Bundeseisenbahnvermögen

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

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fiete05
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von fiete05 »

Hallo,
ich bin auch bei der DB JobService gelandet.
Ich höre da ja die tollsten Sachen was die mit einen so machen.

Ich bin Beamter im mittleren nichttechnischen Dienst.

Wenn man sich so mit "Leidensgenossen" unterhält, ist klar erkennbar dass kaum einer genau weiss, was die dort mit einen machen dürfen, oder auch nicht.
Hier habe ich ja nun auch schon einiges gelesen, aber es wäre mal nicht schlecht wenn jemand, der auch schon einiges durchgekämpft hat,
hier eine Art Liste ausgibt was man denn über sich ergehen lassen muss, oder was man ablehnen darf.
Oder er berichtet über erfolgreichen Wiederspruche.
Denn vom BR oder dem Disponenten bekommt man kaum eine objektive Antwort.

Versetzung, Abordnung usw. unter welchen Anforderungen ?
Wie sieht es mit aus wenn ein Beamter zur DB-Zeitarbeit gehen soll, darf er das ablehnen ?
Wie sieht es aus, wenn ein Beamter zu einer anderen Behörde wechseln soll, darf er das ablehnen ?
Wie sieht es mit den sogenannten Beschäftigungsprojekten aus, darf man das ablehnen ?
(Das sind Projekte in denen die Leute für eine bestimmte Zeit z.B. Ansagen auf dem Bahnsteig bewerten sollen, oder Reisende an Fahrkartenautomaten helfen sollen, usw.)
Ich sehe das als ABM, denn richtig Sinn macht das nicht !

Also alles unter der Voraussetzung dass man den Beamten nicht belangen kann !!!

Also wie ihr seht, kann ich alles als Infos gebrauchen.
Würde mich sehr darüber freuen, wenn ihr eure Erfahrung hier postet.
Ich denke mal anderen geht es ähnlich so wie mir.

mfg
fiete
horsti
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von horsti »

Hallo fiete,wir haben hier im Norden auch viele Kollegen,die überflüssig geworden sind.Ich kann Dir nur den Rat geben,kümmere dich selbst um eine adäquate Stelle,sonst kümmern die sich und das ist meistens nicht gut.Wenn Interesse besteht,bei uns im Raum Bremen/Oldenburg/Leer werden noch Fahrdienstleiter gesucht.Einige TF un ZF sind schon bei uns gelandet,Gruß Horst
fiete05
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von fiete05 »

Hallo Horst,
danke für die Info.
Ich bin leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll einsetzbar !

Keine Betriebsdiensttauglichkeit und psychische Probleme.
Bin wohl so einer mit dem man nicht mehr viel machen kann !
(So in etwas die Aussage von meines Disponenten)
sonst kümmern die sich und das ist meistens nicht gut
Kannst du da etwas mehr von berichten ?


Ich möchte mich halt schon vorher informieren, weil ich mich dann ggf. besser gegen irgendwelche Versetzungen, Abordnungen usw. wehren kann,
wenn die mir nicht zusagen.
Bin leider Ortsgebunden weil ich meine Mutter betreue.

mfg
fiete
Roland64
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Roland64 »

Hallo fiete,

ich gehe mal davon aus, dass Du zugewiesener Beamter zur AG warst, sonst würdest Du nicht beim JobService landen, sondern das BEV müsste Dich unterbringen.

Du hast mehrere Möglichkeiten:

1. Eine Zuweisung zu Jobservice ablehnen. Kein Beamter kann gezwungen werden, sich bei einer Arbeitsvermittlung "beschäftigen" zu lassen.
Dies hätte zur Folge, dass Du bei Deinem alten AG Deine Dienstzeit irgendwo in einem Büro absitzt, evtl. ohne Tätigkeiten.

2. Eine Zuweisung zur Jobservice akzeptieren, evtl. zeitlich befristet. So was kann man in gegenseitigem Einvernehmen vereinbaren.
Sollte in der vorgegebenen Zeit (bsplw. 12 Monate) kein adäquater Arbeitsplatz gefunden werden, wieder zurück zu altem AG (siehe Punkt 1).

3. Sich auf keine Diskussionen einlassen und beim BEV (Dienstherr!!!) einen "amtsangemessenen DP./Beschäftigung" unter Berücksichtigung der
gesundheitlichen Einschränkungen einfordern.
Nicht vom BEV abspeisen lassen mit Aussagen wie -sind nicht mehr zuständig, können zur AG zuweisen etc. Wird gerne behauptet, stimmt aber nicht.
Die entsprechenden Klagen vorm Verwaltungsgericht Ffm habe ich hinter mir.....

