Hi,
ich bin vom Bund (Post) zum Land (Steuerverwaltung) gewechselt und habe dabei gleichzeit den Aufstieg vom mD zum gD gemacht.
Nun will mich das Land befördern aber erst mal als Beamter auf Probe. Geht das ? Ich bin ja beim Bund schon vor 10 Jahren zum Lebenszeitbeamten befördert worden.
" Beamtenverhältnisse ?
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 655
- Registriert: 10.07.2008 13:35
- Behörde:
Re: " Beamtenverhältnisse ?
Meine Glaskugel sagt: Im Prinzip ja!verfas hat geschrieben:Geht das ?
Aber das wollen Sie wahrscheinlich gar nicht wissen, Sie interessiert, ob das richtig ist!
Um das beurteilen zu können ist der Sachverhalt viel zu dünn.
- Wie sind Sie denn in den Landesdienst gewechselt, durch Versetzung?
- In welchem Status haben Sie den Aufstieg gemacht?
- Um welches Land geht es?
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 15.02.2011 13:45
- Behörde:
Sorry
, ich vergaß das es im Beamtenrecht auf jede Kleinigkeit ankommt:
- bin in den Landesdienst erst durch Abordnung (während dem Studium an der FH) und dann durch Versetzung gewechselt
- Aufstieg von "auf Lebenszeit" mit A7 jetzt zur A9 mit Status "auf Probe"
- vom Bund zum Land Berlin
Trotzdem schon mal Dank für die erste Auskunft

- bin in den Landesdienst erst durch Abordnung (während dem Studium an der FH) und dann durch Versetzung gewechselt
- Aufstieg von "auf Lebenszeit" mit A7 jetzt zur A9 mit Status "auf Probe"
- vom Bund zum Land Berlin
Trotzdem schon mal Dank für die erste Auskunft
-
- Beiträge: 655
- Registriert: 10.07.2008 13:35
- Behörde:
Ersetze bitte "Beamtenrecht" durch "Recht". Dann hauts hin!verfas hat geschrieben:Sorry, ich vergaß das es im Beamtenrecht auf jede Kleinigkeit ankommt: ...
Ich tu mir schwer, die Beförderung von A7 nach A9 zu akzeptieren. M. E. ist das eine (unzulässige) Sprungbeförderung. Für mich sieht das eher nach einer Neueinstellung in A 9 aus. Und im Falle einer Neueinstellung wäre auch der Passus "unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe" kein Problem. War es wirklich eine Versetzung "unter Fortdauer des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit" dann hätte ich Zweifel an der Richtigkeit der Umwandlung. Da ich im Netz kein aktuelles Landesbeamtengesetz für Berlin finde und b. a. W. keinen Zugriff auf meine Unterlagen habe, kann ich das aber nicht so prüfen, wie ich das gerne möchte.
Tut mir leid, aber ich kann leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
-
- Beiträge: 460
- Registriert: 24.09.2009 08:17
- Behörde:
Wer hat denn während Deiner Abordnung die Bezüge gezahlt?
Den Beamten auf Widerruf während des Studiums an der FH hat der Berliner Senat ja abgeschafft. Eigentlich hätte der Senat Dich während Deines Studiums weiter nach A 7 bezahlen bzw. dem Bund die Bezüge erstatten müssen. Eben so wie bei einem Aufstiegsbeamten.
Wenn man Dich als Beamten auf Lebenszeit nach Berlin versetzt hat, dann bleibst Du das auch. Wenn man Dich unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe ernennt, lass vorher sicher stellen, dass Dein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit solange ruht. Schaffst Du die Probezeit nicht, kehrst Du dann eben wieder zurück nach A 7.
Das funktioniert bei der Vergabe von Leitungsfunktionen auf Probe genauso.
Aber wer geht dennn heute noch freiwillig in den Berliner Landesdienst...?
Den Beamten auf Widerruf während des Studiums an der FH hat der Berliner Senat ja abgeschafft. Eigentlich hätte der Senat Dich während Deines Studiums weiter nach A 7 bezahlen bzw. dem Bund die Bezüge erstatten müssen. Eben so wie bei einem Aufstiegsbeamten.
Wenn man Dich als Beamten auf Lebenszeit nach Berlin versetzt hat, dann bleibst Du das auch. Wenn man Dich unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe ernennt, lass vorher sicher stellen, dass Dein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit solange ruht. Schaffst Du die Probezeit nicht, kehrst Du dann eben wieder zurück nach A 7.
Das funktioniert bei der Vergabe von Leitungsfunktionen auf Probe genauso.
Aber wer geht dennn heute noch freiwillig in den Berliner Landesdienst...?
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 15.02.2011 13:45
- Behörde:
Wer hat denn während Deiner Abordnung die Bezüge gezahlt?
- Während der Abordnung wurde ich weiter durch die Post bezahlt.
Eigentlich hätte der Senat Dich während Deines Studiums weiter nach A 7 bezahlen bzw. dem Bund die Bezüge erstatten müssen.
- Das Land hat in dieser Zeit der Post i.H.d. Anwärterbezüge eine Erstattung gezahlt.
Wenn man Dich als Beamten auf Lebenszeit nach Berlin versetzt hat, dann bleibst Du das auch.
- im Versetzungschreiben wurde nichts dazu geschrieben
Wenn man Dich unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe ernennt, lass vorher sicher stellen, dass Dein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit solange ruht. Schaffst Du die Probezeit nicht, kehrst Du dann eben wieder zurück nach A 7.
- so hat man mir das hier erklärt, allein eine kleine gesetzliche Regelung dazu hätte mich mal interessiert, da mir bisher nicht denkbar war, das man "2 Beamtenverhältnisse" haben kann und in die Gruppe der Leitungsfunktionen fall ich ja nicht, noch nicht
Aber wer geht dennn heute noch freiwillig in den Berliner Landesdienst...?
- ne schlechte Weiterentwicklungsmöglichkeit (Beförderung, Aufstieg) ist besser als gar keine mehr
- Während der Abordnung wurde ich weiter durch die Post bezahlt.
Eigentlich hätte der Senat Dich während Deines Studiums weiter nach A 7 bezahlen bzw. dem Bund die Bezüge erstatten müssen.
- Das Land hat in dieser Zeit der Post i.H.d. Anwärterbezüge eine Erstattung gezahlt.
Wenn man Dich als Beamten auf Lebenszeit nach Berlin versetzt hat, dann bleibst Du das auch.
- im Versetzungschreiben wurde nichts dazu geschrieben
Wenn man Dich unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe ernennt, lass vorher sicher stellen, dass Dein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit solange ruht. Schaffst Du die Probezeit nicht, kehrst Du dann eben wieder zurück nach A 7.
- so hat man mir das hier erklärt, allein eine kleine gesetzliche Regelung dazu hätte mich mal interessiert, da mir bisher nicht denkbar war, das man "2 Beamtenverhältnisse" haben kann und in die Gruppe der Leitungsfunktionen fall ich ja nicht, noch nicht

