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Beamtin soll gegen Ihren Willen in Frühpension
Verfasst: 10. Feb 2011, 17:32
von Dienstwillig
Hallo und Guten Tag.
Eine Beamtin auf Lebenszeit im einfachen Dienst A 4 Stufe 8 die in einer Bundesbehörde im Sicherheitsdienst aber nicht als Vollzugsbeamtin sondern als Verwaltungsbeamtin eingesetzt wird erfüllt Ihre Schiessanforderungen nicht mehr. Die Beamtin bekommt wenn Sie nicht besser wird bestimmt 2012 keine Verlängerung für Ihren Waffenausweiss. Der Ausweiss muss alle 2 Jahre verlängert werden.
Die Beamtin erst Tarifbeschäftigt seit 2003 Beamtin ist auch im 3 Schichtdienst eingesetzt und war seit 1999 nie Krank.
Nun sagte der Vorgesetzte wenn s in Zukunft nicht besser wird kann folgendes passieren!! Ohne Waffe können wir Sie nicht mehr beschäftigen und wir werden versuchen Sie aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand zu setzten. Sinngemäß wenn die Behörde dem Amtsarzt eine Empfehlung gibt das Sie Dienstuntauglich sind dann ist es so!!
Sind Amtsärzte Neutral oder doch Abhängig??
Eine andere Verwendung haben wir im einfachen Dienst nicht für Sie!!
Geht das so einfach obwohl die Beamtin auch ohne Waffe im Schichtdienst eingesetzt werden könnte beispielsweise in der Sicherheitszentrale in einem geschlossenen Gebäude und körperlich nicht krank ist?? Der Dienst macht auch noch nach 12 Jahren riesig Spaß aber seit dem es diese strengeren Jahresprüfungen gibt werde ich immer sehr angespannt und nervös!!
Nicht falsch verstehen die Beamtin ist nicht krank und will auch weiter Ihren Dienst machen ist es dann so einfach Sie in Pension zu schicken oder muss der Dienstherr ein spezielles Schiesstraining zur Verfügung stellen damit Sie die Übung erfüllen kann??
Die Beamtin will auch jeden möglichen Schiesstrainingstermin wahrnehmen und würde auch im Frei erscheinen. Angeblich haben die Ausbilder aber immer nur mittwochs Zeit für Ausbildung da an anderen Tagen die Termine für andere Referate geblockt sind.
Schiesshalle ist auf dem Objekt vorhanden!!! Der Ausbilder sagt immer dass ich zu schnell schieße und Streue. Ich versuche mich immer zusammen zu Reißen aber wenn Kollegen hinter mir stehen und Sprüche machen geht es wieder los ich fange an schnell zu Schießen und zu streuen.
Die Beamtin ist nun aus Angst um Ihre Laufbahn Übernervös bei der Schießausbildung handhabt die Waffe seit 12 Jahren sicher ohne Zwischenfälle erfüllt aber aus Nervosität nicht gleich und zeitnah die Jahresübung. Die Beamtin kann zwar noch 2 mal wiederholen verkrampft aber nach dem Personalgespräch aus Existenzangst immer mehr.
Kann der Arzt sagen also wenn Sie nicht mehr treffen sind Sie Dienstuntauglich! Sehe ich die Sache zu verbissen oder habt Ihr Tipps/ Erfahrungen das wäre sehr nett!! Mit 47 in Frühpension gehen würde mich zum Sozialfall machen !!!Bei meiner A4 hätte ich doch bestimmt nur 1000 Euro oder ?? Und noch mal ich will meinen Dienst ja machen !!
Vielen Dank für Tipps
Liebe Grüße

Verfasst: 10. Feb 2011, 18:33
von DeBeVau
nach meinem Kenntnisstand, darf eine Verwaltungsbeamtin keine Waffe tragen.
Bei welcher Behörde bist Du denn tätig?
Verfasst: 10. Feb 2011, 18:54
von Dienstwillig
Geschäftsbereich Bund /BMI.
Zur Erläuterung : Beamte oder Beamtinnen werden im Sicherheitsdienst/Wachdienst.
als Verwaltungsbeamte eingestuft. Beamte im Wachdienst sind eben keine Vollzugsbeamte. Oder meinst Du ich mache nur Spass ?? Dafür ist das Thema zu ernst.
Liebe Grüße
Verfasst: 10. Feb 2011, 19:05
von schäferhund
Also wenn Deine Vorgesetzten schon so reden, dann ist da was faul ! Man gibt Dir ja keinerlei Alternativen. Wir müssen uns nun mal langsam von der Vorstellung verabschieden, dass Beamte sehr sichere Arbeitsplätze haben (siehe Post, Telekom usw.)