4. Mit dem zuständigen Vermittler bei JobService einen Kompromiss schließen, bspl. ich nehme eine unterwertige Beschäftigung an, wenn sie meinen
arbeitszeitlichen Vorstellungen entspricht (kein Schichtdienst, heimatnah usw.).

Bis dahin erstmal und viel Glück......
fiete05
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von fiete05 »

Hallo Roland64,
erst einmal danke für deine Antwort.

Also ich bin schon "fest" beim JobSevice.
Bisher noch keine Probleme, aber wenn die merken dass sie für mich nicht so einfach einen Arbeitsplatz finden,
lassen sie sich bestimmt etwas anderes einfallen, und da habe ich ein wenig Angst vor.

Deshalb ja meine weiter oben genannten Fragen.

Gruß
fiete
Roland64
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Roland64 »

Moin fiete,

das ganze Thema ist komplex und muss jeweils im Einzelfall bewertet werden.

Im Zuge der vorangegangenen Privatisierungswelle bei Post, Bahn etc. hat man bei der sogenannten Dienstrechtsreform im Jahre 2009 versucht, das Beamtenrecht mit dem Arbeitsrecht irgendwie in Einklang zu bringen.
Dies hat unter anderem zur Folge, dass man Beamte auch gegen ihren Willen in Form von Abordnungen bzw. Zuweisungen bei anderen Behörden oder auch zu privatrechtlich organisierten Betrieben -befristet- hinbeordern kann. Natürlich kann man gegen eine solche Maßnahme Widerspruch einlegen, dieser hat jedoch seit der Reform keine aufschiebende Wirkung mehr.
Ob es Sinn macht, einen Beamten gegen seinen Willen irgendwo hinzuschaffen, steht auf einem anderen Blatt.

Allerdings muß auch bei so einer Maßnahme eine konkrete Tätigkeit, ein Arbeitsplatz und ein Dienstort benannt werden, sonst wäre die ganze Geschichte rechtswidrig.

Nach meiner persönlichen Rechtsauffassung ist eine "Maßnahme/Projekt etc." weder bei DB JobService noch bei DB Zeitarbeit mit dem Beamtenrecht in Einklang zu bringen und somit hinfällig.
fiete05
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von fiete05 »

Hallo Roland64,

ich habe das im BBG nachgelesen.
Abordnung (BBG § 27)
(1) Der Beamte kann, wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht, vorübergehend ganz oder teilweise zu einer seinem Amt entsprechenden Tätigkeit an eine andere Dienststelle abgeordnet werden.
(2) Aus dienstlichen Gründen kann der Beamte vorübergehend ganz oder teilweise auch zu einer nicht seinem Amt entsprechenden Tätigkeit abgeordnet werden, wenn ihm die Wahrnehmung der neuen Tätigkeit auf Grund seiner Vorbildung oder Berufsausbildung zuzumuten ist. Dabei ist auch die Abordnung zu einer Tätigkeit, die nicht einem Amt mit demselben Endgrundgehalt entspricht, zulässig. Die Abordnung nach den Sätzen 1 und 2 bedarf der Zustimmung des Beamten, wenn sie die Dauer von zwei Jahren übersteigt.
(3) Die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn bedarf der Zustimmung des Beamten. Abweichend von Satz 1 ist die Abordnung auch ohne Zustimmung des Beamten zulässig, wenn die neue Tätigkeit einem Amt mit demselben Endgrundgehalt auch einer gleichwertigen oder anderen Laufbahn entspricht und die Abordnung die Dauer von fünf Jahren nicht übersteigt.
(4) Wird ein Beamter eines Landes, einer Gemeinde (eines Gemeindeverbandes) oder einer sonstigen nicht der Bundesaufsicht unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur vorübergehenden Beschäftigung in den Bundesdienst abgeordnet, finden für die Dauer der Abordnung die Vorschriften des Abschnittes III (ohne die §§ 58, 81 bis 87a) entsprechende Anwendung; zur Zahlung der Dienstbezüge ist auch der Dienstherr verpflichtet, zu dem der Beamte abgeordnet ist.
Danach ist man ja eigentlich Freiwild !
Nach meiner persönlichen Rechtsauffassung ist eine "Maßnahme/Projekt etc." weder bei DB JobService noch bei DB Zeitarbeit mit dem Beamtenrecht in Einklang zu bringen und somit hinfällig.
Könntest du das noch mal nach deiner Sicht begründen ?

mfg
fiete
Roland64
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Roland64 »

Hallo fiete,

wie schon in Deinem Ausriß dargestellt, ist die Abordnung/Versetzung von Beamten geregelt, d.h. "aus einem Amt in ein anderes Amt".

Bei JobService findet in der Regel keine Tätigkeit, -schon gar nicht amtsangemessen- statt, sondern man wird irgendwie beschäftigt, z.b. mit Seminaren "wie bewerbe ich mich richtig" oder es finden Projekte wie "Reisendenzählungen in Nahverkehrszügen" etc. statt, die alle nichts mit einem "Amt" zu tun haben.
So was kann man mitmachen, muss man aber nicht (meine persönliche Meinung).