Aber wer geht dennn heute noch freiwillig in den Berliner Landesdienst...?
- ne schlechte Weiterentwicklungsmöglichkeit (Beförderung, Aufstieg) ist besser als gar keine mehr
-
- Beiträge: 89
- Registriert: 21.02.2011 08:04
- Behörde:
Hallo Frau SchwäbelGerda Schwäbel hat geschrieben:Ersetze bitte "Beamtenrecht" durch "Recht". Dann hauts hin!verfas hat geschrieben:Sorry, ich vergaß das es im Beamtenrecht auf jede Kleinigkeit ankommt: ...
Ich tu mir schwer, die Beförderung von A7 nach A9 zu akzeptieren. M. E. ist das eine (unzulässige) Sprungbeförderung. Für mich sieht das eher nach einer Neueinstellung in A 9 aus.

Ich denke schon, dass das gut möglich ist: Das ist keine Sprungbeförderung, sondern ein vertikaler Laufbahnwechsel

-
- Beiträge: 655
- Registriert: 10.07.2008 13:35
- Behörde:
Gut, dann nennen wir das Ding "vertikaler Laufbahnwechsel". Aber das wäre ja gerade kein Grund, aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ein solches "auf Probe" zu machen. Ich vermute, dass der Dienstherrnwechsel erst nach der Laufbahnprüfung stattgefunden hat und die Einweisung in die Planstelle der Besoldungsgruppe A 9 (unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe) die erste Maßnahme des neuen Dienstherrn gewesen ist. Dann hätte das den Charakter einer Neueinstellung und nicht den einer Versetzung (bei der das Rechtsverhältnis m. E. unangetastet geblieben wäre). Das ist das übliche Problem in solchen Foren: Weil ich mir nicht sicher sein kann, wie der Sachverhalt genau ist, muss ich "vermuten" und "spekulieren".Johnny75 hat geschrieben:Hallo Frau Schwäbel
Ich denke schon, dass das gut möglich ist: Das ist keine Sprungbeförderung, sondern ein vertikaler Laufbahnwechsel
Im "Versetzungsschreiben" steht selbstverständlich nichts zum Thema "Art des Beamtenverhätnisses". Das regelt der aufnehmende Dienstherr in seinem "Aufnahmeschreiben".
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
-
- Beiträge: 89
- Registriert: 21.02.2011 08:04
- Behörde:
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 15.02.2011 13:45
- Behörde:
So nun mal das Versetzungsschreiben:
-->
Versetzung gemäß § 28 BBG
Sehr geehrter Herr ,
sie sind seit dem 01.10.2006 im Wege der Abordnung gem. §27 BBG zur Senatsverwaltung der Finanzen des Landes Berlin abgeordnet.
Mit Wirkung vom 01.01.2011 werden Sie nun dauerhaft zum Finanzamt xx Berlin versetzt.
Sie werden dort -zunächst noch als Obersekretär auf einen Dp als Sachbearbeiter, derzeitige Bewertung A9 eingesetzt. Ihr Einverständnis hierzu haben Sie erklärt.
Mit freundliche Grüßen
<--
Ein "Aufnahmeschreiben" hab ich noch gar nicht. Nur die Zuweisung in die Planstelle die ich mit der Urkunde bekommen habe.
Die Laufbahprüfung habe ich in 2010 abgelegt, also während der Abordnung. Auf Grund der Bestandenen Prüfung war die Versetzung erst möglich.
-->
Versetzung gemäß § 28 BBG
Sehr geehrter Herr ,
sie sind seit dem 01.10.2006 im Wege der Abordnung gem. §27 BBG zur Senatsverwaltung der Finanzen des Landes Berlin abgeordnet.
Mit Wirkung vom 01.01.2011 werden Sie nun dauerhaft zum Finanzamt xx Berlin versetzt.
Sie werden dort -zunächst noch als Obersekretär auf einen Dp als Sachbearbeiter, derzeitige Bewertung A9 eingesetzt. Ihr Einverständnis hierzu haben Sie erklärt.
Mit freundliche Grüßen
<--
Ein "Aufnahmeschreiben" hab ich noch gar nicht. Nur die Zuweisung in die Planstelle die ich mit der Urkunde bekommen habe.
Die Laufbahprüfung habe ich in 2010 abgelegt, also während der Abordnung. Auf Grund der Bestandenen Prüfung war die Versetzung erst möglich.