu ihrer Sinnhaftigkeit.

Wie Sie im ersten Nebensatz (kursiv) lesen, gilt das Grundgesetz erst nach der Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands. Dies ist ja noch nicht eingetreten und wie Sie wissen, wurde das GG ja auch nie vom Volk ratifiziert. Man gibt also zu, daß es gar nicht oder nur zum Schein gilt! Die deutsche Sprache
Fenzer03

Re: so sehe ich das

Beitrag von Fenzer03 »

Teil 2

Sprache bietet viele Möglichkeiten mit ihr zu spielen und wenn man ihre Überzeugungen kennt, kann man Sie an etwas glauben lassen, das dort gar nicht steht.

Erst wenn diese Freiheit hergestellt ist, verliert das dann erst in Kraft tretende Grundgesetz durch die Annahme einer Verfassung wiederum seine gerade erst erlangte Gültigkeit.

Genau so steht es dort.

Wie Sie auch dort lesen können, kommt niemand aus dem Verwaltungsorgan der Firma BRD zu Ihnen und gibt Ihnen eine neue Verfassung! Das können sie nach dem Gesetz ja auch gar nicht, haben sie ihren Eid doch auf das Grundgesetz abgelegt und sich damit dem Besatzer verpflichtet.

Das Grundgesetz gilt also nur für die Verwalter, die von den Besatzern eingesetzt werden.

Die Haager Landkriegsordnung verbietet zwar im Artikel 45 diesen Eid auf das Grundgesetz, aber das wissen die "Beamten" ja nicht. Die meisten kennen sich ja auch nicht im Völkerrecht aus und glauben allen Ernstes das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" sei eine Verfassung und wir hätten einen wirklichen Staat mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung.

"Wenn in der Regierung Korruption an die Stelle des guten Willens tritt, dann werden von den Beamten Loyalitäts-Eide verlangt."

Lao Tse , Tao Te King

Seien Sie alle jedoch dankbar dafür, denn ohne diese Verwaltung hätten wir Chaos.

Plünderungen, Mord und Totschlag wären an der Tagesordnung. Eine gewisse Ordnung ist schon erforderlich. Dieses juristische Chaos der Verschleierung existiert so lange, bis Sie aufwachen und sich selbst eine neue Ordnung geben.

Die hohen "Beamten" in den "Behörden" zucken auf diese Rechtslage angesprochen auch nur mit den Schultern und sagen mir: "Ja, das mag ja richtig sein, aber wir haben nichts Besseres".

Auch manche intelligenten und ehrlichen Richter bestätigen dies. Natürlich sind Richter nicht immer intelligent oder auch ehrlich. Hier einmal zum Abschluß noch ein paar Aussagen von ehrlichen Richtern:

"Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist."

(Dr. Eugen Schneider, ehemaliger Richter am OLG, in der "Zeitschrift für anwaltliche Praxis" 6/1999)

"In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln."

(Bundesverfassungsrichter außer Dienst Professor Willi Geiger, Karlsruhe, in einem Beitrag in der "Deutschen Richterzeitung" 9/1982)

"Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst."

( Professor Dieter Huhn in "Richter in Deutschland", 1982 zitiert nach "Dieter Huhn in memoriam" von Professor Dr. Eckhart Gustavus, Berlin NJW 2000)

„Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden.

Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugung zusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heißt in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär."

(Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger, Deutsche Richterzeitung", 9/1982, S. 325)

"Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosant (unverletzlich, unantastbar, geheiligt), weil sie per Ordre de Mufti (undurchsichtige, von oben herab erlassene Verordnung) gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation (Ansehen) willen. ... In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ´meinesgleichen´".

(Richter a.D. Frank Fahsel, Leserbriefveröffentlichung, Süddeutsche Zeitung 9.4.2008)

Glauben Sie nun aber nicht, daß nur die Richterschaft so ihre (Legitimations-) Probleme hat.

Auch die "Staats"-anwaltschaft hat es nicht leicht.

Am 25.09.2002 wurde im Hessischen Rundfunk um 21.45 im 1. Programm die Sendung "Maulkorb für den Staatsanwalt" ausgestrahlt:

Zitate aus dieser Sendung:

"Staatsanwälte reagieren auf Befehl und Gehorsam und sind eingebettet in eine fast militärische Administration."

"Dass Politik sich dieser Staatsanwälte nun bedient, um ihre Interessen durchzuziehen - ist normal."

"Wir haben heute im Bereich des staatsanwaltschaftlichen Handelns im Grunde völlig willkürliches Handeln."

"Wir nennen das Erosion, den Niedergang des Rechtsstaates, weil jedes zweite anklagefähige Verfahren einfach eingestellt wird."

"Die Schande ist, dass so etwas ohne Aufsicht und Kontrolle der Öffentlichkeit stattfindet. In Hinterzimmern, im Grunde mafiös."

"Der vorauseilende Gehorsam ist systemimmanent. Denn das Weisungsrecht garantiert, dass der Wille des Vorgesetzten unten ausgeführt wird."

Muß ich Ihnen noch mehr ausführen, oder erkennen Sie, daß endlich gehandelt werden muß.

Lassen Sie uns endlich gemeinsam für etwas Neues handeln. Teile und Herrsche sollte endlich der Vergangenheit angehören. Sind wir nicht ein Volk? Es hat keinen Sinn sich weiter gegenseitig zu zerfleischen. Wenn zwei sich streiten, freut sich bekanntlich ein (unsichtbarer) Dritter.