DB Zeitarbeit ist so etwas wie ein Leiharbeitsunternehmen, auch dies widerspricht den Grundsätzen eines "Amtes", da hier keine dauerhafte Tätigkeit angeboten und angestrebt wird.

Aber es ist müßig, sich im Vorfeld über alle Eventualitäten Gedanken zu machen. In letzter Konsequenz -und dass macht es ja so schwierig- ist man gezwungen zu warten, ob und welche Art von Arbeitsangeboten an einen herangetragen werden. Deshalb war für mich persönlich diese Art von "Beschäftigung" nicht tragbar und ich habe mich so lange mit dem BEV auseinandergesetzt, bis ich wieder einen entsprechenden Dp. erhalten habe (Mit Rechtsanwalt und Klageverfahren....).
fiete05
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von fiete05 »

Hallo Roland64,
ich werde dann mal abwarten.
Wenn etwas kommt was mir nicht zusagt, kann man sich ja beim Vorstellungsgespräch dementsprechend verhalten,
so dass man nicht genommen wird !

(sei schlau - stell dich dumm !!!)

Danke für deine Infos.

Gruß
fiete
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Bundesfreiwild
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Die Strategie hilft aber oft auch nur begrenzt, weil es denen eigentlich egal ist, wie "dumm" du im Zweifelsfall bist. Da gehts nur drum, dich heimatfern einzusetzen - eine Erbenszählbeschäftigung lässt sich immer stricken.

Dagegen hilft einfach nur die Anspruchsklage auf abstrakt-funktionelles Amt und amtsangemessene Beschäftigung, sofern man schon den Widerspruchstermin gegen diese rechtswidrige Versetzung in einen Personalverschiebebahnhof - ohne beamtenrechtliche Dienstposten und Tätigkeit verpasst hat.
egyptwoman
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von egyptwoman »

fiete05 hat geschrieben:(sei schlau - stell dich dumm !!!)
ist die einzige Möglichkeit sich in irgendeiner Weise zu wehren, ich bin zwar weder bei der Bahn noch der der Post oder Telekom beschäftigt, aber auch in anderen Behörden werden die Leute manchmal auf Posten versetzt die weit unter ihrem geistigen Niveau sind. Ich möchte auch nicht irgendwo arbeiten wo meine geistigen Fähigkeiten mit der Zeit verkümmern, dafür hat man nicht die Ausbildung gemacht, Gesetze gelernt und jahrelang auf Posten gearbeitet wo man auch geistig gefordert wurde. Solche Jobs die einen geistig total unterfordern, machen auf Dauer unzufrieden und vor allem auch krank und das sollte eigentlich nicht Sinn und Zweck der Sache sein. Ich könnte mir zum Beispiel überhaupt nicht vorstellen in irgendeinem muffigen Büro zu versauern und den ganzen Tag Papiere zu sortieren oder Daten in den PC einzugeben, das würde mich krank machen (wenn ich das nicht schon wäre). Klar es ist nicht leicht nen Posten zu besorgen der den Fähigkeiten des Beamten (Post, Telekom und/oder Bahn) nur einigermaßen genügt, aber das man einem nen Job in der Zeitarbeitsfirma anbietet, dürfte ja eigentlich schon vom Gesetz her nicht gehen, denn diese Zeitarbeitsfirmen, verleihen ja Leiharbeiter. Ich kann mir nicht vorstellen das ein Beamter dazu verpflichtet werden kann so etwas anzunehmen, zumal diese Jobs auch immer nur auf begrenzte Zeit zur Verfügung stehen.
Es steht zwar auch geschrieben das man je nachdem ob man Bundes- oder Landesbeamter ist auch an anderen Orten eingesetzt werden kann, trotz allem ist auch auf die soziale Komponente Rücksicht zu nehmen. Wenn jemand eine Pflegebedürftige Person hat, dürfte es recht schwierig sein, diesen Beamten Kilometer weit zu versetzen, denn da gelten andere Gesetze und Vorschriften, dasselbe gilt für Beamte die Familie haben, man kann nicht ernsthaft verlangen, das wenn die Frau nen Job hat in dem Ort und auch noch Kinder da sind, evtl. noch ein Haus abzuzahlen ist, das man dann den Beamten zwingt nen Job in einer dem jetzigen Heimatort sehr weit entfernten Stadt oder sogar anderes Bundesland zu versetzen, so das dann die Gefahr besteht das derjenige u.U. seine Familie verliert oder weil das Haus nicht mehr bezahlt werden kann (im ungünstigsten Fall), das sich der Beamte dann verschuldet.
Der Dienstherr darf zwar einiges aber nicht alles, auch wenn er es immer wieder versucht. Man muss sich eben gegen die Repressalien wehren auch wenn es manchmal arg an den Nerven zerrt, denn wenn man sich alles gefallen lässt, wird man zum Spielball und die glauben dann die können einen rumschubsen.

egyptwoman
registerbeamter
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von registerbeamter »

Hallo,

wie sieht das denn Finanziell bei diesen Langzeitbeurlaubungen aus, um wieviel Prozent wurde gekürzt ?
War da auch eine Nebentätigkeit erlaubt ?
Was habt ihr in so einem langen Zeitraum gemacht ?


