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Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

Verfasst: 25. Jan 2011, 21:45
von Jm010265
Ich bin seit 13 Monaten wegen psychischen Problemen Dienstunfähig.
Nach mehreren geplanten und gescheiterten Arbeitsversuchen wurde ich von der Untersuchungsstelle der Regierung untersucht.
Mit dem Ergebniss das ich nicht Dienstfähig bin und mich in stationäre Behandlung begeben soll.
Das alles belastet mich sehr.
Der stationäre Klinikaufentahlt würde ca. 8Wochen dauern mit anschliesender Btreung durch die Tagesklink 6-8Monate.

Macht es Sinn einen Antrag zu stellen und mich in den Ruhestand versetzen zu lassen.

Ich möcht mir den Druck nach hinten raus nehmen. Finanziell würde ich das schaffen.
MfG Jm010265

Verfasst: 26. Jan 2011, 08:35
von Klaus
Der Amtsarzt muss feststellen, dass mit einer Wiederherstellung Deiner Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate nicht zu rechnen ist.

Dass Deine Dienststelle diesbezüglich noch nicht aktiv geworden ist, ist seltsam.

Entweder sind die total überlastet oder die mögen Dich sehr. Du kannst natürlich auch selbst mal Deinen Personalsachbearbeiter antippen.

Verfasst: 26. Jan 2011, 11:12
von Bundesfreiwild
JM
Ich meine, der Arbeitgeber ist in deinem Fall auch an seine Vorschriften gebunden.
1. Präventionsgespräch
2. Vorstellung bei einem Betriebs- oder Amtsarzt
3. Maßnahme meist eine Kur
4. Falls die Reha nichts bringt und eine sich daran anschließende Wiedereingliederung scheitert, oder du die stationäre Maßnahme ablehnst, dürfte der Dienstunfähigkeit nichts im Wege stehen.

Die Frage ist aber immer: Was WILLST DU selbst für die Zukunft?

a) wieder arbeitsfähig werden und am Berufsleben teilnehmen - dann solltest du unbedingt die Reha durchziehen - meiner Meinung nach auf jeden Fall - und dann weiter sehen. Vielleicht verändert eine optimale Behandlung auch alles und man blickt wieder optimistisch in die Zukunft.

Ich meine, du solltest die angebotene Gelegenheit nutzen, dich aus dem psychischen Desaster lösen zu können. Und das geht eigentlich nur mit professioneller Hilfe. Ich würde es an deiner Stelle auf jeden Fall versuchen. Wenn es dann doch nicht klappt, kannst du dich immer noch in die Dienstunfähigkeit stürzen.

b) du beschließst für dich, dass das Arbeitsleben eine zu große Belastung sein wird. Falls du die Reha nicht machst, wird der Arbeitgeber das als Signal sehen, denn der Vorschlag einer psychotherapeutischen Reha ist - zumindest bei Beamten - als letzte Chance anzusehen, die dauernde Dienstunfähigkeit zu verhindern.

Verfasst: 26. Jan 2011, 14:26
von schäferhund
Also mir sind Fälle von Kolleginnen u. Kollegen bekannt, die sich geweigert haben, eine stationäre Therapie zu machen. Begründung war, dass man dann seine Ehe gefährdet sieht und einem der fehlende Kontakt zu nahen Bezugspersonen (Partner, Kinder, Eltern usw.) noch mehr belasten würde.
Weiterhin kenne ich auch Fälle, in denen man den Beamten regelrecht gedrängt hat, einen Antrag auf Versetzung in den Ruhstand zu stellen. Wie Klaus richtig geschrieben hat, kommt es natürlich darauf an, ob Deine Vorgesetzten noch Wert auf Deine Mitarbeit legen oder nicht.

Was mir ebenso wie Klaus auffällt: Du bist bereits seit 13 Monaten dienstunfähig - es kommen evtl. noch 2 Monate Klinikaufenthalt und nochmals ca. 6 Monate Tagesklinik hinzu.
Normalerweise könnte Dich Dein Dienstherr jetzt schon in den Ruhestand versetzen.

Ich gehe mal davon aus, dass Du ein noch etwas jüngerer Beamter bist.
Kollegen über 50 wären bei Deiner Krankeitsgeschichte häufig schon in Frühpension.
Rein vom Gefühl heraus würde ich Dir erst mal raten abzuwarten, wie sich Dein Dienstherr weiter so verhält. Antrag kannst Du später immer noch stellen.

Werde wieder gesund !!

Gruß

Schäferhund

Danke

Verfasst: 26. Jan 2011, 20:20
von Jm010265
für die nette Info :D !
Ich bin 40, ich weis das es noch sehr jung ist !

