Als Beamter hat man doch die Möglichkeit sich max. 16 Jahre Beurlauben zu lassen. Also ich bin trotzdem Beamtin, aber ich bekomme keine Bezüge. Darf ich dieser Zeit eine andere Tätigkeit ausüben und volle Gehalt in der freien Wirtschaf bekommen oder darf ich nur dazu verdienen? Danke für eure Antworten.
Gruß
Beurlaubung
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17.01.2011 08:48
- Behörde:
Während einer Beurlaubung steht einem externen Arbeitsverhältnis nichts im Wege. Da man weder ein aktives Gehalt, noch eine Pension bezieht, gibt es auch nichts zu verrechnen.
Ich weiss momentan grade nicht, wie die Krankenkassenregelung in UoB ist, da sollte man sich mit der zuständigen Kasse mal in Verbindung setzen und nachfragen, ob man während des UoB MIT externer Beschäftigung weiter in der Beamtenkrankenkasse drin ist. Wahrscheinlich muss aber wenigstens der Beihilfeanteil dann bei einem externen Versicherer abgesichert werden (bei den Beurlaubungen in der Telekom gibt es da Beihilfeleistungsabsicherungen über die HuK).
Du kannst so viel verdienen, wie du willst. Zu beachten ist, dass dein zukünftiges Einkommen sozialversicherungspflichtig ist. Dein zukünftiger Arbeitgeber und du zahlen also auch in die Rentenversicherung ein.
Einen Rentenanspruch erwirbt man aber erst mit mindestens 60 Monaten Beitragszahlung. Sollten also schon mindestens 5 Jahre Beschäftigung werden, damit man für die Altersversorgung etwas raus holt.
Die erreichte Beamtenpension/evtl. Mindestpension bleibt erhalten, wächst aber während der Beurlaubung nicht weiter.
Je nach dem, wie die familiäre Lage ist, sollte man sich also ganz konkret für seinen Fall erkundigen, was sich mit Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung im Beschäftigungsfall ändert oder erforderlich ist.
Ich weiss momentan grade nicht, wie die Krankenkassenregelung in UoB ist, da sollte man sich mit der zuständigen Kasse mal in Verbindung setzen und nachfragen, ob man während des UoB MIT externer Beschäftigung weiter in der Beamtenkrankenkasse drin ist. Wahrscheinlich muss aber wenigstens der Beihilfeanteil dann bei einem externen Versicherer abgesichert werden (bei den Beurlaubungen in der Telekom gibt es da Beihilfeleistungsabsicherungen über die HuK).
Du kannst so viel verdienen, wie du willst. Zu beachten ist, dass dein zukünftiges Einkommen sozialversicherungspflichtig ist. Dein zukünftiger Arbeitgeber und du zahlen also auch in die Rentenversicherung ein.
Einen Rentenanspruch erwirbt man aber erst mit mindestens 60 Monaten Beitragszahlung. Sollten also schon mindestens 5 Jahre Beschäftigung werden, damit man für die Altersversorgung etwas raus holt.
Die erreichte Beamtenpension/evtl. Mindestpension bleibt erhalten, wächst aber während der Beurlaubung nicht weiter.
Je nach dem, wie die familiäre Lage ist, sollte man sich also ganz konkret für seinen Fall erkundigen, was sich mit Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung im Beschäftigungsfall ändert oder erforderlich ist.
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 02.03.2010 22:45
- Behörde:
Aus dem Bauch heraus würde ich dem widersprechen...
Es kann ja nicht im Sinne eines Dienstverhältnisses sein, dass man das Beamtentum als soziale Hängematte ausnutzt und zeitgleich in der Wirtschaft angestellt ist!
Bereits Nebentätigkeiten sind i.d.R. erst nach Genehmigung gestattet.
Ich kann mit einfach nicht vorstellen, dass man eine Planstelle durch Urlaub blockieren kann um dann einem anderen Hauptberuf nachzugehen.
Es handelt sich dabei, wie bereits erwähnt, um ein Bauchgefühl - die rechtliche Seite habe ich bisher nicht nachgeschlagen.
Ich hoffe jedoch, ohne es persönlich zu meinen, dass es unter keinen Umständen möglich ist.
Wenn man in der Wirtschaft tätig sein möchte, dann soll man das tun. Aber man soll nicht das Beamtentum ausnutzen indem man durch jahrelange Abwesenheit glänzt!!!
Es kann ja nicht im Sinne eines Dienstverhältnisses sein, dass man das Beamtentum als soziale Hängematte ausnutzt und zeitgleich in der Wirtschaft angestellt ist!
Bereits Nebentätigkeiten sind i.d.R. erst nach Genehmigung gestattet.
Ich kann mit einfach nicht vorstellen, dass man eine Planstelle durch Urlaub blockieren kann um dann einem anderen Hauptberuf nachzugehen.
Es handelt sich dabei, wie bereits erwähnt, um ein Bauchgefühl - die rechtliche Seite habe ich bisher nicht nachgeschlagen.
Ich hoffe jedoch, ohne es persönlich zu meinen, dass es unter keinen Umständen möglich ist.
Wenn man in der Wirtschaft tätig sein möchte, dann soll man das tun. Aber man soll nicht das Beamtentum ausnutzen indem man durch jahrelange Abwesenheit glänzt!!!
-
- Beiträge: 89
- Registriert: 05.01.2011 14:05
- Behörde:
Es stellt sich hier die Frage, aus welchen Gründen die Beurlaubung erfolgt ist.
vielleicht hilt diese Übersicht etwas weiter:
http://zope.verwaltung.uni-mainz.de/pa/ ... %20zu%2048
Beste Grüße!
vielleicht hilt diese Übersicht etwas weiter:
http://zope.verwaltung.uni-mainz.de/pa/ ... %20zu%2048
Beste Grüße!
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
-
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17.01.2011 08:48
- Behörde:
Naja. Bei Telekom ist die Situation so, dass man jeden Beamten GERNE IRGENDWO anders sieht, als im aktiven Dienst IM Konzern.
Einer Beurlaubung steht meist nichts im Wege, sofern der Bea sich zu einer rein verwaltungstechnischen OrgEinheit verschieben lässt und damit sozusagen aus dem regulären Konzern draußen ist und -falls er mal wiederkehrt - nur noch in die Callcenter-GmbHn oder nach extern vermittelt wird.
Entweder der Beamte verdient dem Konzern in einer Abordnung oder Zuweisung (eigentlich Leih- und Zeitarbeit) einen ordentlichen Deckungsbeitrag für sein Gehalt oder man muss halt gar nichts für ihn bezahlen, weil er in Urlaub ohne Bezüge ist.
Glaubs mir, bei der T sieht man jeden Beamten gerne nur noch von hinten!
Einer Beurlaubung steht meist nichts im Wege, sofern der Bea sich zu einer rein verwaltungstechnischen OrgEinheit verschieben lässt und damit sozusagen aus dem regulären Konzern draußen ist und -falls er mal wiederkehrt - nur noch in die Callcenter-GmbHn oder nach extern vermittelt wird.
Entweder der Beamte verdient dem Konzern in einer Abordnung oder Zuweisung (eigentlich Leih- und Zeitarbeit) einen ordentlichen Deckungsbeitrag für sein Gehalt oder man muss halt gar nichts für ihn bezahlen, weil er in Urlaub ohne Bezüge ist.
Glaubs mir, bei der T sieht man jeden Beamten gerne nur noch von hinten!