Amtsärzte (aber auch Privatärzte) werden tatsächlich von Dienstherrn mehr oder weniger beeinflusst insbesondere dann, wenn man einen Bediensteten los haben möchte. Manche Ärzte gehen auf solche Spielchen ein - andere nicht. So sehr ich es auch bedauere, aber ich fürchte, da wird noch einiges auf Dich zukommen.
Verfasst: 10. Feb 2011, 19:22
von Dienstwillig
Wie sollte ich mich am Besten Verhalten !! Natürlich weiter Schiesstraining machen. Aber ich verstehe den Sinn nicht eine Beamtin soll obwohl Sie nicht krank ist in den Ruhestand vesetzt werden ohne dass Sie Krank ist ?? Muss der Dienstherr nicht alle Möglichkeiten wie möglichen Innendienst ect.Prüfen ?? Behält eine Beamtin in Ruhestand noch Ihre Beihilfe und darf Sie dann als Alternative um finanziell zu überleben im privaten Sicherheitsdienst oder als Verkäuferin arbeiten ?? Also Frühpension und Zivilgehalt. Ist doch irgendwie Krank oder. Eine gesunde Beamtin soll in den Ruhestand obwohl Sie nicht krank ist ?
Gibt es da keine Rechtsmittel. Oder sollte ich jetzt erst mal den Ball flachhalten ?? Ich will weiter meinen Dienst machen weil ich nicht krank bin !!!
Liebe Grüße
Verfasst: 11. Feb 2011, 00:07
von Mikesch
Also für mich klingt das schier unglaublich...
Wenn man das Schießen vergeiert, kann man vllt. "diesen" Job nicht mehr ausüben, dann muss der Dienstherr halt ne andere Beschäftigung anbieten.
Aber in Frühpension?
Auf Diskussionen würde ich mich da gar nicht mehr einlassen. Soll der Dienstherr alles schriftlich verfassen, damit ein Anwalt was in der Hand hat.
cu,
Mikesch
Verfasst: 11. Feb 2011, 09:09
von Dienstwillig
Hallo Mikesch, vielen Dank für Deine Antwort.
Ja es klingt unglaublich aber so ähnlich wurde mir das mitgeteilt. Natürlich werde ich mich mit einen Fachanwalt für Dienstrecht in Verbindung setzen wenn ich alles schriftlich habe.Vielleicht hat jemand etwas ähnliches Erlebt und hat Tipps für mich ??
Liebe Grüße und bleibt alle immer 100% Fit und Einsatzfähig sonst wirst Du abgeschoben !!
Bye Bye
Verfasst: 11. Feb 2011, 09:29
von Klaus
Reha geht vor Pensionierung.
Dein Dienstherr muss im Zweifelsfall nachweisen, dass er Dir keinen Dienstposten anbieten kann, auf dem nicht geschossen wird. Das dürfte einer "Behörde" wie dem Bund doch sehr, sehr schwer fallen.
So einfach wird man eine Beamtin auf Lebenszeit nun doch nicht los. So, wie ich das rauslese, bist Du doch gesund. Nur mit dem Schießen hapert es. Gut, kannst Du eben nicht mehr Präzisionsschützin bei der Bundespolizei werden. Aber Bürobotin in der Verwaltung sollte doch wohl allemal drin sein.
Problem für Dich vielleicht: Wenn Du nicht in einer Großstadt wie Berlin wohnst, musst Du vielleicht an einen anderen Standort ziehen.
Für den Fall des vorzeitigen Ruhestandes bekämst Du 65 Prozent der Endstufe aus Deiner jetzigen Besoldung. Der Beihilfesatz steigt auf 70 Prozent, so dass Du etwas bei der privaten Krankenversicherung einsparen kannst. 400-Euro-Job sollte wohl drin sein. Der finanzielle Verlust wäre dann ja gar nicht so dramatisch. Wenig Geld hast Du ja jetzt schon...
Bist Du denn überhaupt krankgeschrieben?
Verfasst: 11. Feb 2011, 09:35
von Dienstwillig
Hallo und vielen Dank für Deine kompetente und freundliche Auskunft

Ich wohne in Berlin

Nein ich bin nicht Krankgeschrieben und habe das Glück schon seit 12 Jahren immer zum Dienst angetreten zu sein ! Bist Du Dir sicher mit 65 %
Ich habe aber keine Lust auf den Altersschrottplatz abgeschoben zu werden !! Sollte ich jetzt erst mal abwarten oder gleich zu einen Anwalt für Beamtenrecht gehen der mir raffinierte Verhaltenstipps geben kann.
Noch ist ja nichts spruchreif aber ich möchte ja doch Vorbeugen !!!
Viele Grüße
Dienstwillig

Verfasst: 11. Feb 2011, 09:51
von DeBeVau
Hallo Dienstwillig,
kann Deine Antwort nicht nachvollziehen. Lt. einem Telefonat von heute morgen mit einer Polizeibeamtin werden beim Innenministerium nur Polizeibeamte für den Wachdienst mit Waffe eingesetzt.