Gesund werden und bleiben ist mein Ziel!
Vielleicht hat mich der Job (Justizvollzug) krank gemacht.
Evtl. kann ich das in einem Klinkaufentahlt erarbeiten!
MfG Jm010265

Verfasst: 27. Jan 2011, 16:27
von schäferhund
Dass evtl. Dein Beruf eine Mitschuld an Deiner gegenwärtigen gesundheitlichen Verfassung trägt, kann ich mir sehr gut vorstellen.
Schauen wir uns doch mal diesen Beruf etwas näher an:

- man hat kaum Erfolgserlebnisse - die "Dauerkunden" kommen immer
wieder.

- Nachtschicht, Dienst an Feiertagen, viele Überstunden etc. lassen eine
vernünftige Planung für private Dinge nur eingeschränkt zu.

- man ist ständig von zum Teil widerwärtigen, asozialen Elementen umgeben (Mörder, Zuhälter, Kinderschänder, mehrfache Wiederholungstäter usw.)

- der Beruf des Justizvollzugsbediensteten genießt in der Gesellschaft nur
wenig Anerkennung (Die Gründe werden mir wohl immer schleierhaft
bleiben).

- Wertschätzung durch Vorgesetzte gibt es in den JVAen selten, die Hierarchiestrukturen sind antiquiert und oftmals leistungsfeindlich.
Untergebene werden gerne als dumm und ungebildet abgestempelt.

- Mobbing ist in diesem Beruf überproportional verbreitet

Ich leugne nicht, dass meine Beispiele auch für andere Berufsgruppen Gültigkeit haben. Ebenso gebe ich zu, dass meine Beispiele nicht unbedingt für alle Strafvollzugsanstalten gelten. Wer sich in jungen Jahren für diesen Beruf bewirbt, glaubt meist noch an das Gute - an das Positive im Menschen. Später erkennt man dann, dass man von der Realität bitter enttäuscht worden ist.
Wen wundert es da noch, wenn Bedienstete früher oder später krank werden.

P.S.: Habe Dir eine PN geschickt

Verfasst: 28. Jan 2011, 11:04
von kreisverkehr
hallo jm,

du schreibst du bist erst 40. Ist es denn wirklich so, dass eine Behörde Beamte mit 40 in die DU entlässt?
So weit ich mitkriege, werden die doch alles unternehmen, um dich anderweitig einzusetzen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für deinen direkten Dienstvorgesetzten, wie auch für deinen übergeordneten Dienstherren ein leichtes ist, eine Dienstunfähigkeit für einen gerade 40-jährigen nach weiter oben (Ministerialebene, die auch zustimmen muss) und nach außen (Öffentlichkeit, die so jung pensionierte Beamte sehr, sehr kritisch sieht) so locker flockig durchzuwinken.
Die 13 Monate die du auf gelben Schein zu Hause warst, sprechen da auch Bände. Letztlich drückt sich da jeder vor der Entscheidung dich so früh zu pensionieren, könnte ich mir vorstellen.
Gibt es denn für dich keinen anderen Weg? Einen Wechsel in eine andere Abteilung oder gar Laufbahn?

Verfasst: 28. Jan 2011, 14:15
von DeBeVau
hallo jm,

in einer JVA gibt es doch auch Verwaltungsstellen.
Wäre das keine Alternative?

Beste Grüße!

Verfasst: 28. Jan 2011, 14:37
von leonsucher
DeBeVau hat geschrieben: in einer JVA gibt es doch auch Verwaltungsstellen.
Wäre das keine Alternative?
Da geht es nicht um wählbare Alternativen, sondern um freie Dienstposten.
Wenn die Verwaltung aus Fürsorgegründen keinen hat bzw. auch nicht schaffen kann / möchte, stehen die Chancen zumindest am bisherigen Ort mehr als schlecht.

Wenn jemand ausgebildeter Justizvollzugsbeamter ist, kann er ( ohne Stellenausschreibung ) nicht so ohne weiteres in den Innendienst wechseln, wenn die Vollzugsdiensttauglichkeit ( die Vorraussetzung für eine Planstelle seines Amtes ist ) nicht mehr gegeben ist.
Hilfreich wäre dabei allenfalls nur eine eingetretene Schwerbehinderung ( min. 50 % oder Gleichstellung )
Denn sonst würde es wahrscheinlich kaum noch Schliesser geben, denn im Innendienst lebt man mit besseren Beförderungsmöglichkeiten und etwas weniger Geld bedeutend ruhiger.

Deshalb sind diese Stellen gefragt und man kommt kaum an sie ran, wenn man Keinen kennt................ :roll: :wink:

Verfasst: 28. Jan 2011, 17:24
von Klaus
Ich hatte mal bei der Berliner Polizei-Verwaltung gearbeitet.