Wer mag das wohl sein?

"Wie wir einen neuen Staat schaffen"

Sie haben auf den vorigen Seiten nun schon genügend staatsrechtliches Grundlagenwissen erhalten.

Sie wissen nun, was einen wirklichen Staat ausmacht.

NeuDeutschland erlaubt einen neuen Anfang. Es ist ein Schritt in Richtung Freiheit und Selbstverantwortung.

Die Schritte zu einem wirklichen neuen und freiheitlichen Deutschen Staat legt das bestehende Recht fest.

NeuDeutschland ist eine erforderliche Übergangslösung. Es ist mit Ihrer Hilfe eine Chance, das Chaos zu beseitigen und das Recht wieder herzustellen.

Wie sieht der Weg dahin aus?

- Durch eine Mitgliedschaft in unserem Verein schaffen wir ein neues mündiges "Staatsvolk".

- Durch die angebotene und von den Mitgliedern angenommene Verfassung, die Schaffung völlig neuer und freiheitlicher Systeme und die in ihnen tätigen Menschen, schaffen wir Schritt für Schritt die daraus resultierenden institutionellen Organe und legitimierten Hoheitsträger innerhalb des Vereins und der mit dem Verein organisch verbundenen Stiftung.

- Wenn dann mindestens 0,1 % der deutschen Bevölkerung (deutschlandweit etwa 80.000) zu Mitgliedern geworden sind, besteht die Möglichkeit zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu werden, ähnlich der Kirche. Wenn der oberste Vertreter einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als deren handlungsbevollmächtigtes Mitglied im Vorstand unseres Vereins oder unserer Stiftung wird, wird der Verein durch Rechtsvorschrift zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, oder die Stiftung zu einer Stiftung des öffentlichen Rechts. Es geht auf diese Weise also viel schneller.

- Sollte dieser "Feldversuch" erfolgreich sein und ein großer Teil des Volkes selbstverantwortlich handeln, können die neuen Systemstrukturen zügig ausgeweitet werden.

- Hat sich dies alles bewährt und ausgeweitet, wandelt sich der Verein.

Die Verfassung, die bislang nur innerhalb des Vereins wirksam ist, wird angepaßt und durch eine Volksabstimmung angenommen. Gleichzeitig werden Menschen in die gebildeten institutionellen Organe gewählt und so Hoheitsträger geschaffen. Der Staat fundamentiert sich neu.


- Gleichzeitig werden wir eine neue Internationale Organisation, ähnlich den Vereinten Nationen, ins Leben rufen, die jedoch wirklich ehrlich an Frieden und Wohlstand für alle Völker interessiert ist und die nicht nur heuchlerisch so tut. Diese Internationale Organisation wird die neuen freien Systemstrukturen in die Welt tragen und angeschlossenen Nationen selbstlos Wissen und freiheitliche Technologien zur Verfügung stellen, wenn diese Nationen und die Menschen damit ethisch richtig umgehen.

- Sollten auch die anderen Nationen an diesen Strukturen, an freier Energietechnologie, an freiem zinslosem Geld, an der Abschaffung der EU-Diktatur usw. interessiert sein, haben sie gemeinsam mit Deutschland die Möglichkeit, die völkerrechtlich verbindlichen Grenzen in Europa auf friedlichem Wege wieder herzustellen. Die geschaffene Internationale Organisation dient dabei als Mittler.

- Durch die gestattete Rechtsnachfolge treten wir nach der Schaffung der dafür nötigen Organisation und Struktur in die Rechte des als Völkerrechtssubjekt fortbestehenden Deutschen Reiches ein.

- Der neue Deutsche Staat, als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, ist nun in der Lage, verbindliche völkerrechtliche Verträge abzuschließen.

- Ein Friedensvertrag kann geschlossen werden. Die alten Vereinten Nationen lösen sich auf. Die Welt hat sich erneuert.

Wie lange dies eine Vision bleibt, entscheiden Sie!
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Beitrag von afo1 »

@ spöke

Danke für die Recherche. Das hebt meine Meinung über den Rechtsstaat, dessen Beamter ich (freiwillig) bin :lol: Das genau wollte ich zum Ausdruck bringen. Ein Urteil ohne Unterschrift des Richters wird nicht rechtskräftig :!:
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
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Beitrag von afo1 »

@ Fenzer03

Wenn die Esoteriker euren Quatsch loben, muss ja wohl eine höhere Macht / Wahrheit dahinter stecken. :roll: :roll: :roll:

http://spirituelle-revolution.net/showt ... p?tid=1104

Ups, wie wollt ihr jetzt eure ganzen Kranken heilen?

http://www.bafin.de/SharedDocs/Mitteilu ... itzek.html

Ich denke mal, hier geht es ausschließlich um das Abzocken von Kohle. So schaut mir eure Gewinn-/ und Verlustrechnung jedenfalls aus:

http://anonym.to/?http://www.ndgk.de/in ... -I-Net.pdf
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Fenzer03

Beitrag von Fenzer03 »

Ich habe nur mal den Text von Neudeutschland eingefügt,
weil er mir am umfangsreichsten erschien, um euch darauf aufmerksam zu machen. Es gibt mittlerweile im Netz tausender solcher Darlegungen.
Schaut doch mal da rein,

*Ich bin ein Spammer*.

:D
Gesperrt