Ich kann mir das kaum vorstellen, dass tausende Beamte einfach zu Hause geparkt wurden - und wenn auch gekürztes Gehalt bekommen haben.
Wenn dem so ist, wieso fangen die da nun nach 20 Jahren mit sowas an. Irgendwie kann man das nicht glauben, wenn man selbst oder keine Bekannten hat die von sowas betroffen sind.

Was ich einfach nicht verstehen will, als die Privatisierungen anfingen und die damals so um die 40 Jährigen oder drunter - nicht auf andere Behördenbereiche umgeschult wurden ?

Wieviele Beamte von DB oder Posr sind denn noch Schätzunngsweise so geparkt ?

Man hört eigentlich über das ganze Situation in der Öffentlichkeit nichts mehr, daher dachte ich auch das Thema ist durch.

LG
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Roland64
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Roland64 »

Hallo registerbeamter,

bei der Bahn sind ca. 2200 Beamte auf diese Weise geparkt.

Dies resultiert daraus, dass im Laufe der Jahre viele Beamte ab einem gewissen Alter betriebsdienstuntauglich werden. Ebenfalls wird im Bereich der DB AG ständig umorganisiert, so dass Beamte nach Jahren oder auch Jahrzehnten plötzlich freigesetzt werden, da ihr Arbeitsplatz weggefallen ist bzw. anderweilig verlagert wurde.
Freiwerdende Stellen werden so gut wie ausschließlich nur noch befristet als "Projekt" angeboten und dann mit Bacheler-Studenten besetzt, wegen billig.

Oder man braucht für Arbeitsplätze, die früher von Beamten aus dem mittleren Dienst besetzt wurden, heute ein Studium....
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Bundesfreiwild
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Bei der T sind ca. 37000 Beamte/Tarifkräfte durch die Auffanggesellschaft geschleust worden.
8000 Beamte/Tarifkräfte in der Auffanggesellschaft Vivento noch drin und von dort aus in befristeten, aber seit Jahren immer wieder verlängerten "Projekteinsätzen". Die werden also von Vivento praktisch verliehen. Oder in Abordnungen bei anderen Behörden. Manche auch ganz extern geflüchtet.
Manche sind auch pseudointern/extern in unternehmenseigene Unternehmen wie VCS zwangszugewiesen, wo sie oft mit "Tütenkleben" -jedenfalls völlig unterhalb ihrer Qualifikationen - beschäftigt werden.

Der Witz für die T-Geschäftsbereiche ist, dass sie bei dieser Verleihung IM Konzern ihre Bilanzen schön polieren können, weil die "Leiharbeiter" von Vivento mit einem geringeren FIXkostensatz verliehen werden, als sie hätten, wenn sie direkt in den Konzerngeschäftsfeldern ganz normal eingegliedert wären.

Ist natürlich Gesamtbilanztechnisch eigenlich Quatsch, weil die T ja auf jeden Fall an irgendeiner STelle der Bilanz die gesamten Personalkosten am Bein hat.

Da es immer wieder neue Ratiobetroffene Beamte gibt und auch viele aus den "Außen"einsätzen immer mal wieder zurückrotieren, gibts derzeit immer einen ungefähren Bestand an zu beschäftigten von schätzungsweise 1000-1500 Mitarbeitern. Genaue Zahlen hab ich leider nicht.

Das geht bei der T seit Jahren so. Meine Schwester hat in diesem Verfahren ein paar Jahre bei der Gelben Post rumrotieren dürfen, bei der Bahn ist es genauso.

Da man die "Alten" und Beamten eigentlich am Liebsten sofort raushaben will, macht man natürlich auch keine Umqualifizierungen. Wenn überhaupt nur dann, wenn es unumgänglich ist für einen Einsatz irgendwo. Aber diese Qualifikationen beziehen sich oft nur auf Bewerbungstraining oder ein Office-Grundkenntnisseminar.

Beruflich-fachliche Fortbildungen werden in der Regel nicht bezahlt.
registerbeamter
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von registerbeamter »

Hallo,

vielen Dank für Infos.
Wie sieht das nun Finanziell mit den "freigestellten" Beamten aus ?

LG



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