Was für ein Horror, wenn ein Vollzugsbeamter wegen Polizeidienstunfähigkeit zur Verwaltung versetzt wurde.

1. Keine Ahnung von der Materie (wie auch)
2. Wesentlich besser besoldet als die Büromenschen.

Bei der Polizei zumindest ist es so, dass du schön und regelmäßig befördert wirst. Mit 50 ist da im mittleren Dienst eigentlich keiner mehr mit A7. Der Aufstieg in den gehobenen Dienst ist auch easy, es sei denn, man ist wirklich sauschlecht oder hat es sich mit allen verdorben.

Klar geht es den Kollegen da immer noch nicht schnell genug... :)

Kommt ein polizeidienstunfähiger Oberkommissar (A10) in die Verwaltung...

Eigentlich ein guter Anfang für einen Witz... 8)

Es ist doch so, dass dabei alle Beteiligten verlieren. Wird heute auch noch kaum gemacht. Man verhindert so zwar Frühpensionierungen - der Schaden aber ist zu hoch.

Ich denke ..

Verfasst: 28. Jan 2011, 19:37
von Jm010265
.. bei dieser Sache erst mal an das Gesund werden, ich will mich nicht abseilen oder dergleichen.
Momentan bin ich nicht in der Lage Dienst zu tun.
Auch nicht in der Verwaltung oder als Hofkehrer,
Dazu sind meine gesundheitlichen Problem zu groß.

MfG Jm010265

Die gleiche Situation

Verfasst: 1. Feb 2011, 23:11
von Theaterkritiker
Bei mir ist die gleiche Situation, wegen erheblicher chronischer Arbeitsplatzkonflikte seit 16 Monaten dienstunfähig krankgeschrieben und demnächst einen Untersuchungstermin bei der zentralen Medizinischen Untersuchungsstelle des Landesamtes für Jugend- und Soziales. Dieser Gutachter entscheidet dann über die dauernde Dienstunfähigkeit.

Allerdings ein kleiner Tipp, wenn Du selbst die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand beantragst, wird Dir 14 % von der Pension abgezogen, bei einer Versetzung in den Ruhestand auf Antrag des Dienstherrn nur die gesetzlich vorgeschriebenen 10,8 %. Zu beachten ist hierbei allerdings die Mindestpension, und die beträgt 65 % der Endstufe aus der Bes.Gr. A4 zuzüglich 30,68 € Pauschalbetrag. Bei Beamten des mittleren Dienstes ist der Verlust daher gar nicht mal so riesig, besonders dann, wenn man noch einen sog. 400 Euro-Job zusätzlich hat.

AN ALLE REZIPIENTEN DIESES BEITRAGES: Bitte entfernen Sie beim lesen den Begriff "einstweiliger Ruhestand" und ersetzen diesen durch den Begriff "vorzeitiger Ruhestand". Dann haben auch SÄMTLICHE Zeitgenossen Grund, sich mit dem Inhalt des Beitrages zu befassen!

Re: Die gleiche Situation

Verfasst: 2. Feb 2011, 07:58
von Klaus
Theaterkritiker hat geschrieben:
Allerdings ein kleiner Tipp, wenn Du selbst die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand beantragst,
In den einstweiligen Ruhestand werden nur bestimmte Beamtengruppen versetzt (Staatssekretäre, Polizeipräsidenten etc.).

Für den normalen Beamten kommt der einstweilige Ruhestand nur in Frage bei Auflösung oder organisatorischen Umbau einer Behörde.

Einstweiliger Ruhestand hat auch überhaupt nichts mit der Gesundheit zu tun.

Verfasst: 4. Feb 2011, 09:12
von Jm010265
Der Herr von der Untersuchungsstelle der Regierung hat nach Maßgabe der behandelnden Fachärztin eine stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Therapie vorgeschlagen.

Eine erneute amtsärztliche Untersuchung ist nur bei Fortsetzung der Krankschreibung über die stationäre Behandlung angezeigt.

Mein Dienststellenleiter hat mich nun angeschrieben zum 1.3. Dienst oder eine stationäre Therapie anzutreten. Kann er das.
Was passiert bei weiterer Krankschreibung, kann man mich entlassen?
MfG Jm010265

Verfasst: 4. Feb 2011, 10:24
von Klaus
Kein Beamter auf Lebenszeit kann wegen Krankheit entlassen werden!

Du kannst auch nicht zu einer stationären Threapie gezwungen werden.

Es gibt für Dich also drei Optionen:

1. Den Dienst wieder antreten

2. Die stationäre Therapie versuchen (ich würde es wenigstens probieren)

3. Weiter krankschreiben lassen

Wählst Du die 3. Option, würdest Du höchstwahrscheinlich in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.