Aber na ja... nichts ist unmöglich.
Beste Grüße!
Verfasst: 11. Feb 2011, 10:03
von Dienstwillig
Lieber DeBeVau,
vielen dank für Deine Zeilen !! Richtig nichts ist unmöglich. Es gibt auch Bundesbehörden wo Mann/Frau sich Verbeamten lassen können aber eben nicht als Vollzugsbeamte eingesetzt werden. Die Zeiten als es nur Männern möglich war mit Waffe im Dienst zu sein sind schon lange vorbei. Und viele Behörden setzen doch lieber einfache Beamte zum Wachdienst ein als hochmotivierte und top Ausgebildete Polizeivollzugsbeamte !!
Denke mal an Behörden oder denen angesiedelte wie Bundesbank usw.. da werden auch Mitarbeiter eingesetzt im Wachdienst mit Waffe.
Geschäftsbereich Bund/BMI heisst ja nicht nur direkt im Innenministerium. Sämtliche Bundesbehörden jedenfalls die meisten sind dem Geschäftsbereich BMI unterstellt. Nun kann ich im Forum ja nicht interne Strukturen offenbaren !! Ich würde mich sehr freuen wenn Du Deine Energie die Du zum Telefonieren einsetzt vielleicht wenn Du so lieb wärst für mich einsetzen könntest und mir Tipps zu geben.
Liebe Grüße
Dienstwillig
Verfasst: 11. Feb 2011, 10:38
von schäferhund
Also was soll das hier ?
Wir haben da eine etwas verzeifelte Beamtin, die offenbar um ihren Arbeitsplatz bangt und deren Ängste durchaus nachvollziehbar sind. Da spielt es keine Rolle, wo die Kollegin arbeitet und ob sie nun mit Waffen zu tun hat oder nicht.
Tatsache ist, dass man immer häufiger versucht, Staatsdiener (aus welchen Gründen auch immer) vorzeitig in den Ruhestand zu schicken. Ich weiß wovon ich rede - ich bin davon selbst betroffen. Erfolgt keine Neueinstellung, spart der Staat dann sogar noch viel Geld.
Verfasst: 11. Feb 2011, 11:18
von Klaus
Dienstwillig hat geschrieben:
Nein ich bin nicht Krankgeschrieben und habe das Glück schon seit 12 Jahren immer zum Dienst angetreten zu sein ! Bist Du Dir sicher mit 65 %
Also, noch nie krankgeschrieben.. Dann bist Du auch nicht dauernd dienstunfähig. Da wird es auch keinen Arzt geben, der das behauptet.
Ich würde mir an Deiner Stelle jedenfalls zur Zeit nicht den Kopf zerbrechen. Jetzt müssen erstmal Deine Vorgesetzten sehen, wie es weiter geht.
Dann Personalrat einschalten. Bist Du in der Gewerkschaft, dann um Rechtsschutz bitten. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, suchst Du einem Fachanwalt im Internet.
Googeln unter Rechtsanwaltskammer Berlin. Fachgebiet "Beamtenrecht" eingeben und Du hast genügend Auswahl.
Du bist jedenfalls keinem schutzlos ausgeliefert und scheinst mir im Konfliktfall gute Karten zu haben. Aber lass Dich dann kompetent beraten.
Ansonsten stimmt das wirklich mit den 65 Prozent von A4 Ruhegehalt. Das ist das Mindestruhegehalt und gilt für alle Beamten, egal welche Besoldungsgruppe.
Im Wachdienst keine Vollzugsbeamten, ist durchaus üblich. Bei der Berliner Polizei sind das die sog. WaPos. Allerdings Angestellte. Aber beim Bund hat man keine Angst vor Beamten. Schon gar nicht beim BMI..
Alles Gute.
Verfasst: 11. Feb 2011, 12:17
von Bundesfreiwild
Fassen wir mal zusammen:
Die Beamtin ist/war nicht krank.
Sie kann u. U. nur nicht mehr einen Dienst MIT der Waffe ausführen.
Das heisst doch nur, dass sie nicht mehr Waffe-fähig ist. Da sie nicht krank ist/war, kann sie auch gar nicht in die Dienstunfähigkeit abgeschoben werden.
Jedenfalls nicht so.
WENN ein Beamter eine Aufgabe nicht mehr erfüllen kann, die ihm übertragen wurde, dann MUSS der Dienstherr mit aller Macht zunächst einen anderen Posten für den Beamten suchen, den dieser ausführen kann.
Da die Beamtin hier keine GESUNDHEITlichen Einschränkungen hat, dürfte es dem Dienstherren schwer fallen zu behaupten, es gäbe nichts.
Auch ein Amtsarzt - ARZT! - beschäftigt sich nur mit den gesundheitlichen Einschränkungen. Ob die Ablegung einer Waffenprüfung, bzw. das nicht mehr schaffen, einen gesundheitlichen Grund hat, evtl. einen psychologischen oder einfach nur Altergründe maßgeblich sind, kann eigentlich nur durch eine entsprechende Untersuchung bei einem FACHarzt geklärt werden, nicht durch den Amtsarzt, wenn überhaupt keine ärztlichen Gutachten oder vorangehende Krankheit vorliegen.
Der Amtsarzt müsste einen also zunächst mal zu FAchärzten schicken, die sich ein Urteil über die Ursachen der Waffenprobleme bilden.
Ich rate jetzt zu folgendem:
Gehen Sie zu der ärztlichen Untersuchung. Auf Grund Ihrer Beschreibung kann der Amtsarzt ja nur darüber urteilen, ob sie für den Dienst MIT einer Waffe noch geeignet sind. Dazu muss ER entsprechende Untersuchungen veranlassen. Bloss im Gespräch wird er das nicht herausfinden können.
Bzw. wenn Sie die Waffenprüfung nicht schaffen, sind sie es eben dann automatisch nicht mehr - allerdings NUR für die Tätigkeit MIT Waffe.
Bestehen Sie nachdrücklich darauf, dass sie dienstfähig sind, da sie nicht krank waren und auch nicht sind. Dass sie nur die Waffenprüfung nicht mehr schaffen - welche Gründe das auch immer haben mag.
Dass sie aber gesundheitlich fähig und gewillt sind, eine andere Tätigkeit ohne Waffe auszuführen. Bitten Sie dem Amtsarzt darum, dies ausdrücklich in seinem Bericht an den Arbeitgeber so zu formulieren.
Achten Sie darauf, dass der Amtsarzt Ihre Argumente notiert und in dem Bericht an den Arbeitgeber auch so formuliert.
Sie haben übrigens ein Recht darauf, den Bericht evtl. sofort mitzunehmen oder kurzfristig hinterher vom Amtsarzt zugeschickt zu bekommen. Teilen Sie dem Arzt Ihren Wunsch mit.
Ihre Beschäftigungsbehörde MUSS sich zunächst auf den Weg machen und Ihnen einen anderen Job in der Behörde suchen und anbieten oder muss mit vor Gericht tauglichen Beweisen (nicht nur mit Geschwätz) auflaufen, wie und wo und warum angeblich kein Job mehr in der Behörde für sie da wäre.
Wir haben das bei Telekom schon mehrfach erlebt. Die reinen Laberargumente, dass da angeblich kein anderer Job wäre, hat bis jetzt kein Richter durchgehen lassen. Die T hätte nachweisen müssen, wie und wo die Personalstelle bundesweit mit den Ressorts, etc. Kontakt aufgenommen hätte, ob und wo es früher oder auch später einen passenden Posten hätte geben können. Konnte die T nie, also haben die Richter der Telekom zur Weiterbeschäftigung eben auf einem anderen Posten verurteilt, natürlich auch, wenn der Beamte gesundheitliche Einschränkungen hatte, die nicht jede Tätigkeit mehr zuließen.
Also nur Mut. Auf der eigenen allgemeinen Dienstfähigkeit bestehen.
Falls die Behörde dennoch auf die Idee kommt, eine DDU auszusprechen, dann sofort zum Anwalt gehen und die Wiedereinsetzung in den Dienst beantragen. Ohne vorherige Krankheit in die Dienstunfähigkeit gezwungen zu werden, da wird es jedem Richter ein Vergnügen sein, festzustellen, dass das ungerechtfertigt war. (Richter sind übrigens auch Beamte *G* - und die merken recht genau, wo es hier im Staate für Beamte lang geht.)
Denn - wir erkennen ja hier die Strategie, die allen Beamten ins Gesicht weht: Man will sie schnellst möglich loswerden. Bei der Telekom, um die Aktiengesellschaft genauso zu verkaufen wie jüngst die Postbank, was aber MIT Beamten nicht machbar ist. Andere Behörden wollen nur noch Tarifkräfte und davon möglichst junge, die einfacher unter Druck zu setzen sind und mit den neuen Tarifverträgen auch niedriger bezahlt werden, als die "alten" Angestellten vorher.
Auf jeden Fall - nicht einfach klein beigeben! Das Beamtenrecht schützt auch die Beamten!
Verfasst: 11. Feb 2011, 12:21
von Bundesfreiwild
HM... Bei Telekoms wird beim Wachdienst auch unterschieden. Tagsüber T-Leute ohne Waffe, nach der allgemeinen Dienstzeit über Nacht wachen die Waffenträger einer Security-Firma.